Angemessene Bürgergeld-Miete in München: So teuer darf die Wohnung sein

Das Wichtigste zur Bürgergeld-Miete in München in Kürze

Wie hoch darf die Miete in München ausfallen?

Unserer Tabelle können Sie die aktuellen Richtwerte zur Miete bei Bürgergeld-Bezug in München entnehmen.

Wie wird die Angemessenheit bestimmt?

Nach welchen Kriterien die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Deutschland festgelegt werden, lesen Sie hier.

Was passiert, wenn die Miete erhöht wird und dann über dem Richtwert liegt?

Ist die Miete zu hoch, kann ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden. Es ist auch möglich, dass der Leistungsempfänger die Differenz aus eigener Tasche begleicht.

Angemessene Miete für – bzw. Hartz-4-Empfänger in München

Soll das Jobcenter in München eine Wohnung genehmigen, muss die Miete angemessen sein. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Soll das Jobcenter in München eine Wohnung genehmigen, muss die Miete angemessen sein. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Neben dem maßgebenden Regelsatz werden bei Bürgergeld-Bezug auch die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen. Darin inbegriffen sind Miete und Nebenkosten. Dabei dürfen Bürgergeld-Empfänger allerdings nicht jede beliebige Wohnung beziehen.

Steht beispielsweise ein Umzug an, muss die neue Bleibe erst vom Jobcenter genehmigt werden. Dazu muss die Bürgergeld-Miete in München und anderen Städten angemessen sein. Doch wonach richtet sich die Angemessenheit eigentlich?

Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund. Wir erklären, wie die Mietobergrenze in München für Bürgergeld-Empfänger ermittelt wird und welche angemessene Bürgergeld-Miete in München nach aktuellem Stand gilt.

Wie bereits erwähnt, gehört zu den Bürgergeld-Leistungen nicht nur der maßgebende Regelsatz, auch die Kosten der Unterkunft werden übernommen, sofern diese angemessen sind. Dies geht aus § 22 Absatz 1 SGB II hervor:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. […]

Die Angemessenheit variiert dabei je nach Region. Die Bürgergeld-Miete in München darf bei einem Singlehaushalt aktuell den Richtwert von 781 Euro für die Bruttokaltmiete nicht überschreiten. Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt, die Betriebskosten sind in dieser Obergrenze schon eingerechnet.

Die angemessene Bürgergeld-Miete in München für einen Haushalt mit sechs Bewohnern beträgt 2,014 Euro. Für jede weitere Person werden weitere 285 Euro sowie 15 m² gewährt.

Wie errechnet sich die Mietobergrenze in München gemäß Jobcenter?

Wie hoch eine Hartz-4-Miete in München sein darf, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.
Wie hoch eine Bürgergeld- bzw. Hartz-4-Miete in München sein darf, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.

Betroffene fragen sich häufig, wie das Jobcenter die Mietobergrenzen eigentlich festlegt. Denn in einem deutschlandweiten Vergleich fällt schnell auf, dass sich die Richtwerte teilweise erheblich voneinander unterscheiden.

Wird bei Bürgergeld-Bezug eine Miete von 1,005 Euro für zwei Personen in München übernommen, dürfen Paare beispielsweise in Bremen „nur“ für maximal 550 Euro wohnen, sonst kommt das Jobcenter nicht vollständig für die Kosten der Unterkunft auf.

Das liegt daran, dass bei der Bemessung der Mietobergrenzen der örtliche Mietspiegel eine zentrale Rolle spielt. Ist das Mietniveau in der Stadt allgemein sehr hoch, werden auch die Mietobergrenzen vom Jobcenter entsprechend angepasst.

Wichtig: Um die angemessene Bürgergeld-Miete in München zu ermitteln, ist auch wichtig, wie viele Personen in dem entsprechenden Haushalt wohnen.

Angemessene Bürgergeld-Miete als Tabelle (München)

Nachfolgend haben wir Ihnen tabellarisch eine Übersicht der angemessenen Bürgergeld-Miete in München zusammengestellt. Es handelt sich dabei um die aktuell gültigen Mietobergrenzen in der Stadt.

In besonderen Härtefällen kann von diesem um bis zu zehn Prozent abgewichen werden. Wann dies bewilligt wird, liegt allerdings im Ermessen des zuständigen Jobcenters und erfordert triftige Gründe.

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße (m²)Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150781
2651.005
3751.184
4901.444
51051.784
61202,014
Stand 12.2023
Alle Angaben ohne Gewähr
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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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1 Gedanke zu „Angemessene Bürgergeld-Miete in München: So teuer darf die Wohnung sein

  1. Rosemarie D.

    Ich suche eine andere aber beilomdt keine ande ich habe eine aber die ist dann suf 100 0 Wein die ganzen Hauses fertig sind OP das Amt das zalhen tut

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