Das Wichtigste zum Mehrbedarf in der Schwangerschaft in Kürze
Ja. Ab der 13. Schwangerschaftswoche haben Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf bei Bürgergeld-Bezug.
Der Mehrbedarf in der Schwangerschaft beträgt 17 Prozent des maßgebenden Regelsatzes.
Neben dem Mehrbedarf können Schwangere auch eine Erstausstattung für das Baby beantragen.
Inhalt
Wie viel Mehrbedarf in der Schwangerschaft steht Bürgergeld-Empfängern zu?
Werdende Mütter, die Bürgergeld beziehen, können bei Mehrbedarf in der Schwangerschaft einen Antrag auf Zuschüsse stellen. Ab wann gibt es Mehrbedarf für Schwangere und mit welchem Betrag können Sie rechnen? Lesen Sie hier auch nach, wie Sie den Antrag auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft beim Jobcenter stellen.
Schwangere Frauen, welche Bürgergeld-Leistungen erhalten, können ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf für Schwangere beantragen. Dieser beträgt 17 Prozent vom Regelbedarf.
Der Mehrbedarf wird zunächst bis zum errechneten Entbindungstermin bewilligt, die Zahlung erfolgt jedoch bis zum tatsächlichen Entbindungsdatum.
Der Mehrbedarf in der Schwangerschaft orientiert sich am Regelbedarf
Wie viel Geld Ihnen in der Schwangerschaft als Mehrbedarf zusteht, richtet sich nach dem für Sie geltenden Regelsatz:
Leistungsberechtigte | Monatlicher Regelsatz 2023 in Euro | Monatlicher Regelsatz 2024 in Euro |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 502 | 563 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 451 | 506 |
Junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren | 402 | 451 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 | 471 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 | 390 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 | 357 |
Wird der Mehrbedarf bei Schwangerschaft auch rückwirkend ausgezahlt? Ja, das ist der Fall, wenn die Schwangerschaft erst nach der 13. Woche der Schwangerschaft bekannt wurde. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Bewilligungszeiträume berücksichtigt werden müssen.
Ein Beispiel: Gehen wir davon aus, dass eine Frau ab dem 5. Mai in der 13. Schwangerschaftswoche war, sie aber erst am 20. Juli den Mutterpass beim Jobcenter einreichte. In der Zwischenzeit, nämlich am 1. Juni, begann für sie ein neuer Bewilligungszeitraum. In diesem Fall wird der Mehrbedarf nur ab dem 1. Juni rückwirkend gezahlt.
Zusammen mit dem Schwangerschaftsmehrbedarf kann ein Antrag auf weitere Leistungen gestellt werden
Es können mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig beantragt bzw. bezogen werden. Beispielsweise können Schwangere neben dem Mehrbedarf für Schwangerschaft auch Zuschüsse für Alleinerziehende beanspruchen.
Handelt es sich um das erste Kind oder liegt die Geburt des letzten Kindes mindestens zwei Jahre zurück, können Sie außerdem finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung beantragen.
Beachten Sie dabei, dass je nach Mehrbedarf/Zuschuss ein gesonderter Antrag nötig ist. Während der Mehrbedarf bei Schwangerschaft oder für Alleinerziehende durch die Vorlage von Mutterpass oder Geburtsurkunde genügt, müssen die Babyerstausstattung oder weitere Sachleistungen für das Baby gesondert beantragt werden.
Gut zu wissen: Auch Auszubildende und Studierende können einen Antrag auf Schwangerschaftsmehrbedarf stellen. Dabei spielt das Einkommen bzw. die Unterhaltsfähigkeit von Eltern oder Großeltern keine Rolle, auch wenn die Betroffene noch unter 25 Jahren ist.
So stellen Sie den Antrag auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft
Sobald die Schwangerschaft festgestellt wurde, wenden Sie sich an das Jobcenter. Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft muss beim zuständigen Sachbearbeiter beantragt werden. Ein Formular dafür gibt es nicht.
Einzig für den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung stellt das Jobcenter ein Formular zur Verfügung. Beim Mehrbedarf in der Schwangerschaft genügt die Vorlage des Mutterpasses. Sie können aber auch unser kostenloses Muster als Orientierung nutzen.
Ihre Adresse
Adresse Jobcenter
Aktenzeichen/Nummer der Bedarfsgemeinschaft
Datum: TT.MM.JJJJ
Betreff: Antrag auf Mehrbedarf bei einer Schwangerschaft nach § 21 SGB 2
Zusätzlich beantrage ich die Unterstützung für den Kauf von Umstandskleidung sowie für die Erstausstattung für das Baby nach § 21, Abs. 3 SGB II.
Anbei finden Sie eine Kopie des Mutterpasses, aus dem das Datum der Feststellung der Schwangerschaft sowie die Schwangerschaftswoche hervorgehen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Antrags schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift Manuela Musterfrau
Laden Sie hier ein Muster für den Antrag auf Mehrbedarf in der Schwangerschaft herunter: