Kommt die Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger?

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Zum Ende des Jahres 2024 sorgte Schwerin für Aufsehen, weil die Stadt beschloss, eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger einzuführen. Wie die Tagesschau nun berichtet, soll dies auch in Essen geschehen. Dabei geht es darum, dass Leistungsempfänger einer Tätigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen nachgehen sollen.

Gibt es eine rechtliche Grundlage für eine Arbeitspflicht bei Bürgergeld-Bezug?

In Schwerin wird eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger eingeführt.
In Schwerin wird eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger eingeführt.

Doch können Empfänger von Bürgergeld zur Arbeit gezwungen werden? Erst einmal gilt der Grundsatz, dass Leistungsempfänger nur zumutbare Tätigkeiten annehmen müssen. Unzumutbar ist eine Arbeitsstelle beispielsweise, wenn durch diese die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger ist aber unter Umständen dennoch möglich. Laut § 16d Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) kann das Jobcenter erwerbsfähigen Leistungsberichtigten Arbeitsgelegenheiten zuweisen:

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. […]

Welche gemeinnützigen Arbeiten Bürgergeld-Beziehende in Schwerin künftig ausführen sollen, ist bis dato noch nicht geklärt. Die Stadt will in den kommenden Wochen konkrete Vorgaben in Bezug auf die Arbeitspflicht ausarbeiten.

Wichtig: Zwar sollen Sanktionen drohen, wenn die Empfänger von Bürgergeld ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen, allerdings ist eine komplette Streichung der Leistungen nicht möglich. Das hatte das Bundesverfassungsgericht schon in Bezug auf die damaligen Hartz-4-Sanktionen klargestellt.

Warum sollen Bürgergeld-Beziehende zur Arbeit verpflichtet werden?

Die Arbeitspflicht bei Bürgergeld-Bezug soll für gemeinnützige Tätigkeiten gelten.
Die Arbeitspflicht bei Bürgergeld-Bezug soll für gemeinnützige Tätigkeiten gelten.

Die geplante Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger lässt Erinnerungen an die „Ein-Euro-Jobs“ aus Zeiten wach werden, in denen das Arbeitslosengeld 2 noch Hartz 4 hieß. Im Grunde handelt es sich dabei auch um denselben Sachverhalt. Auch die Ein-Euro-Jobs waren Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d SGB II.

Diese dienen vor allem dazu, Menschen, die zum Beispiel längere Zeit arbeitslos waren, wieder in einen geregelten Tagesablauf mit festen Arbeitszeiten zu führen. Zudem steht für Thorsten Frei, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagfraktion, auch die Gemeinschaft im Vordergrund. Er äußerte sich gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland zur geplanten Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger wie folgt:

Wer Leistungen von der Gemeinschaft erhält, kann auch eine Leistung für die Gemeinschaft erbringen.

Ob es tatsächlich deutschlandweit zu ähnlichen Regelungen kommen wird, bleibt abzuwarten. An einer generellen Arbeitspflicht gibt es nämlich auch einige Kritik. Bernd Fitzenberger vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) äußerte beispielsweise gegenüber der Tagesschau Bedenken, dass eine Arbeitspflicht zu einer geringen Motivation der Arbeitenden sowie zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen könne.

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Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari

Nach erfolgreich abgeschlossenem Jura-Studium an der Universität Bremen, einem Referendariat am OLG Oldenburg und einer zweijährigen Tätigkeit als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde wurde Mohamed El-Zataari 2022 als Rechtsanwalt zugelassen. Besondere Expertise besitzt er im Sozialrecht.

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