Das Wichtigste zur Kindergrundsicherung
Die Kindergrundsicherung soll alle staatlichen Leistungen und Hilfen für Kinder (zum Beispiel Kindergeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe) zusammenfassen. Oberstes Ziel ist dabei, einer Kinderarmut vorzubeugen.
Mit dem Gesetzgebungsverfahren soll nach der Sommerpause 2023 begonnen werden. Mit Beginn des Jahres 2025 soll die Grundsicherung für Kinder dann in Kraft treten.
Die Höhe der Kindersicherung wird sich aus zwei verschiedenen Komponenten zusammensetzten: Einem Garantiebetrag von 250 Euro (soll der aktuellen Höhe des Kindergelds entsprechen) sowie einem Zusatzbetrag. Für diesen Teil der Kindergrundsicherung soll eine Einkommensgrenze gelten, anhand welcher die Zusatzleistung berechnet wird.
Beim Kindergeld handelt es sich um eine Leistung, die nur einen Teil der staatlichen Hilfen, die Kinder erhalten können, abbildet. Mit der Kindergrundsicherung sollen alle Leistungen gebündelt werden. Das soll sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung der Anträge deutlich vereinfachen.
Inhalt
Wann wird es eine Kindergrundsicherung in Deutschland geben?
In den Medien gibt es in den letzten Jahren immer mehr Beiträge, welche sich mit einer steigenden Kinderarmut in Deutschland befassen. Demnach sind viele Sprösslinge armutsgefährdet oder längst davon betroffen.
Es gibt allerdings unterschiedliche staatliche Leistungen, welche den Kindern ein zumindest finanziell sorgenfreieres Aufwachsen ermöglichen sollen. So gibt es zum Beispiel das Kindergeld, den Kinderfreibetrag oder die Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Diese müssen allerdings an unterschiedlichen Stellen beantragt werden. Daher soll es nun zu einer Reform kommen: Zum Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung in Deutschland eingeführt werden. In einem Eckpunktpapier, welches das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 18. Januar 2023 veröffentlicht hat, sind die Ziele der Kindergrundsicherung definiert:
Die Einführung der Kindergrundsicherung ist eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und daher nicht nur das Leistungsniveau erhöhen, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreichen. Bisherige finanzielle Förderungen wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II/XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes bündeln wir in einer Leistung, die aus zwei Bestandteilen bestehen wird, dem für alle Kinder und Jugendlichen zu zahlenden Garantiebetrag sowie ergänzend einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag.
Gut zu wissen: Damit eine Kindergrundsicherung auch tatsächlich eingeführt werden kann, ist ein Gesetzgebungsverfahren vonnöten. Dieses soll nach aktuellem Stand nach der Sommerpause 2023 angestoßen werden.
Kindergrundsicherung: Diese Höhe ist vorgesehen
Die neue Kindergrundsicherung soll sich aus zwei Komponenten zusammensetzen:
- Garantiebetrag: Dieser soll dem aktuellen Kindergeld entsprechen und jedem Sprössling unabhängig vom Einkommen der Eltern zustehen.
- Zusatzbetrag: Dieser Teil ist eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung und kann daher je nach finanzieller Lage der Familie variieren.
Die genaue Höhe der Kindergrundsicherung muss dann also im Einzelfall ermittelt werden. Zudem können sich auch die maximalen Beträge, beispielsweise für die Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 120 Euro) bis zur Einführung der Kindergrundsicherung noch einmal ändern.
Kindergrundsicherung beantragen: So gehen Sie vor
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Einführung der Kindergrundsicherung soll eine vereinfachte Beantragung sein. Dazu will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein digitales Kindergrundsicherungs-Portal in Betrieb nehmen.
Weiterhin plant das Ministerium einen automatisierten „Kindergrundsicherungs-Check“ zu entwickeln. Durch diesen soll eine automatisierte Prüfung vorgenommen werden, ob Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung haben. Sind solche Betroffenen durch das System ausfindig gemacht, sollen diese direkt angesprochen und zur Antragstellung ermutigt werden.
Wichtig: Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 können sich noch viele Punkte ändern. Die bisherigen Pläne müssen erst einmal dem Gesetzgebungsverfahren im Sommer 2023 Stand halten.