Landeserziehungsgeld – wer bekommt wie viel?

UPDATE: Seit dem 1. September 2018 gibt es das Bayerische Familiengeld. Dieses ersetzt das Landeserziehungsgeld im Freistaat und wird allen Eltern für jedes Kind im 2. und 3. Lebensjahr gewährt. Es beläuft sich auf 250 bzw. ab dem 3. Kind auf 300 Euro im Monat und wird unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Betreuung gezahlt.

Das Wichtigste zum Landeserziehungsgeld kurz und knapp zusammengefasst

Was ist das Landeserziehungsgeld?

Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer Sachsen und Bayern und wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt.

Wie hoch ist das Landeserziehungsgeld?

Die Höhe des Landeserziehungsgeldes ist abhängig vom Einkommen. Die Einkommensgrenze wird individuell von den Ländern festgelegt.

Wie lange wird das Geld ausbezahlt?

Wie hoch das Landeserziehungsgeld ist und wie lange es gezahlt wird, hängt auch von der Anzahl der Kinder ab. Mehr dazu hier.

Was ist Landeserziehungsgeld?

Landeserziehungsgeld folgt auf das Elterngeld.
Landeserziehungsgeld folgt auf das Elterngeld.

Landeserziehungsgeld gibt es nur noch in Sachsen und Bayern. Es soll Eltern dazu anregen, ihr Kind selbst Zuhause zu erziehen. In jedem Fall ist die Höhe des Landeserziehungsgeldes aber abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Kinder. Gerade Familien mit Bürgergeld kommt das Landeserziehungsgeld entgegen.

Das Landeserziehungsgeld wurde von den Bundesländern Sachsen, Bayern und Thüringen eingeführt. Es soll Eltern dazu anregen, ihr Kind Zuhause zu erziehen und die gesamte Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Gibt es überhaupt noch Landeserziehungsgeld? Ja, aber nur noch für die Bundesländer Sachsen und Bayern, nicht mehr in Thüringen.

Thüringen entschied sich am 23. Juni 2015, das Erziehungsgeldgesetz wieder aufzuheben. Erziehungsgeld gab es nur noch für Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden.

Landeserziehungsgeld: Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze für das Landeserziehungsgeld ist in Sachsen und Bayern sehr unterschiedlich. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Sie als Paar oder als Alleinstehende/r verdienen dürfen, um einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld geltend machen zu können. Beachten Sie die neuen Einkommensgrenzen für das Bundesland Bayern.

Ein­kommens­grenze fürSachsenBayern
(Geburten vor
01.01.2017)
Bayern
(Geburten nach
01.01.2017)
Allein­stehende14100 €22000 €31000 €
Paare17100 €25000 €34000 €
Erhöhungs­betrag für jedes weitere Kind3410 €4440 €

Die Angaben beziehen sich auf das Jahresbruttoeinkommen.

Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld und Elterngeld: Unterschiede

Landeserziehungsgeld ist abhängig von der Anzahl der Kinder und dem Einkommen.
Landeserziehungsgeld ist abhängig von der Anzahl der Kinder und dem Einkommen.

Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld haben viel gemeinsam. Vor allem verfolgen sie dasselbe Ziel: Eltern einkommensschwacher Haushalte sollen bei der Erziehung ihres Kindes Zuhause unterstützt werden. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied. Anders als das Landeserziehungsgeld stammt das Betreuungsgeld aus der Kasse des Bundes, der im August 2013 das Betreuungsgeldgesetz verabschiedete.

Kaum zwei Jahre später wurde dies allerdings vom Verfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt und musste abgeschafft werden. Der Verfassungsrichter stellte richtig, dass die Kompetenzen für die Einführung eines Betreuungsgeldes nicht beim Bund lägen, sondern bei den einzelnen Ländern. Nur Bayern und Sachsen führen das Betreuungsgeld sinngemäß fort, hier heißt es Landeserziehungsgeld.

Elterngeld geht dem Landeserziehungsgeld voraus. Auch diese Leistung ist einkommensabhängig und soll es Eltern ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten uneingeschränkt, das heißt ohne Erwerbstätigkeit, um ihr Kind zu kümmern. Es kann für maximal 14 Monate beansprucht werden. Deshalb kann – ausschließlich in Sachsen und Bayern – ab dem 14. Lebensmonat das Landeserziehungsgeld beantragt werden.

Einkommensgrenze: Wer bekommt Landeserziehungsgeld?

Die Einkommensgrenze für Landeserziehungsgeld ist unterschiedlich.
Die Einkommensgrenze für Landeserziehungsgeld ist unterschiedlich.

Für einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss der Wohnsitz in einem der Länder Sachsen oder Bayern liegen.

Außerdem ist das Landeserziehungsgeld vom Einkommen abhängig. Auf Landeserziehungsgeld hat Anspruch, wer die Einkommensgrenze nicht überschreitet.

  • Sachsen: Beim Landeserziehungsgeld in Sachsen liegt die Einkommensgrenze für Alleinerziehende bei 14.100 Euro und Paaren bei 17.100 Euro. In Sachsen gilt außerdem: Für Geburten ab dem 01. Januar 2015 ist die Leistung ab dem dritten Kind einkommensunabhängig. Eine weitere Voraussetzung ist, dass für das Kind seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen wurde. Außerdem müssen Sie mit dem Kind, für das Landeserziehungsgeld beansprucht wird, in einem Haushalt wohnen.
  • Bayern: In Bayern gelten höhere Grenzen. Auf Landeserziehungsgeld hat Anspruch, wer eine Einkommensgrenze von 31.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 34.000 Euro (Paare) nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um 4.440 Euro. Hier handelt es sich um die neuen Einkommensgrenzen. Sie gelten für alle Kinder, die ab dem 01. Januar 2017 geboren wurden. Für alle Kinder, deren Geburt vor diesem Datum liegt, gelten die alten Einkommensgrenzen: 25.000 Euro für Alleinstehende, 22.000 Euro für Paare. Der Erhöhungsbetrag liegt für jedes weitere Kind bei 3.410 Euro. In Bayern muss zusätzlich die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung U6 oder U7 (je nach Leistungsbeginn) nachgewiesen werden.

Beide Länder haben einen Online-Rechner eingerichtet, damit Antragsteller prüfen können, ob sie unter der Einkommensgrenze liegen. Viele fragen sich dabei: Richtet sich beim Landeserziehungsgeld die Einkommensgrenze nach dem Brutto- oder Nettoeinkommen? In beiden Ländern wird vom Jahresbruttolohn ausgegangen. Landeserziehungsgeld kann rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate bewilligt werden.

Beachten Sie, dass sich die Berechnung der Einkommensgrenze auch nach der Anzahl der Kinder richtet. Des Weiteren werden Absetzungen für Unterhaltszahlungen und Pauschalbeträge für Behinderte nicht berücksichtigt.

Wie hoch ist das Landeserziehungsgeld, wie lange wird es gezahlt und ab wann?

Höhe des Landeserziehungsgeldes richtet sich nach Einkommen und Anzahl der Kinder.
Höhe des Landeserziehungsgeldes richtet sich nach Einkommen und Anzahl der Kinder.

Wer vorab die Höhe des Landeserziehungsgeldes berechnen möchte, kann einen Landeserziehungsgeldrechner zurate ziehen. Die Rechner für Landeserziehungsgeld werden von den jeweiligen Ländern online zur Verfügung gestellt. Wie lange es gezahlt wird, ist ebenfalls von der Anzahl der Kinder abhängig.

Wie lange und wie viel Landeserziehungsgeld gezahlt wird, entnehmen Sie oben abgebildeter Tabelle. Derzeit gelten in Sachsen und Bayern dieselben monatlichen Maximalleistungen. Unterschiede gibt es in der Dauer der Leistung. Für Mehrlingsgeburten gelten besondere Regelungen.

Anzahl der KinderHöhe (max.)Dauer in SachsenDauer in Bayern
1. Kind150 Euro5 Monate6 Monate
2. Kind200 Euro6 Monate12 Monate
ab dem 3. Kind300 Euro7 Monate

Antrag auf Landeserziehungsgeld: Wann und wie beantragen?

Zum Antrag gehört der Einkommensfragebogen.
Zum Antrag gehört der Einkommensfragebogen.

Für die Beantragung von Landeserziehungsgeld benötigen Sie ein Formular. Dieses finden Sie in der Regel online. In Bayern können Sie den Antrag online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellen oder bei einer Regionalstelle des ZBFS schriftlich einsenden.

Neben dem Antragsformular füllen Sie außerdem den Einkommensfragebogen für Landeserziehungsgeld aus. In Sachsen ist die Elterngeldstelle der jeweiligen Stadtverwaltung oder des Landratsamtes für den Antrag auf Landeserziehungsgeld zuständig. Der Einkommensfragebogen wird auch hier zusammen mit dem Antragsformular und den nötigen Nachweisen entweder persönlich oder postalisch eingereicht.

Das Landeserziehungsgeld ist nicht steuerpflichtig. Es muss zwar in der Steuererklärung angegeben werden, ist aber, genau wie Bürgergeld, steuerfrei. Außerdem wird das Landeserziehungsgeld bei den Bürgergeld-Leistungen nicht angerechnet.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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