Das Wichtigste zur Bürgergeld-Miete in Leipzig in Kürze
Die Höhe der angemessenen Bürgergeld-Miete in Leipzig hängt davon ab, wie viele Personen in dem betreffenden Haushalt leben. Der jeweilige Richtwert errechnet sich durch den örtlichen Mietspiegel.
Unserer Tabelle können Sie die aktuellen Richtwerte für die Bürgergeld-Miete in Leipzig entnehmen.
Ja. Auch die Heizkosten werden vom Jobcenter übernommen. Wie hoch diese ausfallen dürfen, können Sie hier nachlesen.
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Angemessene Miete für Bürgergeld-Empfänger in Leipzig: Tabelle
Der Wohnungsmarkt in Deutschland erregt immer wieder die Gemüter. Bezahlbarer Wohnraum wird immer seltener. Alternativen zu überteuerten Wohnungen fehlen an allen Ecken und Enden. Besonders hart trifft es dabei Bürgergeld-Empfänger, welche bei der Suche nach einer Bleibe an die Mietobergrenzen des Jobcenters gebunden sind.
In Leipzig gab es im Jahr 2021 allein 29.711 Bedarfsgemeinschaften, welche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angewiesen waren. Dadurch wird deutlich, dass auch die angemessene Bürgergeld-Miete in Leipzig ein großes Thema ist, da es viele Leistungsempfänger gibt.
Inwiefern spielt der Mietspiegel in Leipzig für Bürgergeld-Empfänger eine wichtige Rolle? Wie hoch darf die Warmmiete für Bürgergeld-Empfänger in Leipzig eigentlich ausfallen? Und wie wird die Angemessenheitsgrenze überhaupt festgelegt? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die angemessene Bürgergeld-Miete in Leipzig ausfallen darf:
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 45 | 345,79 |
2 | 60 | 450,00 |
3 | 75 | 586,63 |
4 | 85 | 671,44 |
5 | 95 | 753,54 |
je weitere Person | 10 | 79,33 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Wie wird der Mietsatz für Bürgergeld-Empfänger in Leipzig festgesetzt?
Hartz-4-Empfänger haben neben dem Erhalt vom Regelsatz auch einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Unterkunft. Das bedeutet, dass die Bürgergeld- bzw. Hartz-4-Miete in Leipzig vom Jobcenter getragen wird und nicht aus dem Regelbedarf beglichen werden muss.
Natürlich gibt es dabei Mietobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Grundsätzlich sind diese allerdings nicht im Sozialgesetzbuch II definiert. Dort heißt es in Absatz 1 zu den Mietkosten lediglich:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Diese Angemessenheitsgrenze ich nicht deutschlandweit festgelegt, sondern bemisst sich am örtlichen Mietspiegel. Ist das Niveau der Mieten in einer Region also sehr hoch, werden vom Jobcenter höhere Kosten übernommen, als beispielsweise bei der Bürgergeld-Miete in Leipzig, da die Mietkosten dort im Durchschnitt nicht übermäßig hoch ausfallen.
Zudem ist natürlich ein wesentlicher Faktor, wie viele Menschen in der betreffenden Bedarfsgemeinschaft zusammenleben sollen.
Bedenken Sie: Bevor Sie einen Umzug vornehmen, sollte die Genehmigung vom Jobcenter für selbigen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie keinerlei Umzugshilfen.
Werden Heiz- und Stromkosten auch übernommen?
Nachfolgend haben wir die angemessenen Kosten für Heizung und Warmwasser aufgelistet, welche vom Jobcenter in Leipzig übernommen werden können:
- 1-Person-Haushalt: 55,84 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 74,46 Euro
- 3-Personen-Haushalt: 93,08 Euro
- 4-Personen-Haushalt: 105,49 Euro
- 5-Personen-Haushalt: 117,90 Euro
- pro weitere Person: 12,42 Euro
Wichtig: Zwar wird die Bürgergeld-Miete in Leipzig inklusive Heizkosten übernommen, sofern diese angemessen sind, Strom müssen Leistungsempfänger allerdings aus dem Regelsatz bezahlen. Dieser ist nicht im Rahmen der Kosten der Unterkunft abgedeckt.
Habe eben ein Schreiben des jobcenters erhalten, das die KdU zu hoch ist.(unsere Tochter ist ausgezogen).Mir ist bewusst, das ich die Differenz selbst zahlen muss. Dabei fiel mir auf, das die Tabelle, die vom Jobcenter verschickt wird einen Wert von 532 € als Obergrenze für einen 3 Personen-Haushalt anzeigt und nicht wie in der obigen Tabelle 586 €.
Was ist den nun zutreffend ?
Vielleicht kann mir ja jemand mal Auskunft geben ?
Vielen Dank
oh ja ,das stimmt ,sehr ärgerlich obwohl man die dringend braucht.
Wegen 11,28 Euro bruttokaltmiete habe ich die Wohnung nicht bekommen. Man kann ja mal ein Auge zudrücken. Es ist schwer in Leipzig eine angemessene Wohnung zu finden. 45 qm schon gar nicht. Und wenn, dann teurer.
Mein Sohn will in Leipzig studieren und hat jetzt bereits 10 Wochen Urlaub hnu gen innerhalb von einen Tag gefunden die den Anspruch des Amtes entsprechen würde wenn darauf angewiesen wäre. Hier ist zu bedenken das man etwas suchen muss was nicht direkt im Zentrum ect liegt, das muss er als Student auch und er findet immer mehr davon. Es ist in Leipzig auch kein Problem wegen Einkauf ect da man fast überall einen Sp Markt fast auf der Nase hat. Komm bitte mal hier her, da gibt es keine Wohnung in der Größe, der Preis für 60qm darf 345€ kalt nicht überschreiten bei 2 Personen usw trotzdem verlangt das Amt sich zeitnah etwas zu suchen.
Mir wurden schon Wohnungen abgelehnt, weil die 50 Cent zu teuer waren