Das Wichtigste zum Midijob zusammengefasst:
Der Midijob ist eine Beschäftigung, bei der das Gehalt zwischen 520,01 und 2.000 Euro im Monat liegt (vor Januar 2023: zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro).
Ja, ein Midijob ist im Vergleich zu einem Minijob sozialversicherungspflichtig.
Wenn Sie als „Midijobber“ arbeitsunfähig erkranken, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihre Vergütung in der Regel sechs Wochen lang weiter. Danach können Sie Krankengeld beanspruchen, sollten Sie noch nicht gesund sein.
Inhalt
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Was ist ein Midijob?
Der Midijob, was ist das eigentlich? Es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem Sie mehr als 520 Euro verdienen dürfen, aber nicht mehr als 2.000 Euro (Stand: Januar 2023). Das Besondere am Midijob: Sie sparen Steuern und Sozialabgaben.
Der Midijob bezeichnet in Deutschland eine Tätigkeit, bei der die 520-Euro-Grenze der geringfügigen Beschäftigung überschritten wird. Wenn Sie trotzdem weniger als 2.000 Euro im Monat verdienen, befinden Sie sich mit einem Midijob in der Gleitzone.
Der Midijob ist nach Definition ein Gleitzonenfall. Zweck dieser Gleitzone ist es, den Übergang von einem versicherungsfreien zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern. Es regt dazu an, über die Minijobgrenze hinaus zu arbeiten, ohne die Belastung durch höhere Sozialabgaben fürchten zu müssen.
Für den Midijob gelten ähnliche Regeln wie beim Minijob. Sie können einen oder mehrere Midijobs ausüben oder mit Ihrem Hauptjob kombinieren, solange Sie die Verdienstgrenze, die durch die Gleitzone vorgegeben ist, nicht überschreiten. Jeder Midijob muss angemeldet werden.
Der Arbeitsvertrag beim Midijob
Es gibt beim Midijob einen Arbeitsvertrag. Beim Midijob werden mehr Stunden geleistet, sodass beim hier die Stundenanzahl und damit der Verdienst höher ist als bei einem 520-Euro-Minijob. Abgesehen davon haben Midijobber dieselben Rechte wie Minijobber.
- Midijob und Urlaub: Wie bei jedem Beschäftigungsverhältnis steht Ihnen auch beim Midijob nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub zu. Mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche sind beim Midijob zu erwarten.
- Kündigung beim Midijob: Die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen muss berücksichtigt werden. Außerdem muss die Kündigung grundsätzlich schriftlich ergehen.
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Es besteht auch beim Midijob Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen bei Arbeitsunfähigkeit.
Midijob: Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer
Mit einem Midijob verdienen Sie mehr, ohne gleichzeitig durch höhere Sozialabgaben und Lohnsteuer belastet zu werden. Außerdem sind Sie durch die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) abgesichert. Das ist vor allem ein Vorteil für Selbstständige, die in ihrer selbstständigen Hauptbeschäftigung alle Versicherungskosten selbst tragen müssen.
Vorteile gibt es nicht nur für Arbeitnehmer. Ebenso lohnenswert ist der Midijob für Arbeitgeber. Das liegt daran, dass der Arbeitgeberanteil beim Midijob meist geringer ist als beim Minijob. Er beträgt je nach Höhe des Einkommens rund 20 bis 28 Prozent. Weitere Verpflichtungen nach dem Arbeitsrecht ergeben sich für den Arbeitgeber nicht. So entstehen beim Midijob keine weiteren Kosten für den Arbeitgeber.
Beim Midijob gilt: Brutto ist nicht gleich netto. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet und müssen insgesamt versteuert werden. Die Höhe der Steuerpflicht richtet sich also nach der individuellen Einkommenssituation des Betroffenen.
Welche Abgaben werden beim Midijob geleistet?
Beim Midijob sparen Sie Abgaben, denn für den Arbeitnehmer gelten nach § 20 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem gibt es beim Midijob keine Abzüge für Lohnsteuer (bei Steuerklasse 1-4). Auf diese Weise genießen Sie den gesetzlichen Versicherungsschutz, ohne durch zu hohe Beiträge belastet zu werden.
Für die Beitragszahlung gibt es eine Formel, für die der Faktor, nach dem die Höhe Ihres Arbeitsentgelts berechnet wird, jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu festgelegt wird. Während der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung immer gleich bleibt, steigt Ihr Anteil mit dem Einkommen in der Gleitzone.
Midijob und Kindergeld schließen sich nicht aus, denn steuerfreie Zuverdienste, wie beispielsweise Zuschläge für Kinderbetreuung, werden nicht auf das Einkommen angerechnet. Damit wirken sie sich auch nicht auf die Einkommensgrenze aus.
Midijob und Krankenversicherung
Wenn Sie im Midijob die gesetzliche Krankenversicherung haben, gibt es auch beim Midijob Krankengeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Anders als beim Minijob, in dem höchstens Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, fallen beim Midijob auch (reduzierte) Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung an. Personen in einem Midijob haben keine Familienversicherung mehr.
Besondere Regelungen gelten für Studenten, die in Vollzeit an einer Hochschule immatrikuliert sind. Sie dürfen in der Regel beim Mini- und Midijob sowie bei einer Tätigkeit als Werkstudent weiterhin beitragsfrei jobben. Bis zu einer gewissen Stundenzahl, Verdienst- und Altersgrenze sind sie weiterhin familienversichert und müssen keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung leisten.
Einen Leistungsanspruch haben Studenten hier jedoch auch nicht. Von der Rentenversicherungspflicht sind sie allerdings nicht befreit.
Midijob und Rente: Sozialversicherung
Wie beim Minijob zahlen Sie auch beim Midijob Beiträge zur Rentenversicherung. Weil beim Midijob die Sozialversicherung mit geringeren Beiträgen geleistet wird, besteht auch nicht der volle Anspruch auf Rente.
Wer also nicht durch eine andere Vollzeitbeschäftigung abgesichert ist, für den gelten reduzierte Rentenansprüche. Es steht Ihnen allerdings frei, die vollen Beiträge zu leisten und sich damit den vollen Rentenanspruch zu sichern. Dies müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens 14 Tage nach Beginn Ihrer Beschäftigung mitteilen.
Midijob und Lohnsteuer
Personen mit der Steuerklasse 1-4 müssen beim Midijob grundsätzlich keine Lohnsteuer zahlen. Die Lohnsteuer bei Steuerklasse 5 und 6 ergibt sich aus der Art der Steuerklasse selbst.
Bei Ehepaaren wird Steuerklasse 5 mit Steuerklasse 3 kombiniert und bei Steuerklasse 6 ist neben dem Midijob noch ein Hauptberuf vorhanden.
Lohnsteuer wird hier deshalb über den Hauptberuf gezahlt.
Frühere Anrechnung auf Hartz 4: Midijob bei Arbeitslosengeld und neue Regeln für das Bürgergeld
Weil beim Midijob Sozialabgaben geleistet werden, besteht auch beim Midijob Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Haben Sie mindestens ein Jahr in einem Midijob gearbeitet und so Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet, haben Sie Anspruch auf 60 Prozent des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate (wenn Sie Kinder haben: 67 Prozent).
Aber wie passen Midijob und Hartz 4 bzw. Bürgergeld zusammen? Dürfen Sie einen Midijob ausüben, wenn Sie ALG II oder Bürgergeld beziehen? Grundsätzlich gibt es einen Freibetrag von 100 Euro. Sie dürfen ab Januar 2023 also auch bei Bürgergeld-Bezug bis zu 100 Euro verdienen, ohne dass Ihnen dieser Betrag vom Regelsatz abgezogen wird. Von den Nebeneinkünften können folgende Aufwendungen abgesetzt werden:
- Steuern
- verpflichtende Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Werbungskosten
- andere gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsbeiträge (z. B. Kfz-Versicherung)
- Bei privatem Versicherungsschutz: Zusätzlicher Freibetrag von 30 Euro im Monat.
Außerdem gilt: Bei einem Einkommen zwischen 100,01 und 520 Euro bleiben 20 Prozent der Einkünfte anrechnungsfrei. Im Bereich zwischen 520 und 1.000 Euro werden 30 Prozent nicht angerechnet und für den Betrag zwischen 1.000 und 1.200 Euro bzw. 1.500 Euro (Letzteres gilt, wenn ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt) sind es 10 Prozent.
Ein Beispiel: Sie haben einen monatlichen Bruttoverdienst von 850 Euro, nach allen Abzügen bleiben 700 Euro netto übrig. Das Jobcenter berücksichtigt 100 Euro Freibetrag sowie zusätzlich 20 Prozent von 420 Euro (520 Euro – 100 Euro) und 30 Prozent von 180 Euro (700 Euro – 520 Euro). Von den 700 Euro netto bleiben also 238 Euro anrechnungsfrei. Die übrigen 462 Euro werden auf den Regelsatz angerechnet.
Wer neben dem Midijob noch BAföG bekommt, sollte beachten, dass ein Nebenjob dem Bafög-Amt zu melden ist. Außerdem werden Verdienste ab 520,92 Euro monatlich (6.251,04 Euro im Jahr) auf das BAföG angerechnet.