Das Wichtigste zum Krankengeld in Kürze
Sind Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, erhalten sie nicht mehr das reguläre Gehalt, sondern Krankengeld. Wie lange wird die Leistung jedoch ausgezahlt? Grundsätzlich haben Betroffene 78 Wochen lang einen Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit.
Die Höhe des Krankengeldes liegt in der Regel bei 70 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts. Um das zu erwartende Krankengeld zu ermitteln, können Sie unseren Rechner nutzen.
Die Leistung wird von der jeweiligen Krankenkasse bzw. Krankenversicherung getragen.
Inhalt
Nutzen Sie den kostenlosen Krankengeldrechner
Wer hat einen Anspruch auf Krankengeld?
Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können schnell dafür sorgen, dass eine Person über einen längeren Zeitraum nicht mehr arbeiten kann. Immer häufiger lösen auch psychische Ursachen eine Arbeitsunfähigkeit aus. Neben der Angst um die Gesundheit häufen sich dann Sorgen um die finanzielle Absicherung. Das Krankengeld schafft Abhilfe.
Erkrankt ein Arbeitnehmer und kann deshalb nicht arbeiten, erhält er zunächst weiterhin sein reguläres Gehalt vom Arbeitgeber. Dauert die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger als sechs Wochen, wird diese Zahlung eingestellt. Dann springt die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung, bei der die erkrankte Person versichert ist, ein und zahlt das sogenannte Krankengeld.
Gut zu wissen: Sie müssen das Krankengeld nicht beantragen. In der Regel kontaktiert Ihre Krankenkasse zunächst Ihren Arbeitgeber, der wichtige Angaben, etwa zu Ihrem Gehalt, machen muss. Sie schicken dann Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse. Wurde diese geprüft und sind alle Unterlagen vollständig, erhalten Sie die Ihnen zustehenden Leistungen.
Das Krankengeld wird jedoch nicht unendlich lang ausgezahlt. Grundsätzlich besteht ein Anspruch nur über einen Zeitraum von 78 Wochen – also gut eineinhalb Jahre – für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren.
Krankengeld: Welche Höhe hat die Leistung?
Es gibt keine pauschalen Sätze für das Krankengeld. Vielmehr bemisst sich die Höhe der Leistung am letzten Bruttoeinkommen. Für Betroffene ist beim Krankengeld wichtig, wie viel Prozent vom letzten Arbeitsentgelt ausgezahlt werden. In der Regel sind es 70 Prozent. Maximal darf das Krankengeld jedoch bei 90 Prozent vom Nettoeinkommen liegen.
Haben Leistungsbezieher im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen – hierzu gehören beispielswiese Urlaubs- und Weihnachtsgeld – erhalten, werden diese berücksichtigt, wenn sie das Krankengeld berechnen lassen.
Was kommt nach dem Krankengeld?
Wie bereits erwähnt, ist beim Krankengeld die Dauer der Auszahlung auf maximal 78 Wochen beschränkt. Doch was geschieht danach?
Ist der Arbeitnehmer auch nach eineinhalb Jahren immer noch krank, ist es häufig der Fall, dass im Anschluss eine Erwerbsunfähigkeit attestiert wird. Das bedeutet, dass eine Person weniger als drei bzw. sechs Stunden täglich arbeiten kann. Der Betroffene hat dann Anspruch auf die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente.
Wie verhält es sich jedoch, wenn keine Erwerbsminderung festgestellt wird? In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 145 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III). Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Bekommen Sie Krankengeld, wenn Sie arbeitslos sind?
Was geschieht in diesem Zusammenhang jedoch bei Eintritt der Arbeitslosigkeit? Hat eine Person dann weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld? Hierbei sind zwei Szenarien zu unterscheiden: Entweder die Person erkrankt, bevor die Arbeitslosigkeit eintritt, oder aber eine Krankheit tritt auf, wenn der Betroffene schon arbeitslos ist.
Im ersten Fall bezieht eine Person also Krankengeld und wird während dieser Zeit arbeitslos. Auch wenn das Arbeitsverhältnis endet, besteht weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld für insgesamt bis zu 78 Wochen.
Wie verhält es sich im zweiten Fall? Eine Person, die vor kurzem arbeitslos wurde und nun Arbeitslosengeld 1 erhält, erkrankt. In einer solchen Situation müssen sich ALG-1-Empfänger so schnell wie möglich bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Ist es absehbar, dass die Krankheit länger als drei Tage andauert, muss eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden. In dieser ist zu vermerken, wie lange die Arbeitsunfähigkeit wahrscheinlich andauern wird.
Innerhalb der ersten sechs Wochen erhalten Betroffene dann weiterhin die regulären ALG-1-Leistungen. Danach haben sie einen Anspruch auf Krankengeld. Hierbei wir die gleiche Summe angesetzt wie beim zuvor gezahlten Arbeitslosengeld 1.
Beachten Sie: Ausnahmen bestehen, wenn eine Sperrzeit angeordnet wurde, während welcher der Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 ruht. In dieser Zeit besteht weder ein Anspruch auf ALG 1 noch auf Krankengeld.
Hallo, ich bin seit dem 20.09.2022 krankgeschrieben und erhalte seit dem 01.11.2022 Krankengeld, das hinten und vorne nicht ausreicht, um meine Kosten abzudecken. Aufgrund meiner Krankheit wurde ich von meinem Arbeitgeber zum 31.01.2023 gekündigt. Dem Arbeitsamt schicke ich immer die Krankmeldungen zu, bin aber nicht arbeitslos gemeldet, weil ich ja im Krankengeld bin. Ich rausche monatlich ca 400 € mehr ins Minus, und mein Dispo ist fast ausgeschöpft! Soll ich Bürgergeld oder Wohngeld beantragen?