Alles Wichtige zum Thema „Krankengeld aufstocken“ in Kürze
Reicht das Krankengeld nicht zum Leben aus, können Sie einen Krankengeldzuschuss beim Arbeitgeber beantragen. Dieser ist allerdings an einige Voraussetzungen gebunden. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Wird der Zuschuss nicht gezahlt, haben Sie die Möglichkeit, das Krankengeld durch Zahlungen vom Jobcenter aufzustocken, wenn es nicht zur Sicherung des Lebensbedarfs ausreicht.
Besteht auch kein Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld, können Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle Wohngeld beantragen.
Inhalt
- Alles Wichtige zum Thema „Krankengeld aufstocken“ in Kürze
- Nutzen Sie den kostenlosen Krankengeldrechner
- Wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
- Definition: Was ist Krankengeld?
- Wann bekommen Sie eine Aufstockung bei Krankengeld?
- Welche zusätzlichen Leistungen können Sie beantragen, wenn das Krankengeld nicht ausreicht?
Nutzen Sie den kostenlosen Krankengeldrechner
Wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können schnell dafür sorgen, dass Sie für einige Wochen oder gar Monate ausfallen und nicht mehr arbeiten können. Damit Sie nicht gänzlich ohne Lohn dastehen, zahlt die Krankenkasse nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit das sogenannte Krankengeld.
Da das Krankengeld allerdings in den meisten Fällen nur rund 70 % des Bruttoeinkommens beträgt, haben viele erkrankte Arbeitnehmer Probleme, ihren Lebensunterhalt weiterhin zu bestreiten. In diesem Fall können Sie Leistungen beim Jobcenter beantragen und das Krankengeld damit aufstocken.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann bei einer Zahlung von Krankengeld eine Aufstockung durch Bürgergeld möglich ist, worum es sich beim Krankengeld handelt und wann der Arbeitgeber einen Krankengeldzuschuss zahlen kann. Außerdem gehen wir der Frage nach, was Sie tun können, wenn Sie keinen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.
Definition: Was ist Krankengeld?
Ein Krankengeld wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Die Zahlung erfolgt von der Krankenkasse, bei welcher der Arbeitnehmer versichert ist.
Grundsätzlich wird das Krankengeld rückwirkend ausgezahlt. Dabei sind die einzelnen Kalendertage entscheidend. Erhalten Sie beispielsweise für einen ganzen Monat Krankengeld, so sind dies immer 30 Kalendertage. Dies ist unabhängig davon, ob der Monat nur 28 oder gar 31 Tage hat.
Wegen derselben Krankheit zahlt die Krankenkasse das Krankengeld für maximal eineinhalb Jahre innerhalb von drei Jahren. Gerechnet werden diese vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Kommt innerhalb dieser Zeit eine andere Krankheit hinzu, welche den Arbeitnehmer arbeitsunfähig macht, verlängert sich der Anspruch nicht.
Das Krankengeld richtet sich nach dem regelmäßigen Einkommen des Arbeitnehmers. Allgemein zahlt die Krankenkasse 70 Prozent vom Bruttoeinkommen. In besonderen Fällen sind allerdings auch bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens als Krankengeld möglich.
Sofern Sie Rente erhalten, entfällt Ihr Krankengeld entweder vollständig oder nur teilweise. Sind Sie allerdings Bezieher von ALG I, zahlt die Agentur für Arbeit bei einer Erkrankung von bis zu sechs Wochen weiterhin die Leistung aus. Erst im Anschluss daran können Sie das Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
In besonderen Fällen haben auch kurzzeitig und unständig Beschäftigte einen Anspruch auf Krankengeld. Zu dieser Personengruppe zählen auch Aufstocker. Durch den geringen Lohn fällt das Krankengeld entsprechend niedrig aus. Meistens müssen unständig Beschäftigte daher Bürgergeld das Krankengeld aufstocken.
Krankengeldzuschuss statt Krankengeld aufstocken
Bevor Sie das Krankengeld vom Jobcenter aufstocken lassen, sollten Sie einen Antrag auf einen Krankengeldzuschuss beim Arbeitgeber stellen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Ist diese in Ihrem Arbeits- bzw. im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung aufgeführt, haben Sie einen Anspruch darauf. Ein gesetzlicher Anspruch für alle Arbeitnehmer besteht hingegen nicht. Der Krankengeldzuschuss wird längstens bis zum Ende der 39. Woche Ihrer nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Damit die Einbuße zwischen Krankengeld und Einkommen nicht so groß ist, erfolgt der Zuschuss maximal bis zur Höhe des Differenzbetrags. Dies ist allerdings an entsprechende Bedingungen geknüpft, die Sie beispielsweise dem Tarifvertrag entnehmen können.
Häufig muss das Arbeitsverhältnis bereits seit einem festgelegten Zeitraum bestehen. Außerdem müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes vorlegen, die dem Arbeitgeber bescheinigt, dass Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht nachkommen können.
Zu den weiteren Voraussetzungen zählt es in der Regel zusätzlich, dass die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet eingetreten ist. Erfüllen Sie die nötigen Voraussetzungen, sollten Sie den Antrag auf Krankengeldzuschuss schnellstmöglich stellen. Grundsätzlich unterliegt der Zuschuss allerdings der Steuerpflicht.
Übrigens: Auch Arbeitnehmer in Teilzeit oder auf Minijob-Basis können einen Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeldzuschuss, sollten Sie prüfen, ob Sie das Krankengeld aufstocken können. Meistens ist dies durch Wohngeld oder Leistungen vom Jobcenter möglich.
Wann bekommen Sie eine Aufstockung bei Krankengeld?
Erhalten Sie einen zu geringen Lohn, welcher nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht, können Sie beim Jobcenter aufstockende Leistungen beantragen.
Die Höhe der Aufstockung wird immer in Zusammenhang mit der Bedarfsgemeinschaft gesetzt. Dementsprechend ist die Höhe der Zahlung davon abhängig, wie viele Erwachsene und Kinder in Ihrem Haushalt wohnen, wie hoch die Einkünfte insgesamt sind etc.
Da das Krankengeld nur rund 70 % des Bruttoeinkommens beträgt, reicht es oftmals nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts aus. In diesem Fall können Arbeitnehmer das Krankengeld aufstocken. Die aufstockenden Leistungen können beim Jobcenter beantragt werden.
Das Krankengeld aufstocken können Sie bereits, wenn Ihr Bedarf das Einkommen aus dem Krankengeld übersteigt. Ihr Bedarf setzt sich dabei aus dem Grundbedarf und den Kosten für die Unterkunft (Miete, Heizung, Nebenkosten) zusammen.
- Grundbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende: 563 Euro
- Volljährige Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft: 506 Euro
- Volljährige von 18 bis 24 Jahre: 451 Euro
- Kinder 0 bis 5 Jahre: 357 Euro
- Kinder 6 bis 13 Jahre: 390 Euro
- Kinder 14 bis 17 Jahre: 471 Euro (Stand 2025)
Liegen Sie mit Ihrem Krankengeld abzüglich der Kosten für die Unterkunft unter dem Grundbedarf, können Sie Ihr Krankengeld aufstocken lassen. Eine weitere wichtige Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das vorhandene Vermögen nicht die Vermögensfreigrenzen des Sozialgesetzbuchs (SGB) II übersteigt.
Einen entsprechenden Antrag können Sie bei dem zuständigen Jobcenter stellen. Welche Unterlagen Sie dazu einreichen müssen, sollten Sie individuell mit Ihrem Sachbearbeiter klären.
Interessant: Das Krankengeld ist in der tatsächlichen Höhe als anrechenbares Einkommen zu berücksichtigen. Dabei sind weder Freibeträge nach § 11 SGB II noch nach § 30 SGB II abzusetzen. Dementsprechend ist das Krankengeld eine Einkommensersatzleistung, von der grundsätzlich kein Freibetrag abgezogen wird.
Welche zusätzlichen Leistungen können Sie beantragen, wenn das Krankengeld nicht ausreicht?
Können Sie das Krankengeld nicht aufstocken, weil Sie über dem Grundbedarf vom Bürgergeld liegen, haben Sie die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Ihr Einkommen zu hoch ist oder ein Vermögen vorliegt, welches die Vermögensfreigrenzen übersteigt.
Um das Krankengeld mit Wohngeld aufstocken zu können spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle: die Höhe der Miete, die Höhe des Einkommens und die Anzahl der Familienmitglieder sind dabei entscheidend für die Berechnung.
Da die Höchstbeträge für das monatliche Gesamteinkommen sich je nach Stadt und Gemeinde stark unterscheiden können, sollten Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle nach den Obergrenzen fragen oder direkt dort einen Antrag auf Wohngeld einreichen.
Dazu müssen Auskünfte über die Höhe der Miete, Nebenkosten sowie das Einkommen bzw. das Krankengeld gemacht werden. Die Wohngeldstelle prüft dann im Einzelfall, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, wie viel gezahlt wird, damit Sie das Krankengeld aufstocken können.
Kann ich beim Krankengeld noch irgendwelche zusätzliche Zuschüsse beantragen
Moin
Darf das Amt mein Krankengeld für März an die Leistung für April anrechnen?
Hallo,
Ich komme ursprünglich aus der pflege, bin 2015 an schweren Depressionen erkrankt, Tagesklinik, Therapie und 1,5 Jahre Krankengeld habe ich hinter mir gelassen.
Nun bin ich seit 15.7. erneut in einer schwer depressiven Phase und aufgrund dessen krankgeschrieben.
Ich habe fairerweise zum 31.7. mein seit 15.3.19-31.7.19 bestehendes Arbeitsverhältnis gekündigt, weil ich dort nicht wieder zurück kommen werde.
Nun habe ich seitdem Krankengeld erhalten und bekomme aktuell für kranke 3 Wochen grade mal 477€….
Welche Möglichkeiten habe ich um das aufzustocken?
Und wie und wo beantrage ich das?
Ich bin damit völlig überfordert:-(
Frage. Wir, Lebensgemeinschaft bewohnten eine Wohnung 1.200 € warm. Bin inzwischen ausgezogen und Sie bewohnt sie weiterhin, da noch keine neue Wohnung gefunden. Sie erhält ca. 1300 € Krankengeld. Stehen ihr Leistungen zu, da ja unter Regelbedarf.
Hallo Ihr Lieben,
ich bin seid ca. drei Monaten nach Operation (Katarakt, auch Grauer Star genannt) an beiden Augen, Krank geschrieben. Es sind seltene Komplikationen eingetreten, welche meine Sehkraft erheblich einschränken. Eine Makuladegeneration ist dadurch ausgelöst worden, welche bis heute nicht behoben werden konnte und fortschreitend ist. Erblindung nicht ausgeschlossen!
Nun bekomme ich 1080.00 € Krankengeld + 200,00 € Aufstockung.
Dieses für mich und meiner Arbeitslosen Frau.
Dies würde auch für Miete und Selbsterhaltung ausreichen.
Doch da sind noch finanzielle Verpflichtungen! Sterbe Versicherung , Telefon und Internet Verträge, sowie Ratenkauf bei Versand. Das macht unterm Strich ca. 400,00 € pro Monat. Kündigen der Verträge ist erst in einem Jahr möglich.
Miete beträgt: 500,00 €;
Energie 65,00 €
Erforderliche Nachuntersuchung OCT und Medikamente: 100,00 € = 665,00 €
Finanzielle Verpflichtungen = 400.00 €
Gesamtbetrag =1065,00 €
Uns bleiben unterm Strich ca 200,00 €. Zum Leben
Wie soll das funktionieren?
Was kann ich tun?
Wer kann Helfen?
Danke für Hilfe und Tipps schon mal vor ab.
LG Roberto K.
Hallo,
Ich bekomme seit dem 6.1.19 kg. Es sind im Schnitt 1200 Euro. Bin aber alleinerziehend und meine Tochter ist im 1 Lehrjahr. Da ihr volles Gehalt von 500 angerechnet wird wurde wohngeld abgelehnt. Die Miete beträgt schon 710 Euro. Meine Tochter hat auch Ausgaben u kann mir schlecht ihr ganzes Gehalt geben. Leider hab ich auch Grad nicht die Kraft von einer Behörde zur nächsten zu gehen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe folgende Frage an Sie, Seit Dez2018 bekomme ich Krankengeld nun habe ich erfahren das man es beim Jobcenter eine Aufstockung beantragen kann. Dieses wurde abgelehnt. Das Krankengeld beträgt nur 560,00 das reicht nicht für die Miete und sonsiges. Meine Frage wie kann man noch vorgehen
Hallo Jagusch,
erkundigen Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle, ob in Ihrem Fall noch andere Leistungen von anderen Leistungsträgern in Anspruch genommen werden können.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich beziehe Krankengeld und werde Aufstockung beantragen müssen. Wird dabei auch meine Abzahlung an mein Darlehen von ALG II mit einbezogen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Zeit meines 18 monatigem Bundesfreiwilligen Dienstes wurde ich Durch einen Bandscheibenvorfall krang und bekam am 5.09 diesen Jahres eine Bandscheiben Prothese.
In der Zeit vom Bufdi war ich in bezug von HartzIV, mein Taschengeld in höhe von 193,- worde nicht angerechnet allerdings das Krankengeld aus dieser Zeit wird mir bis auf 30,- angerechnet.
Darf das Jobcenter Bremen dieses.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Kerstin,
das können wir leider nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe mich dazu entschlossen eine Hallux-OP durchzuführen und bin z.Z. 6 Wochen krank geschrieben. Z.Z. sieht es so aus, dass es aber länger dauern könnte. Da ich nur 20h arbeite, stocke ich den geringen Lohn mit ALG II auf. Jetzt streiten sich die TKK und das Jobcenter wer in meinem Fall für Krankengeld zuständig wäre.
Hat da jemand Erfahrung?
Danke, Dana
Hallo Dana,
Jobcenter oder Krankenkasse sollten eigentlich darüber Auskunft geben können. Sollte keine Einigkeit herrschen, hilft ein Anwalt für Sozialrecht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo und guten Morgen,
Ich erhalte Krankengeld- über AU jeweils für 4 wochen, bzw 27 Tage. Ein Antrag auf Mietzuschuss oder ALG2 wird wie folgt behandelt:
-Wohnung nicht angemessen (1 Person-50qm, 560Euro warm)
-Berechnung des KG für 30 Tage laut Bescheid.
Es ist nur so, dass es bekanntlich keine freie „angemessene“ Wohnungen gibt (bis 45qm-435Euro warm) und ich bekomme keine 30 Tage KG im Monat sondern nur 4 Wochen bzw 27 Tage. In meinem Fall sind das über 90 Euro die ich nicht tatsächlich zur Verfügung habe.
Was kann ich tun?
Hallo Eva,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich lebe in Scheidung.. und mit meinem 18 jährigen sohn und meinem neuen Partner zusammen.. min Partner trägt die mietkosten.. jedoch lebe ich mit meinem Kind von Kindergeld und meinem Krankengeld. Zusammen ca. 620 euro. Ich bekomme keinen Unterhalt vom kinds vater. Kann ich eine Aufstockung beantragen?
Hallo Petra,
das können wir pauschal nicht beantworten. Sie können aber gerne unseren Hartz-4-Rechner nutzen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
@ Yuri
Ich bin seit dem 20.2.18 krank geschrieben und hatte im März eine Bandscheiben Op.
Ich bekomme Hartz 4 als Aufstockung.
Leider muss ich sagen das das Jobcenter was mich betreut nicht in der Lage ist mir richtig zu helfen.. Das Jobcenter hat mir weiterhin das gezahlt was ich als Aufstockung bekomme. Ich musste zur Tafel gehen wo die Hälfte der Lebensmittel abgelaufen war seit fast 14 Tagen.
Ich habe seit dem 11.6.18 wieder angefangen normal zu arbeiten. Da ich zur Zeit mittellos bin weil die ARGE nicht richtig zahlt . Habe ich auch Schwierigkeiten zur Arbeit zu kommen.
Auch konnte ich laufenende Kosten nicht decken was die ARGE nicht interessiert.. Selbst die Miete musste ich mir zusammen sparen .. Ich habe mit Krankengeld ARGE 2 und Kindergeld 1125€ gehabt.
Guten Tag,
mir steht nach der nunmehr sechsten AU-Woche Krankengeld bevor.
Da ich mich samt meiner Partnerin und unserem gemeinsamen Kind bereits in einer BG befinde und wir monatlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (AlgII) zu meinem Erwerbseinkommen beziehen, wirft sich mir die Frage auf, ob diese Differenz nun weiterhin ausreichend ausgezahlt wird, d.h. ob unser Gesamtbedarf weiterhin vom Jobcenter gesichert wird.
Vielleicht ließe sich hierzu eine voraussichtliche Einschätzung geben.
Vielen Dank.
Hallo Yuri,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu solchen Einzelfällen keine Einschätzung abgeben können, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich bin im Juni an patellafraktur operiert worden krieg seit Juli krankengeld 900 Euro Miete 535 Euro plus laufende Kosten macht 850 Euro für komplette Ausgaben mit Miete aus es bleiben also 50 Euro zum Leben wie kriege ich eine Aufstockung?
Hallo,
ich bin seit Oktober 2016 krank geschrieben,habe bis jetz Krankengeld erhalten. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft. Jetzt bekomme ich Übergangsgeld vom Arbeitsamt bis die Entscheidung von der Rentenversicherung da ist. Mein Mann ist Rentner (650 € ) ,ich bekomme jetzt 1200 € vom Arbeitsamt .
Wir zahlen noch einen Hauskredit ab + zusätzlich Nebenkosten für ein Eigenheim.
Hat man da auch Anspruch auf Zuzahlungen ?
Hallo Doreen,
dies hängt vom Einzelfall ab. Da wir die genauen Umstände nicht kennen, ist eine Einschätzung nicht möglich.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebes HilfeTeam,
ich bin seit Jan 17 krankgeschrieben und nun läuft mein Krankengeld aus. Bislag bin ich nicht gekündigt und ich habe auch nicht vor das Arbeitsverhältnis zu beenden..da es son im Lebenslauf viel besser aussieht. Momentan bin ich jedoch noch weit davon entfernt wieder arbeiten zu können…
Was kann ich nun beantragen? Arbeitslosengeld 1 ja wohl nicht, oder? Wäre es dann gleich Harzt4?
Hallo Monika,
Sie können versuchen, beim Jobcenter eine Aufstockung zu beantragen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich bin krankheitsbedingt aus meinem Auslandstudium zurück und habe heute ALG1 beantragt. Da ich aber über ein Jahr weg war und kein zusammenhängendes Jahr an Arbeit in D nachweisen kann, entfällt dieser Anspruch.
Morgen gehe ich zum JobCenter um nachzufragen, was für Möglichkeiten ich habe.
Ich hänge gerade ziemlich in der Luft, da ich bedingt arbeitsfähig bin, jedoch wahrscheinlich bald eine OP ansteht und ich ja alles wahrheitsgemäß anzugeben habe.
Was wird hier geraten oder was für Hilfen gibt es?
Hallo Vanessa,
in diesem Fall könnte Ihnen Hartz 4 zustehen, sofern Sie kein oder nur wenig Krankengeld erhalten. Das Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, daher ist diese Ihr Ansprechpartner. Sind Sie gar nicht arbeitsfähig, kann Ihnen statt Hartz 4 auch Grundsicherung bei Erwerbsminderung zustehen. Dieses erhalten Sie beim Sozialamt. Kundig machen können Sie sich zudem auch bei der Caritas oder der Pro Familia.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Meine Mama ist jetzt 1 Jahr krank und bekommt nur 488 Euro Krankengeld.
Sie war bereits beim jobcenter der Antrag wurde abgelehnt weil ihr Mann zu viel Rente hat .. aber seit ihr Lohn weg fällt ist es sehr schwer .. ihr Mann hat eine Eigentumswohnung was kann man da so beantragen?sozialhilfe?
LG Chrissy
Hallo Christina,
das kann pauschal nicht angegeben werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Seid dem 25.01.2017 bin ich aufgrund eines Arbeitsunfalls krankgeschrieben und bekomme verletztengeld, da das Geld sehr sehr knapp ist, habe ich jetzt hier oben gelesen das ich einen Zuschuss beantragen könnte, meine Frage ist ob das auch geht wenn ich mit meinem Freund zusammen wohne, der sich aber zur Zeit noch in der ausbildung befindet und somit nicht viel dazu geben kann?
Vielen Dank im Voraus
Hallo NateDer,
Sie können den Antrag stellen. Das Jobcenter prüft dann, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich bin berufstätig,jedoch seit fast acht Wochen krankgeschrieben in einer Risikoschwangerschaft,in den ersten vier Wochen war die Diagnose eine andere als die in den darauffolgenden Wochen,aus diesem Grunde meint meine Kk würde sie meine arbeitsunfähigkeit erst ab der zweiten Diagnose anerkennen,mein Ag hat die sechs Wochen Lohnfortzahlung eingehalten,diese sind aber seit einer Woche beendet,somit stehe ich ca vier Wochen mit nichts da,bis die Kk dann ihres Erachtens mit dem Kg einspringt,leider stellt sich die Frage wie kann ich diese vier Wochen überbrücken,gäbe es da eine möglichkeit durch das Jobcenter,ich erhalte neben meinem Einkommen allgemein noch Aufstockung vom Jobcenter?!
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sebina
Hallo Sebina,
das hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Ich bin seit kurzem krankheitsbedingt zum 15. 3. gekündigt. Ich bekomme nach meiner Scheidung zwar Unterhalt, der aber nur die Miete deckt. Bis zur Zahlung des Krankengeldes muss ich sechs Wochen warten. Da keine Rücklagen vorhanden sind habe ich so gut wie nichts. Was kann ich tun ?
Hallo Sherill,
sofern Sie keinen Anspruch auf ALG 1 haben, können Sie Hartz 4 beantragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte jetzt eine Bandscheiben op und falle somit länger aus… ich bin allein lebend und werde mit dem Krankengeld wohl nicht auskommen um meine monatlichen Kosten zu decken.. weiß allerdings nicht wieviel Krankengeld ich tatsächlich bekomme. Was kann ich tun? Danke für eure Hilfe.
Hallo Nicole,
zunächst sollten Sie abwarten, wie viel Krankengeld Sie erhalten. Reicht das Geld nicht zur Deckung Ihres Lebensbedarfs aus, haben Sie die Möglichkeit, Hartz 4 zu beantragen. Dazu benötigen Sie in der Regel aber den Bescheid von der Krankenkasse.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Hilfeteam,
ich erhalte aktuell ein sehr geringes Krankengeld, das mit ALG II aufgestockt wird.
Wie sind die regulären monatlichen Freibeträge? Ist es wie beim Gehalt mit 100-Euro-Sockel + 20 %?
Weil die Krankenkasse sehr unregelmäßig zahlt, war es nun mehrmals so, dass das Krankengeld, das in einem Monat zufloss (rückwirkend für mehrere Monate) den vollen ALG-II-Satz um mehrere hundert Euro überstieg.
In anderen Monaten hatte ich dadurch keinerlei Krankengeld und nur ALG II, obwohl mir Krankkengeld zustand – aber von der Krankenkasse zu spät ausgezahlt wurde.
Muss ich solch einen ‚Überschuss‘ ans Jobcenter zurückzahlen? Oder wird die Nachzahlung dann vom Jobcenter auf mehrere Monate verteilt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo,
wie dem Text zu entnehmen ist das Krankengeld in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigen. Freibeträge gibt es nicht. Eine Nachzahlung kann vom Jobcenter auf mehrere Monate verteilt werden. Sie sollten sich diesbezüglich am besten an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe folgendes Problem :
Krankengeldbezug monatlich : 600€
Miete (warm) 310€
Die Aufstockung beim Jobcenter abgelehnt.
Das ist doch nicht rechtens oder?
Hallo Dominic S.,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
erstmal vielen Dank an dieser Plattform, hilft wirklich und bringt Licht im dunkel.
Lieber Hilfeteam hat ein reiner Hartz 4 Beziher ohne irgendwelche zusätliche Einnahmen
überhaupt Anspruch auf Krankengeld?
Vorab vielen Dank für die Unterstützung