FAQ: Mehrbedarf für Kinder mit Behinderung bei Hartz-4-Bezug
Kinder erhalten das sogenannte Sozialgeld. Bei diesem ist kein Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung vorgesehen.
Je nach Einzelfall können Eltern beispielsweise einen Mehrbedarf für eine kostenaufwendigere Ernährung beantragen oder ihnen wird mehr Wohnraum zugestanden.
Erhalten Erwachsene mit einer Behinderung Hartz-4-Leistungen und sind sie erwerbsfähig, wird ihnen ein Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent der Regelleistung zugestanden.
Inhalt
Begründet die Behinderung des Kindes einen Mehrbedarf?
Eltern haben es oft nicht leicht. Kinder können das Leben eines Erwachsenen doch ganz schön auf den Kopf stellen. Trotzdem wollen die meisten Eltern auf das Leben mit einem oder auch mehreren Kindern nicht mehr verzichten, wenn sie die Vorteile des Familienlebens einmal erfahren haben.
Selbstverständlich kommen auch höhere Kosten auf den zuständigen Erziehungsberechtigten zu, wenn dieser ein Kind zu versorgen hat. Hat das Kind zudem noch eine Behinderung, steigern sich diese Ausgaben noch. Können Eltern oder Erziehungsberechtigte, die auf Hartz IV angewiesen sind, einen Antrag auf Mehrbedarf für ein behindertes Kind stellen?
Wird unter gewissen Voraussetzungen ein Mehrbedarf gewährt? Erhält jede Bedarfsgemeinschaft beim Bezug von Hartz IV einen Mehrbedarf aufgrund der Behinderung von einem Kind ausgezahlt?
Der folgende Ratgeber soll Eltern und Erziehungsberechtigte darüber aufklären, welche Rechte Sie hinsichtlich einer Beanspruchung des Mehrbedarfs beim Empfang von Sozialleistungen haben.
Hartz 4 Mehrbedarf bei Behinderung von einem Kind
In der Regel wird beim Empfang von Arbeitslosengeld (ALG II) ein Mehrbedarf für Behinderte gewährt, allerdings nur, insofern der Betroffene erwerbsfähig ist. Das trifft bei Kindern nicht zu. Zudem kann erst ALG II erhalten, wer über 15 Jahre alt ist.
Das ist so im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Aus diesem Grund gibt es das Sozialgeld, das Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft und dauerhaft erwerbsunfähigen Minderjährigen bis zum 18. Lebensjahr in einer Bedarfsgemeinschaft zusteht.
Das Sozialgeld wird ebenfalls durch das Jobcenter gewährt, wodurch vermieden wird, dass es mehrere Ansprechpartner für in einer Bedarfsgemeinschaft wohnende Personen und deren Anspruch auf ALG II bzw. Sozialhilfe gibt. Allerdings werden Kinder oft nicht als Einzelpersonen, sondern direkt als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft angesehen.
Aus diesem Grund wird Kindern auch der Regelsatz für Minderjährige nach dem Hartz-IV-Gesetz ausgezahlt. Da sich die Regelsätze für Kinder nach Hartz IV sowie die der Grundsicherung durch Sozialgeld allerdings nicht unterscheiden und beide Auszahlungen über den gleichen Träger laufen, verschwimmen die Grenzen dieser Unterscheidung oft.
Besonderheiten beim Sozialgeld nach SGB II
Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) legt Besonderheiten in Bezug auf das Sozialgeld fest. Diese sind in § 23 niedergeschrieben. Demnach gelten folgende Regelsätze für Empfänger von Sozialgeld, die sich dem Regelsatz vom ALG II angleichen (Stand 2022):
- Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres: 285 Euro
- Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 311 Euro
- Im 15. Lebensjahr: 376 Euro
Danach, ab 16 Jahren, kann eine Weiterbewilligung erfolgen. In welche Kategorie diese fällt, ist auch davon abhängig, ob die Person mit Handicap trotz dieser Behinderung erwerbsfähig ist oder Grundsicherung aufgrund von Erwerbsminderung beantragt werden kann.
Nach § 23 Abs. 4 SGB II gilt für nicht erwerbsfähige Personen, die voll erwerbsgemindert sind, das heißt nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, dass diese Anspruch auf 17 % des maßgebenden Regelbedarfs als Mehrbedarf haben.
Das gilt allerdings nur, wenn die betroffene Person einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ besitzt. Dieser Mehrbedarf für Behinderte von 17 % wird allerdings nicht anerkannt, wenn bereits ein Mehrbedarf nach § 21, Absatz 4 des SGB II – also eine Mehrleistung über 35 % bei behinderten Erwerbsfähigen – gewährt wird.
Für Kinder mit Behinderung gibt es diese Mehrbedarfe jedoch nicht. Sie werden erst ab der Vollendung des 15. Lebensjahres gewährt. Grundsätzlich lässt sich also feststellen, dass Hartz-4-Empfänger keinen Mehrbedarf für ein behindertes Kind beanspruchen können. Diese Auffassung wurde im Jahr 2010 vom Bundessozialgericht bestätigt (Az.: 14 AS 3/09 R).
Andere Leistungen durch Hartz 4 für ein behindertes Kind
Wie bereits erwähnt, gibt es also keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf für ein behindertes Kind. Allerdings können andere Kosten auf Antrag übernommen werden. Beispielsweise dann, wenn Ihr Kind aufgrund der Behinderung einer besonderen Ernährung bedarf, können ergänzende Leistungen gezahlt werden. In manchen Fällen ist es auch möglich, dass der Bedarfsgemeinschaft mehr Wohnraum zugestanden wird.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Kind im Rollstuhl sitzt. Allerdings gibt es keine gesetzliche Grundlage für diese Regel. Anträge auf mehr Wohnraum müssen vom Jobcenter entsprechend nicht angenommen werden. Zudem orientiert sich dieser Mehrbedarf auch am örtlichen Mietspiegel und den persönlichen Gegebenheiten bzw. Voraussetzungen.
Ein Mehrbedarf an Wohnraum muss individuell festgemacht werden. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter, um zu klären, ob ein solcher für Sie und Ihre Familie möglich ist.
Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit
Sind Sie Hartz-IV-Empfänger und müssen Sie sich gleichzeitig um ein behindertes Kind kümmern, so kann Ihnen nicht jede Arbeit vom Jobcenter zugemutet werden. Bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes müssen Sie generell nicht jede Arbeit annehmen. Das gilt allerdings auch bei Kindern, die nicht behindert sind. Ab dann kann die Betreuung auch anderweitig erfolgen.
Sollte Ihr Kind auf Ihre Pflege angewiesen sein (§ 10, Abschnitt 1.4) so ist die Zumutbarkeit der Arbeit ebenfalls nicht gegeben. Diese kann unter Umständen allerdings in Teilzeit angeordnet werden. Das ist ebenfalls davon abhängig, welcher Pflegestufe Ihr Kind unterliegt.
Zudem kann wichtig sein, ob es sich um alleinerziehende Elternteile handelt oder eine Bedarfsgemeinschaft vorhanden ist, in der sich das entsprechend andere Elternteil oder auch Geschwister um das Kind kümmern können.
Beachten Sie außerdem: Verschiedene Mehrbedarfe, die Sie aufgrund unterschiedlicher Gründe erhalten, können auch ergänzend angerechnet werden. Das heißt: Steht Ihnen durch Hartz IV ein Mehrbedarf zu, kann trotzdem ein weiterer Mehrbedarf aufgrund einer kostenintensiven Ernährung oder der Mehrbedarf für Alleinerziehende hinzugerechnet werden. Informieren Sie sich diesbezüglich auch unbedingt bei Ihrem Jobcenter.
Meine Tochter 6 pflegegrad 3 mit behinderten Ausweis merkzeichen B H G
haben einen Antrag auf mehr wohnraum gestellt da sie einmal einen ruhe Raum benötigt und einen Raum zum spielen
Aussage abgelehnt sie kann laufen
Antrag auf mehrbedarf verbraucht mehr Wasser da sie noch Windel trägt strom Gas da Wasser mehr verbrauch ist da sie jeden Tag mehrfach sauber gemacht wird
mehr Strom da Gas und Wassererhitzer über Strom läuft
mehr Müll
Aussage Amt wird abgelehnt mehrbedarf steht nur zu bei Erwerbsminderung und meine Tochter ist erst 6
Hallöchen, ich bin Aufstocker und habe einen 15 jährigen Sohn 100% schwerbehindert, Pflegegrad 5 , mehrere Merkzeichen im Behindertenausweis. Er geht auf eine behinderten Schule und wird zuhause gepflegt . Was für ein Mehrbedarf steht mir zu vom JC? Hatte mal was gelesen mit 147€ ab 15 Jahre?!
Guten Tag Thema Sohn 15 geworden und Behinderten Ausweis mit h und g und 70 Prozent und Pflegegeld 2.
Kind lebt bei Pflegeeltern in vollzeitpflege.
Wir haben nocj das Sorgerecht und sehen in Alle 6 Wochen zu den Kontakten und bei feierlichkeiten und Geburtstagen.
Wir bekommen da immer Pflegegeld pro Tag aber wie sieht es mit Bürgergeld Anspruch fpr die Tage die er bei uns ist aus? Habe gelesen das es ab 15 Jahre geht und man selber hat ja auch kosten fahrt weg und Verpflegung etc,
Ich muss weinen, wenn ich diese ganzen Fragen lese. Warum müssen Menschen mit so einem Schiksal, die ihre behinderten Angehörigen nicht im Stich lassen so leiden?
Wie soll man so das Grundgesetz feiern?
Ich schäme mich.
Hallo, wir beziehen Hartz 4 und ich habe für meinen autistischen Sohn Pflegegeld beantragt, der Termin mit dem Mdk steht noch nicht ….. wenn er einen Pflegegrad mit monatlicher Geldleistung bekommt, zieht das JC uns das Geld ab oder steht es zur freien Verfügung ?
Danke für die Antwort
zur freien Verfügung.😄👍
Hallo Dela,
da sind wir schon zu zweit. Es ist einfach nur traurig, wie man von Staat und JC behandelt wird. Jeder, der ein behindertes Kind zu Hause hat, hat es schon schwierig genug.
Antwort an Liam:
– Das Pflegegeld darf und wird nicht als Einkommen auf das H4 angerechnet.
Grüße
Daniel
Guten Tag,
Bei meinem Sohn wurde autismus mit asperger Syndrom und zwangsstörung.
Schwerbehindertenausweis mit 50 wird erstellt.
Ich bin alleinerziehend und wir leben von harzt 4.
Ist es möglich, das wir mehr geld bekommen zb für die ernährung(mein sohn isst nur spezielle lebensmittel die teuer sind)
Gruß renate
Hallo Renate,
stellen Sie einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernäherung. Ob Ihnen ein solcher zusteht, können wir pauschal nicht beurteilen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
ja sowas kann man beantragen.
Hallo ich wollte was nac fragen meine schwester bezhit pflegegeld 3 bei ihr würd das alls Einkommen eingerichtet ich wollte nachfragen wieso das beim Jobcenter abgerechnet wird?
Hallo Pflege Geld wird nicht mit eingerechnet,das ist falsch.
LG Sandra
Hallo. Mein siebenjähriger Sohn hat pflegestufe 4. Ich habe auch eine zweijährige Tochter mit allem in Ordnung. Ich bin alleine Mutter. Wenn meine tochter dreijähriges hat und gehe zum kindergarten. Jobcenter sind, wie können Sie mich zu einem Job schicken, wie für wie viele Stunden? danke
Hallo,
ich bin in absehbarer Zukunft alleinerziehende Mutter eines einjährigen Jungen und einer 16 Jahre alten geistig, seelisch und körperlich behinderten Tochter (frühkindlicher Autismus), welche an 4 Tagen in der Woche im Pflegeheim lebt und aufgrund ihrer Glutenunverträglichkeit eine kostenaufwändige Ernährung benötigt. Mich würde interessieren, ob meine Tochter trotzdem mit zur Bedarfsgemeinschaft zählt, wie groß unsere Wohnung sein darf (meine Tochter brauch unbedingt ein eigenes Zimmer wegen ihrer Schlafstörung und der Behinderung), wie hoch die Kaltmiete sein darf und was uns inklusive eventuell Wohngeld an finanziellen Mitteln zusteht. Wir werden im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg wohnen.
wir sind uafstocker unsere tochter hat schwerbehindertengrad g und h und b und 70 prozent. sie ist 5 jahre alt es igbt also nichts extra für den mehraufwand wie man sowas vom finanzamt kennt?
Hallo Jacobsen,
einen Mehrbedarf bei Behinderung vom Jobcenter gibt es erst ab einem Alter von 15 Jahren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo!
Ich denke, dass unser Sachverhalt ein wenig kompliziert erscheint.
Meine Frau und ich sind hartz4 Empfänger.
Ich bin 64 Jahre alt, meine Frau 59 Jahre alt.
Vor knapp 2 Jahren musste ich nach Aufforderung der Arge,
in Vorrangige Rente gehen. (Werde aber immer noch blind mitgeführt in der BG.)
Verstehe ich nicht.
Seid 2005, lebt unsere, heute 38 jährige geistig schwerstbehinderte (100%) (G) (H) (RF) Tochter, durch einen polizeilichen bis heute unaufgeklärten Sturz unserer Tochter aus dem 3. Stockwerk Ihrer damaligen Wohnung in Bayern und Ihr Sohn bei uns, in unserem kleinen Haus. Sie muss rund um die Uhr versorgt werden.
Dies bewältigen wir, meine Frau und ich.
Natürlich, haben wir die gerichtliche (Bestellung), die uns alle Befugnisse ohne
Einschränkung einräumt.
Somit haben wir auch, ihren Sohn, unseren Enkel, von Amtswegen, als Pflegekind
aufgenommen, damit er nicht bei in fremde Hände kam.
Da unsere Tochter, wegen Ihres Zustandes nicht selber Kindergeld beantragen konnte/kann,
mussten wir dies für Sie natürlich tun. Die Antragstellerin ist und war meine Frau.
Desgleichen musste meine Frau auch für den Sohn unserer schwerstgeistig behinderten Tochter (unserem Enkel) Kindergeld Beantragen.
Hier nun die Leistungen die wir von Amtswegen bekommen.
Für unsere geistig schwerstbehinderte Tochter:
Grundsicherung vom Sozialwesen
Kindergeld von der Familienkasse
Für Ihren Sohn unserem Enkel:
Kindergeld
Meiner Frau wird gutgeschrieben:
Pflegegeld von der Krankenversicherung
Beide Kindergelder laufen natürlich auf unser Bankkonto.
Unsere Tochter kann keinen Augenblick alleine gelassen werden.
sie reist sonst Lampen, Stromleitungen einfach ab. Schwer nachzuvollziehen, ich weis.
Was wir über Jahre hinaus in unserem Häuschen ergänzen bzw. erneuern mussten,
haben wir nicht immer dem Amt mitgeteilt.
Nun zum eigentlichen Anliegen.
Über ein Jahrzehnt, lief dies mit der Arge einigermaßen gut.
Jetzt, vor ca. 14 Tagen bekamen wir gleich vier Briefe auf einmal,
von der Arge ins Haus.
Ab sofort, würde das Kindergeld unserer geistig schwerstbehinderten Tochter
und das Kindergeld Ihres Sohnes (unser Enkel und Pflegekind ) als Einkommen
gerechnet werden.
So trat es ein und meine Frau bekommt nur noch knapp 28 Euro im Monat.
Wir finden dies als absolute Ungerechtigkeit.
Wir haben genug Sorgen und dann wird einem noch vom wenigem genommen.
Das kann doch nicht sein.
Wir bedanken uns für eine Richtweisende Antwort.
Hallo,
ich habe eine Tochter, die wird im Juni 15 Jahre alt. Besucht die Regelschule hat 80 Prozent GHB, Pflegegrad 3. Gibt es für meine Tochter einen Behindertenmehrbedarf oder nicht? Das Amt meint nein. Wie sieht es aus ab 16 Jahren, wenn sei rein theoretisch arbeiten könnte, sie aber studieren will. Gibt es da einen Behindertenmehrbedarf?
Hallo Yvette,
der Mehrbedarf wird ab 15 Jahren nur ausgezahlt, wenn Ihre Tochter an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnimmt. Voll erwerbsgeminderte Schwerbehinderte mit Merkzeichen G können einen Mehrbedarf bei Behinderung erhalten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo meine Tochter hat einen Schwerbehinderten ausweis von 80% und Merkzeichen G und noch weitere Merkzeichen wie ich gelesen habe steht ihr ein Mehrbedarf zu und zwar bis zum 15 Lebensjahr Sozialgeld vom Jobcenter erhalten wie beantrage ich sowas
Hallo Nana,
diesbezüglich sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen. Dieser kann Ihnen erläutern, wie der Antrag auszufüllen ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Das habe ich vor 1 Jahr schon gemacht und mehrmals in diesem 1 Jahr aber er sagt erst ab 15 Lebensjahr obwohl im Gesetzbuch steht das man ein Recht hat drauf
Könnten Sie mir bitte den Paragraph nennen damit ich es schreiben kann
Hallo Nana,
schlagen Sie § 30 SGB XII nach.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Bin Alleinerziehend von 2 Kindern Aufstocker.
Mein Sohn 10 jahre 50 Gdb Diabetiker Typ 1 ich selbst Morbus Crohn ,Epilepsie.
Steht uns Mehrbedarf zu …hatte mal Mehrbedarf bekommen aber nun nicht mehr da der bmi nicht unter 18,5 ist ,ist dies so richtig?
Hallo Mandy,
bei Diabetes gibt es keinen Mehrbedarf. Ein Mehrbedarf für kostenaufwändige gibt es bei Morbus Crohn nur bei einem besonders schweren Krankheitsverlauf.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes hartz4hilft Team!Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 auf den Hartz4 Satz angerechnet? Herzlichen Gruss,
Hallo Mikaline,
nein, das Pflegegeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo haben einen Sohn der mehrdedarf für kostenaufwendige Ernährung bekommt. Muss man beim Jobcenter immer Ende des Monats ein Kassenzettel einreichen was man im ganzen Monat verbraucht? Da sie das ja berechnen müssen oder auf was kann ich mich da berufen unter welchem Paragraphen. Da mein Sohn mal mehr und mal weniger isst. Oder gibt es ein Paragraph was als Gesamtsumme zusteht
Hallo Jessica,
die Höhe vom Mehrbedarf wird im Einzelfall festgesetzt. In der Regel werden keine Kassenzettel verlangt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo hab ein sohn 10 und ist jetzt 50 Prozent behinderung.bekomme ich was vom Jobcenter oder wohnamt ein Zuschuss
Hallo Müller,
vom Jobcenter gibt es in diesem Fall keinen Zuschuss.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
sehr geehrtes infoteam,
ich bin alleinerziehende mutter von 4 wundervollen kindern.eines ist autist mit adhs und lehrnbehinderung ,eines hat „nur“ adhs, eines wird grade getstet und steht ein ads im raum mit reaktiver bindungsstörung und das letzte kind ist noch ein säugling.bedingt durch die benötigte förderschule fur meinen autisten istr es mir nicht mehr möglich zu arbeiten da er neben einem gdb von 70 mit den merkzeichen g b und h auch pflegegrad 3 zugesprochen bekommen hat und diese förderschule leider keinerlei betreuung nach 13:30 so wie in den ferien anbietet.
jetzt wird mein sohn ohne ersichtlichen grund auch nicht mehr in meiner berechnugn für Alg2 berücksichtigt seit mai und niemand kann mir sagen wieso, es heisst nur es sei ein individueller sonderfall eingetragen. kann es sein das ich jetzt für ihn (10 jahre alt) leistungen beim sozialamt beantragen muss?
Hallo Jessica,
in diesem Fall müssen Sie Pflegegeld für Ihren Sohn bei der Pflegekasse beantragen. Das Jobcenter ist dafür nicht zuständig.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
wir habe zu 9 eine 6 zimmer wohnung ich habe 1 kind adhs , 1 ads, 2 geistig ein autist und 2 normale kinder und weiß nicht was uns da zusteht . jetzt zahlen wir 1153 euro warm hier würden aber gern in ein haus ziehen damit die kinder sich entfalten können
Hallo Daniela,
was Ihnen zusteht, ist davon abhängig, in welcher Stadt Sie wohnen. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage deshalb an das für Sie zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
habe eine Tochter mit Autismus U elepsie da auf ihre Einschränkung eine größere Wohnung brauchen die leider abgelehnt würde die wir dringend brauchen hoffe ich auf einen Rat danke M.f.G grunert
Hallo liebe Informanten, ich hätte auch mal eine Frage zum Thema: Schulgeld für ein Kind mit Pflegegeld 4. Mein Sohn und ich beziehen ALG ll. Wir zahlen von unserem finanziellen Budget ein monatliches Schulgeld von 150,-€, es ist eine teilprivate inklusive Gesamtschule. Ich hatte beim Jobcenter im letzten Jahr mal vorsichtig nachgefragt, ob wir vielleicht einen Teil der Kosten erstattet bekämen, was aber verneint würde. Mein Sohn (12 Jahre geistig behindert und ADHS) wird kurzbeschult bis 12 Uhr, da er sonst überfordert wäre und da ich seit Mitte 2014 komplett alleinerziehend bin ( Vater durch Unfall im Pflegeheim) kann ich nicht mehr arbeiten. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Schulkosten zum Teil ( Mehrbedarf oder Härtefallregelung) vom Jobcenter übernommen werden ? Vielen Dank für Ihre Antwort , viele Grüße C. P.
Hallo Constance,
ein generelles Recht auf die Erstattung der Schulkosten gibt es nicht, wenn generell auch eine andere Möglichkeit für Ihren Sohn bestünde, eine unentgeltliche Schullaufbahn zu verfolgen. Ist dem nicht so, kann ein Antrag auf Übernahme der Kosten erfolgreich sein. Dazu sollten Sie sich jedoch dringend an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Dieser kann Ihnen bei der Beratung zur Seite stehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org