Das Wichtigste zum Mehrbedarf für Warmwasser in Kürze
Einen Mehrbedarf für Warmwasser erhalten Bürgergeld-Empfänger bei einer dezentralen Warmwassererzeugung, z. B. durch einen Durchlauferhitzer.
Je nach Bürgergeld-Regelbedarfsstufe werden zwischen 0,8 und 2,3 % des geltenden Satzes zusätzlich anerkannt.
Ja, ein Mehrbedarf kann rückwirkend bis zu einem Jahr nachgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen damals auch vorlagen.
Inhalt
Zahlt das Jobcenter bei höheren Warmwasserkosten drauf?
Nicht jeder Bürgergeld-Empfänger erhält sein warmes Wasser durch eine zentrale Erzeugung, beispielsweise über eine Heizungsanlage mit Warmwasserspeicher. Liegt eine dezentrale Warmwasserversorgung vor, z. B. über einen Durchlauferhitzer oder Boiler, so wird das warme Wasser dort erzeugt, wo es benötigt wird, also direkt im Badezimmer oder in der Küche einer Wohnung.
Während bei einer zentralen Versorgung die Heizkosten in die Nebenkosten beim Bürgergeld integriert und somit vom Jobcenter übernommen werden, sieht dies bei einer dezentralen Erzeugung anders aus: Eine dezentrale Warmwasserversorgung läuft normalerweise über Strom oder Gas.
Hier müssen Bürgergeld-Empfänger einen Mehrbedarf für Warmwasser beantragen, der dann als gewisser Prozentsatz vom Regelbedarf ausgezahlt wird. Aber wie viel Geld können Hilfebedürftige genau erhalten? Und kann ein solcher Antrag auch rückwirkend gestellt werden?
Mehrbedarf für Warmwasser: Was das SGB 2 besagt
Dass Besitzer einer dezentralen Warmwasserversorgung einen Anspruch auf einen entsprechenden Mehrbedarf haben, ist in § 21 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) festgelegt. Demnach gilt:
Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden. […]
Dabei unterscheiden sich die Prozentsätze danach, welche Höhe vom Bürgergeld-Regelsatz den Familienmitgliedern zugrunde liegt.
Kinder erhalten einen geringeren Prozentsatz an Mehrbedarf für Warmwasser als ihre Eltern, da diese zumeist auch weniger warmes Wasser verbrauchen.
Aus der folgenden Tabelle ergibt sich, welcher Mehrbedarf für Warmwasser ab welchem Alter gezahlt wird:
Regelbedarfsstufe | Prozentsatz |
---|---|
1 (Alleinstehende, Alleinerziehende) | 2,3 % |
2 (jeder Partner in bedarfsgemeinschaftsähnlicher Partnerschaft) | 2,3 % |
3 (erwachsene Person bei Unterbringung in stationärer Einrichtung) | 2,3 % |
4 (Jugendlicher zwischen 15 und 18) | 1,4 % |
5 (Kind zwischen 7 und 14) | 1,2 % |
6 (Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs) | 0,8 % |
Demnach gilt: Für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person wird der – anhand der geltenden Regelbedarfsstufe errechnete – Mehrbedarf monatlich zusätzlich zu anderen Mehrbedarfen und zum Regelbedarf ausgezahlt.
Mehrbedarf für Warmwasser: Ein Antrag ist nötig
Der Mehrbedarf für Warmwasser wird Bürgergeld-Empfängern erst dann gezahlt, wenn ein entsprechender Antrag darauf gestellt wird. Wichtig ist also: Eine automatische Gewährung erfolgt nicht. Um einen Mehrbedarf für Warmwasser geltend machen zu können, müssen Sie jedoch lediglich eine Angabe im Formular „KDU“ – also Kosten der Unterkunft und Heizung – machen. Liegt in Ihrer Wohnung eine dezentrale Warmwasserversorgung vor, so müssen Sie ebenfalls Nachweise dafür erbringen. Grundsätzlich kann hierfür entweder der Mietvertrag als Grundlage dienen oder Sie holen sich bei Ihrem Vermieter eine entsprechende Bescheinigung ein.
Kann ein Mehrbedarf für Warmwasser auch rückwirkend in Anspruch genommen werden?
Haben Sie bislang keine Leistungen in Form von einem Mehrbedarf für Warmwasser erhalten, obwohl diese Ihnen zustünden, so können Sie einen Überprüfungsantrag stellen.
Diese Möglichkeit ist in § 44 des Zehnten Sozialgesetzbuchs geregelt. Allerdings ist dies nur bis zu einem Jahr rückwirkend möglich (vgl. § 40 SGB 2). Haben Sie also eine zeitlang kein Geld für eine dezentrale Warmwasserversorgung erhalten, so können Sie Ihre Bescheid rückwirkend daraufhin prüfen lassen.
Liegt der Anspruch auf einen Mehrbedarf für Warmwasser bei Ihnen vor, so können Sie eine Nachzahlung vom Jobcenter erhalten. Diese wird nicht als Einkommen auf den Bürgergeld-Satz angerechnet.
Hallo und Guten Abend Euch allen! Ich habe schon vor sieben Jahren immer wieder den Mitarbeitern von Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf der Warmwasserversorgung vorgelegt-Habe immer wieder nur von Amt die Schriftliche Erklärung erhalten,das nach Auszug meines Kindes die Wohnung zu groß und zu teuer ist-52qm!Und deshalb wurde der Antrag auch beim vierten Mal abgelehnt! Habe Kleinen Durchlauferhitzer in der Küche!Wollte doch nicht die Wände waschen,sondern mich!Nun werde ich es dieses Jahr aufs Neue versuchen-neuer Sachbearbeiter,vielleicht dann doch nun möglich!???-Drückt mir die Daumen!
Guten Abend in mein Mietvertrag steht drin das das warm Wasser von Heizung kommt ob wohl das nicht stimmt. Das habe ich auch so bei Amt gesagt habe den auch Fotos vorgelegt das ich 2 boiler habe für die warm Wasser Aufbereitung. So würde mein Antrag auf mehrbedarf abgelent. Hab ihr Tip wie ich trotzdem mein mehrbedarf bekomme?
MfG
Hallo,
Hallo,
was ist, wenn
1) ich nie über diesen Mehrbedarf seitens des Jobcenters aufgeklärt bzw. danach gefragt wurde ? Haben die darüber keine Beratungspflicht ?
2) in der KDU dezentrale Warmwasserversorgung angegeben wurde, das seitens des Jobcenters aber jahrelang übersehen wurde ?
Gilt auch im zweiten Fall die Regel, dass diese Beträge nur ein Jahr lang rückwirkend bezahlt werden, obwohl es in diesem Fall die Schuld des JC war ?
Hallo, ja soviel ich weiß bis zu einem Jahr, kann man rückwirkend nachreichen.
Hallo
Ich habe einen Durchlauferhitzer in der Küche und im Bad, wie hoch ist der mehrbedarf?
geht mir eben so…zwei Geräte, einmal Boiler in Küche (5 Liter-2,4 kW und Durchlauferhitzer im Bad. Verbrauch in Küche durchschnittlich 48 Liter/Tag und Bad rund 60 Liter für einmal duschen und WC Gänge (einmal spülen groß= 7,5 Liter, für klein 3,5 Liter. Je Bedarf täglich gründlich Hände waschen 1, 5 Liter…..schreibe das seit einem Jahr gründlich auf….(Verbrauch Wasser Küche, Bad täglich. Waschmaschine nach Bedarf……kommt ganz schön was zusammen, an Verbrauch.
Hallo, also man sollte wissen Durchlauferhitzer und Therme sind zwei Grund verschiedene Wärme Quellen.
Die Therme mit Gas ,wird als Warmwasser abgerechnet,manche werden mit strom
bertieben,aber das ist nicht nennenswert also minimal.
Der DE Durchlauferhitzer / Boiler oder Speicher sind Stromfresser und werden nur teil
oder garnicht verrechnet. Grund: der Strom ist ja in dengrundkosten enthalten. Leider
Mein Tip, Warmwasser immer mit abrechnen lassen
Lg Günter
Hallo ich habe einen Gasbeuler, nun habe ich einen Antrag auf mehrbedarf gestellt für Warmwasser da dezentral, und das rückwirkend für ein Jahr nun wurde dies abgelehnt, da ich dadurch keine Stromkosten hätte und ich sowieso wenn es mir möglich ist für Mehrkosten selbst aufkommen müsste, die über die kdu Kosten entstehen, nach der mehrbedarf Regelung. § 21 SGB ll (6) Ist das rechtens?
hallo muss das jobcenter die stromkosten für die gasthrme monatlich bezahlen oder nach jahresabrechnung
Lach… Gasthermen verbrauchen ja nun relativ wenig strom. Wieviel stromkosten wollen sie denn da geltend machen 2-3€ im jahr…???
Es geht dabei nicht nur um die Stromkosten, sondern um den Mehrbedarf an Gas…….lachen wüde ich nicht.
hallo bekommt man auch stromkosten für gastherme vom jobcenter wie beantrage ich die welches formular muss ich ausfüllen
Hallo Langer,
bei dezentraler Warmwasserversorgung (z. B. Durchlauferhitzer, Gastherme etc.) sind die Kosten nicht im Regelbedarf enthalten, sondern werden zusätzlich vom Jobcenters in Form eines Pauschalbetrages gezahlt. Die Höhe des Pauschalbetrags orientieren sich aber am Regelbedarf. Erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter, ob es hierfür ein Formular gibt, oder ob ein formloser Antrag genügt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org