Bürgergeld-Mehrbedarf bei einer Behinderung

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Bürgergeld-Mehrbedarf bei einer Behinderung

Haben alle Menschen mit Behinderung Anspruch auf Mehrbedarf?

Ein Anspruch auf Mehrbedarf beim Bürgergeld besteht dann, wenn die Person erwerbsfähig ist und zusätzlich Leistungen nach § 49 SGB IX oder nach § 112 SGB IX erhält. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Bürgergeld-Bezug für Menschen mit Behinderung?

Werden die nötigen Voraussetzungen erfüllt, beträgt der Mehrbedarf 35 Prozent des Regelbedarfs. Eine Beispielrechnung finden Sie in diesem Abschnitt.

Was ist mit Personen, bei denen eine vollständige Erwerbsminderung vorliegt?

Wer nicht mehr erwerbsfähig ist, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen, sondern erhält die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Hierbei gibt es einen Mehrbedarf für Personen mit Behinderung. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie hier nachlesen.

Begründet eine Behinderung Mehrbedarf vom Jobcenter?

Der Mehrbedarf bei einer Behinderung beträgt 35 % des Regelbedarfs.
Der Mehrbedarf bei einer Behinderung beträgt 35 % des Regelbedarfs.

Menschen mit einer Behinderung benötigen oft in vielen Lebensbereichen Unterstützung, sei es durch körperliche Hilfe oder auch in finanzieller Hinsicht. Denn je nach Behinderung und Grad dieser sind Umbauten nötig, ein Rollstuhl oder Hör- und Sehhilfen werden beispielsweise benötigt.

Will eine körperlich eingeschränkte Person beispielsweise Auto fahren, so werden auch hier manchmal zusätzliche Maßnahmen nötig. All diese Dinge kosten Geld und werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Ist eine behinderte Person zudem noch hilfebedürftig und empfängt ALG 2, so wird es immer schwerer, für alle Kosten aufzukommen.

Aus diesem Grund kann bei Hartz IV für Behinderte ein Mehrbedarf beantragt werden. Aber wie hoch ist dieser Hartz-4-Mehrbedarf für Behinderte genau? Alles zum Anspruch lesen Sie in unserem Ratgeber.

Festlegung im SGB II: Hartz 4 und Behinderung

Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) legt fest, dass auch Behinderte – neben Schwangeren oder Alleinerziehenden – einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Das wird in § 21 des SGB II geregelt.

Allerdings gilt dies nicht für alle behinderten Menschen. Denn: Sie müssen erwerbsfähig sein und Leistungen nach § 49 SGB IX oder nach § 112 SGB IX erhalten. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Unterliegt eine Person dieser Leistung, so ist ein behinderungsbedingter Mehrbedarf von 35 % des Hartz-4-Regelsatzes anzuerkennen. Ein kurzes Beispiel soll verdeutlichen, wie viel Geld einem behinderten Menschen, der Anspruch auf die Zahlung von ALG II hat, deshalb im Monat zur Verfügung stehen:

Beispiel: Ein Empfänger von Hartz 4 hat eine Behinderung, ist aber trotzdem erwerbsfähig und erhält als Alleinstehender den Regelsatz von Hartz IV in Höhe von 449 Euro. Ihm wird ein Mehrbedarf bei einer Behinderung nach dem SGB II gewährt, das entspricht 35 % des Regelsatzes, also 156,10 Euro.

Insgesamt stehen dem Empfänger von Hartz 4 bei einer Behinderung 605,10 Euro im Monat durch Regel- und Mehrbedarf zur Verfügung. Zuzüglich hat er selbstverständlich Anspruch darauf, auch die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter gezahlt zu bekommen.

Mehrbedarf bei einer Schwerbehinderung und Hartz 4

Der Mehrbedarf bei einer Behinderung bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelbedarf geleistet.
Der Mehrbedarf bei einer Behinderung bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelbedarf geleistet.

Erhält eine Person Hartz 4 mit einer Schwerbehinderung, so kann Mehrbedarf bei dieser Behinderung angemeldet werden. Allerdings gilt dies nur, insofern der Betroffene erwerbsfähig ist. Ist das aufgrund des Grades der Behinderung nicht möglich, so kann mit dem Schwerbehinderten­ausweis ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.

Voll erwerbsgeminderte Schwerbehinderte können bei der Grundsicherung einen Mehrbedarf mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis beantragen, der sich auf 17 % der Regelbedarfsstufe beläuft. Das Merkzeichen „G“ bedeutet zum Beispiel, dass der Behinderte Funktionsstörungen der Gliedmaßen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, eine Sehbehinderung mit GdB von mindestens 70 oder eine geistige Behinderung mit einem GdB von 100 hat.

Schwerbehindert sein und Hartz 4 empfangen ist demgegenüber nur dann möglich, wenn der Behinderte mindestens drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Erst dann hat dieser Anspruch auf Sozialhilfe durch Hartz 4.

Voll Erwerbsgeminderten mit einem Schwerbehindertenausweis, die einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung neben der Grundsicherung nach SGB XII anmelden, stehen also 449 Euro Regelbedarf + 17 % Mehrbedarf zur Verfügung, das entspricht einer Summe von 524,82 Euro an Sozialhilfe pro Monat.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

179 Gedanken zu „Bürgergeld-Mehrbedarf bei einer Behinderung

  1. R. M.

    Hallo aufgrund einer Bypass OP hab ich Gdb 20 bekommen, kann ich damit auch Mehrbedarf beim Bürgergeld bekommen?
    MfG
    R. M.

  2. Sabrina

    Hallo
    meine Mutter bezieht Hartz 4 hat seit September einen Schwerbehindertenaus 80 ohne Merkzeichen, sie ist der Zeit noch krankgeschrieben. Stehen Ihr auch dann die 17% Mehrbedarf zu?

  3. Herbert

    Ein ganz grosses Danke an euer Team. Danke für eure grossartige Hifle und diese Seite. DANKE.
    Ich bin 24, durch mehrfache psyschische Erkrankungen habe ich mein Studium abgebrochen, Ausbildung abgebrochen und steh im dritten Versuch eine andere Ausbildung zu machen. Leider wieder Arbeitsunfähig. 50% Behinderung. Inzwischen beziehe ich 418,2 Euro Krankengeld im Monat und warte auf eine Reha.
    Zahle meinen Eltern im Moment Nebenkosten von 160 Euro. Alles inklusive, auch Strom, Telefon und Internet.
    Ich hoffe trotzdem noch meine Ausbildung erfolgreich abzuschliessen, wird aber erst nach meinem 25 Lebensjahr sein.
    Kann ich vom Jobcenter eine Aufstockung erwarten? Jetzt oder erst wenn ich 25 bin?

  4. Gülseren A.

    Guten Tag meine Tochter ist 20 Jahre alt hat 90 % hat GBH und sie bezieht jetzt momentan Arbeitslosengeld hat sie auch Anspruch auf Grundsicherung Leistung warte auf ihre Antwort Grüße A.

  5. Peter

    Guten Tag, ich bin Gehbehindert Rollifahrer mit 90 GdB und habe die Merkzeichen G, aG und B und Pflegestufe 3.
    Ich bekomme Grundsicherung 424€ wieviel Mehrbedarf aufgrund meiner Behinderung stehen mir zu. Sind es 17% oder 35% des Regelsatzes. Ich bin erwerbsunfähig. Danke für eine Antwort. Gruß Peter

  6. Harald

    Hallo,
    Ich bin Lungentransplantiert habe Behinderungs Ausweiß mit ag,G, 80% bin in der Reha gewesen darf jetzt wieder 6 Stunden Arbeiten, mit einigen ausnahmen.Eu Rente wurde Abgelehnt da 3 Monate Fehlen. Steht mir Mehrbedarf zu? wenn ja Welcher Antrag ist das Genau?
    Mit Freundlichen Gruß
    Harald

  7. hamadi

    Guten Tag,

    mein Sohn (18J.) hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 70 und bezieht ALG2. Bekommt zur Zeit Leistung nach Hilfe für junge Volljährige (paragraph 41 SGB VIII) in Form von paragraph 20. (Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer)

    Besteht ein Recht auf Mehrbedarf?

  8. Glinka

    Hallo,

    meine Fragen bezgl. Behinderungen:
    Mein Mann ist durch einen häuslichen Unfall seit Mai 2019 zu 30 % Behindert (er sieht auf dem linken Auge nichts mehr, durch einen Hornhautriss, der schon mehrmals operiert wurde) zudem kommt noch ein Wirbelsäulenleiden durch einen Unfall im Jahr 1997 und Bluthochdruck. Die 30 % hat er alleine wegen seinem Auge, bei dem Rest hat er noch Termine zur Feststellung bei Ärzten.
    Steht ihm Mehrbedarf zu, alleine schon wegen den Medikamenten fürs Auge?

    Kann ich noch mehr beantragen, da er sich die Tropfen, welche er mindestens 9 mal pro Tag ins Auge kriegt, nicht selber verabreichen kann? Wurde schon mehrmals deswegen abgewiesen.

    Meine Tochter hat ebenso einen Grad der Behinderung von 20 % wegen Zystennieren und Bluthochdruck, dazu kommt jetzt noch Asthma, hat Sie einen Anspruch drauf?

    Und ich genau dasselbe mit 20 % wegen Zystennieren und Gallensteine?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Sherry

    Hallo,

    Meine Mutter ist seid letztes Jahr schwer an der Wirbelsäule erkrankt und bezieht Hartz4.
    Sie hat seid 10/2018 einen Schwerbehindertenausweis mit 50% mit den Merkmal G (eine Erhöhung auf aG wurde die Tage beantragt), seid 09/2018 Pflegegrad2 mit folgenden Hilfsmittel wie Rollstuhl, Toilettenstuhl, Badewannenlift, Rollator mit Armstützen und eine Greifzange. (Ein Krankenbett sowie ein Elektromobil müssen laut Pflegeberatung noch angeordnet werden)
    Leider liegt ihre Wohnung in der ersten Etage ohne Aufzug, zudem ist das Badezimmer sehr klein und hat eine sehr schmale Tür.

    Meine Fragen:
    1. Kann ich rückwirkend den Mehrbedarf- also ab Ausstellung des Schwerbehindertenausweis- beantragen, oder erst ab sofort?
    2. Hat sie überhaupt Anspruch auf Mehrbedarf,
    da sie zur Zeit garnicht arbeiten kann. (Sie kann seid einem Jahr die Wohnung nicht
    Verlassen)
    3. Kann sie eine Wohnung anmieten die über den vorgegebenen Satz liegt ?

    Danke im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

  10. Mike M.

    Guten Tag mein Name ist Mike
    Ich erhielt nach 15 Monaten den Bescheid das ich nach Hirn und Herz Infarkt, eine Behinderung von 40% habe Steht mir Mehrbedarf zu
    MfG Mike

  11. Martina

    Hallo, mein Name ist Martina und ich habe ein ganz großes Problem.
    Ich beziehe HartzIV, und bin seit 2014 Arbeitsunfähig worauf ich im Mai 2015 einen EU- Rentenantrag stellen musste. Gegen meine Rentenversicherung läuft bereits seit Juni 2017 das Gerichtsverfahren was extrem an meinen Kräften zerrt.
    2017 habe ich auch einen Antrag auf Feststellung des Behinderungsgrades mit Zusatzmerkzeichen “ g “ gestellt der immer wieder abgelehnt worden ist.
    Im Mai 2019 bin ich diesbezüglich zu meinem Recht gekommen ( dank Sozialgericht ). Das Jobcenter Berlin Lichtenberg hat von mir den Ausführungsbescheid und den Behinderten- Ausweis in Kopie und den Antrag auf Mehrbedarf zugesandt bekommen. Dieses Jobcenter hat all meine Anträge abgelehnt. Sogar die Widersprüche werden regelmäßig von dort abgelehnt.
    Ich lebe mit meinem Partner seit November 2018 in einer BG. Auch er ist Schwerbehindert ( 60% ) und Erwerbsminderungsrentner.
    Was können wir noch machen um zu unserem Recht zu kommen?

  12. Martina

    Hallo,
    ich komme aus Troisdorf, habe seit zwei Jahren einen Schwerbehindertenausweis, 50 Prozent aufgrund Psychose und Depri usw usw.
    Die Stadt sagt mir steht kein Mehrbedarf zu. Stimmt das?
    Im Januar allerdings hatte ich einen Kurs für drei Monate (WORD EXCEL usw) dafür habe ich aber einen Mehrbedarf erhalten.
    Im Vorjahr hatte ich sechs Wochen Bewerbungskurs. Da habe ich keinen Mehrbedarf bekommen.
    Ist das alles so o.k?

  13. H.Zwick

    Ich habe Diabetes 2typ habe mich mit meinen sachbearbeiter wegen mehrbedarf angesprochen weil mein Glucose wert liegt 243 mg/dl ist viel zu hoch ich versuche mich so gesund wie möglich zu ernähren .Der Sachbearbeiter sagte zu mir für Diabetes gibt es kein mehrbedaf . Men
    Artz sagt auf die enehrung achten.

  14. Alida E.

    Hallo,
    meine Tochter hat ein Behinderten Ausweis mit der Kennzeichnung G 80 Prozent.
    Sie geht in eine Behinderten Werkstatt für 7.5 Stunden. Da sie noch zu Hause Wohnt und wir Hartz 4 Aufstockung bekommen
    wollte ich nachfragen ob sie auch den Zuschlag bekommen kann. Bei Antrag auf Arbeitsamt wurde es immer abgelehnt, mit der Begründung sie Wohnt zu Hause. Verstehe ich aber nicht da sie durch uns auch Alg 2 bekommt

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    E.

  15. Marcel W.

    Hallo,

    wie sieht die Übernahme der Kosten einer Unterkunft bei Merkzeichen aG, H und Bl aus?
    1) Habe ich Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung?
    2) Welche Kosten werden übernommen?

    Vielen Dank schonmal für die Antwort!

  16. Hans

    Guten Tag, ich bin 63 Jahre alt und beziehe Hartz 4. Aufgrund diverser Erkrankungen bekam ich nun einen GDB 50% anerkannt, ohne Merkzeichen.

    Dies habe ich nun dem zuständigen Amt gemeldet und nachgefragt, ob mir eine Pauschale für Mehrbedarf zustünde. Dies wurde verneint, weil „so etwas dem Amt nicht bekannt wäre“.

    Aufgrund meines Alters wurde mir gesagt, dass ich an keinerlei Maßnahmen teilnehmen müsste…..ein nicht offizielles Entgegenkommen an mich nannte man das.

    Steht mir trotzdem der Mehrbedarf zu?

  17. John d.

    guten tag,

    also angenommen in einer WG hat 1 der Personen einen 60 gdb (S-Behinderter). Dieser hat aber keine körperlichen einschränkungen Haupterkrankung: Epilepsi (Krampfanfälle / motorische ausfälle)

    (vll höchstens gestörtes empfinden / Wahrnehmung / gestörte Motorik / Kognitive einbuße / persönlichkeitskeitsstörung) [Artzneien].

    Hat diese Person einen Anspruch auf Mehrbedarf höher als 10€ betragen? Artzneimittel Kosten liegen nur knapp vor der Gesamterstattung (befreiung). Besteht allgemein überhaupt eine Chance?

  18. Liesa

    Hey,
    mein Name ist Liesa und ich bin 30 Jahre alt. Wohne mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft und
    bekommem beide Hartz4. Ich bin Lungenkrank ( unteranderem Fibrose ) und es läuft auf eine Lungentransplantation hinaus.
    Mein GdB war erst 100 und dann weil „nichts schlimmer“ geworden ist, haben sie es auf 50 runtergestzt.
    Meine erste Frage, warum setzt man einfach ein GdB herunter?
    Meine zweite Frage, steht mir außer AlG2 noch etwas zu, wovon man eventuell nichts weiß?

    Lieben Dank schon mal im Voraus.

  19. Elisabeth

    Hallo,
    ich bekomme den normalen Regelsatzfür alleinstehende und habe des öfteren im Jobcenter nachgefragt was mir mit einem Schwerbehindertenausweis mit 70% noch für finanzielle Hilfen zustehen.Die konnten mir nicht weiterhelfen.Meine Frage nun, wieviel steht mir noch zu und vor allem wie kann ich das auch beantragen?Ich bin für 2-3Std. Arbeiten täglich befunden worden und habe einen Minijob wo ich ca. 15 Std. monatlich arbeite.Es wäre toll wenn Ihr mir weiterhelfen würdet denn das Jobcenter Ingolstadt hilft einem nicht wirklich.
    Vielen Dank.

  20. Kerstin

    Hallo
    Ich weiss nicht ob meine Frage noch beantwortet wird aber ich hoffe es.
    Durch zwei Rücken OPs im Oktober 2017 bin ich arbeitsunfähig und soll ein Antrag auf Behinderung stellen da mein Rücken kaputt ist und ich am Rollator laufe. Nun muss ich Umziehen dank meiner wg mit Glieder bis zum 28.02 müssen wir die Wohnung räumen. Nun die Angst obdachlos zu werden.
    Ich hätte vielleicht eine Wohnung in Aussicht nur ist die etwas größer als der norm vom Amt entspricht und 400 Euro warm. Kann man das trotzdem regeln dort einzuziehen? Mit Kostenübernahme?
    Ich meine die Mieten steigen selbst eine ein Raum Wohnung mit der norm kann schon 600 Euro kosten.
    Man findet nichts mehr mit dem regelsatz der angegeben ist.
    Und obdachlos möchte ich nicht werden.

  21. Jürgen

    Hallo
    Ich habe 70 % Behinderung ohne Buchstaben unbefristet
    Bekomme ich den auch mehr zu Grundsicherung oder nicht
    Besteht mir auch Mehrbedarf
    Den ich habe Clusterkopfschmerz und kein nicht mehr arbeiten

  22. gentleman

    Hallo.

    Leider blicke ich bei den ganzen § nicht durch und muss nochmal hier nachfragen.

    Ich bin 60% SB mit dem Kennzeichen G. Beziehe volle Erwerbsminderungsrente von der DRV (noch bis Nov.2019)

    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft, und bin somit in Hartz4 gekommen. Antragstellerin ist/war meine Lebensgefaehrtin.

    Steht mir jetzt noch ein Mehrbedarf vom JC zu?

    Vielen Dank

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