Bürgergeld-Mehrbedarf bei einer Behinderung

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Bürgergeld-Mehrbedarf bei einer Behinderung

Haben alle Menschen mit Behinderung Anspruch auf Mehrbedarf?

Ein Anspruch auf Mehrbedarf beim Bürgergeld besteht dann, wenn die Person erwerbsfähig ist und zusätzlich Leistungen nach § 49 SGB IX oder nach § 112 SGB IX erhält. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Bürgergeld-Bezug für Menschen mit Behinderung?

Werden die nötigen Voraussetzungen erfüllt, beträgt der Mehrbedarf 35 Prozent des Regelbedarfs. Eine Beispielrechnung finden Sie in diesem Abschnitt.

Was ist mit Personen, bei denen eine vollständige Erwerbsminderung vorliegt?

Wer nicht mehr erwerbsfähig ist, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen, sondern erhält die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Hierbei gibt es einen Mehrbedarf für Personen mit Behinderung. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie hier nachlesen.

Begründet eine Behinderung Mehrbedarf vom Jobcenter?

Der Mehrbedarf bei einer Behinderung beträgt 35 % des Regelbedarfs.
Der Mehrbedarf bei einer Behinderung beträgt 35 % des Regelbedarfs.

Menschen mit einer Behinderung benötigen oft in vielen Lebensbereichen Unterstützung, sei es durch körperliche Hilfe oder auch in finanzieller Hinsicht. Denn je nach Behinderung und Grad dieser sind Umbauten nötig, ein Rollstuhl oder Hör- und Sehhilfen werden beispielsweise benötigt.

Will eine körperlich eingeschränkte Person beispielsweise Auto fahren, so werden auch hier manchmal zusätzliche Maßnahmen nötig. All diese Dinge kosten Geld und werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Ist eine behinderte Person zudem noch hilfebedürftig und empfängt ALG 2, so wird es immer schwerer, für alle Kosten aufzukommen.

Aus diesem Grund kann bei Hartz IV für Behinderte ein Mehrbedarf beantragt werden. Aber wie hoch ist dieser Hartz-4-Mehrbedarf für Behinderte genau? Alles zum Anspruch lesen Sie in unserem Ratgeber.

Festlegung im SGB II: Hartz 4 und Behinderung

Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) legt fest, dass auch Behinderte – neben Schwangeren oder Alleinerziehenden – einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Das wird in § 21 des SGB II geregelt.

Allerdings gilt dies nicht für alle behinderten Menschen. Denn: Sie müssen erwerbsfähig sein und Leistungen nach § 49 SGB IX oder nach § 112 SGB IX erhalten. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Unterliegt eine Person dieser Leistung, so ist ein behinderungsbedingter Mehrbedarf von 35 % des Hartz-4-Regelsatzes anzuerkennen. Ein kurzes Beispiel soll verdeutlichen, wie viel Geld einem behinderten Menschen, der Anspruch auf die Zahlung von ALG II hat, deshalb im Monat zur Verfügung stehen:

Beispiel: Ein Empfänger von Hartz 4 hat eine Behinderung, ist aber trotzdem erwerbsfähig und erhält als Alleinstehender den Regelsatz von Hartz IV in Höhe von 449 Euro. Ihm wird ein Mehrbedarf bei einer Behinderung nach dem SGB II gewährt, das entspricht 35 % des Regelsatzes, also 156,10 Euro.

Insgesamt stehen dem Empfänger von Hartz 4 bei einer Behinderung 605,10 Euro im Monat durch Regel- und Mehrbedarf zur Verfügung. Zuzüglich hat er selbstverständlich Anspruch darauf, auch die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter gezahlt zu bekommen.

Mehrbedarf bei einer Schwerbehinderung und Hartz 4

Der Mehrbedarf bei einer Behinderung bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelbedarf geleistet.
Der Mehrbedarf bei einer Behinderung bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelbedarf geleistet.

Erhält eine Person Hartz 4 mit einer Schwerbehinderung, so kann Mehrbedarf bei dieser Behinderung angemeldet werden. Allerdings gilt dies nur, insofern der Betroffene erwerbsfähig ist. Ist das aufgrund des Grades der Behinderung nicht möglich, so kann mit dem Schwerbehinderten­ausweis ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.

Voll erwerbsgeminderte Schwerbehinderte können bei der Grundsicherung einen Mehrbedarf mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis beantragen, der sich auf 17 % der Regelbedarfsstufe beläuft. Das Merkzeichen „G“ bedeutet zum Beispiel, dass der Behinderte Funktionsstörungen der Gliedmaßen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, eine Sehbehinderung mit GdB von mindestens 70 oder eine geistige Behinderung mit einem GdB von 100 hat.

Schwerbehindert sein und Hartz 4 empfangen ist demgegenüber nur dann möglich, wenn der Behinderte mindestens drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Erst dann hat dieser Anspruch auf Sozialhilfe durch Hartz 4.

Voll Erwerbsgeminderten mit einem Schwerbehindertenausweis, die einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung neben der Grundsicherung nach SGB XII anmelden, stehen also 449 Euro Regelbedarf + 17 % Mehrbedarf zur Verfügung, das entspricht einer Summe von 524,82 Euro an Sozialhilfe pro Monat.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

180 Gedanken zu „Bürgergeld-Mehrbedarf bei einer Behinderung

  1. JuNeVie

    Hallo!
    Meine Tochter 12 Jahre alt hat Behinderung 100%, das Pflegegeld zahlt die Krankenkasse nicht, da wir erst seit einem Jahr in Deutschland wohnen und keine zwei Jahre ununterbrochen Beiträge bezahlt haben.
    Ich bekomme HartzIV, wollte einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Vom JobCenter bekam ich eine Anlage, die ich ausfüllen soll. Es muss angegeben werden, wieviel Euro gezahlt werden sollen.
    Habe keine Ahnung, was ich da schreiben soll.
    Bitte helfen Sie mir, wieviel Mehrbedarf steht meiner Tochter zu?

    Vielen Dank!
    JuNeVie

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      Ihre Tochter ist mit 12 Jahren nicht erwerbsfähig und kann keinen Mehrbedarf erhalten. Allerdings haben Sie die Möglichkeit Sozialgeld zu beantragen. Dieses beträgt in Ihrem Fall 270 Euro.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Alfred

    Alfred 3.08.2017

    Ich bin voll Erwerbsunfähig, Schwerbehinderung 100 gb. Bekomme in zukunft die Grundsicherung. Bekomme keine Erwerbsminderungs Rente. Meine Frau mit Kind 15 jahre bekommen AlgIi. Wie hoch ist mein Regelbedarf u. wieviel Mehrbedarf bekomme ich? Mfg.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alfred,

      sie haben in der Regel einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, sofern Sie täglich nicht länger als drei Stunden in einem Beruf arbeiten können. Diese beträgt weniger als ein Drittel Ihres letzten Bruttogehalts. Der Mehrbedarf beträgt 17 % des maßgeblichen Regelbedarfs.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Frank

    Hallo,
    ich bekomme Rente bis 2019 wegen voller Erwerbslosigkeit in Höhe von 534€. Dazu HartzIV in Höhe von 255€.
    Nach einem Verschlimmerungsantrag habe ich 2016 einen Schwerbehindetenausweis erhalten und nach Widerspruch habe ich diesen mit GdB60, rückwirkend zum 24.01.16 gestern erhalten.
    Habe ich beim Jobcenter jetzt Anspruch auf Mehrbedarf? Und wenn, dann auch rückwirkend?

    Lleben Gruß

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Frank,

      bei einer Schwerbehinderung ist ein Anspruch auf Mehrbedarf sehr wahrscheinlich. Dieser kann auch rückwirkend gezahlt werden. Ob dies allerdings für 1,5 Jahre rückwirkend möglich ist, sollten Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter fragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Sonja

    Hallo
    Ich habe Skoliose bin eingestuft 3 std am Tag arbeiten zu können.Habe jetz einen Aus weiss bekommen mit 50gb ohne ein *g*
    Steht mir der Mehrbedarf zu ?
    Muss das Amt rückwirkend ab bescheid leisten ? LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sonja,

      Sie können einen entsprechenden Antrag auf Mehrbedarf stellen. Die Leistungen können auch rückwirkend bewilligt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Michelle

    Hallo,
    und zwar bekommt meine Mutter Hartz4, mein Bruder (15 J.) und Ich (21 J.) wohnen noch Zuhause. Ich habe eine chronische Erkranken aufgrund deren ich zusätzlich neben meinen Medikamenten, Nahrungsergänzungsmittel (die von der Krankenkasse nicht übernommen werden) zu mir nehmen muss um meinen erhöhten Nährstoffbedarf zu decken, ebenfalls habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen G und GdB 80%, aktuell wurde ich an die Reha Abteilung vom Jobcenter weitergeleitet weil mir eine Reha Ausbildung gewehrt wird. Steht mir so auch Mehrbedarf zu und wenn Ja von wie viel % würde mir einer zustehen?

    Schon einmal danke für die Hilfe 🙂

    Liebe Grüße
    Michelle

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michelle,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter, um in Erfahrung zu bringen, inwiefern für die gewährte Ausbildung ebenfalls ein Mehrbedarf gewährt werden kann. Pauschal lassen sich derartige Mehrbedarfe nicht festlegen. Sie bedürfen stets der Einzelfallbewertung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Thomas

    Hallo an das Team,
    ich beziehe eine volle Erwerbsminderungs Rente und Leistungen nach den SGB II bin mit 90% Schwerbehindert, mit Merkzeichen „GB“. habe ich einen Anspruch auf Zahlung des Mehrbedarfes? von 17 % .

    Danke im vorraus für Ihre Bemühungen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Thomas,

      bei einer Behinderung besteht grundsätzlich Anspruch auf einen Mehrbedarf. Einen entsprechenden Antrag können Sie beim zuständigen Jobcenter stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Ramona

    Ich bin ganz neu Schwerbehindert und sitze seit wenigen Wochen im Rollstuhl. Ich kann dadurch meine Wohnung nicht mehr alleine betreten bzw verlasen, da ich stufen überwinden muss um in die Wohnung zu kommen. Nun habe ich eine wunderschöne ebenerdige Wohnung gefunden, die leider ca 55-100€ zu teuer ist. Und doch noch günstiger als ich eine normale Behinderten Wohnung. Denn die fangen bei 650€ kalt an und meine wunsch Wohnung kostet 515€ warm.Was kann ich tun? Gibt es ne Möglichkeit die Wohnung trotzdem anmieten zu können ohne abstriche beim Harz IV zu machen? Denn 55€ monatlich alleine bezahlen und den Umzug aus eigener Tasche bezahlen ist fast unmöglich.
    Es wäre klasse, wenn mir jemand schnell eine Juristischen Rat geben kann. Denn die
    Wohnung wird ab morgen wieder im Internet zur Vermietung angeboten. Muss ich wirklich vom Leben abschied nehmen und nur noch alleine in meiner Wohnung sitzen? Kein Müll raus bringen kein einkaufen, keine frische Luft schnappen usw
    ICH BRAUCHE WIRKLICH HILFE

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ramona,

      bei Vorliegen einer Behinderung ist es möglich, dass Ihnen ein höherer Mietpreis bzw. eine größere Wohnung gewährt wird. Einen juristischen Rat dürfen wir Ihnen leider nicht geben. Sprechen Sie deshalb unbedingt direkt mit Ihrem Sachbearbeiter, um das Problem zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Janin

      Hallo Ramona

      Ich kenne das Problem zur Zeit auch da ich auch eine Wohnung brauche die für mich gerecht ist. Ich habe auch eine gefunden doch das Amt stellt sich quer diese zu bezahlen. Sie ist ebenerdig, so dass ich auch mit meinem Rollator drin benutzen kann, was ich in meiner jetzigen Wohnung nicht kann da sie zweite Etage ist. Den Rollator kann ich auch nicht immer hoch und runter tragen dafür habe ich gar keine Kraft noch Gleichgewicht. Die neue Wohnung wäre 61qm groß, ich hätte alles vor der Tür physio, Arzt, einkaufen etc aber das Amt sagt halt nein.
      So langsam bin ich soweit mir das nicht mehr gefallen zu lassen und zum Anwalt zu gehen, was anderes bleibt einem gar nicht mehr.

      Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft und Glück das Du die Wohnung doch bekommst.
      LG Janine

  8. Nina

    Hallo
    Ich habe mal eine Frage ich habe eine Schwerbehinderung von 50% und bin voll erwerbsgemindert und erhalte Grundsicherung bei mir würde nun Fibromyalgie festgestellt da ich teilweise eingeschränkt bin durch die Krankheit ist meine Frage nun ob mir Mehrbedarf zusteht danke im voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nina,

      ein Mehrbedarf nach § 30 SGB XII kann Ihnen durchaus zustehen. Dies muss je nach Einzelfall überprüft und genehmigt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Tina

    Schönen guten Abend,

    ich habe heute meinen Schwerbehindertenbescheid bekommen mit 40%. Bin durch meine Krankheit seit 3 Jahren krankgeschrieben und bin Alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Kann ich einen Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen und mit welcher Begründung (Gesetzbuch und Paragraph)?

    Liebe Grüße und vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tina,

      der Mehrbedarf bezieht sich auf § 30 SGB XII. Alleinerziehende Mütter, die mit einem oder mehreren Kindern zusammenleben, können dementsprechend einen Mehrbedarf geltend machen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Daniela S.

      Hab einen Sohn 19 j geistig Behindert 100% hat g , b , h in Ausweis. Bin als Mutter Betreuerin. Nun meine Frage…wir bekommen Leistung von Jobcenter. Wird von mein Sohn seine „“ 80€ “ angerechnet? Und kann ich auch mehrbedarf für ihn beantragen oder was geht noch beim Jobcenter???? Wäre nett wenn mir geholfen wird .

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Daniela,

        ggf. können Sie einen Mehrbedarf bei einer Behinderung eines Kindes beantragen. Eventuell steht Ihrem Kind aber auch bereits die Grundsicherung zu. In diesem Fall sollten Sie einen Antrag beim Sozialamt stellen. Ob Ihnen eventuell weitere Leistungen zustehen, erfahren Sie bei der Caritas oder der ProFamilia.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. mauritz

    hallo ich fange einen neuen job an 20 std die 9 euro die stunde steuerklasse 2 alleinerziehe ein kind. ich bekomme wegen zölliakie 82 euro mehr ich habe jetzt onch 30 % behinderung bekommen gibt es da auch noch einen mehrbedarf zu beantragen ? gruss mauritz

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mauritz,

      wenn Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, kann Ihnen ein Mehrbedarf gewährt werden (Absatz 4 § 21 SGB 2). Wenden Sie sich direkt an Ihren Sachbearbeiter, um den Anspruch zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Jörg T.

    Hallo an das Team,
    ich beziehe seit geraumer Zeit Leistungen nach dem SGB II, bin ferner mit 60 v. H. Schwerbehindert, mit Merkzeichen „G“.
    Wie mir vor einigen Tagen bei einem Besuch des Jobcenter von einer Sachbearbeiterin eröffnet wurde, bin ich nunmehr gemäß dem, vom Jobcenter beim Sozialmedizinischem Dienst in Auftrag gegebenen Gutachtens, zunächst für die Zeit von sechs Monaten, nicht mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig.
    Da das Gutachten zunächst nur einen Zeitraum von sechs Monaten abdeckt verbleibe ich im Wirkungsbereich des Jobcenter und des SGB II.
    Ich habe nunmehr einen Antrag auf Zahlung eines Mehrbedarfs von 17% gestellt, da faktisch eine volle Erwerbsminderung vorliegt, bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“.
    Ist dies so korrekt und habe ich einen Anspruch auf Zahlung des Mehrbedarfes?
    Danke im vorraus für Ihre Bemühungen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jörg,

      erhalten Sie weiterhin Hartz 4, so haben sie lediglich Anspruch auf einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung, wenn Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Dieser Mehrbedarf beträgt dann 35 %. Da Sie nicht voll, sondern nur teilweise erwerbsgemindert sind, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 17 %. Dieser wird nur bei erwerbsunfähigen Personen gezahlt, die Sozialgeld erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Rilana O.

    Hallo ich bin 18 Monate arbeitsunfähig geschrieben worden und beziehe hartz 4 steht mit die 17% mehrbmehrbedarf zu?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rilana,

      normalerweise haben Sie nur einen Anspruch auf den Mehrbedarf bei einer Behinderung, wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Ist dies der Fall, kann ein Anspruch auf den Mehrbedarf vorliegen. Klären Sie dies mit Ihrem Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Schimkat

    Hallo an das Team,

    Beziehe ALG II

    § 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

    Merkzeichen G und 70 gdb liegt vor ich nehme zur Zeit kein Anspruch auf § 21 Absatz 4
    steht mir ein Mehrbedarf von 17 % zu.

    MfG

    Ralf

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Schimkat,

      die genannten Voraussetzungen treffen normalerweise nur für Empfänger von Sozialgeld, nicht aber von Hartz 4 zu. Wenden Sie sich dazu nochmal an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Schimkat

    Ich habe seit März einen Schwerbehinderten Ausweis mit den Merkzeichen G .
    Bin Zuckerkrank und Herzkrank ich bekomme ALG 2 stehen mir die 17 % Mehrbedarf zu.
    Kann 3 Stunden arbeiten, wie gesagt bin Zuckerkrank gibt es auch ein Mehrbedarf für Ernährung.

    MfG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Schimkat,

      ein Mehrbedarf aufgrund Ihrer Behinderung steht Ihnen zu, wenn Sie Eingliederungshilfen nach Absatz 4 § 21 des SGB 2 erhalten – also zum Beispiel zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ob Ihnen ein weiterer Mehrbedarf aufgrund einer kostenaufwändigen Ernährung zusteht, wird im Einzelfall entschieden. Ein ärztliches Gutachten kann dafür hilfreich sein.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Andreas M.

    Hallo hartz4-Team ,

    ich versuche im Internet zu recherchieren , komme aber irgendwie nicht weiter.Wäre über Antwort sehr dankbar.
    Ich beziehe seit dem 1.1.2016 Hartz4.War bis vor kurzem seit dem 1.1.2016 auch krankgeschrieben.Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50% wegen COPD 3 und Depressionen-Mir wurden jetzt von der DRV Hannover -Braunschweig ( nach 6 Wochen Reha ) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt.Am Montag den 29.05.2017 soll eine Orientierungsmassnahme für 4 Wochen beginnen und danach wird entschieden welche weiteren Maßnahmen für mich in Frage kämen.Ich habe aber von der DRV allerdings voraussichtlich keinen Anspruch auf Übergangsgeld.Nun meine Frage:Habe ich eventuell , für die Dauer der Massnahme. Anspruch gegenüber dem Jobcenter auf den Mehrbedarf nach §21 SGB II ?
    Ich bin eingeschränkt erwerbsfähig.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      normalerweise kann Ihnen ein Mehrbedarf gewährt werden, wenn Sie bestimmte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Ob die Ihnen gewährten dazugehören, sollten Sie bei Ihrem Jobcenter in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Susann

    Hallo,
    mein Sohn ist im April 2017 begutachtet worden. Der Gutachter kam zum Ergebins das mein Sohn weiterhin befristet bis 2020 voll erwerbsunfähig ist.

    Das ist jetzt die 2.befristung der Erwerbsunfähigkeit. Die 1. ging von 2013 -2016 .
    Er hat für ca.1,5 Jahre einen Mehrbedarf bekommen, weil er einen Gdb 70 und Merkzeichen G hat .
    Mein Sohn lebt mit mir in BG . Bis November bekommt er somit über das Jobcenter Leistung . Steht ihm jetzt noch ein Mehrbedarf wegen der Behinderung zu oder nicht ?

    Mein Sohn wird im November 25

    Danke im vorraus für hilfreiche Antworten

    Susann

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Susann,

      grundsätzlich kann ein Mehrbedarf für Ihren Sohn bestehen. Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter, um einen Antrag zu stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Michael M.

    Hallo.
    Mein Partner und ich leben in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Mein Partner ist seit drei Jahren krank und bezieht seit zwei hartz 4. Seit Januar 2017 hat er einen schwerbehinderten ausweis mit 70% und Merkmal G. Wie haben diesen Bescheid an das Jobcenter geschickt. Vor vier Wochen und bis jetzt keine Antwort.
    Hat er Anspruch auf einen Mehrbedarf. Mein Partner ist in keiner Maßnahme und wir haben jetzt auch Erwerbsminderungsrente beantragt. Das jobcenter hat das auch begrüßt.
    Danke für eine Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michael,

      ein Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung wird bei Hartz 4 nur gezahlt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht bzw. an diesen teilgenommen wird und der Antragsteller erwerbsfähig ist. Dies ist in § 21, Absatz 4 geregelt. Sollte Ihr Partner Erwerbsminderungsrente nach dem SGB 12 erhalten und voll erwerbsgemindert sein, kann ein Mehrbedarf von 17 % gezahlt werden, wenn das Merkzeichen G vorliegt. 35 % können laut SGB 12 gezahlt werden, wenn Eingliederungshilfen erbracht werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Yvonne C.

    Hallo
    Ich habe ein paar Fragen und hoffe das ich hier meine Antworten finde und bekomme.

    Ich bin eine alleinerziehende Mama mit einem 13 jährigen Sohnes und wohne noch mit meinem Exmann unter einem Dach sind getrennt nur auf Papier noch verheiratet, Steuerkarten wurden geändert ich Kl 2 und mein Exmann Kl1, Bankkonten sind getrennt worden, wir haben eine WG, ein Kontrolleur von ALG2 war zur Prüfung da gewesen und hat es posetiv abgezeichnet. Nur bekomme ich leider mein alleinerziehenden Beitrag in Höhe von 48,00€ nicht und werde zusätzlich mit 41€ Unterhalt belastet obwohl ich gar kein Unterhalt erhalte von meinem Exmann. Auf die Frage hin warum ich den alleinerziehenden Beitrag nicht erhalte war die Antwort vom Sachbearbeiter, mein Exmann ist ja auch für die Erziehung meines Sohnes da, da er mit in der Wohnung wohnt. Ist das rechtens?????? kann ich mir nicht vorstellen denn sonst hätte ich vom Finanzamt nicht die Steuerklasse 2 erhalten.
    Die nächste Frage die ich habe ist; ich habe einen Behinderungsgrad im Moment von 30% kämpfe gerade um auf 40% zukommen, nur ist jetzt meine Frage die, wenn ich eine Teilzeitarbeit erhalte greift dann bei mir auch dann dieser Mehrbedarf für behinderte Menschen ein?
    Nur bei Teilzeit beschäftigte oder auch schon ab 450€ Basis oder wie verläuft das ganze???
    Ich werde aus dem ganzen Paragraphen Wirrwarr leider nicht schlau.

    Ich wäre Euch sehr dankbar endlich eine Antwort darauf zubekommen eine Antwort die ich versteh, danke

    Gruss Yvonne

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Yvonne,

      Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Dieser kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen – auch, was Ihre Steuerklasse und den Alleinerziehenden- bzw. Behindertenmehrbedarf betrifft.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Marc B.

    hallo,
    ich beziehe seit mehreren jahren geld vom jobcenter (409€).
    aufgrund von erkrankungen hws und lws bin ich seit ca 1 jahr durch eine begutachtung vom gesundheitsamt (auftrag vom jobcenter) zur zeit nicht arbeitsfähig. letztes jahr im juni kam dann auch noch eine CLL (chronisch-lymphatische-leukämie) dazu. heute habe ich meinen schwerbehinderten-ausweis bekommen (80% +G). die rente wegen voller erwerbsminderung habe ich bereits beantragt (wird bearbeitet, alle vorraussetzungen sind erfüllt). in 4 wochen beginnen wir mit der therapie (erst einnahme von medikament, dann chemo, danach stammzellentransplantation, dann wieder chemo, und dann kur).
    nun zu meinen fragen:
    sehe ich das richtig, das ich beim jobcenter, zum jetzigen zeitpunkt, ein mehrbedarf von 17% beantragen kann (voll erwerbsgeminderter leistungsempfänger, mit merkzeichen G)?
    ist es auch richtig, das ich ein mehrbedarf für ernährung (krebs) von 10% beantragen kann?
    ist es richtig, das beide mehrbedarfe addiert werden (also 17% + 10% = 27% mehrbedarf)?

    ich habe am dienstag einen termin bei der leistungsabteilung, und benötige eventuell gesetzespassagen, oder wenigstens die nummern der gesetze, wo dies geregelt ist, um der sachbearbeiterin diese vorzulegen, da die dame am empfang mir gesagt hat, das ich diese anträge nicht stellen kann. ich habe auf eine vergabe des termins beharrt.

    herzlichen dank für ihre hilfe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marc,

      als Hartz-4-Empfänger können Sie lediglich einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung erhalten, wenn Sie zusätzlich Leistungen nach den §§ 33 SGB X oder 54 SGB XII beziehen. Als voll erwerbsgeminderter Leistungsbezieher der Grundsicherung nach dem SGB XII erhält, können Sie, insofern im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“ eingetragen ist, einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % erhalten, das ist korrekt. Werden Eingliederungshilfen geleistet, sind sogar 35 % der Regelleistung möglich (vgl. Absatz 4 § 30 SGB XII). Wird Ihnen die Notwendigkeit der kostenaufwändigen Ernährung von Ihrem Arzt besscheinigt, so können Sie auch hier einen zusätzlichen Mehrbedarf erhalten (Absatz 5, § 30 SGB XII). Welche Höhe dieser hat, wird individuell entschieden. Beide Mehrbedarfe werden zum Schluss miteinander addiert.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Stefan H.

    Hallo, eine frage bin schwerbehindert 100 % habe folgende Stempel G, aG, und H bin zur Zeit ALG II (409 €) Empfänger und mache eine Arbeitsgelegenheit (1 € Job) und besitze seit kurzem einen E-Rollstuhl (das Ladegerät) hat nicht grade wenig Leistung und befürchte das mich die Stromkosten langsam arm machen.
    Ich lebe alleine und wollte mir eine Haushaltshilfe zulegen die mir ein Wenig hilft so 3-4 Stunden die Woche (Fensterputzen usw.). Das ist leider bei dem Regelsatz von 409 € nicht möglich.

    Welche Voraussetzung muss ich erfüllen um einen Mehrbedarf zu beantragen.

    Mit freundlichen Gruß Stefan

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Stefan,

      ob Sie einen Mehrbedarf nach § 21 SGB 2 erhalten können, ist auch davon abhängig, ob Ihr Ein-Euro-Job als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gezählt wird. Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter, um zu erfahren, ob Ihnen der Mehrbedarf zusteht.

      Damit Sie den Strom für Ihren Rollstuhl bzw. eine Haushaltshilfe zahlen können, können Sie ebenfalls eine Erstattung dieser Kosten beantragen. Eventuell kann ein Mehrbedarf dafür genehmigt werden (siehe Absatz 6 § 21 SGB 2).

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Lisa

    Hallo, ich bin eine alleinerziehende Mutter mit der kleinen Kinder ich bin seit einigen Jahren an colitis ulcerosa erkrankt und besitze einen schwerbehinderten ausweis von 50% .steht mir ein Mehrbedarf zu ? Wenn ja warum berechnet mir die Behörde diesen nicht trotz Attest? Vielen dank im vorraus für ihre Hilfe .

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      wenn für Sie gewisse Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden, steht Ihnen ein Mehrbedarf in Höhe von 35 % zu. Welche Maßnahmen das genau sind, können Sie in § 21 Absatz 4 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) nachlesen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Nette

    Hallo,
    Mein Freund hat eine Sehbehinderung GdB 50%, vor kurzem musste ihm eine Niere entfernt werden. Hat er Anspruch auf Mehraufwendung dadurch?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nette,

      ein Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung wird dann geleistet, wenn Ihr Freund erwerbsfähig ist und Leistungen nach § 33 SGB IX oder nach § 54 SGB XII erhält. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben oder die Hilfe zur Ausbildungsaufnahme. Informieren Sie sich auch beim zuständigen Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. elli

      hallo,
      ich habe seit meinem 9 lebensjahr auch eine niere raus bekommen jetzt bin 53..
      es gibt eine tabelle von mehrbedarf
      einfach das formular vom arzt ausfüllen lassen ausfüllen ..
      und zum jobcenter damit.wenn abgelehnt wird dann immer wieder wiederspruch..
      wünsch euch viel glück…
      lg.elli

  23. thomasremek

    ich bin seit 2008 als Schwerbehinderter mit einem gdb von 100% ein Pflegefall, und suche seit geraumer Zeit nach einer Möglichkeit, eine Hilfe zum Fernstudium zu erhalten, um auf diesem weg meine Optionen für die berufliche Zukunft zu steigern, ich habe bereits 2012/13 ein Fernstudium begonnen, leider konnte ich dieses Studium nach dem dritten Semester nicht mehr finanzieren, auch jetzt wäre mir die Finanzierung, durch die Grundsicherung nicht möglich, besteht für mich die Möglichkeit, der finanziellen Förderung zum Fernstudium, als Wiedereingliederungshjilfe?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo thomasremek,

      wenden Sie sich mit Ihrem speziellen Fall bitte an einen Anwalt für Sozialrecht, eine entsprechende Beratungsstelle oder direkt an die zuständige Behörde, um zu erfahren, ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Abbas

        Guten Abend. Ich wusste garnicht wie ich sie anschreiben soll,deswegen war ich bei Antworten.ich habe eine Tochter 10Jahre alt und hat 60 %behinderung ohne merkzeichen. Geistig behindert und hat Epilepsie. Kann ich ihr mehrbedarf beantragen und was muss ich als Grund angeben. Ich würde mich auf ihren Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen Frau Abbas

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Abbas,

          legen Sie einfach den Behindertenausweis vor. Grundsätzlich können Sie den Mehrbedarf für ein behindertes Kind in der Bedarfsgemeinschaft beantragen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Johnyboy

    Hallo, ich bin schwerbehindert, sitze in einem Großen Elektrorollstuhl der ein Wendekreis von mindestens 1,30m benötigt. Dazu bin ich 24h Heimbeatmet und brauche aufgrund dessen eine 24h Pfleefachkraft an meiner Seite. Genauso habe sehr viele Pflege Materialien die viel Platz beanspruchen. Zur Zeit mache ich ein Studium bin also vollkommen Erwerbsfähig. Wie viel Mehrbedarf an Wohnfläche würde mir denn zu stehen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Johnyboy,

      welcher Mehrbedarf an Wohnfläche Ihnen zusteht, wird individuell von Ihrem Sachbearbeiter entschieden. In solch einem Fall kann ein ärztliches Gutachten oder eine entsprechende Empfehlung hilfreich sein. Eine Orientierungsgröße ist etwa 15 m², die einer körperlich eingeschränkten Person in gewissen Fällen zusätzlich gewährt werden können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Müller

    Wir bezogen Hartz IV meine Frau konnte nicht mehr drei Std arbeiten. Hat ein behinderten Ausweis G steht ihr mehr bedarf zu von der arge?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Müller,

      Ihre Frau hat einen Anspruch auf die Grundsicherung, wenn Sie nicht mehr erwerbsfähig ist. Laut § 30 des SGB 12 steht ihr demnach ein Mehrbedarf in Höhe von 17 % des Regelbedarfs zu, wenn sie das Merkzeichen „G“ im Ausweis stehen hat.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Raschke

        Muss Mehrbedarf beantragt werden?
        oder das jobcenter gewährt das automatisch wenn es ersichtlich ist?

    2. Hartmann

      Hallo ich bin Michael!
      Ich habe einen schwerbehinderten Ausweis
      mit dem Buchstaben G. Wieviel Mehrbedarf
      steht mir zu.

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Hartmann,

        im Einzelfall können wir nicht beurteilen, ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      2. hichem k.

        17% 68,25 Euro

      3. Heike K.

        Hallo eine Frage ich habe gerade meine Schwerbehinderung mit 50% und G ( auf sie Lunge) bekommen bin seit 1 Jahr krankgeschrieben bekomme ca 100euro krankengeld und Rest Hartz 4 steht mir ein mehrbedarf zu

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