Bürgergeld-Mehrbedarf bei einer Behinderung

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Bürgergeld-Mehrbedarf bei einer Behinderung

Haben alle Menschen mit Behinderung Anspruch auf Mehrbedarf?

Ein Anspruch auf Mehrbedarf beim Bürgergeld besteht dann, wenn die Person erwerbsfähig ist und zusätzlich Leistungen nach § 49 SGB IX oder nach § 112 SGB IX erhält. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Bürgergeld-Bezug für Menschen mit Behinderung?

Werden die nötigen Voraussetzungen erfüllt, beträgt der Mehrbedarf 35 Prozent des Regelbedarfs. Eine Beispielrechnung finden Sie in diesem Abschnitt.

Was ist mit Personen, bei denen eine vollständige Erwerbsminderung vorliegt?

Wer nicht mehr erwerbsfähig ist, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen, sondern erhält die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Hierbei gibt es einen Mehrbedarf für Personen mit Behinderung. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie hier nachlesen.

Begründet eine Behinderung Mehrbedarf vom Jobcenter?

Der Mehrbedarf bei einer Behinderung beträgt 35 % des Regelbedarfs.
Der Mehrbedarf bei einer Behinderung beträgt 35 % des Regelbedarfs.

Menschen mit einer Behinderung benötigen oft in vielen Lebensbereichen Unterstützung, sei es durch körperliche Hilfe oder auch in finanzieller Hinsicht. Denn je nach Behinderung und Grad dieser sind Umbauten nötig, ein Rollstuhl oder Hör- und Sehhilfen werden beispielsweise benötigt.

Will eine körperlich eingeschränkte Person beispielsweise Auto fahren, so werden auch hier manchmal zusätzliche Maßnahmen nötig. All diese Dinge kosten Geld und werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Ist eine behinderte Person zudem noch hilfebedürftig und empfängt ALG 2, so wird es immer schwerer, für alle Kosten aufzukommen.

Aus diesem Grund kann bei Hartz IV für Behinderte ein Mehrbedarf beantragt werden. Aber wie hoch ist dieser Hartz-4-Mehrbedarf für Behinderte genau? Alles zum Anspruch lesen Sie in unserem Ratgeber.

Festlegung im SGB II: Hartz 4 und Behinderung

Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) legt fest, dass auch Behinderte – neben Schwangeren oder Alleinerziehenden – einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Das wird in § 21 des SGB II geregelt.

Allerdings gilt dies nicht für alle behinderten Menschen. Denn: Sie müssen erwerbsfähig sein und Leistungen nach § 49 SGB IX oder nach § 112 SGB IX erhalten. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Unterliegt eine Person dieser Leistung, so ist ein behinderungsbedingter Mehrbedarf von 35 % des Hartz-4-Regelsatzes anzuerkennen. Ein kurzes Beispiel soll verdeutlichen, wie viel Geld einem behinderten Menschen, der Anspruch auf die Zahlung von ALG II hat, deshalb im Monat zur Verfügung stehen:

Beispiel: Ein Empfänger von Hartz 4 hat eine Behinderung, ist aber trotzdem erwerbsfähig und erhält als Alleinstehender den Regelsatz von Hartz IV in Höhe von 449 Euro. Ihm wird ein Mehrbedarf bei einer Behinderung nach dem SGB II gewährt, das entspricht 35 % des Regelsatzes, also 156,10 Euro.

Insgesamt stehen dem Empfänger von Hartz 4 bei einer Behinderung 605,10 Euro im Monat durch Regel- und Mehrbedarf zur Verfügung. Zuzüglich hat er selbstverständlich Anspruch darauf, auch die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter gezahlt zu bekommen.

Mehrbedarf bei einer Schwerbehinderung und Hartz 4

Der Mehrbedarf bei einer Behinderung bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelbedarf geleistet.
Der Mehrbedarf bei einer Behinderung bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelbedarf geleistet.

Erhält eine Person Hartz 4 mit einer Schwerbehinderung, so kann Mehrbedarf bei dieser Behinderung angemeldet werden. Allerdings gilt dies nur, insofern der Betroffene erwerbsfähig ist. Ist das aufgrund des Grades der Behinderung nicht möglich, so kann mit dem Schwerbehinderten­ausweis ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.

Voll erwerbsgeminderte Schwerbehinderte können bei der Grundsicherung einen Mehrbedarf mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis beantragen, der sich auf 17 % der Regelbedarfsstufe beläuft. Das Merkzeichen „G“ bedeutet zum Beispiel, dass der Behinderte Funktionsstörungen der Gliedmaßen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, eine Sehbehinderung mit GdB von mindestens 70 oder eine geistige Behinderung mit einem GdB von 100 hat.

Schwerbehindert sein und Hartz 4 empfangen ist demgegenüber nur dann möglich, wenn der Behinderte mindestens drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Erst dann hat dieser Anspruch auf Sozialhilfe durch Hartz 4.

Voll Erwerbsgeminderten mit einem Schwerbehindertenausweis, die einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung neben der Grundsicherung nach SGB XII anmelden, stehen also 449 Euro Regelbedarf + 17 % Mehrbedarf zur Verfügung, das entspricht einer Summe von 524,82 Euro an Sozialhilfe pro Monat.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

180 Gedanken zu „Bürgergeld-Mehrbedarf bei einer Behinderung

  1. Ralf

    Ich habe einen Bindung von 60@% bekomme ich dann auch bei Harz 4ein Mehrbedarf

  2. Ulrike

    Hallo. Ich beziehe Hartz 4 und habe eine orange grünen Schwerbehindertenausweis unbefristet mit 50 G . Ich darf nur noch 6 Stunden am Tag arbeiten. Steht mir Mehrbedarf zu?

  3. Irmgard

    hallo ich habe einen mann mit 60 % schwerbehinderung und er bekommt ab diesen monat keine harzt4 unterstützung mehr ich mit meinem kind schon
    er soll zum sozialamt gehen hat man mitgeteilt aber die wollen dann unsere anderen kinder anschreiben ob sie für den unterhalt aufkommen das möchte ich aber nicht
    gibt es eine andere möglichkeit?

  4. Joy

    Moin liebes Team,
    Ich bin zufällig auf Euch gestoßen. Ich bin alleinerziehend, habe einen Schwerbehindenausweis mit 70% mit dem Zusatz „G“. Ich bin seit langem krankgeschrieben. Ich habe habe beim Job enter nachgefragt, wegen Mehrbedarf. Man sagte mir, dass es mir nicht zu stehen würde, da ich schon Mehrbedarf für Alleinerziehende bekomme und eine Fahrkarte habe. Steht mir trotzdem der Mehrbedarf von 17% des Regelbedarfs zu?
    Liebe Grüße
    Joy

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Joy,

      ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht, können wir im Einzelfall leider nicht beurteilen. Bitte erkundigen Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Deniz

    Hallo ich bin leider durch einen gehirnttumorr erblindet ich war kundiger Maßnahme zur beruflicher umgliedernd in Bfw Düren leider wurde mir nach dergrundausbildung keine Ausbildung gewährt ich leb jetzt vom Hartz ob und bekomme keinen Mehrbedarf trotz geb. 100 könnt ihr mir helfen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Deniz,

      leider können wir im Einzelfall nicht beurteilen, welche Leistungs- oder Rechtsansprüche bestehen. Wenden Sie sich deshalb am besten an einen Anwalt oder eine Sozialberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Susa

    Hallo,
    Ich denke jetzt bin ich etwas verwirrt.
    Zu meinem Sachverhalt: GdB 60 und seit 2009 laufe ich über die Teilhabe am Arbeitsleben für Behinderte.

    Zur Zeit bin ich wieder in einer Weiterbildung und bekomme Mehbedarf von 35 %. Soweit verstehe ich es.
    Meine Information die ich von meiner Beraterin bekommen habe ist, dass mir der Mehrbedarf 35 % nur zusteht, wenn ich an einer Maßnahme o.ä. teilnehme.
    Das ist jedoch für mich weder aus dem Gesetz noch aus Ratgebern oder den hier vorliegensen Informationen ersichtlich. Schaue ich da falsch oder verstehe ich es nur nicht?

    Meine Frage dazu lautet nun: Wann genau stehen mir denn jetzt die 35 % zu? Nur Während einer Maßnahme oder so lang ich über die Teilhabe am Arbeitsleben für Behinderte laufe?
    Könnten Sie mir das verständlich erklären?

    Vielen Dank im Vorraus
    Freundliche Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Susa,

      wenn für Sie gewisse Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden, steht Ihnen ein Mehrbedarf in Höhe von 35 % zu. Welche Maßnahmen das genau sind, können Sie in § 21 Absatz 4 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) nachlesen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Sylvi

    Ich habe einen GdB von 50% ohne Merkzeichen. Wie verhält es sich dazu mit einem Anspruch auf Renovierung durch eine Fachfirma. Es gibt dazu ein Urteil vom SG Hamburg aus dem Jahre 2006, aber ich wohne in NRW.

  8. L., Anja

    Hi,
    wird der Mehrdarf 17 % von der Grundsicherung nachträglich bezahlt oder ab Antrageingang!

    Danke

  9. Rita

    Hallo bin in der vollen Erwerbsminderungsrente .und habe einen Schwerstbehindertenausweis mit 50 %
    Jetzt habe ich einen Antrag gestellt für das Merkmal G
    Kann mir jemand sagen wie lange das dauert und kann ich jetzt schon Mehrbedarf anfragen mit den 50 % ß
    Dankeschön

  10. Paula

    Hallo,
    ich steige nicht so recht durch das ganze durch. Wenn ich bei meiner zuständigen Stelle nachfrage, bekomme ich von zwei Leuten drei Meinungen.
    Ich habe einen GdB von 60% und dazu das Merkzeichen „G“. Man sagte mir, dass mir eben dieser Mehrbedarf nur zustünde, würde ich an irgendeiner Maßnahme teilnehmen. Nun wo das der Fall ist, sagte man mir, dass mir jener Mehrbedarf nur zustünde, wäre ich noch Teil des Rehaverfahrens der Arbeitsagentur selbst. Das bin ich seit kurzem nicht mehr, war es aber vorher und bekam trotzdem keinen.
    Was ist nun richtig?

  11. Kirsten B.

    Guten Tag,

    Mein Name ist Kirsten und ich habe seit 2001 einen Ausweis. GDB 80 aufgrund einer Sehbehinderung. Sehfähigkeit rechts 20 und links 10%.
    Nach dem Ende meiner Umschulung im Juli 2018 hat das Amt mir den Mehrbedarf gestrichen, obwohl ich mit meinem Rehaberater und dem IFD daran arbeite in Arbeit zu kommen.
    Was läuft hier falsch?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kirsten,

      das können wir leider nicht beantworten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Elisabeth

    Hallo ich beziehe Hartz4 und habe seit Jahren einen Schwerbehindertensusweis mit 70%. und wurde mit 3 St. erwerbsfähig eingestuft.Ich habe schon einmal bei meinem Jobcenter nachgefragt wie das mit den 30% Mehrbedarf evtl. ist aber die hatten keine Ahnung was da zu machen ist oder nicht.Kann mir jemand weiterhelfen wenn schon die vom Jobcenter keine Ahnung haben?Dankeschön.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elisabeth,

      es wird zunächst ermittelt, welchen Regelsatz der Antragsteller erhält. Alleinstehende erhalten derzeit 416 Euro. Bei einer Behinderung werden 35 % davon als Mehrbedarf hinzugerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Elisabet L.

    Hallo Ich bin Schwerbehindert habe 60% bekomme Hartz IV ich bekommne 325,65€ im Monat und
    Witwenrente ich wollte Fragen ob das Richtig ist. Ich soll mich auf Arbeitstellen melden wo ich nicht
    hinkomme weil ich nicht Mobil bin und bei uns Fährt nur Morgens und Mittags ein Bus wie kann ich
    dagegen vorgehen .

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elisabet,

      Sie können einen Anwalt hinzuziehen und mit diesem besprechen, welche Möglichkeiten Sie haben. Wir können Ihnen aus der Ferne leider keine Rechtsberatung geben.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Janina M.

    Hallo

    Ich besitze einen Schwerbinderten ausweis mit 80% dem Merkzeichen G und B drin .
    Durch eine große Kopf Op bin ich linksseitig halbgelähmt ,meine komplette linke seite ist gefühllos ,dazu kommt eine gehbehinderung wobei ich mich nicht ablenken darf ,da ich stürzgefährdet bin .
    Einen Rollator besitze ich auch .
    Ich habe gehört das behinderte Menschen die sehr eingeschränkt sind ein Recht auf Mehrbedarf haben .
    Trifft dies auch in meinem fall zu ?

    Momentan bin ich auf Wohnungssuche , welche größe steht mir alleine zu ? Kaltmiete und wie hoch darf die Warmmiete sein ? Steht mir Mehrbedarf zu ???

    Ich bin EU Rentnerin und Erwerbsunfähig

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Janina,

      das Merkzeichen „G“ in Ihrem Ausweis berechtigt in der Regel zu einem Mehrbedarf von 17 %. Sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter darauf an und lassen sich die nötigen Anträge aushändigen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Fritz

    Hallo meine Freundin bekommt ab 1.8.18 volle erwerbsminderungsrente jetzt kam das grosse Schrecken da wir auch ab 1.8.18 ne einstehungsgemeinschaft bilden hat das jobcenter obwohl meine freundin und 3 Stunden Arbeitsfähig ist. Ihre Rente einfach durch 2 Personen gerechnet und somit ist es so das meine Freundin mich mit ihrer Rente auszahlen muss und das jobcenter einfach nur die Miete zahlt. Jetzt sind wir am überlegen ob es sinnvoll wäre ne Behinderungsgrad feststellen zu lassen mit wir keine finanziellen ein buhsen haben. Wäre das sinnvoll. Ich bin sehr sauer da es nicht sein kann das meine Freundin jetzt für mich auskommen soll und garnicht zur Ruhe kommt obwohl die Rente dafür gedacht war das sie sich in den zwei Jahren auf sich konzentrieren kann.

    Vielen dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Fritz,

      erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht, ob es Sinn machen könnte, Widerspruch einzulegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Andreas

    Ich beziehe AlgII und bin als Erwerbsfähig beim Jobcenter eingestuft. Ich habe auf Grund von 2 Schlaganfällen und 2 Krebs Operationen der Blase einen GdB von 100% mit dem Merkzeichen „G“ im Ausweiß. Steht mir vom Jobcenter Mehrbedarf zu ? .
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      wenn Sie noch als erwerbsfähig (täglich mögliche Arbeitszeit bei 3 Stunden) gelten, können Sie den Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen. Bei einem GdB von 100 Prozent ist aber meist eine volle Erwerbsminderung vorhanden. In diesem Fall kann trotzdem ein Mehrbedarf beantragt werden, allerdings nicht beim Jobcenter sondern dort, wo die Grundsicherung (Sozialamt) beantragt wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Eddy

    Ich habe das G AG BI H GdB 100%, die Grundsicherung mein das nur eine keine Wohnung 50 qm für 415 Euro
    (für den Preis bekommt man in Düsseldorf eine 20-30 qm Wohnung. Man sagt mir für das AG und das BI bekomme ich 30 qm mehr, aber wie gesagt mein die Grundsicherung was anderes??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Eddy,

      wenn Sie Zweifel an Ihrem Hartz-4-Bescheid haben, dann wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihnen fachbezogene Rechtsberatung geben kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Nico R.

    Hallo,
    ich besitze einen schwerbeschädigten Ausweis mit GBH sowie 80%ige Behinderung und erhalte ganz normal Harz IV da ich arbeitssuchend bin.

    Nun stellt sich mir die Frage ob ich Anrecht zusätzlich zu dem regelsatz auf den Mehrbedarf habe auch wenn ich keine extra Ausgaben habe wie kostenaufwendige Ernährung o. Ä..

    Wenn der Fall sein sollte das ich Anrecht auf den Mehrbedarf habe wie begründe ich das beim Jobcenter?

    Mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nico,

      einen Anspruch auf Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung haben Sie in der Regel dann, wenn Sie den Kennbuchstaben „G“ in Ihrem Ausweis haben.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Monic

    ich bekomme Rente bin 50% Schwerbehindert mit G.Mir wurde gesagt das ich die 17% erst bekomme wenn ich meine Altersrente bekomme.Weil ich ja Hartz4 zu meiner Rente zubekomme.

  20. Nico R.

    Hallo,

    Ich besitze seid 2010 einen Schwerbeschädigten Ausweis mit G/B/H Zeichen sowie einen Grad von 80% der Behinderung.

    Nun stellt sich die Frage da ich seid 1.5.2017 im leistungsbezug bin ob ich die Möglichkeit habe den Mehrbedarf rückwirkend für 1 Jahr zu bekommen da ich vorher nicht wusste das es sowas gibt für behinderte Menschen und das Jobcenter das damals schon wusste mit dem Ausweis und sich diesen auch kopiert hatte.
    nach welchen Paragraphen hätte ich falls ja Anrecht darauf das mir dieses nach gezahlt wird?

    Könnte ich jetzt auch zu dem vorherigen jobcenter hin gehen und eine Rückzahlung fordern trotz das ich da nicht mehr im Bezug bin?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicole,

      dies ist grundsätzlich möglich, allerdings sollten Sie im Einzelfall Ihre Erfolgschancen von einem Anwalt abschätzen lassen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Brigitte

        Ja, mir geht es ähnlich mein Sohn ist 6 Jahre alt und Autist und stark Endwicklungsverzögert. Er hat ein Behinderten Ausweis , B / G /H 80 Berichte von Ärtzen sowie Pflegegrad liegt alles beim Jobcenter schon seid Januar 2017 vor. Jetzt habe ich durch ein Telefonat erfahren , das es überhaupt sowas gibt , wie Mehrbedarf für Behinderte Menschen und das es nicht mal ein Formular dafür gibt .Sondern man muss förmlich beantragen. Warum wurde mir bis heute nicht gesagt das mir sowas zusteht . Obwohl sie ganz genau wussten das es mir zusteht ?
        Wie geh ich jetzt damit um bekomme ich es rückwirkend bezahlt? Wieviel steht uns überhaupt zu ? Das konnte mir das service center vom Job center nicht sagen .

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Brigitte,

          wie im Ratgeber erläutert liegt der Mehrbedarf bei 35 Prozent des Regelsatzes (also den Ihnen bewilligten Leistungen). Ob eine rückwirkende Forderung möglich ist, können wir leider nicht beurteilen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Falk K.

    Warum bekommt ein nicht arbeitsfähiger behinderter Mensch einen Mehrbedarf von 17% und ein arbeitsfähiger behinderter Mensch gar nichts bzw nur in Zeiten von Teilhabebeschäftigung 35% Mehrbedarf? Würde mich mal ernsthaft interessieren. Habe eine Behinderung von 30% auf seelische Belastung und meine Merkfähigkeit ist hinüber (D.h was sich nicht aus einer Sache heraus ergibt kann ich nicht verstehen. Mit anderes Worten, ich kann mir Sachen nicht merken und dann Schlüße daraus zu ziehen. Oder beim Einkaufen muß ich mir alles aufschreiben. Stichwort: vermindertes Kurzzeitgedächtnis) sowie meine Bewegungsgeschwindigkeit läßt zu wünschen übrig. Und habe eine Gleichstellung zu 50% bekommen.

  22. Manuel

    Hallo liebes Team, ich habe einen GDB von 60% und ich bin voll Erwerbsfähig steht mir ein Mehrbedarf zu? vielen dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Manuel,

      der Mehrbedarf bei Behinderung beträgt 35 Prozent des Regelbedarfes, den Sie vom Jobcenter erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Marion

    Guten Tag,
    habe eine Frage:
    Können sie mir sagen wie hoch der Mehrbedarf bei einer100/Behinderung ohne Merkzeichen doch mit einer COPD ist um eine neue Wohnung zu beziehen?
    Habe ich ein Anrecht auf einer Erdgeschoss Wohnung?
    Danke im Voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marion,

      das können wir pauschal leider nicht beantworten. Wenden Sie sich deshalb direkt ans Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. carsten

    hallo
    bekommen arge 2 bin seit einen fehleher von kh an rolstuhl oder rolator gebunden da ich nicht lange auf die beinen stehen kann leider kann man da mehrbedaf beantragen habe nocht mdk 1 stufe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Carsten,

      grundsätzlich steht es Ihnen frei, eine Mehrbedarf zu beantragen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Benni

        Hallo,

        Ich hab angeblich schizophrenie (geistige behinderung ).Steht mir ein mehrbedarf zu und wenn ja wieviel?

        Beste Grüsse Benni

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Benni,

          das kommt auf den Grad der Behinderung an. Außerdem müssen Sie trotzdem erwerbsfähig sein, um weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten zu können.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. jacobsen

    wie ist das wenn das kind schwerbehinderung von 50prozenthat.
    man muss dasja im antrag immerangeben aber ist das dann eigentlich nützlich?
    sie hat kein makenzeichen nurdie 50prozent und das auch durch eine genetische erkranjng seit geburt an.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jacobsen,

      ein Mehrbedarf für die Behinderung von einem Kind wird in aller Regel nur gewährt, wenn dieses das 15. Lebensjahr vollendet hat.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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