Das Wichtigste zu Bürgergeld und Kredit
Der Bezug von Bürgergeld schließt die Aufnahme eines Kredits nicht grundsätzlich aus. Gesetzlich ist hier kein Verbot vorgeschrieben. Das Problem hierbei liegt eher bei den Banken, die den Kredit gewähren: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit für Bürgergeld Empfänger und Empfängerinnen bewilligt wird, ist sehr gering. Voraussetzung für einen Kredit ist zum Beispiel ein stetiges monatliches Einkommen, sodass gewährleistet ist, dass der Kredit zuverlässig wieder abbezahlt werden kann. Bürgergeld wird dabei nicht als geregeltes Einkommen angesehen. Was Sie bei einem Antrag beachten sollten, erfahren Sie hier.
In der Regel übernimmt das Jobcenter die Bezahlung eines Hauskredits nicht. Beziehen Sie Bürgergeld, besitzen ein Eigenheim dessen Kredit noch nicht vollständig abbezahlt ist, wird im Einzelfall über das weitere Vorgehen entschieden. Oftmals übernimmt das Jobcenter die anfallenden Zinsen und gegebenenfalls gibt es in Ausnahmefällen begrenzte Zuschüsse zum Kredit.
Befinden Sie sich in einer akuten Notlage und bekommen keinen Kredit von einer Bank gewährt, besteht die Möglichkeit einen zinslosen Kredit beim Jobcenter aufzunehmen. Die Höhe des Kredits richtet sich genau nach der Höhe der benötigten Sache. Die monatliche Abbezahlung berechnet sich aus 10 Prozent des Regelbedarfs.
Inhalt
Kann man mit Bürgergeld überhaupt einen Kredit aufnehmen?
Grundsätzlich ist es nicht unmöglich, als Empfänger oder Empfängerin von Bürgergeld einen Kredit zu beantragen. Allerdings gestaltet sich die Auswahl an Möglichkeiten deutlich schwieriger, da Banken und Kreditinstitute meist hohe Anforderungen an die Bonität und das regelmäßige Einkommen stellen.
Das Bürgergeld zählt hierbei in der Regel nicht als stabiles und ausreichendes Einkommen, was viele Kreditgeber abschreckt. Dennoch gibt es oft einen speziellen Kredit für Bürgergeld Empfänger, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ein solcher Bürgergeld-Kredit soll dabei helfen, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Die Hürden sind also hoch und die Bedingungen oft wenig vorteilhaft. Einen Kredit als Bürgergeld Empfänger aufzunehmen erfordert daher meist zusätzliche Sicherheiten oder Bürgen, um das Ausfallrisiko für die Banken zu minimieren. Ein Bürgergeld-Kredit kann daher nur in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind.
Mit Bürgergeld einen Kredit beantragen: Das sollten Sie beachten
Der Antrag auf einen Kredit sollte sorgfältig vorbereitet werden. Wichtig ist es, alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten und die eigene finanzielle Situation offen und ehrlich darzustellen.
Viele Kreditinstitute bieten mittlerweile auch Online-Anträge an, was den Prozess erleichtern kann. Dennoch ist es ratsam, sich persönlich beraten zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein erfolgreicher Antrag, um auch während dem Bezug von Bürgergeld einen Kredit zu bekommen, erfordert Transparenz und eine gute Vorbereitung.
Ein Kredit für Bürgergeld Bezieher kann die Lösung für kurzfristige finanzielle Engpässe darstellen. Haben Sie es geschafft einen potentiellen Kreditgeber zu finden, sollten Sie bei der Kreditaufnahme trotzdem besonders vorsichtig sein und sicher gehen, dass Sie den Kredit tatsächlich auch abbezahlen können mit Bürgergeld. Stellen Sie sich vor einer Unterzeichnung die folgenden Fragen:
- Sind die monatlichen Raten wirklich tragbar?
- Ist der Kreditgeber wirklich seriös?
- Verlangt der Kreditgeber auch keine überhöhten Zinsen?
Bürgergeld und ein Immobilienkredit
Auch bei Bezug von Bürgergeld muss ein Eigenheim, das per Kredit abbezahlt wird weiterhin finanziert werden. Die Bürgergeldleistungen sehen Unterstützung bei anfallenden Betriebskosten, der Grundsteuer, Versicherungsbeiträgen und sogar den laufenden Zinsen vor.
Jedoch deckt das Bürgergeld nicht den Kredit von einem Haus. Diese gesetzliche Regelung verhindert, dass die steuerzahlende Bevölkerung den Vermögensaufbau durch Wohneigentum von Bürgergeld beziehenden Personen vorantreibt. Daher wird ein solcher Kredit bei Ihrem Bürgergeld auch nicht angerechnet.
Bei Notlage hilft das Jobcenter
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine dringende finanzielle Notlage vorliegt, die nicht anders überbrückt werden kann.
Die finanziellen Notsituationen, die in Frage kommen sind zum Beispiel:
- Kaputte Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Herd, Kühlschrank
- Eine Stromkostennachzahlung
- Kaputtes Fahrzeug
- Ein Bett und/oder eine Matratze
Nicht als notwendig betrachtet werden beispielsweise Dinge, wie die Geschirrspülmaschine, der Fernseher oder ein Wäschetrockner.
Ein solches Darlehen vom Jobcenter ist in der Regel zinsfrei. Es wird anteilig an Ihrem Regelbedarfssatz abbezahlt. 10 Prozent Ihres Bürgergelds werden bis zur Tilgung einbehalten. Ein solcher Bürgergeld Kredit ist jedoch immer an bestimmte Bedingungen geknüpft und erfordert einen (formlosen) Antrag.