Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – Wann besteht ein Anspruch?

Das Wichtigste zur Lohnfortzahlung zusammen­gefasst:

Wann findet eine Lohnfortzahlung statt?

Arbeitnehmer erhalten laut Arbeitsrecht bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihr reguläres Einkommen. Dies gilt auch für Minijobber oder Beschäftigte in Teilzeit.

Wie lange zahlt der Chef das Geh‌alt weiter?

Normalerweise erhalten Sie bei einer Krankheit sechs Wochen lang weiterhin Ihr Gehalt vom Arbeitgeber.

Was passiert, wenn die Krankheit länger andauert?

Sind Sie danach noch nicht fit, können Sie das sogenannte Krankengeld von der Krankenkasse beanspruchen.

Was ist eine Entgeltfortzahlung überhaupt und wie lange bekommen Sie die Leistung?

Wann wird vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt?
Wann wird vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt?

Eine schwere Erkrankung führt oft dazu, dass Arbeitnehmer nicht nur ein paar Tage, sondern oftmals einige Wochen lang arbeitsunfähig sind. Können Betroffene ihrer Arbeit nicht nachgehen, rücken meist Fragen dazu, wie es finanziell weitergeht, in den Vordergrund. Wann und wie lange wird eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber geleistet?

Lohnfortzahlung bedeutet, dass Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit zunächst weiterhin ihr reguläres Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. Dieser Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) festgelegt. § 3 EntFG besagt Folgendes:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

In der Regel ist bei der Lohnfortzahlung keine Berechnung nötig. Sie erhalten Ihr reguläres Gehalt.
In der Regel ist bei der Lohnfortzahlung keine Berechnung nötig. Sie erhalten Ihr reguläres Gehalt.

Innerhalb der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit gibt es demnach die Lohnfortzahlung. Der Betrag ist genauso hoch wie das reguläre Gehalt. Wichtig ist jedoch, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet sein darf. Hat ein Arbeitnehmer etwa betrunken einen Unfall verursacht und ist deshalb arbeitsunfähig, so kann ihm die Entgeltfortzahlung verweigert werden.

Nach den sechs Wochen erlischt dann der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit weiterhin, erhält der Betroffene anschließend Krankengeld von seiner Krankenkasse. Dessen Höhe liegt bei 70 Prozent des Bruttoeinkommens, darf jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens betragen.

Wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung bei einem Minijob? Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer – egal, ob diese in Vollzeit, in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind – einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie zuvor mindestens vier Wochen lang beschäftigt waren.

Was geschieht bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit?

Welche Regeln greifen laut Lohnfortzahlungsgesetz, wenn eine Person wiederholt krank wird? Lässt sich die Dauer der Lohnfortzahlung damit erhöhen? Grundsätzlich ist hierbei wichtig zu unterscheiden, ob die ursprüngliche Krankheit weiter anhält oder ob es zu einer neuen Erkrankung gekommen ist.

Nach einer Krankheit: Wie lange muss man arbeiten, um wieder eine Lohnfortzahlung zu erhalten?
Nach einer Krankheit: Wie lange muss man arbeiten, um wieder eine Lohnfortzahlung zu erhalten?

Ist ein Arbeitnehmer mehrmals wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, erhält er die Lohnfortzahlung maximal sechs Wochen lang, auch wenn er zwischenzeitlich wieder gearbeitet hat. Ausnahmen bestehen jedoch in den folgenden Fällen:

  • Seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit sind zwölf Monate vergangen.
  • Zwischen dem Ende der letzten und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit liegen sechs Monate.

Liegt eine andere Erkrankung vor, entsteht hingegen ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine Dauer von sechs Wochen. Dies gilt jedoch nicht, wenn es zu dieser neuer Krankheit während einer andauernden Arbeitsunfähigkeit kommt. Auch wenn die neue Erkrankung direkt auf die vorherige folgt und der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit nicht gearbeitet hat, besteht kein neuer Anspruch.

Gut zu wissen: Wird ein Arbeitnehmer während seiner Krankheit gekündigt und ist allein die Krankheit der Grund dafür, verliert er seinen Anspruch nicht. Diese Regel zur Lohnfortzahlung bei einer Kündigung ist in § 8 EntFG festgehalten.

Wie bereits erwähnt, ist eine Lohnfortzahlung in den ersten vier Wochen der Anstellung ausgeschlossen. Doch gehen die Betroffenen in einem solchen Fall finanziell leer aus, wenn sie arbeitsunfähig sind? Nein, in diesem Fall haben Sie sofort einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall und Kur

Ende der Lohnfortzahlung: Ab wann gibt es Krankengeld?
Ende der Lohnfortzahlung: Ab wann gibt es Krankengeld?

Welche Regelungen bezüglich der Lohnfortzahlung sind nach einem Arbeitsunfall zu beachten? Ist ein solcher Unfall geschehen, haben Betroffene, wie auch bei jeder anderen Krankheit, Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Diese wird die ersten sechs Wochen lang gezahlt.

Ist der Zeitraum abgelaufen und ist der Verunfallte immer noch arbeitsunfähig, erhält er dann von der Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft das sogenannte Verletztengeld. Dessen Höhe liegt bei 80 Prozent des vorherigen regelmäßigen Brutto-Entgeltes. Davon müssen jedoch noch die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden.

Auch während einer Rehabilitationsmaßnahme, wie etwa einer Kur, besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies ist in § 9 Abs. 1 EntFG festgelegt:

Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird.

Wichtig ist hierbei, dass eine Lohnfortzahlung nur dann erfolgt, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bereits zum Zeitpunkt des Abtritts der Maßnahme über die voraussichtliche Dauer der Kur unterrichtet wird. Des Weiteren muss der Betroffene entweder eine Bescheinigung über die Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger oder eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Maßnahme vorlegen.

Gerade für klein- und mittelständische Unternehmen stellt der Arbeitnehmeranspruch auf Lohnfortzahlung eine große finanzielle Belastung dar. Um diese abzumildern, gibt es den sogenannten Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen. Unter gewissen Voraussetzungen erfolgt eine Erstattung der Lohnfortzahlung.

Besonderheiten bei der Lohnfortzahlung: Öffentlicher Dienst

Auch im Urlaub erhalten Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung.
Auch im Urlaub erhalten Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung.

Auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie ohne eigenes Verschulden wegen einer Krankheit nicht ihre Arbeitsleistung erbringen können. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 22 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch endet die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen. Hierbei sind jedoch Unterschiede zu beachten. Während herkömmliche Beschäftigte dann Krankengeld erhalten, haben Angestellte im öffentlichen Dienst unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich einen Anspruch auf Krankengeldzuschuss.

Für Beamte sowie Richter und Soldaten in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen gelten bezüglich der Lohnfortzahlung wiederum andere Regelungen. Sie erhalten auch bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihre gewohnten Bezüge – so wird ihr Gehalt genannt. Eine Frist ist hierbei gesetzlich nicht festgelegt.

Urlaub und krankes Kind: Weitere Gründe für eine Lohnfortzahlung

Nicht nur im Falle einer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch im Urlaub erhält der Beschäftigte weiterhin sein reguläres Gehalt – ganz genau so, als würde er trotzdem arbeiten. Hiervon zu unterscheiden ist das sogenannte Urlaubsgeld. Dieses stellt eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers dar, welche gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Erkranken Betroffene während ihres Urlaubs, zählt jeder Tag der Arbeitsunfähigkeit als Arbeitstag. In diesem Fall entsteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Tage dürfen nicht als Urlaub gewertet und müssen dem Urlaubskonto gutgeschrieben werden.

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Ist ein Kind erkrankt, besteht ein Anspruch auf die Zahlung nur unter gewissen Umständen.
Lohnfortzahlung bei Krankheit: Ist ein Kind erkrankt, besteht ein Anspruch auf die Zahlung nur unter gewissen Umständen.

Unter Umständen erhalten Arbeitnehmer auch dann eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn sie ihr erkranktes Kind betreuen. Dies ist in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Der Arbeitgeber muss demnach bis zu fünf Tage lang bezahlten Sonderurlaub gewähren.

Es ist jedoch rechtlich erlaubt, dass dieser Anspruch im Arbeitsvertrag bzw. im für das Unternehmen gültigen Tarifvertrag ausgeschlossen wird.

In einem solchen Fall erhalten Eltern von der Krankenkasse das sogenannte Kinderkrankengeld. Zu den Voraussetzungen gehört es unter anderem, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass keine andere Person die Betreuung übernehmen kann. Hat das Kind eine Behinderung, gilt die genannte Altersgrenze nicht.

Auch Personen, die aufstockende Hartz-4-Leistungen beziehen, haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit leistet. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.

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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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