Ist eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Bürgergeld-Empfänger möglich?

Das Wichtigste zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei Bürgergeld-Bezug in Kürze

Gibt es bei Bürgergeld-Bezug eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel?

Nein. Für Empfänger von Bürgergeld gibt es in aller Regel keine Kostenübernahme der Verhütungsmittel.

Wie sollen Bürgergeld-Empfänger Verhütungsmittel finanzieren?

Entsprechende Ausgaben müssen die Betroffenen aus dem Regelsatz tätigen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Mittel ärztlich verordnet worden sind.

Sozialleistungen für Verhütungsmittel: Gibt’s das?

Eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei Bürgergeld-Anspruch kann stattfinden - wenn diese ärztlich verordnet wurden.
Eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei Bürgergeld-Anspruch kann stattfinden – wenn diese ärztlich verordnet wurden.

Es gibt viele Verhütungsmittel, die von Frauen, aber auch von Männern genutzt werden können, um eine Schwangerschaft zu vermeiden. Neben den bekannten Mitteln wie Kondomen oder der Antibabypille, gibt es auch Methoden, die noch deutlicher ein Loch in den Geldbeutel reißen.

Und obwohl die Kosten für Verhütungsmittel die für die Erziehung und Pflege eines Kindes nicht übertreffen, so können sie doch trotzdem eine große finanzielle Belastung für Bürgergeld-Empfänger darstellen. Denn manchmal ist die Familienplanung einfach schon abgeschlossen.

Aus diesem Grund wird bei hilfebedürftigen Bürgergeld-Empfängern – besonders bei Frauen – oft die Frage laut, inwiefern eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei Bürgergeld-Bezug erfolgen kann. Unser Ratgeber klärt Sie über Ihre Rechte auf.

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PilleDreimonatsspritze

Bezug von Bürgergeld: Werden Verhütungsmittel vom Jobcenter gezahlt?

Grundsätzlich gilt: Eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel wie zum Beispiel die Pille ist für Bürgergeld-Empfänger normalerweise nicht möglich. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine ärztliche Verordnung die Verhütungsmittel vorschreibt. Dies ergibt sich aus § 49 des Zwölften Sozialgesetzbuchs. Dieser regelt:

[…] Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.

Hierfür muss allerdings ein entsprechender Antrag gestellt werden. Liegt keine ärztliche Anordnung vor, kann in der Regel auch keine Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei Bürgergeld-Bezug erfolgen. Denn hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Gibt es eine andere Möglichkeit, die Kosten erstattet zu bekommen?

Bezug von Bürgergeld: Kosten für Verhütungsmittel können in Berlin übernommen werden.
Bezug von Bürgergeld: Kosten für Verhütungsmittel können in Berlin übernommen werden.

Wie bereits erwähnt, bietet das Jobcenter normalerweise keine Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei Bürgergeld-Empfängern an.

Allerdings gibt es trotzdem eine Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten.

Denn: In vielen Gebieten können Hilfebedürftige einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozial- bzw. Gesundheitsamt stellen.

Das ist beispielsweise in Hannover oder Berlin bereits der Fall.

Hier können sowohl Kosten für die Pille als auch für Kondome, die Spirale, die Dreimonats­spritze oder andere Verhütungsmethoden übernommen werden. Voraussetzungen dafür sind allerdings folgende:

  • Sie sind älter als 22 Jahre,
  • Sie überschreiten eine gewisse Einkommensgrenze nicht (sind z. B. Bürgergeld-Empfänger, auf BAföG oder Wohngeld angewiesen),
  • und haben Ihren Wohnsitz entweder in Hannover oder Berlin.

Je nachdem, in welcher Stadt Sie wohnhaft sind, können Sie entweder in Hannover oder Berlin einen Antrag auf die Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei Bürgergeld-Bezug stellen. Andere Städte in Deutschland bieten die Übernahme bislang nicht oder nur in Ausnahmefällen an.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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1 Gedanke zu „Ist eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Bürgergeld-Empfänger möglich?

  1. Astrid S.

    Sportclub (Bildung u Teilhabe) € 10,- pro Monat hat das Amt an den mittlerweile insolvent gewordenen Sportclub überwiesen und die Mutter hat K E I N E Entlastung. Die wurde aber von Gesetztes wegen für die Familien beschlossen!! Nun soll das „Leistungsrisiko“ bei der Mutter liegen, die sich mit dem Verwaltungsaufwand und den Nachforschungen (!) schon übermäßig belastet hat.

    Ja soll denn der Schwanz mit dem Hund wackeln? Deutschland ist hochentwickelt und trotzdem: die Rechtslage ist NICHT klar!!

    Bitte helfen Sie uns.

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