Wird ein Leistungsnachweis vom Jobcenter ausgestellt?

Kurze Zusammenfassung zum Leistungsnachweis

Was ist ein Leistungsnachweis?

Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten im Rahmen des Jahressteuergesetzes von der Agentur für Arbeit einen Nachweis für diesen Bezug.

Wofür ist der Leistungsnachweis notwendig?

Die Angaben im Leistungsbescheid sind in der Steuererklärung einzutragen. Die Leistungen werden als Einkommen gewertet, da es sich im Lohnersatzleistungen handelt. Bürgergeld ist keine solche Leistung und daher erhalten Sie vom Jobcenter keinen Leistungsnachweis.

Wie kann ein Leistungsnachweis aussehen?

Das Muster legt hier dar, wie ein Leistungsnachweis durch die Agentur für Arbeit aussehen kann.

Was ist ein Leistungsnachweis?

Die Angaben aus dem Leistungsnachweis benötigen Sie für Ihre Steuererklärung.
Die Angaben aus dem Leistungsnachweis benötigen Sie für Ihre Steuererklärung.

Im Jahr 2017 erhielten in Deutschland rund 750.000 Personen Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld ist in einem Sozialstaat eine Versicherungsleistung, mit der Arbeitslosen eine Lebenshaltung ermöglicht werden soll. Beim Bezug der sogenannten Lohnersatzleistung erhält der Empfänger einen Leistungsnachweis von der Bundesagentur für Arbeit. Was bedeutet der Leistungsnachweis und wie sieht er aus?

Wenn Sie beispielsweise Arbeitslosengeld I erhalten, ist die Agentur für Arbeit aufgrund des Jahressteuergesetzes verpflichtet, bis spätestens zum 28. Februar des neuen Jahres für jeden Kunden Angaben über Zahlungen von gewährten Lohnersatzleistungen an das Finanzamt zu übermitteln. Anschließend erhalten Sie einen Leistungsnachweis, in dem aufgeführt wird, welche Leistungen Sie über welchen Zeitraum erhalten haben.

Leistungsnachweise werden über die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit erstellt und nicht von der jeweiligen Niederlassung vor Ort. Daher bringt es in aller Regel nichts, dort nach dem aktuellen Stand der Bearbeitung nachzufragen.

Lohnersatzleistungen sind unter anderem:

  • Arbeitslosengeld I
  • Kurzarbeitergeld
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
  • Übergangsgeld
  • Eingliederungshilfe
  • Arbeitslosengeld bei Weiterbildung

Bürgergeld ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine Sozialleistung und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Bürgergeld-Empfänger erhalten für Bürgergeld-Leistungen keinen Leistungsnachweis, da Sozialleistungen nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden müssen.

Beim Leistungsnachweis ist ein Dokument von großer Wichtigkeit, welches die Rente betrifft und sorgfältig aufbewahrt werden muss. Die Anfertigung einer Zweitschrift ist nur in einer begrenzten Zeit möglich. Diese Tatsache ist Vorgaben des Datenschutzes geschuldet, welche besagen, dass die entsprechenden Daten über die Kunden nach einigen Jahren gelöscht, sowie entsprechende Akten vernichtet werden müssen.

Was soll mit dem Leistungsnachweis passieren?

Leistungsnachweis ist ein wichtiges Dokument und für die Rente relevant, deshalb muss dieser immer sorgfältig aufbewahrt werden
Leistungsnachweis ist ein wichtiges Dokument und für die Rente relevant, deshalb muss dieser immer sorgfältig aufbewahrt werden

Die in einem Leistungsnachweis festgehaltenen Geldbeträge müssen bei der Steuererklärung angegeben werden. Obwohl die Lohnersatzleistungen grundsätzlich steuerfrei sind, unterliegen sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass Sie für die Leistungen, die Sie erhalten, zwar keine Steuer zahlen, aber diese zu Ihren Einkommen hinzurechnen müssen, da sie für die Festlegung des Steuersatzes von Bedeutung sind.

Vorlage für einen Leistungsnachweis: Muster

Wann handelt es sich bei einem Formular um einen Leistungsnachweis? Diese Vorlage soll Ihnen helfen, einen Leistungsnachweis auf dem ersten Blick zu erkennen und daraus zu entnehmen, welche Informationen enthalten sind.

Absender:
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Musterstadt
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Empfänger:

Max Mustermann
Musterallee 100
12346 Musterstadt

Leistungsnachweis

Ihr Zeichen: 1234/5678/910


Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit senden wir Ihnen den Leistungsnachweis für das Jahr 2016.

Name: Max Mustermann
Versicherungsnummer: 12345678
Geburtsdatum: 01.01.1970

Sie haben in dem Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.10.2016 Leistungen in Höhe von 11.596 Euro bezogen.

Bitte bewahren Sie das Dokument sorgfältig auf!

Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Fazit: Leistungsnachweis wird nicht vom Jobcenter ausgestellt

  • In einem Leistungsnachweis wird aufgeführt, welche Leistungen Sie über welchen Zeitraum erhalten haben.
  • Sie erhalten nur einen Leistungsnachweis, wenn Sie zuvor Lohnersatzleistungen bezogen haben.
  • Bürgergeld ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine Sozialleistung. Dementsprechend übermittelt das Jobcenter keine Leistungsnachweise.
  • Der Leistungsnachweis ist ein wichtiges Dokument, das die Rente betrifft und sorgfältig aufbewahrt werden muss.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Wird ein Leistungsnachweis vom Jobcenter ausgestellt?

  1. Kessler

    Hallo, kann man irgendwo ein Leistungsnachweis Anfordern?

    zum Beispiel: von vorherigen Jahren 2019?

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