Am Dienstag wurde in Berlin der neue Mietendeckel beschlossen. Dieser sieht vor, dass es in den kommenden fünf Jahren keine Mieterhöhungen für nicht preisgebundene Wohnungen geben darf. Zudem soll eine Mietobergrenze eingeführt werden. Ausgenommen vom Mietendeckel bleiben allerdings Sozialwohnungen und Neubau. Zudem erntet der Beschluss auch einige Kritik aus Politik und Wirtschaft.
Die wesentlichen Punkte vom Mietendeckel in Berlin
Günstiger Wohnraum wird immer schwerer zu finden. In Berlin wurden daher am Dienstag die Eckpunkte für einen Mietendeckel beschlossen. Das sind die wesentlichen Punkte, auf welche sich der Senat geeinigt hat und welche ab Dienstag in Kraft sind, obwohl diesbezüglich noch kein Gesetz erlassen wurde:
- In den nächsten fünf Jahren dürfen die Mieten für preisgebundene Wohnungen (in Berlin etwa 1,5 Millionen) nicht erhöht werden.
- Neubau (bei erstmaliger Vermietung) und Sozialwohnungen sind davon allerdings ausgeschlossen.
- Wird eine Wohnung neu vermietet, darf es ebenfalls keine Mieterhöhung geben. Dem neuen Mieter steht der Mietpreis zu, den auch der Vormieter gezahlt hat.
- Es wird eine Genehmigungspflicht für Modernisierungsumlagen eingeführt, wenn durch diese die Bruttowarmmiete um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter monatlich steigt
- Eine Höchstmiete soll festgelegt werden. Wird diese von einem Vermieter überschritten, droht ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro.
- Es sollen Ausnahmeregelungen für Vermieter in Härtefällen geschaffen werden.
Doch der neu beschlossene Mietendeckel in der Hauptstadt ruft nicht nur Jubel hervor. Es gibt auch einige kritische Stimmen. So wird beispielsweise Christian Gräff, Sprecher für Bauen und Wohnen in der CDU-Fraktion, im Tagesspiegel folgendermaßen zitiert:
Hier wird nicht mehr zwischen Vermietern unterschieden, die fünf oder 15 Euro pro Quadratmeter von ihren Mietern verlangen. Das kann nicht klappen[.]
Damit bringt der CDU-Politiker wirtschaftliche Befürchtungen zum Ausdruck und weist darauf hin, dass der Mietendeckel unfair gegenüber Vermietern ist, welche keine astronomisch hohe Miete verlangen. Zudem wird vermutet, dass der Mietendeckel die Wohnungsnot sogar noch verschlimmern könnte.
Gut zu wissen: Vor dem Beschluss für den Mietendeckel haben einige Vermieter noch schnell gehandelt und die Mieten erhöht. Diesen Schritt hat auch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Degewo vollzogen, schob die Erhöhung allerdings auf den neuen Mietspiegel, welcher im Mai veröffentlicht wurde.
Können Hartz-4-Empfänger vom Mietendeckel profitieren?
Wer Hartz-4-Leistungen vom Jobcenter bezieht, hat meist noch schlechtere Karten auf dem Wohnungsmarkt. Das liegt daran, dass Leistungsempfänger an Richtwerte für eine „angemessene“ Miete gebunden sind.
Aktuell gelten folgende Richtwerte bezüglich der Miete für Hartz-4-Empfänger in Berlin:
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 426,00 |
2 | 65 | 515,45 |
3 | 80 | 634,40 |
4 | 90 | 713,70 |
5 | 102 | 857,82 |
je weitere Person | 12 | 100,92 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Mietendeckel auf die Wohnungssuche bei Hartz-4-Bezug auswirken wird.
Quelle: Tagesspiegel