Arbeitslos? Die Krankenversicherung wird aufrechterhalten

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Krankenversicherung bei Hartz-4-Bezug

Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn man arbeitslos ist?

Erhalten Sie Hartz-4-Leistungen, übernimmt das Jobcenter die Beiträge für die Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, kommt die Agentur für Arbeit für die Kosten auf.

Wie ist man krankenversichert, wenn man arbeitslos ist?

Waren Sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert, dann bleibt dies auch so. Für zuvor Privatversicherte gilt bei Hartz-4-Bezug, dass sie wählen können, ob sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder in der privaten bleiben. Mehr zur PKV erfahren Sie hier.

Wie lange bin ich krankenversichert, wenn ich arbeitslos bin?

Während der gesamten Arbeitslosigkeit werden die Kosten vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit übernommen. Sie müssen also keine Sorgen haben, dass Sie nach einer gewissen Zeit nicht mehr krankenversichert sind.

Trotz Arbeitslosengeld: Sie bleiben stets krankenversichert

Sind Sie arbeitslos? Die Krankenversicherung kann trotzdem vom Jobcenter gezahlt werden.
Sind Sie arbeitslos? Die Krankenversicherung kann trotzdem vom Jobcenter gezahlt werden.

Einzahlungen in die Krankenversicherung – auch bei Arbeitslosigkeit – sind oft teuer und können deshalb nicht von jedem Versicherungsnehmer ohne jegliche Bedenken, besonders während finanzieller Engpässe, gezahlt werden.

Da eine Krankenversicherung jedoch wichtig ist, grundsätzlich Versicherungspflicht herrscht und sie bei Krankheiten, Schwangerschaften und nach Unfällen Leistungen erbringen kann, gibt es eine Möglichkeit für Empfänger von ALG 2, die Krankenversicherung durch das Jobcenter bezahlen zu lassen. So ist auch durch die Krankversicherung geschützt, wer arbeitslos ist.

Wählen Sie hier Ihr gewünschtes Thema aus:

Hartz 4 und gesetzliche Krankenversicherung: Wer zahlt bei Arbeitslosigkeit?

Hartz-IV-Empfänger werden grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), in der sie zuletzt versichert waren, pflichtversichert. Sie haben vollen Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen, dazu gehören auch die Familienangehörigen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.

Seit dem 1.1.2016 ist jedoch jedes Mitglied einzeln in der Krankenkasse krankenversichert, eine Familienversicherung für Hartz-4-Empfänger gibt es nicht mehr. Das hat allerdings nur wenige Auswirkungen auf den Bezugsberechtigten. Denn: Lediglich der Status der Versicherten innerhalb der Krankenversicherung ändert sich. Zudem hat jeder, auch wenn er kein Mitglied einer Krankenkasse ist, Anspruch auf eine medizinische Notversorgung.

Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung, die der jeweilige Leistungsträger direkt an die Krankenkasse zahlt, wird auch die Pflegeversicherung beim Bezug von Hartz 4 vom Jobcenter übernommen. Beiträge für die Rentenversicherung werden bei Arbeitslosigkeit allerdings vom Amt nicht gezahlt.

Zudem erhalten Sie in der Regel auch keine Rentenpunkte für die Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld II erhalten und keine Arbeit haben. Anders sieht das beim Arbeitslosengeld I aus, denn hier können Sie trotz Arbeitslosigkeit Rentenpunkte sammeln. Das sollten Sie beachten, wenn Sie über eine längere Zeit Hartz 4 beziehen.

Bei einer vom Jobcenter verhängten Sperrzeit – zum Beispiel wenn Sie aufgrund von Sanktionen kein ALG 2 mehr erhalten – ist der Krankenversicherungsschutz weiter gewährleistet. Im ersten Monat der Arbeitslosigkeit besteht der „Nachversicherungsschutz“. Danach werden Arbeitslose über die Bundesagentur bei den gesetzlichen Krankenkassen weiter versichert, dieses gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung.

Hartz-IV-Empfänger mit privater Krankenversicherung

Sind Sie arbeitslos, wird die Krankenversicherung auch für privat versicherte Hilfebedürftige gezahlt.
Sind Sie arbeitslos, wird die Krankenversicherung auch für privat versicherte Hilfebedürftige gezahlt.

Für den Beitrag in einer privaten Krankenversicherung erhält ein Hartz-4-Leistungsberechtigter nach § 26 Absatz 2 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) nur einen Zuschuss in Höhe des Beitrags eines Leistungs­beziehers in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Der Zuschussbetrag wird in Höhe des halbierten Basistarifes gewährt, in den sich der Betroffene bei Arbeitslosigkeit selbst bei der Krankenkasse einstufen muss. Behält der Bezugsberechtigte seinen vorherigen Status bei, so muss er die Differenz selbst zahlen.

Voller Deckungsbeitrag für Privatversicherte

Da die bisherige Regelung der hälftigen Übernahme privat versicherter Hartz-4-Empfänger jedoch unfair gegenüber gesetzlich Versicherten ist, gab es viele Klagen gegen die vom Jobcenter lediglich gezahlte Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte.

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) sind Leistungsträger deshalb dazu verpflichtet, den vollen Deckungsbeitrag eines Basistarifs der privaten Krankenversicherung bei Hartz-4-Empfängern zu übernehmen. Die Beiträge werden direkt an die Versicherung überwiesen.

Aufstockendes Hartz 4: Wird die Krankenversicherung trotzdem vom Jobcenter gezahlt?

Sind Sie nicht voll leistungsberechtigt, sondern üben eine Erwerbstätigkeit aus, die Ihnen allerdings nicht genug Geld im Monat einbringt, so können Sie als Aufstocker – genau wie Arbeitslose – ebenfalls Hartz 4 erhalten. Dabei wird Ihnen Ihr Lohn bis zur Lohn-Untergrenze aufgestockt. Da Sie in solch einem Fall jedoch nicht arbeitslos sind – die Krankenversicherung dementsprechend zu den Sozialversicherungs­beiträgen, die von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden, zählt – sind Sie durch das Jobcenter nicht krankenversichert.

Krankenversicherung bei Hartz IV: Ohne Leistungsbezug Beiträge erhalten?

Arbeitslos - wer zahlt nun die Krankenversicherung? Das SGB II regelt dazu die Zuständigkeit des Jobcenters.
Arbeitslos – wer zahlt nun die Krankenversicherung? Das SGB II regelt dazu die Zuständigkeit des Jobcenters.

Was passiert in einem solchen Fall, in dem Sie zwar keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, also nicht arbeitslos sind, die Krankenversicherung allerdings trotzdem nicht zahlen können? Hier greift § 26 des SGB II.

Denn hier steht geschrieben, dass Personen, die nur aufgrund der zu zahlenden Beiträge für die Kranken- oder Pflegeversicherung hilfebedürftig wären, normalerweise aber aus dem ALG-2-Anspruch herausfallen, Zuschüsse zu den Zahlungen für die (gesetzliche oder private) Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung erhalten können.

Dieser Zuschuss beläuft sich auf die Differenz, mit der Sie unter den ALG-2-Bezug fallen würden. Auch ohne Bezug von Arbeitslosengeld kann die Krankenversicherung entsprechend vom Jobcenter übernommen werden.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

85 Gedanken zu „Arbeitslos? Die Krankenversicherung wird aufrechterhalten

  1. Laura

    Guten Tag,
    ich bin am Anfang meiner Freiberuflichkeit(ich verdiene unter 300-400 Euro/Monatlich) und hatte ich letztes Jahr Arbeitslosengeld II bekommen. Da mein Lebensgefährte ab dem 04.2018 arbeitet und 1500 Euro Netto verdient, wurde ich am 30.04.2018 beim Job Center abgemeldet. Von seinem Gehalt, muss mein Lebensgefährte noch 370 Euro Unterhalt bezahlen. Also, ich muss mir selber die Krankenversicherung und Sozialversicherung bezahlen? Oder steht mir zu, das Job Center noch Die KV und Sozialversicherung bezahlt, bis ich in der Lage bin, die selbst zu bezahlen? Herzlichen Dank im Voraus für die Antwort!
    Freundliche Grüße,
    Laura

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Laura,

      als Selbständige müssen Sie diese Beiträge in der Regel selbst bezahlen. Wenn Ihr Geld zu zweit nicht ausreicht, können Sie eine Aufstockung beim Jobcenter beantragen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. dinsca

    Hallo bitte um Hilfe- dringend!!!!!!

    Mein Mann bekam die ganze Zeit Hartz4 weil die Selbständigkeit noch nicht so viel abgeworfen hat. nun hieß es er bekommt nur noch 88,10€, dagegen haben wir Widerspruch eingelegt, er ist aber seit Februar mit einem Sehnen-abriss in Behandlung sollte am 6.6..2018 in den OP. Am 6.4.2018 wurde er zur Arge zitiert, wo er explizit nachfragte wie es mit der Krankenversicherung steht. Die Antwort kam sofort, ja selbstverständlich sind sie weiterhin über uns versichert, geben sie uns die Krankmeldung ab dann ist alles gut. Er wurde also operiert und Freitags den 8.6.2018 entlassen, die Arge (Jobcenter) hatte schon geschlossen also haben wir die Krankmeldung in den Briefkasten geworfen nachdem wir ihn zuvor kopiert hatten, denn im JC. kommt immer mal wieder was abhanden. Am Montag rief das Krankenhaus an, das er keine Krankenkasse mehr hat, wir sind aus allen Wolken gefallen. Wir sofort zur AOK dort erfuhren wir das das JC ihn schon seit dem 30.4.2018 bei der Krankenkasse abgemeldet hatte. Jetzt ist die Not groß. Wir waren ahnungslos hatten doch extra nachgefragt, bekamen die Auskunft das er kranken versichert sei und jetzt nichts. Wir haben dann sofort einen Antrag bei der Krankenkasse auf freiwillige Versicherung rückwirkend gestellt und wenn am 19.6.2018 der Widerspruchs-Termin ist dann sollten wir die Beiträge wieder zurück bekommen. Wir sollten aber erstmal gar keine Beiträge bezahlen, also alles sehr verwirrend. Wir also am Dienstag zur Nachuntersuchung zum Arzt, als wir nach hause kamen, hatten wir Post von der AOK im Postfach, leider können wir diese Kosten nicht übernehmen, bitte haben sie Verständnis dafür. Wir haben jedoch einen Tag zuvor von dem AOK Angestellten gesagt bekommen, selbst wenn sie nur einen € über das JC bekommen würden wären sie über das JC versichert.
    Wir wissen nicht mehr weiter, denn sollte das so sein, das er nicht versichert ist und wir die Krankenhausrechnung und die Behandlung bezahlen müssten, dann sind wir ruiniert. Wo kann man Hilfe bekommen????

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dinsca,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Beim Amtsgericht können Sie gegen Vorlage einiger Belege einen Beratungshilfeschein beantragen, wodurch die Kosten für eine Anwaltsberatung für Sie übernommen werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Henno

    Hallo,
    Mein Mann hat zum 12.3. eine neue Arbeit angefangen, mit der wir aus dem Bezug fallen ( zum Glück). Ich habe mich daher nun familienversichert. Jetzt ist die Frage aber, ab wann? Zum 12.3. ( Tag der Arbeitsaufnahme) oder zum 1.4. weil wir ja dennoch für März Geld bekommen haben, und erst quasi ab 1.4. aus dem Bezug sind?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Henno,

      klären Sie dies mit Ihrer Krankenversicherung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. tanzer

    Liebe User

    jetzt habe ich gefunden

    „Bei einer vom Jobcenter verhängten Sperrzeit – zum Beispiel wenn Sie aufgrund von Sanktionen kein ALG 2 mehr erhalten – ist der Krankenversicherungsschutz weiter gewährleistet. Im ersten Monat der Arbeitslosigkeit besteht der „Nachversicherungsschutz“. Danach werden Arbeitslose über die Bundesagentur bei den gesetzlichen Krankenkassen weiter versichert, dieses gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung.“

    Leider wird hier keine Rechtsgrundlage dafür benannt. Im SGB III habe ich nichts dazu gefunden.

    Was mein Ihr dazu?

    Vielen Dank im Voraus

  5. Pastizio

    Ergänzung

    Jedenfalls erinnert das jetzige System an die dunklen Zeiten des zwanzigsten Jahrhundert, an Feudalzeiten, Wegelagerei und Mafiamethoden. Wer sich dem System unterwirft ist praktisch vogelfrei. – Stigmatidierung, Schikanierung, Erpressung – Sogar mit dem Risiko einer Erkrankung bzw. mit der medizinischen Grundversorgung der untersten Kaste wird gewuchert. ….<>

  6. WIEBKE

    ICH HABE DA EINE FRAGE. BIN ICH NUR VON JAHR ZU JAHR DURCH DAS JOBCENTER KV ODER DURCHWEG WENN
    ICH 1 MAL BEIM JOBCENTER GEMELDET BIN? ICH BIN NÄMLICH FREIWILLIG KV VERSICHERT UND HABE EINEN
    BRIEF GEKRIEGT;DASS ICH AB 31.10. 17 abegemeldet. ICH KANN MIR ABER DIE KV NICHT LEISTEN:WAS KANN ICH
    ODER WAS MUSS ICH MACHEN?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wiebke,

      Sie sollten sich in diesem Fall mit dem Jobcenter und der Krankenkasse in Verbindung setzen und erfragen, ob Sie weiterhin krankenversichert sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Pastizio

    Hallo Team,

    ändert der Wechsel in einen Zweitwohnsitz etwas an der Versicherungspflicht, wenn man seinen Hauptwohnsitz ins EU-Ausland verlegt? Die Arge hat bis auf weiteres sämtliche die Leistungen ausgesetzt. Bis ich im EU-Ausland mich finanziell etabliert habe kann und will ich nicht die Kassenbeiträge zahlen bzw. nicht, dass ich mich deswegen verschulde.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Pastizio,

      ob Sie weiterhin im Ausland krankenversichert sind hängt davon ab, wie lange Sie sich im Ausland befinden. Sobald der Hauptwohnsitz im Ausland liegt, müssen Sie sich in der Regel auch im Ausland krankenversichern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Pastizio

        Hallo Team,

        Meines Wissens besteht nicht in jedem EU-Land eine Versicherungspflicht, wenn man den keiner soz.versicherungspflichtige Tätigkeit nachkommt.
        Die Frage war, ob mit dem Zeitwohnsitz die Ansprüche/ die Versicherungspflicht der DEUTSCHEN Krankenkasse enden?

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Pastizio,

          bitte wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Jenny

    Hallo ich bin seit dem 1.1.18 mit meinem Freund zusammen gezogen und habe beim Jobcenter einen veränderungs Antrag gestellt. Ich selber habe kein Einkommen und das Jobcenter hat mich bei der Krankenkasse abgemeldet und die Kosten soll ich alleine tragen 180 Euro die ich gar nicht habe darf das Jobcenter mich einfach so abmelden obwohl es noch geprüft wird ob mir Leistungen zustehen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jenny,

      dies ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Dazu können wir leider keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Michael

    Hallo bin schon 2 Jahre krank habe 2 OP hinter mir und 80% Schwerbehindert beziehe Hartz4 in Bedarfsgemeinschaft mit Frau und Kind. Da wir Im März umziehen wollte ich mal Fragen wie sieht das mit dem Ummelden aus macht das das Amt oder melde ich mich in der neuen Stadt einfach an und Antrag läuft weiter. Für mich ist das unheimlich wichtig den wenn keine Krankenversicherung keine Medikamente und kein Arzt und das geht nicht. Vielen Dank für die Hilfe !!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michael,

      bei einem Umzug in eine andere Stadt muss sowohl das Jobcenter in Ihrer aktuellen Heimat sowie das Jobcenter in der neuen Heimat informiert werden. Dort können Sie auch in Erfahrung bringen, wann welches Jobcenter die Leistungen übernimmt, sodass Sie nicht ohne Geld dastehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Alexa53

    Guten Tag, ich lese hier in vielen Beiträgen das die KV vom JC übernommen wird. Ich erhielt über mehrere Jahre H4 als vorläufige Leistung und die KK-Beiträge wurden auch gezahlt.
    Plötzlich wurden diese Leistungen eingestellt und erst nach einen Beschluss beim Sozialgericht wurde die Leistung (nun darlehensweise) wieder gezahlt. Allerdings ohne die KK-Beiträge. Jetzt erhielt ich einen Bescheid, das das JC meine freiwillige KV auch darlehensweise übernimmt. Natürlich sind diese Beiträge höher als vorher.
    Das Darlehen soll ich nach Verwertung meines Vermögens zurückzahlen. Das Vermögen ist eine Haushälfte und diese kann ich nicht verwerten. Selbst wenn das ganze Haus verkauft würde blieb nach Abzug der Schulden und Gebühren usw. nicht übrig bzw. hätte ich dann Schulden. Das JC war von Anfang an über die Haushälfte und die Hypothek informiert. Ist es rechtens, das das JC mich jetzt zu höheren Beiträgen freiwillig bei der KK versichert?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alexa,

      in diesem Fall sollten Sie einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Lina

    Hallo

    Ich habe ein Aufhebung Vertrag von hartz4 gekommen zum 1.9.2017
    Ist alles io.
    Und haben die mich zum 31.8.17 auch bei der AOK abgemeldet und wollen die Krankenversicherung für 1.9.17-30.9.17.
    Nun habe ihn den geschrieben das sie das bitte von der AOK einfordern sollen da ich mich ab 1.9.17 selber versichern muss da die mich abgemeldet haben.
    Nun hat das am geändert zum 30.9.17 Abmeldung bei der AOK.
    Nun meine Frage.
    Ist das rechtens?
    Müssen die nicht mich 1 Monat drüberhinaus versichern?
    Muss ich das nun zurückzahlen?
    Danke für eure Antworten.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lina,

      in Deutschland herrscht eine Krankenversicherungspflicht. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse nicht abmelden bis Sie die Anmeldung einer neuen Krankenkasse schriftlich dort vorgelegt haben. Dementsprechend kann die Rückzahlung gerechtfertigt sein.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Norbert

    hallo, ich habe bis 03.Oktober 2017 Arbeitslosengeld 1 bezogen. beziehe eine private Berufsunfähigkeitsrente von 800 Euro. Wenn ich Alg2 beantrage muss ich dann meine Krankenversicherung selber bezahlen?
    Würde mich über eine Antwort freuen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Norbert,

      die Beiträge von der Krankenkasse werden vom Jobcenter übernommen, sofern diese angemessen sind und Sie Hartz 4 beziehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Krieger

    Hallo hab bis letzten Monat aufstocken Hartz4 bekommen da ich aber nun zu viel verdiene ist mir mit einem Schreiben gesagt worden das ich nichts mehr bekomme. Das ist auch ok bin verheiratet mit 5 jährigen Sohn. Nun hat meine Frau einen Behandlungsbescheid vom Zahnarzt bei der AOK abgegeben und nun Bescheid bekommen das wir nicht mehr versichert sind. Was muss ich nun machen? Ich bin ja über einer Personaljobfirma bei einem Unternehmen beschäftigt. Geht sowas Spaß dann nicht automatisch? Wen muss ich jetzt Bescheid sagen oder was muss ich nun machen. Mein Sohn ist Asthmatiker und muss regelmäßig zum Arzt. Brauche dringend Hilfe. Danke im voraus.

    Da steht von der AOK das sie nicht versichert ist. Wir sind erst seit 1 Jahr verheiratet und meine Frau war der Hauptantragsteller bei Arge/Jobcenter. Kann es sein das die nur nicht mehr versichert ist? Was ist mit meinem Sohn? Was müssen wir machen damit meine Frau bzw.mein Sohn versichert sind? Macht das mein Arbeitgeber oder muss ich zur AOK hin?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Krieger,

      sofern Sie angestellt sind, muss Ihr Arbeitgeber einen Beitrag zur Krankenversicherung leisten. Wenn Ihre Frau nicht arbeitet, kann diese in Ihrer Krankenversicherung gemeinsam mit Ihrem Sohn familienversichert werden. Wenden Sie sich dazu am besten an die zuständige Krankenkasse sowie ggf. an Ihren Arbeitgeber.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. HP

    23 Jahre alt kein Hartz4
    Gibt es Zuschüsse vom Jobcenter zur KV/PV?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      sofern Sie durch die Zahlung der Versicherungsbeiträge in die Bedürftigkeit fallen, übernimmt das Jobcenter angemessene Krankenversicherungsbeiträge.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Fr. Lutz

        Ich bin auch in der Situation, dass ich NUR durch die KV, die ich nun bezahlen soll, da ich durch die Scheidung aus der Familienversicherung falle, H4 beziehen müsste…Bisher hat das Wohngeld, Kindergeld, Kindesunterhalt usw alles abgedeckt, nur die 190€ KV kann ich nicht bezahlen. DaJobcenter sagte mir, es wäre nicht möglich NUR die KV zu übernehmen. Entweder komplett H4 und aufs Wohngeld verzichten (was nicht geht, da ich Lastenzuschuss habe, und H4 mir keine KDU bezahlt, da ich nur Tilgung und keine Zinsen zahle) Sie behaupten NUR KV Beiträge würden sie nicht übernehmen, obwohl mir nur das in die Hilfebedürfigkeit bringt 🙁 Auch behaupten sie, ich dürfe das Kreuz (kann meiner EInschätzung nach 3h arbeiten) NICHT bei NEIN machen, sonst würden sie den Antrag nicht annehmen!! Ich werde quasi zur Falschaussage genötigt. WIe verhalte ich mich, und wie bringe ich sie dazu meine KV zu übernehmen, damit ich KEIN H4 beantragen muss und weiterhin im WOhngeldbezug bleibe?!

  15. Hohl

    Hallo
    habe eine pKV, zahle 460 € im Monat,
    in welcher Höhe übernimmt das Jobcenter.

    Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      sofern es sich dabei um den Basistarif handelt, wird dieser vollständig vom Jobcenter übernommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. AS

    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage:
    Ich wurde am 09.03. gekündigt (zum 23.03.) bin am 10.03 sofort zum Jobcenter und habe mich gemeldet. Habe dann einen Bescheid bekommen, dass mir die Leistungen vom 01.03.2017-28.02.2018 bewilligt werden. März-April 0,00€ und Mai bis Februar ca. 890€.
    Meine KV soll aber erst ab Mai vom Jobcenter gezahlt werden.

    Meine Frage ist nun: Das letzte Gehalt habe ich am 31.03. bekommen und nicht erst im April! Davon habe ich Miete und Krankenversicherung bezahlt, bzw. sind davon abgegangen. Das Gehalt bezieht sich auch auf den Monat April (in dem ich schon arbeitslos bin!)
    Jetzt bekomme ich einen Brief von der AOK, die mich auffordert 780,00€ für April zu bezahlen. Das Jobcenter behauptet, ich hätte es ja mit dem März-Gehalt zahlen müssen, also dann doppelt KV Beiträge. Mich würde mal interessieren, auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützen und in welchem Gesetz dieses geregelt ist.

    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      dazu sollten Sie bei der Krankenversicherung nachfragen. Leider kennen wir die genauen Umstände nicht und können Ihnen daher keine weitere Auskunft geben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. B.W.

    Hallo,
    bin unbefristet voll Erwerbsgemindert und beziehe ergänzende Leistungen vom Sozialamt.

    Kann ich als Frührentnerin und Grundsicherungsempfängerin auch eine Möglichkeit nutzen, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vom Sozialamt ganz oder teilweise bezahlt zu bekommen?

    [Mir bleiben seit 5 Jahren lediglich 270 EUR mtl. zum Leben — abzüglich weiterer mindestens 40 EUR für selbst zu zahlende ärztliche/medizinische/therapeutische Leistungen, Medikamente usw. (trotz Rezeptgebührenbefreiung: Vorauszahlung zum Jahresanfang = weitere 46 EUR.). Ich bin mehrfach gesundheitlich massiv beeinträchtigt, u. a. schwer chronisch chrank seit 3. Lebensjahr, rezidiv depressiv usw.. Mein Schwerbehindertenausweis hat keine Merkzeichen. Ein vorher bewilligter Mehrbedarf von 34 EUR wurde nach letzter Änderung der Zugangsvoraussetzungen schon vor Jahren gestrichen.]

    Freundliche Grüße und herzlichen Dank für Ihre Auskunft

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo B.W.,

      die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge gehört in der Regel zum Regelbedarf der Grundsicherungsleistungen dazu.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. André

    Hallo,

    Ich bin Mitte November letzten Jahres arbeitslos geworden, habe jedoch noch ausstehendes Gehalt im Dezember bekommen. Demnach habe ich erst ab Januar Hartz4 bekommen.
    Nun fragt die Krankenkasse nach diesem Zeitraum, da mich der Arbeitgeber entsprechend ab Mitte November angemeldet hat und das Jobcenter ab Januar übernommen hat.
    Muss ich nun den Beitrag in der Zwischenzeit nachzahlen oder ist das Jobcenter verantwortlich. Und wenn das Jobcenter verantwortlich ist: Welche Unterlagen benötige ich um den entsprechenden Nachweis zu liefern.
    Beste Grüße und Danke im vorraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo André,

      wenn Sie ab Januar Anspruch auf Hartz 4 hatten, wird Ihnen auch normalerweise erst ab diesem Monat die Krankenversicherung vom Jobcenter gezahlt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Corinna S.

    Hallo
    Meine Schwester lebt seid 10 Jahren in den USA, sie hat evtl vor wieder nach Deutschland zurückzukehren . Hat sie dann Anspruch auf Hartz 4 ? Oder was muss sie beachten wenn sie wieder zurückkehrt ?
    Gruß Corinna

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Corinna,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an das (bald) zuständige Jobcenter in Deutschland.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Lilli

    Hallo, ich hätte da auch ein Anliegen.

    Ich habe schwere depressionen und diverse andere Störungen, habe von meiner Krankenkasse eine Psychotherapie genehmigt bekommen die ich auch dringend benötige!!

    Seit April war ich krank geschrieben und wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt. (Probezeit)
    Die erste Krankmeldung vergaß ich allerdings abzugeben, mein Therapeut stellte mir dann eine neue aus allerdings rückwirkend für einen Monat.
    Nun musste ich zur Krankenkasse wollte dort Krankengeld beantragen, logischerweise ging das aufgrund der Kündigung nicht und der rückwikenden Krankmeldung.. tja da bin ich selber schuld..

    Beim Arbeitsamt stellte ich mich natürlich auch vor als ich die Kündigung bekam, allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt Krankgeschrieben weshalb das alles erstmal über die Krankenkasse weiterlief – bis letzte Woche

    Da hieß es dann ich sei eben nicht mehr Krankenversichert..

    Jetzt bin ich ins Jobcenter gegangen damit ich zumindest wieder eine Krankenversicherung habe da ich auf die Therapie angewiesen bin.

    Problem ist nur, das ich meine Anträge erst am 16.6 abgeben kann bzw. Habe ich da dann nochmal einen Termin im JC..

    Meine eigentliche Frage ist nun, ab wann bin ich denn wieder Krankenversichert? Erst wenn ich Geld vom JC bekomme? Oder schon jetzt? Ich brauche die Therapie!

    Was kann ich denn jetzt machen?

    PS. Sorry für die verwirrende Vorgeschichte!
    Und danke schonmal im voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lilli,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an das Jobcenter, um zu klären, ob Ihr Krankenversicherungsschutz besteht oder Sie sich ggf. in der Übergangszeit selbst versichern müssen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Manuela G.

    Bin ins Krankenhaus gekommen und hat und Jobcenter hatte mich nicht angemeldet bei der AOK jetzt habe ich Mahngebühren und muss die Kosten bezahlen vom Krankenhausaufenthalt obwohl Jobcenter dann hingegangen ist hat die Beträge mit nach bezahlt aber nicht die ganze Mahngebühren die nun immer wieder steigen ich weiß wenn ich mir zu helfen da ist jetzt mehrere 1000 € geworden sind weil er ging immer hin und her Jobcenter meinte es wäre meine Schuld gewesen mit dem Mahngebühren aber Jobcenter hat ja die fehlenden Monate nach bezahlt also war die finde ich es dass den ihre Schuld und die haben mich ja hin und her geschickt das geht jetzt schon Jahre so mal wieder bezahlt sagen die mal nicht und keiner will irgendwas auf kommen und jetzt drücken Haftbefehl was kann ich machen ich brauche dringend hilfe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Manuela,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Problem an eine Beratungsstelle (z.B. der Caritas) in Ihrem Ort oder an einen Rechtsanwalt. Wir können die Situation aus der Ferne leider nicht ganz nachvollziehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. K.M

    Schönen guten Tag,
    Ich habe ein Problem und hoffe das mir hier weiter geholfen werden kann.
    Bis vor einem halben Jahr war ich selbstständig und war pkv versichert, bin leider Insolvenz gegangen und danach zum Jobcenter.
    So weit, so gut…
    Seit Januar bin ich alg 2 Bezieher, also Harz 4. ich bin 31 Jahre und bemühe mich bzgl Arbeit, was zu finden.
    Erst diese Woche habe ich ein Bescheid bekommen bzgl. meiner pkv.
    Meine Sachbearbeiterin meinte zu mir, dass ich nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln darf und dafür pkv bleiben muss.
    Ich bekomme die Miete bezahlt und 409€ zum Leben, jetzt ist ein bescheid gekommen, das ich genau 50% bezahlt bekomme vom Basis Tarif und den Rest selber zahlen muss. Ich bekomme 188€ bezahlt und muss selber auch noch 188€ bezahlen, somit bleibt mir im Monat nur noch 221€ zum Leben.
    Ist das rechtens??
    Ich bitte um Hilfe…
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo K.M.,

      wenn Sie hilfebedürftig und privat krankenversichert sind, müssen Sie lediglich die Hälfte des Basistarifes an den Versicherungsgeber zahlen. Dieser Betrag wird vom Jobcenter bezuschusst – und zwar in Höhe des gesetzlichen Beitrags. Den Rest müssen Sie aus Ihrem Regelsatz bestreiten, das ist korrekt. Sind Sie der Meinung, dass Sie zu viel zahlen, sollten Sie sich an das Jobcenter bzw. Ihren Sachbearbeiter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Johannchen

      Sobald Du einen versicherungspflichtigen Job annimmst, muß Dich die gesetzliche Krankenkasse wieder zurück nehmen. Ansonsten müssen sie Dich nicht wieder aufnehmen (Ausser bei Erhalt von Arbeitslosengeld 1). Sei froh, dass Du noch so jung bist. Ich selber mußte meine Selbständigkeit mit 54 Jahren aufgeben, die AOK hat sich geweigert, mich wieder aufzunehmen und ab 55 Jahren ist es den Gesetzlichen Krankenkassen grundlegend verboten, betroffene Menschen wieder zurückzunehmen.

  23. Nina

    Ich habe eine frage bezüglich der kV.

    Mein Lebensgefährte geht Vollzeit arbeiten und ist dementsprechend kV und zahlt diese auch vom Gehalt,ist ja logisch… Jetzt ist mir in meinem Bescheid aufgefallen das die ProArbeit aufgrund einer Bedarfsgemeinschaft zusätzlich für ihn monatlich kV und Pflegeversicherung zahlt. Diese werden vom monatlichem, mir zustehendem Betrag abgezogen. Ist das so rechtens? Er hat ja nie einen Antrag auf Leistungen gestellt. Niemand kann mir diese Frage beantworten,Vielleicht aber hier..

    Vorab schonmal vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nina,

      wieso die Beiträge der Krankenversicherung Ihres Partners doppelt gezahlt werden, können wir Ihnen auch nicht beantworten. Wenden Sie sich dazu an Ihren Leistungssachbearbeiter beim Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. David

    Guten Tag , ich habe ein Anliegen an Euch und würde mich sehr über Hilfe / Ratschläge freuen. Ich war bis zum 30.11.2016 beim Jobcenter gemeldet und bezog den Regelbedarf + Bedarf für Unterkunft und Heizung. Am 24.11 hatte ich einen Termin beim Jobcenter wo meine aktuelle Situation besprochen werden sollte , da ich depressiv schwer krank bin. Ich habe für weiter 12 Monate eine Bewilligung erhalten , die ich am nächsten Tag jedoch zurückgezogen habe , weil ich zu meinen Eltern ziehen werden würde, und keine Hilfe vom Jobcenter benötige.

    Das Jobcenter fordert von mir nun Geld für Dezember 12/2016 zurück , Das ist mir verständlich und Logisch. Jedoch verlangen diese auch die Beiträge zur Krankenversicherung & Pflegeversicherung zurück ca 105 €, die nicht an mich geflossen sondern an die Krankenversicherung.

    Ich habe mich, nachdem ich mich beim Jobcenter abgemeldet habe , umgehend bei meiner ( AOK Krankenkasse ) freiwillig gesetzlich versichern lassen, damit mir keine Nachteile entstehen. Somit bin ich für Dezember 12/2016 versichert und sehe nicht ein die Krankenbeiträge und Pflegebeiträge an das Jobcenter zurück zu bezahlen.

    Ist das rechtens , dass das Jobcenter das Geld von KV und Pf V zurückfordert , obwohl ich diese nicht in Anspruch genommen habe da ich mich selbst freiwillig gesetzlich versichert habe ? Kann das Jobcenter das Geld nicht von der Stelle zurückfordern, an die Sie es auch bezahlt hat ? Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen. Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo David,

      Sie sollten sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie bestmöglich beraten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Stürzer

    Wie kann es sein, wenn man Hilfe braucht, einem nicht geholfen wird. Mir bleibt kaum was zum leben, muss meine KV selbst bezahlen, bekomm gnädigerweise 35€ dazu bezahlt.
    Glaub ich bin die einzige die nicht versichert ist, jeder egal ob Ausländer,Einwanderer oder sonst wer, sind versichert, denen wird die KV bezahlt. Die Leute die wirklich dringend Hilfe brauchen, denen wird einfach nicht geholfen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Stürzer,

      wären Sie durch die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge hilfebedürftig im Sinne des SGB II, so können Sie einen Zuschuss in entsprechender Höhe erhalten. Können Sie Ihren Lebensunterhalt trotzdem nicht bestreiten, so können Sie auch Hartz 4 beantragen, um die nötigen Zahlungen zu leisten. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem an das Jobcenter in Ihrer Nähe.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Petra K.

      Hallo ! Du bist nicht die einzige .Ich bekomme habe auch keine Krankenversicherung von Jopzenter bezahlt . Weil ich keine Leistung bekomme .

      1. Angelika

        Willkommen im Club…. uns haben die vom Jobcenter abgespeisst mit dem Satz
        UNS BEZAHLT AUCH KEINER WAS.
        Das ist echt das letzte.

        1. Grote

          einen beratungshilfe schein vom gericht holen und zum anwalt gehen und sich beraten lassen.

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