Das Wichtigste zur Kündigung vom Arbeitsvertrag
Eine Kündigung vom Arbeitsvertrag kann sowohl der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber vornehmen.
Ist im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist vorgesehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mehr zu den Kündigungsfristen lesen Sie hier.
Verschuldet der Arbeitnehmer die Kündigung, erhält dieser ggf. erst nach der 12-wöchigen Sperrzeit Arbeitslosengeld 1.
Inhalt
Arbeitsvertrag kündigen: Das bestimmt das Gesetz
Die Kündigung vom Arbeitsvertrag ist sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber möglich. Die Gründe können auf beiden Seiten sehr verschieden sein. Aber gerade, wenn der Arbeitnehmer nicht gleich einen neuen Job beginnt, stellt sich die Frage, ob er Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat.
Möchten Sie als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen, finden Sie dazu meist alle Informationen im Arbeitsvertrag. Hier ist festgelegt, welche Fristen Sie beachten müssen und bis wann die Kündigung dem Arbeitgeber vorliegen muss. Beispielsweise kann es hier heißen „Der Arbeitsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.“ Diese Frist gilt dann für den Arbeitnehmer, aber auch für den Arbeitgeber.
Ein Praxisbeispiel soll erklären, bis wann das Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer vorliegen muss: Möchten Sie beispielsweise zum 31.07.2019 kündigen, muss Ihr Chef Ihr Kündigungsschreiben bei einer einmonatigen Kündigungsfrist spätestens am 30.06.2019 auf dem Tisch haben. Reichen Sie die Kündigung vom Arbeitsvertrag erst am 01.07.2019 ein, ist der 31.08.2019 Ihr letzter Arbeitstag.
Weitere Artikel zur Kündigung vom Arbeitsvertrag
Bei der Kündigung vom Arbeitsvertrag sind Fristen zu beachten
Sind die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag nicht geregelt, greift § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden. Diese Frist gilt sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Innerhalb der Probezeit beträgt die First zwei Wochen.
Ist ein Arbeitnehmer sehr lange in dem Unternehmen beschäftigt, muss der Arbeitgeber § 622 Abs. 2 BGB beachten:
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung beim Arbeitsvertrag? Soll eine außerordentliche Kündigung erfolgen, benötigt der Kündigende einen wichtigen Grund, da er sich nicht an die vertraglichen oder gesetzlichen Fristen hält.
Wann besteht ein Kündigungsschutz?
Kündigungsschutz besteht, wenn Arbeitnehmer mindestens sechs Monate in einem Arbeitsverhältnis stehen und darüber hinaus der Betrieb über 10 Mitarbeiter beschäftigt. In solchen Fällen ist nicht jede ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zwangsläufig wirksam. Eine solche ist nur dann zulässig, wenn einer der drei folgenden Gründe vorliegt:
- Gründe in der Person
- betriebsbedingte Gründe
- Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers
Ein besonderer Kündigungsschutz besteht beispielsweise während des Mutterschutzes.
Wann ist mit einer Abfindung bei einer Kündigung vom Arbeitsverhältnis zu rechnen? Damit Arbeitnehmer nach einer Kündigung vom Arbeitsvertrag einen Anspruch auf eine Abfindung haben, muss einer der folgenden fünf Fälle vorliegen:
- Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
- im Falle eines Aufhebungsvertrages
- bei einer Kündigung wegen einer Betriebsänderung
- nach einer Kündigungsschutzklage
- bei einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen und wenn der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang eine Kündigungsschutzklage umgehen will
Kündigung bei Krankheit: Ist das rechtens?
Grundsätzlich kann beim Arbeitsvertrag eine Kündigung auch während der Krankheit eines Arbeitnehmers erfolgen. Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber allerdings wegen der Krankheit, ist dies ggf. nicht rechtens. Auch der Arbeitnehmer selbst darf während seiner Krankheit den Arbeitsvertrag kündigen.
Kündigung vom Arbeitsvertrag: Unser Muster hilft
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Kündigung schreiben. Arbeitnehmer müssen dabei die gesetzliche bzw. vertragliche Kündigungsfrist einhalten. Nur wenn besondere Gründe vorliegen ist eine fristlose Kündigung möglich.
Muster für Kündigungsschreiben
Max Mustermeyer
Musterweg 1
12345 Musterstadt
[Datum]
Beispiel GmbH
Personalabteilung
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Kündigung meines Arbeitsvertrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum XX.XX.XXXX.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich. Ich bitte Sie darum, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Laden Sie hier das Muster für die Kündigung von einem Arbeitsvertrag kostenlos herunter:
Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Erhalten Sie Arbeitslosengeld 1?
Erhalten Sie eine Kündigung durch den Arbeitgeber und beginnen nicht nahtlos mit einem neuen Job, steht Ihnen zumeist ALG 1 zu. Hierfür müssen Sie sich allerdings unbedingt sofort bei der Agentur für Arbeit melden. Diese kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen anordnen, sofern Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen. In dieser Zeit erhalten Sie dann kein ALG 1 und insgesamt ein Viertel weniger Geld, als Ihnen eigentlich zustünde.
Bekommen Arbeitnehmer die Kündigung vom Arbeitsvertrag aus verhaltensbedingten Gründen oder haben eine Pflichtverletzung begangen, ordnet die Agentur für Arbeit wahrscheinlich eine Sperrzeit an. Suchen Sie in diesem Fall unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht auf und lassen Sie sich beraten, wie Sie die Sperrzeit noch verhindern können.
Was passiert, wenn die Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt?
Geht die Kündigung vom Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer aus, sieht die Agentur für Arbeit immer genauer hin. Haben Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt, indem Sie ohne nachweisbaren oder wichtigen Grund gekündigt haben, dann droht die Sperrzeit.
Können Sie einen der folgenden Gründe anführen, sieht die Agentur für Arbeit ggf. von einer Sperrfrist ab:
- Sie ziehen mit Ihrem Ehepartner zusammen
- Sie begründen eine Erziehungsgemeinschaft, um die Betreuung eines Kindes zu gewährleisten
- Sie haben eine neue Stelle in Aussicht
- Sie sind nachweislich (Attest durch einen Arzt) mit Ihrem Job überfordert
- Sie wären sogar zur fristlosen Kündigung vom Arbeitsvertrag berechtigt gewesen
In manchen Fällen kann auch ein Aufhebungsvertrag nicht dabei helfen, die Sperrzeit zu umgehen. Die Agentur für Arbeit geht davon aus, dass Sie diesen nicht hätten unterschreiben müssen und damit haben Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Unterzeichnen Sie den Aufhebungsvertrag aus einem wichtigen Grund und können auf die Kündigung nicht warten, wird Ihnen ggf. die Sperrzeit nicht auferlegt.
Aus § 159 Sozialgesetzbuch III geht hervor, dass eine zwölfwöchige Sperrzeit auf sechs Wochen verkürzt werden kann, wenn die übliche Dauer eine besondere Härte bedeutet. Dies kann beispielsweise Erfolg haben, wenn Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft begründen wollen.
Vielen Dank für diesen Artikel zu ALG I. Gut zu wissen, dass bei Schwangerschaft ein Mehrbedarf besteht. Ich werde auch mal zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen, um die Rechtmäßigkeit meiner Kündigung zu überprüfen..
Vielen Dank für den ausführlichen und hilfreichen Beitrag zur Kündigung von Arbeitsverträgen. Ich mache mir gerade große Sorgen, da mir mein Arbeitgeber aufgrund meiner Krankheit, die schon seit mehreren Monaten andauert, den Arbeitsvertrag gekündigt hat. Ich bin dabei keineswegs arbeitsunfähig und glaube, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt. Daher möchte ich mich bei einem Rechtsanwalt informieren und fragen, ob es in diesem Fall möglich ist, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Interessant, dass auch ein besonderer Kündigungsschutz während des Mutterschutzes besteht. Meine Schwester soll von ihrer Arbeitsstelle nach 5 Jahren gekündigt werden. Da sie dagegen vorgehen will, möchte sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ich werde ihr bei der Suche nach dem richtigen Anwalt dafür behilflich sein.