Kooperationsplan löst EGV ab: Das müssen Bürgergeld-Empfänger wissen

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Am 1. Juli 2023 ist es soweit: Die ungeliebten Eingliederungsvereinbarungen beim Jobcenter werden endgültig abgeschafft und im Rahmen vom zweiten Teil der Bürgergeld-Reform durch den Kooperationsplan ersetzt. Dieser soll dann einen „roten Faden“ für die Arbeitssuche der Leistungsempfänger darstellen.

So sollen die Kooperationspläne zwischen Jobcenter und Bürgergeld-Empfänger aussehen

Künftig soll ein Kooperationsplan zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger vereinbart werden.
Künftig soll ein Kooperationsplan zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger vereinbart werden.

Wer in der Vergangenheit Hartz 4 bezogen hat, musste mit seinem Sachbearbeiter eine Eingliederungsvereinbarung treffen. Diese Vereinbarung zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger bildete die Grundlage für die Förderungen und Forderungen des Jobcenters.

Zum Juli übernimmt diese Aufgabe nun der Kooperationsplan. Dieser soll weniger starr und formal sein. Im Mittelpunkt stehen die Bemühungen beider Parteien, den Leistungsempfänger wieder in Arbeit zu bringen.

Der Arbeitslose kann dann mit dem Jobcenter im Rahmen des Kooperationsplans Maßnahmen, wie Weiterbildungen oder Coachings festhalten lassen. Diese sollen dann vom Jobcenter unterstützt bzw. finanziell übernommen werden.

Der Plan wird zwischen einem Sachbearbeiter und dem Leistungsempfänger ausgearbeitet. Kommt es dabei zu gravierenden Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Parteien, so soll das Jobcenter nicht mehr einfach einen Verwaltungsakt erlassen.

Vielmehr ist nun angedacht, dass ein Schlichtungsverfahren angestoßen wird. Im Rahmen dessen soll dann ein Kooperationsplan erarbeitet werden.

Wichtig: Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen dem Kooperationsplan und den früheren Eingliederungsvereinbarungen ist, dass ersterer nicht rechtlich verbindlich sein soll. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Sanktionierung von Leistungsempfängern gänzlich ausgeschlossen ist. Es können auch Bürgergeld-Sanktionen ausgesprochen werden.

Kooperationsplan Teil der zweiten Phase der Bürgergeld-Reform

Die Einführung vom Kooperationsplan zum 1. Juli ist Teil weiterer Reformen, die in Bezug auf die Leistungen für Arbeitsuchende in Kraft treten. So gibt es nun zum Beispiel eine Prämie in Höhe von 150 Euro monatlich, wenn der Bürgergeld-Empfänger an einer Weiterbildung teilnimmt.

Wenn Schüler in den Ferien einem Job nachkommen, wird das Einkommen daraus zukünftig vollständig anrechnungsfrei. Ebenso wird beispielsweise das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Zudem werden die Freibeträge folgendermaßen steigen:

  • Bei einem Verdienst zwischen 520 und 1.000 Euro bleiben 30% davon anrechnungsfrei (bisher waren es 20%).
  • Bis zu 3.000 Euro werden pro Kalenderjahr als Freibetrag gewährt, wenn es sich um steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten handelt.

Gut zu wissen: Gänzlich abgeschafft sind die Eingliederungsvereinbarungen allerdings noch nicht. Bis zum Ende dieses Monats wurden diese nämlich noch abgeschlossen. Da eine EGV immer über einen Zeitraum von sechs Monaten vereinbart wird, wird es diese wohl noch bis zum Beginn des Jahres 2024 geben.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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