Das Wichtigste zum Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung in Kürze:
Wer als Empfänger von Bürgergeld eine Krankheit hat, die eine besondere Ernährung verlangt, kann Anspruch auf Zusatzzahlungen haben.
Die besondere Ernährung muss kostenaufwändiger sein als eine herkömmliche Ernährung, damit ein konkreter Mehrbedarf besteht.
Einen Antrag auf Mehrbedarf können Sie mit ärztlichem Attest bei Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter abgeben.
Inhalt
Gibt es einen Mehrbedarf für die Ernährung?
Der Bürgergeld-Regelsatz ist so berechnet, dass er das Lebensnotwendigste abdeckt, darüber hinaus aber schnell erschöpft ist. Was machen also Leistungsempfänger, die aufgrund von Allergien oder Unverträglichkeiten auf eine teurere Ernährung angewiesen sind? Für sie gibt es den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung. Erfahren Sie hier, was es damit auf sich hat.
In § 21 Absatz 5 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) wird der Mehrbedarf für Ernährung zugesichert:
Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
Die Höhe des Mehrbedarfs ist allerdings nicht gesetzlich geregelt. Ähnlich wie bei anderen Leistungen richtet sich die Höhe vom Mehrbedarf für Ernährung nach einem fixen Prozentsatz, der für bestimmte Krankheiten festgelegt ist.
Die Richtwerte für den Mehrbedarf bei Ernährung gehen auf Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zurück.
Die Richtwerte in Prozent werden jeweils anhand des geltenden Regelsatzes berechnet. Momentan beläuft sich der Bürgergeld-Regelsatz für einen ledigen Erwachsenen auf 563 Euro (Stand 2024).
Erkrankung | Mehrbedarf in Prozent des Regelbedarfs |
---|---|
verzehrende Erkrankungen wie Aids, Krebs oder Multiple Sklerose | 10 % |
Niereninsuffizienz | 10 % |
Niereninsuffizienz mit Hämodialysebehandlung | 20 % |
Zöliakie/ Sprue (Überempfindlichkeit gegenüber Klebereiweiß) | 20 % |
Wer hat Anspruch auf den Mehrbedarf für Ernährung?
Empfänger von Bürgergeld müssen zwei zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, um für den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung qualifiziert zu sein.
- Der Antragsteller auf Mehrbedarf muss auf Ernährung angewiesen sein, die teurer ist als eine übliche Vollkost. Sind Sie also krankheitsbedingt in Ihren Essgewohnheiten eingeschränkt, haben dadurch aber keine zusätzlichen Kosten, sind Sie nicht berechtigt.
- Der Antragsteller muss seine besondere Ernährung in Verbindung mit einer bestehenden oder drohenden Krankheit führen. Wenn Sie also aus ethischen Gründen nur erlesene Bio-Produkte essen, stellt dies keinen Mehrbedarf im Sinne des § 21 SGB II dar.
Die in der Liste genannten Krankheiten, die zu Mehrbedarf für Ernährung berechtigen, haben alle eine Gemeinsamkeit: Sie betreffen den Stoffwechsel und bescheinigen somit, dass es den betroffenen Personen krankheitsbedingt schlicht nicht möglich ist, sich kostengünstiger zu ernähren.
Doch unter den Krankheiten, die den Stoffwechsel beeinflussen, gibt es auch Ausnahmen. So sind alle Krankheiten vom Mehrbedarf ausgeschlossen, von denen angenommen wird, dass sie keine tiefgreifende Ernährungsumstellung erfordern. Zu diesen Krankheiten gehören:
- Bluthochdruck
- Gicht
- Leberversagen
- Magengeschwüre
- Neurodermitis
Besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz?
Laktoseintoleranz ist eine chronische Erkrankung, die heutzutage immer mehr Menschen betrifft. Patienten, die unter Laktoseintoleranz leiden, vertragen keine Milchprodukte, da ihnen ein Enzym fehlt, welches zum Abbau von Milchzucker notwendig ist. Sie müssen bei Produkten wie Milch, Joghurt und Käse zu laktosefreien Alternativen greifen.
Ob Laktoseintoleranz einen Mehrbedarf für Bürgergeld-Empfänger darstellt, darüber sind sich die deutschen Gerichte nicht einig. In einigen Fällen wurde zugunsten der Kranken entschieden, wie beim Sozialgericht Berlin (S 37 AS 13126/12), in manchen nicht, wie am Sozialgericht Aachen (S 20 SO 52/11). Selbst wenn einem Mehrbedarf zugestimmt wird, fallen die monatlichen Beträge in den Urteilen teils unterschiedlich aus.
Sehr geehrte Damen und Herren ich habe Diabetes typ 2 und Laktose steht mir was zu