Das Wichtigste zur Klage vorm Sozialgericht zusammengefasst:
Wurde ein Widerspruch durch das Jobcenter abgelehnt, ist eine Klage vor dem Sozialgericht der nächste Schritt.
Können sich Bürgergeld-Empfänger die Klage vor dem Sozialgericht nicht leisten, können diese in aller Regel Prozesskostenhilfe beantragen.
Wurde die Klage abgelehnt, besteht noch die Möglichkeit, vor dem Landessozialgericht zu klagen.
Inhalt
Wann ist eine Klage vor dem Sozialgericht sinnvoll?
Wichtige Informationen zur Klage bei Arbeitslosigkeit
Wegen Hartz 4 Klage beim Sozialgericht einreichen
Im Jahr 2015 wurde statistisch gesehen alle 24 Minuten ein Verfahren zu einer Klage wegen Hartz 4 beim Sozialgericht geführt. Ein Rückgang ist bis heute nicht erkennbar. Immer wieder fühlen sich Leistungsempfänger durch Sanktionen oder Ablehnungsbescheide vom Jobcenter benachteiligt.
Das Jobcenter zu verklagen, ist dabei fast zum Alltag geworden. Größte Streitthemen sind meist Hartz-4-Sanktionen oder die Ablehnung von Anträgen auf Erstausstattung, Erstattung der Umzugskosten und die Anrechnung vom Einkommen.
Bevor es zu einer Klage vor dem Sozialgericht kommt, wird in aller Regel im ersten Schritt Widerspruch gegen die Entscheidung vom Jobcenter eingelegt. Dieser führt zu einer erneuten Prüfung des Sachverhalts.
Werden dann beispielsweise die Sanktionen aufrechterhalten, ist Klage vor dem Sozialgericht möglich. Von einem Richter wird der Sachverhalt dann erneut überprüft und ein entsprechendes Urteil gefällt.
Dieser Prozess erfolgt zunächst auf Bezirks- und anschließend auf Landesebene. Wird auch dort das Urteil nicht akzeptiert, fungiert das Bundessozialgericht als letzte Instanz. Urteile von diesem Sozialgericht sind dann bindend und haben meist eine Signalwirkung für andere Verfahren.
Klage beim Sozialgericht: Welche Kosten entstehen?
Wann immer es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, entstehen Kosten. Dabei ist es unwesentlich, um welchen Bereich sich der Rechtsstreit dreht. Die Verfahrenskosten müssen auch bei einer Klage vor dem Sozialgericht getragen werden.
Wer diese entrichten muss, bestimmen die Sozialgerichtsurteile. Wird dem Kläger Recht gegeben, sind die Verfahrenskosten von der Staatskasse zu tragen. Wird die Klage vom Sozialgericht hingegen abgelehnt, trägt der Kläger die Kosten selbst.
Für einen Hartz-IV-Empfänger ist die Begleichung dieser hohen Summen aber in aller Regel utopisch. Allein die Anwaltskosten können oft nicht durch den Hartz-4-Regelsatz gedeckt werden.
Damit in Deutschland eine Chancengleichheit vor Gericht herrscht und niemand aus Geldmangel daran gehindert wird, für sein Recht einzustehen, gibt es die sogenannte Prozesskostenhilfe. Sie ist für einkommensschwache Menschen vorgesehen, welche sich die Gerichtskosten schlicht nicht leisten können.
Um überhaupt eine kostenpflichtige Rechtsberatung durch einen Anwalt erhalten zu können, wird im ersten Schritt in aller Regel die Beratungshilfe gewährt. Rät der Rechtsbeistand zu einer Klage vor dem Sozialgericht, kann beim zuständigen Gericht die Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Hartz-4-Urteile vom Sozialgericht: Eine Übersicht
Im Rahmen der Verfahren werden natürlich immer wieder Urteile durch das Sozialgericht gefällt. Die Erfolgschancen für Hartz-4-Empfänger, wenn Sie gegen das Jobcenter klagen, sollen bei etwas unter 50 Prozent liegen.
Im Folgenden wollen wir Ihnen eine Übersicht ausgewählter Urteile vom Sozialgericht präsentieren. Dabei wird vor allem das Thema Hartz-IV-Sanktionen in den Fokus gerückt.
Urteile vom Sozialgericht zu Hartz-IV-Sanktionen
Ein Urteil zum Arbeitslosengeld 2 steht häufig in Zusammenhang mit Sanktionen. Wenn ein Leistungsempfänger gegen die ihm auferlegten Pflichten verstößt, kann eine Kürzung des Regelsatzes vorgenommen werden.
Diese beträgt im ersten Schritt 30 und bei wiederholter Pflichtverletzung 60 Prozent. Im schlimmsten Fall kann der Anspruch auf Hartz IV komplett erlöschen. Kommt ein Leistungsempfänger seiner Meldepflicht nicht nach, werden die Leistungen um zehn Prozent gekürzt.
Im Zusammenhang mit diesen Sanktionen werden immer wieder Stimmen laut, die eine Abschaffung selbiger fordern. Hauptargument dabei: durch die Strafen sei das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet.
Viele Urteile beim Sozialgericht befassen sich daher mit solchen Fällen. Das Sozialgericht Gotha urteilte, dass die Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig seien (Az: S 15 AS 5157/14). Da das Sozialgericht das Urteil allerdings nicht ausreichend begründen konnte, wurde der Fall nicht vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt und somit ein allgemeingültiges Urteil gefällt.
Letzte Instanz Bundesverfassungsgericht: Entscheidungen stehen weiter aus
Nicht nur in Bezug auf die Sanktionen bei Hartz IV liegen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unzählige Klagen vor. Auch die Eingliederungsvereinbarung sorgt regelmäßig dafür, dass Betroffene diese nicht akzeptieren wollen.
Dabei handelt es sich quasi um einen Vertrag zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger. Im Rahmen dessen werden Rechte und Pflichten für beide Partien definiert. Für einen Hartz-4-Beziehenden wird beispielsweise eine Mindestanzahl an Bewerbungen vorgegeben.
Wird diese nicht erreicht können Sanktionen folgen. Dies sorgt immer wieder für Diskussionen, da sich einige Betroffene hier mit einer Verletzung ihres Grundrechts auf Vertragsfreiheit konfrontiert sehen.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich über kurz oder lang allerdings mit diesen Themen auseinandersetzen müssen. Die entsprechenden Urteile werden vom Sozialgericht mit Spannung erwartet, da sie eine weisende Wirkung haben.
Weitere Urteile vom Sozialgericht zu unterschiedlichen Themen
- Für eine künstliche Befruchtung muss kein Darlehen gewährt werden/ Sozialgericht Berlin (AZ:S 127 AS 32141/12)
- Ein Lottogewinn darf als Einkommen gewertet werden und mindert somit den Regelsatz/ Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 19 AS 77/09)
- Ein Anspruch auf ein Darlehen für einen neuen Fernseher besteht nicht, da dieser nicht zu den grundlegenden Bedürfnissen gehört/ Bundessozialgericht (AZ: B 14 AS 75/10 R)
- Eine steuerliche Rückerstattung darf als Einkommen gewertet und somit auf die Leistungen angerechnet werden/Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (AZ: 1 BvR 2007/11)