Kurz & bündig: Das Wichtigste zur Kindergelderhöhung
Seit dem 1. Januar 2025 stehen Ihnen für jedes Kind 255 Euro Kindergeld pro Monat zu.
In unserem Ratgeber zu den Auszahlungsterminen vom Kindergeld können Sie genau nachlesen, wann die Leistung ausgezahlt wird.
Für Bürgergeld-Empfänger macht die Kindergelderhöhung keinen Unterschied, da das Kindergeld auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet wird.
Inhalt
Was ist Kindergeld und wer hat einen Anspruch darauf?
Frischgebackene Eltern haben in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld. Dieses wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Für jedes Kind beträgt das Kindergeld nach derzeitigem Stand [2025] 255 Euro.
Da die Höhe des Kindergeldes an das Existenzminimum geknüpft ist, muss die Summe regelmäßig an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. Dazu wird vom Bundeskabinett eine Kindergelderhöhung beschlossen. Diese sorgt dafür, dass die Eltern monatlich etwas mehr Geld zur Verfügung haben.
Wann fand die letzte Kindergelderhöhung statt? Wie hoch ist das Kindergeld? Wann wird es ausgezahlt und wann können Eltern mit einer Nachzahlung rechnen? Wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Grundsätzliche Informationen zum Kindergeld
Kindergeld erhalten alle Eltern, die in Deutschland wohnen und hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Das Kindergeld dient dementsprechend als Steuervergütung und wird einkommensunabhängig ausgezahlt.
Grundsätzlich bekommen Erziehungsberechtigte das Kindergeld bzw. die Kindergelderhöhung für ihre minderjährigen Kinder. Volljährigen Kindern steht das Kindergeld zu, wenn diese entweder arbeitslos sind (bis zum 21. Lebensjahr) oder sich noch in der Ausbildung befinden (bis zum 25. Lebensjahr).
Für Kinder, die durch einen fehlenden Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die gleichen Regelungen wie für Kinder in einer Ausbildung. Nach dem Abschluss der ersten Berufsausbildung wird das Kind beim Kindergeld nur berücksichtigt, wenn dieses keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Wochenstunden nachgeht.
Letzte Kindergelderhöhung: Wann wurde das Kindergeld erhöht?
Zum 1. Januar 2025 gab es die vorerst letzte Kindergelderhöhung. Eltern bekommen nun für jedes Kind 255 Euro pro Monat.
Seit 2024 beträgt der Kinderfreibetrag laut Bundesfinanzministerium 6.384 Euro statt vorher 6.024 Euro. Damit stieg der Betrag um 360 Euro an. Auch der steuerliche Grundfreibetrag wurde ab 2024 angehoben. Dieser beträgt nun 11.604 Euro. Zudem beträgt der Kinderzuschlag 255 Euro.
Aber wann war davor die letzte Kindergelderhöhung? Im Oktober 2020 hatte das Bundeskabinett eine Kindergelderhöhung beschlossen, welcher im Dezember 2020 der Bundesrat zugestimmt hat. Damit stieg das Kindergeld ab dem 01.01.2021 auf 219 Euro.
Seit 2015 bekommen Eltern bereits ein erhöhtes Kindergeld. Noch 2012 belief sich das Kindergeld auf 184 Euro für das erste und zweite Kind. Im Jahr 2015 wurde dieses auf 188 Euro für die ersten beiden Kinder erhöht. Vor 2017 fand 2016 eine weitere Kindergelderhöhung um jeweils zwei Euro pro Monat und pro Kind statt.
Wann wird die Kindergelderhöhung ausgezahlt?
Das Kindergeld wird monatlich über die Familienkasse an die Kindergeldberechtigten ausgezahlt. Die Überweisungstermine für das Kindergeld werden bereits im Vorfeld festgelegt und richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Die Kindergeldnummer können Sie Ihrem Kontoauszug oder dem Kindergeldbescheid entnehmen.
Die Überweisungen beginnen am Anfang des Monats mit den Endziffern 0 und 1. Anschließend folgen die Endziffern 2 bis 7 bis zur Mitte des Monats. Im letzten Drittel des Monats wird das Kindergeld mit den Endziffern 8 und 9 ausgezahlt. Der späteste Termin ist damit meistens der 20. bis 22. Tag des Monats für die Kindergeldauszahlung.
Aber ab wann gibt es vom Kindergeld die Erhöhung ausgezahlt? Die Kindergelderhöhung 2025 wird bereits ab Januar des gleichen Jahres überwiesen. Eltern erhalten ab Januar also nicht mehr 250 Euro für das erste und zweite Kind, sondern bereits 255 Euro pro Kind ausgezahlt.
2015 fand die Kindergelderhöhung rückwirkend statt. Eltern hatten damit einen Anspruch auf die Kindergelderhöhung von mehreren Monaten. Die Familienkasse zahlte ab Oktober 2015 das erhöhte Kindergeld plus die Nachzahlung der Erhöhung der vergangenen Monate in einer vollen Summe aus. Auch hier hing der Auszahlungstermin mit der Endziffer der Kindergeldnummer zusammen.
Wie hoch sind die Zahlbeträge nach der Kindergelderhöhung?
Durch die Kindergelderhöhung ergeben sich dementsprechend auch höhere Zahlbeträge beim Kindergeld. Eltern erhalten etwas mehr Geld für ihre Kinder. Wie hoch dieses 2021 in der Summe ausfällt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Kinder | Höhe des Kindergelds | |
---|---|---|
2024 | 2025 | |
1. und 2. Kind | 250 Euro | 255 Euro |
3. Kind | 250 Euro | 255 Euro |
ab dem 4. Kind | 250 Euro | 255 Euro |
Wann folgt die nächste Kindergelderhöhung?
Viele Eltern stellen sich nach der Kindergelderhöhung 2025 folgende Frage: Wann wird das Kindergeld erneut erhöht? Das aktuelle Kindergeld wird sich in diesem Jahr nicht mehr ändern. Eine weitere Erhöhung steht somit frühstens 2026 an.
Profitieren Bürgergeld-Empfänger auch von der Auszahlung der Kindergelderhöhung?
Grundsätzlich haben Bürgergeld und Kindergeld einen Bezug zum Existenzminimum. Ersteres dient dazu, das Existenzminimum einer berechtigten Person zu sichern. Kindergeld dient hingegen zur verfassungsrechtlich garantierten Freistellung des Existenzminimums.
Seit dem 1. Januar 2008 wird das Kindergeld allerdings als Einkommen des Kindes gewertet. Dadurch kann ein minderjähriges Kind, welches wie seine Eltern auf Bürgergeld angewiesen ist, aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheiden, wenn es Kindergeld bezieht. Dementsprechend ist durch das Kindergeld keine Bedürftigkeit mehr gegeben, sodass die Eltern unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Leistungen haben, die sich aus der Bedarfsgemeinschaft ergeben.
Das Kindergeld wird den Eltern zugerechnet, wenn die Kinder volljährig sind. Meistens wird das Kindergeld auf das Konto der Eltern ausgezahlt. Lebt das Kind allerdings nicht mehr im elterlichen Haus und es kann glaubhaft gemacht werden, dass die Eltern das Geld an das Kind weitergeben, wird das Kindergeld und somit auch die Kindergelderhöhung nicht auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet.
In allen anderen Fällen müssen Bürgergeld-Empfänger damit rechnen, dass das Kindergeld auf die Bezüge von der Agentur für Arbeit angerechnet werden. Damit bewirkt die Kindergelderhöhung im Portemonnaie der Sozialempfänger nichts. Das gesamte Kindergeld sowie die Kindergelderhöhung wird auf den Leistungsanspruch angerechnet, sodass nicht mehr Geld als vor der Erhöhung vom Kindergeld zum Leben übrig bleibt.