Das Wichtigste zur Teilnahme an einer Maßnahme vom Jobcenter mit Krankschreibung zusammengefasst
Es besteht keine Pflicht für Bezieher von Hartz 4, an einer Maßnahme trotz Krankschreibung teilzunehmen.
Es drohen keine Hartz-4-Sanktionen, wenn für Ihr Fernbleiben ein wichtiger Grund – hierzu gehört eine Krankheit – vorliegt.
Allerdings sind ALG-2-Empfänger laut § 56 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen.
Inhalt
Was tun, wenn Sie während einer Maßnahme erkranken?
Mit Hilfe von speziellen Maßnahmen – beispielsweise zur Aktivierung und Eingliederung – sollen Empfänger von Hartz-4-Leistungen wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Was passiert jedoch, wenn Sie in dieser Zeit erkranken? Drohen in einer solchen Situation Sanktionen?
Wenn Hartz-4-Empfänger krank werden: Wichtige Grundregeln
Viele ALG-2-Empfänger fragen sich, was geschieht, wenn Sie krank werden. Viele befürchten, dass sich ihr Anspruch auf Sozialleistungen nach einer gewissen Zeit verringert oder dass dieser sogar komplett entfällt. Besonders häufig bestehen Unklarheiten, wenn sich der Betroffene in einer Maßnahme befindet und dann krank wird.
Müssen Sie an einer Maßnahme vom Jobcenter trotz Krankschreibung teilnehmen? Diese Frage lässt sich mit einem klaren Nein beantworten. Hat ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt, müssen Sie weder an einer Maßnahme – etwa der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einem Bewerbungstraining – teilnehmen.
Sind Sie während einer vom Jobcenter angeordneten Maßnahme krank und können Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen, dürfen keine Sanktionen angeordnet werden. Sollte dies trotzdem der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Pflichten gegenüber dem Jobcenter bei einer Maßnahme: Krankmeldung vorlegen
Allerdings haben Hartz-4-Empfänger bestimmte Pflichten, wenn sie während einer Maßnahme vom Jobcenter eine Krankschreibung erhalten. Laut § 56 Abs. 1 SGB II gelten die folgenden Regeln:
- Sowohl die eingetretene Arbeitsunfähigkeit als auch deren voraussichtliche Dauer sind unverzüglich anzuzeigen.
- Die ärztliche Bescheinigung darüber, dass Sie krank sind, muss spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim Jobcenter vorgelegt werden.
Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, können Sanktionen angeordnet werden. Informieren Sie das Jobcenter und den Träger der Maßnahme deshalb so schnell wie möglich über Ihre Krankheit.
Für ALG-1-Empfänger ist die Agentur für Arbeit zuständig. Auch für sie können Maßnahmen angeordnet werden. Es gelten die genannten Regelungen wie für Hartz-4-Empfänger, wenn sie während der Maßnahme vom Arbeitsamt eine Krankschreibung vorlegen können.
Kann das Jobcenter die Krankmeldung anzweifeln?
In bestimmten Fällen können jedoch Zweifel aufkommen, wenn Sie an einer Maßnahme vom Jobcenter wegen einer Krankschreibung nicht teilnehmen können.
Werden gleich mehrere Termine oder Maßnahmen wegen Krankmeldungen versäumt, kann Misstrauen aufkommen.
In einem solchen Fall haben die Sachbearbeiter das Recht, ein Gutachten, welches vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellt wird, einzuholen.
Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 275 Abs. 1 S. 3 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).
Hallo,
ich habe es so verstanden, dass ich eine Maßnahme und / oder einen Termin beim Jobcenter nicht antreten muss, wenn ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung vom Arzt dem Jobcenter vorlege. Ich hab es auch verstanden, dass ich die Krankmeldung schnellstmöglichst dem Jobcenter vorlegen muss.
Bin ich bei einer Krankmeldung bzw. bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtet, irgendwelche Eingliederungsvereinbarungen (vormalig), heute Kooperationsverträge zu unterschreiben, wenn ich krank bin, aber nicht bettlägerig.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß, Izabel M.
st man eigentlich verpflichtet einen Termin beim Jobcenter wahrzunehmen, wenn man krank geschrieben ist, ich habe die Krankmeldung an die Arbeitsagentur geschickt und hatte während dieser Zeit trotzdem einen Termin beim Jobcenter, den ich natürlich wahrgenommen habe.
st man eigentlich verpflichtet einen Termin beim Jobcenter wahrzunehmen, wenn man krank geschrieben ist, ich habe die Krankmeldung an die Arbeitsagentur geschickt und hatte während dieser Zeit trotzdem einen Termin beim Jobcenter, den ich natürlich wahrgenommen habe.
oh ich hatte jetzt eigentlich die Frage ob das Jobcenger mich vorladen kann, wenn ich krankgeschrieben bin? Weiterhin ist die Frage, ob ich den Bezug verlieren kann, wenn ich eine Krankheit bekommen, die mich nicht wieder in einen arbeitsfähigen Zustand zurückkehren lässt?
Hallo darf das jobcenter mich in eine Arbeit bringen oder Maßnahme wen ich eine AU schon lange habe?