Wird bei Bürgergeld-Bezug das Kindergeld auf den Regelsatz angerechnet?

Das Wichtigste zum Kindergeld bei Bürgergeld-Bezug in Kürze

Haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf Kindergeld?

Ja. Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern. Die finanzielle Situation spielt dabei keine Rolle.

Wird Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja. Kindergeld wird vollständig auf die Bürgergeld-Leistungen vom Jobcenter angerechnet und mindert den Regelsatz entsprechend.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Kind. Die Höhe vom Kindergeld, welches Ihnen zusteht, können Sie mit diesem Rechner ermitteln.

Nutzen Sie den kostenlosen Kindergeld-Rechner

Was ist Kindergeld und welchen Zweck erfüllt es?

Wird Kindergeld auf Hartz IV angerechnet? Hier lesen Sie mehr dazu.
Wird Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet? Hier lesen Sie mehr dazu.

In Deutschland lebende Familien mit Kindern können als Steuervergütung das sogenannte Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Die Höhe ist seit 2023 für jedes Kind gleich und wird fast jährlich an das aktuelle Preisniveau angepasst. Welche Besonderheiten gelten bei Bürgergeld-Bezug und Kindergeld?

Wird das Kindergeld eigentlich auf die Leistungen angerechnet? Wenn ja, wie erfolgt beim Kindergeld die Anrechnung auf das Bürgergeld? Wird eine Rückzahlung vom Kindergeld bei Bezug von Bürgergeld als Einkommen berücksichtigt? Antworten auf diese Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Hartz 4 für das Kind: Unterhalt und Kindergeld gelten als Einkommen.
Bürgergeld für das Kind: Unterhalt und Kindergeld gelten als Einkommen.

Das Kindergeld wird in der Höhe des Existenzminimums des Kindes gezahlt und dient der Steuerfreistellung des Einkommens der Eltern. Das Existenzminimum bezieht sich auf den Bedarf das Kindes für Betreuung und Erziehung. Gezahlt wird das Kindergeld monatlich von der Familienkasse.

Bevor wir auf den Bezug von Bürgergeld und das Kindergeld eingehen, erläutern wir in unserem Ratgeber, wer überhaupt einen Anspruch auf Kindergeld hat. Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, erhalten Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz.

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen und beispielsweise eine Niederlassungserlaubnis besitzen, können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld haben. Bei EU-Bürgern und Staatsangehörigen eines EWR-Staates sowie Schweizern genügt bereits ein Wohnsitz in Deutschland für den Kindergeldanspruch.

Auch Personen, die im Ausland wohnen, in Deutschland allerdings unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld. Eltern, die in der Schweiz, in einem Staat der EU oder EWR leben, können nach dem Bundeskindergeldgesetz einen Kindergeldanspruch haben, sofern sie in Deutschland erwerbstätig sind.

Kindergeld beantragen können auch unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte. Ein Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht außerdem, wenn Sie

  • in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Agentur für Arbeit stehen,
  • als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig sind,
  • als Beamter eine bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands zugewiesene Tätigkeit ausüben,
  • als Ehegatte oder Lebenspartner eines NATO-Truppenmitglieds in Deutschland leben oder die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen oder
  • in Deutschland beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig sind bzw. Rente nach deutschen Rechtsvorschriften beziehen und in einem EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz leben.

Aber wie sieht das aus, wenn Sie einen Regelsatz vom Jobcenter und Kindergeld erhalten? Wird das Kindergeld vom Bürgergeld abgezogen? Dazu lesen Sie in den folgenden Abschnitten mehr.

Weitere Ratgeber zum Kindergeld:

Bekommen Bürgergeld-Empfänger Kindergeld?

Bei Hartz 4 wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet und der Regelsatz gekürzt.
Bei Bürgergeld wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet und der Regelsatz gekürzt.

Grundsätzlich kann das Kindergeld trotz Bürgergeld-Bezug beantragt werden. Wichtig ist allerdings, dass die obenstehenden Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem müssen Kinder

  • im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandt (dies gilt auch für adoptierte Kinder) sein,
  • die Kinder des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners bzw. Enkelkinder sein, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat oder
  • Pflegekinder sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf das Obhuts- und Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr bestehen.

Generell wird neben dem Bürgergeld-Regelsatz das Kindergeld für Kinder bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch auch darüber hinaus bestehen. Dies ist beispielsweise bei einer Ausbildung und einem Erststudium bis zu einem Alter von 25 Jahren der Fall.

Behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, haben auch nach der Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld. Damit Sie trotz Bürgergeld-Bezug Kindergeld beantragen können, wird zur Beantragung die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes benötigt.

Wie viel Kindergeld wird an Bürgergeld-Beziehende gezahlt?

Das Kindergeld wird je nach Anzahl der Kinder von der Familienkasse gezahlt. Die Höhe wird fast jährlich an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Ab dem 1. Januar 2023 haben erhalten anspruchsberechtigte Eltern folgende Summen:

Höhe des Kindergelds
20222023
1. und 2. Kind219 Euro250 Euro
3. Kind225 Euro250 Euro
ab dem 4. Kind250 Euro250 Euro

Versorgen Eltern beispielsweise drei Kinder im Haushalt, erhalten Sie insgesamt 750 Euro Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Wird das Kindergeld auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet?

Grundsätzlich handelt es sich beim Kindergeld um Einkommen des Kindes. Daher wird bei Bezug von Bürgergeld das Kindergeld auf den Regelsatz angerechnet Gleiches gilt auch für den Kindesunterhalt eines leistungsberechtigten Kindes. Auch dieser wird auf den maßgeblichen Regelsatz angerechnet.

Beim Kindergeld handelt es sich um eine vorrangige Leistung. Besteht ein Anspruch auf Kindergeld, muss es beantragt werden, bevor Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialgeld in Anspruch genommen werden können. Durch die vorrangige Leistung des Kindergeldes mindert sich der monatliche Regelsatz.

Aber wie verhält sich dies, wenn neben Bürgergeld und dem Kindergeld auch Kindesunterhalt vom anderen Elternteil gezahlt und damit der maßgebliche Regelsatz überschritten wird? In diesem Fall kann der Einkommensüberhang des Kindes der Mutter als Einkommen angerechnet werden. Dies ist allerdings nur bis zu der Höhe des Kindergeldes möglich. Darüber hinaus fällt das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen wird nicht mehr berücksichtigt.

Was gilt bei Bezug von Bürgergeld in Bezug auf das Kindergeld für Volljährige?

Wird Kindergeld vom Hartz-4-Satz abgezogen?
Wird Kindergeld vom Bürgergeld-Satz abgezogen?

Auch für volljährige Kinder, die einen Anspruch auf Bürgergeld und Kindergeld haben, gilt die Anrechnung wie oben beschrieben. Lebt das Kind allerdings nicht mehr im elterlichen Haushalt, weil es eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, und die Eltern sind aber Bürgergeld-Empfänger, mindert das Kindergeld nicht zwangsläufig den Regelsatz.

Beim Kindergeld handelt es sich um Einkommen der Kinder. Dieses wird allerdings in der Regel an einen Erziehungsberechtigten gezahlt. Damit diese Summe den Eltern aber nicht auf den Regelsatz angerechnet wird, müssen Leistungsberechtigte dafür sorgen, dass die Kinder das Geld erhalten.

Dies kann durch eine monatliche Zahlung des Kindergeldes auf das Konto des Kindes nachgewiesen werden. Auch der Nachweis einer Barauszahlung der Leistung an das entsprechende Kind ist dabei denkbar. Wichtig ist allerdings, dass das Kindergeld im Monat des Zuflusses weitergeleitet wird. Andernfalls kann es zu einer Kürzung des Regelsatzes kommen.

Wird bei Bürgergeld-Bezug das Kindergeld bei einer Rückzahlung angerechnet?

Es kann unterschiedliche Gründe für eine Nachzahlung vom Kindergeld geben. Zu den häufigsten zählt eine rückwirkende Anpassung des Kindergeldes oder aber eine rückwirkende Beantragung der Leistung. Aber wie wird diese auf den Bürgergeld-Regelsatz angerechnet?

Dabei gilt es zu beachten, dass es sich beim Kindergeld um eine laufende Zahlung und damit um ein laufendes Einkommen handelt. Einmalige Zahlungen darf das Jobcenter auf sechs Monate verteilt anrechnen. Laut einem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 8. Juli 2016 [Az. S 63 AS 7815/16 ER] darf dies bei einer Kindergeldnachzahlung aber nicht geschehen.

Erhalten Sie also bei Bürgergeld-Bezug das Kindergeld als Nachzahlung, darf Ihnen das Jobcenter die Summe nur im Monat des Zuflusses auf den Regelsatz anrechnen. Eine Anrechnung der Nachzahlung als einmaliges Einkommen mit einer Aufteilung auf sechs Monate ist daher nicht erlaubt.

Widerspruch gegen eine falsche Anrechnung des Kindergeldes auf das Bürgergeld

Die Anrechnung vom Kindergeld auf Hartz 4 wird vom Jobcenter übernommen.
Die Anrechnung vom Kindergeld auf das Bürgergeld wird vom Jobcenter übernommen.

Wo Menschen arbeiten, werden auch Fehler gemacht. So kann es auch einem Sachbearbeiter im Jobcenter passieren, dass ihm bei der Berechnung Ihres Bürgergeld-Satzes ein Fehler unterlaufen ist. Gehen Sie davon aus, dass Ihr Bescheid fehlerhaft ist, können Sie einen Widerspruch gegen diesen einreichen.

Dies ist z. B. auch möglich, wenn Ihnen der Regelsatz bei Bezug von Bürgergeld durch das Kindergeld drastisch gekürzt wurde. Ein Widerspruch ist grundsätzlich kostenlos. Bürgergeld-Empfänger können den Bescheid auch unentgeltlich von einem Anwalt überprüfen lassen, wenn sie einen Beratungshilfeschein vorlegen können.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

48 Gedanken zu „Wird bei Bürgergeld-Bezug das Kindergeld auf den Regelsatz angerechnet?

  1. Krohne

    Hallo und schön guten Abend ich lebe mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner 11 jährigen zieh Tochter und meinen 1 jährigen Baby. Ich glaube wir werden vom amt übers Ohr gehauen wir haben Einnahmen unterhalt vom Vater Kindergeld 408 elterngeld 150,- so ich bekomm vom amt 190 Euro überwiesen auf mein Konto und meine Freundin 280 Euro ist das rechtens kann uns da jemand helfen ich bin mir ratlos als wir noch nicht in einer Bedarfsgemeinschaft wahren hat jeder von uns was an de 400 bekomm aufs Konto

  2. Phil

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bezog von Ende Juli 19 bis September jeweils am 28. des Monats für den Folgemonat Harz4. Das Kindergeld wurde immer abgezogen. Die Kindergeldzahlung wurde jedoch für den Oktober eingestellt. Ich erhielt also zunächst für den Oktober vom Jobcenter die Zahlung aber mit verrechneter Kindergeldsumme, die mir aber von der Kindergeldkasse nicht gezahlt wurde. Ich habe dann beim Jobcenter die Zahlung der Differenz beantragt und einen Teil (174€ statt 204€) bekommen, was ich auch bis heute nicht verstehe, aber gut. Nun habe ich das Kindergeld für den Oktober nachtröglich beantragt. Sollte ich nun tatsächlich eine Kindergeldnachzahlung über 204€ für Oktober bekommen und der Zufluss im November sein, könnte mir das Jobcenter dies dann Rückwirkend verrechnen und eine Rückforderung aufstellen? Bin jetzt seit Mitte des Monats Oktober wieder in Arbeit.
    Vielen Dank und freundliche Grüße

  3. Gebriele

    Wenn ein minderjähriges Kind seinen Bedarf aus eigenem Einkommen (z.B. Zinserträge) decken kann und damit aus der BG herausfällt und dann eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, erfolgt dann dennoch eine Anrechnung des Kindergeldes auf die ALG2 Bezüge der Mutter, mit der das Kind zusammen lebt?

  4. Brigitte

    Ich lebe zusammen mit meiner Tochter (13 Jahre). Da fällt nun aus der BG heraus, da Sie ab 2020 Ihren Bedarf durch Zinseinnahmen decken kann. Ab dann also wohl Haushaltsgemeinschaft. Ich habe geteiltes Sorgerecht mit meinem Mann und zur Zeit wird ja 50% des Kindergeldes bei ihm auf den Unterhalt (der dann auch wegfallen kann) angerechnet.

    Wird mir dann in Zukunft das komplette Kindergeld vom H4 abgezogen, oder nur 50%, weil der Rest meinem Mann zusteht? Macht es hierbei einen Unterschied, ob wir uns die Betreuung 50/50 teilen im Wechselmodell oder dies anders verteilt ist?

  5. Oli

    Hallo, ich erhalte Hartz V und noch Kindergeld von meinem Sohn. Kann das Amt das Kindergeld bei mir anrechnen und anziehen? Weil erhalte weniger als vorher trotz kindergeld. Wie kann ich das vermeiden das das Kindergeld mir angerechnet wird und meinem Sohn zusteht?

  6. jasmin

    Hallo,
    ich bin Hartz IV-Bezieher. Die Familienkasse stellt mir ungerecht eine Rückforderung zu. Ich habe einen Einspruch erhoben. Aber bis ich ein Ergebnis bekomme, möchte ich in Raten die Forderung tilgen lassen. Deshalb habe ich auch einen Antrag zu Familienkasse gestellt. Somit wird sich mein Kindergeld monatlich um 10% mindern. Kann diese Minderung bei Regelsatzzahlung der HartzIV angerechnet werden, dass ich somit vom Jobcenter diese 10% als Lebensunterhaltsleistung erhalten kann. Wenn ja, soll ich einen Antrag an Jobcenter stellen?
    Danke im Voraus

    1. Helmut

      Hallo,

      wir beziehen ALG2, jetzt hat unsere 14-jährige Tochter angefangen Zeitungen auszutragen.
      Ihr Verdienst von ca 60,- wird uns als Einkommen abgezogen, da Sie mit Kindergeld auf 264,-Euro kommt.
      Kann ich dagegen angehen oder ist das richtig´?

      Danke

  7. Alkhanov A.

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir bekommen Geld von Jobcenter und letzte Monat haben Kindergeld beantragt. Wir haben 2700 € bekommen von Familienkasse und die nächsten 5 Monate erhalten wir 400 Euro pro Monat. Meine frage: Sollte das Jobcenter auch nach wie vor Leistungen erbringen? Im Moment erhalten wir nur 400 Euro pro Monat für 4 Personen ( 2 Erwachsene und 2 Kinder).
    Danke und voraus.
    Grüß aus Hamburg

  8. Ute

    Hallo mein 18jähriger Sohn ist vor kurzem ausgezogen und wohnt jetzt in einem anderen Bundesland.
    Er bezieht zur Zeit Hartz 4 kann er trotzdem Kindergeld beantragen und wird ihm das von seinem Regelsatz
    abgezogen?

  9. Manuel 96

    Hallo, ich bin 22 Jahre alt, wohne seit 2015 alleine und bekomme das Geld direkt auf mein Konto. Ich habe im September 2018 eine Ausbildung bekommen und habe jetzt eine hohe Aufforderung bekommen von ca 4400 euro. Darf das sein und darf es angerechnet werden, weil ich ja alleine wohne und ich das Kindergeld direkt auf mein Konto bekommen habe. Muss ich es zurückzahlen?

  10. Laura

    Guten Abend,
    ich beziehe zur Zeit leider hartz vier und bin auch von der Psychologin des Jobcenters zur Zeit berufsunfähig geschrieben. Ich bin erst 22 Jahre alt, lebe nicht Zuhause und habe nun eine Nachzahlung in Höhe von 1.358 € von der Familienkasse, sprich Kindergeld erhalten. Dies war das Kindergeld von 7 Monaten. Wie geht das Jobcenter jetzt vor? Wird mir die komplette Summe angerechnet? Verstehe das nicht so ganz mit den 6 Monaten. Freue mich sehr über eine Antwort. Vielen Dank im Vorraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Laura M.

  11. Uschi

    Kindergeld wird angerechnet als Einkommen. Wenn Du dieses Einkommen von der Familienkasse nicht bekommst, geht der jc in Vorleistung, bzw. gleicht diesen Betrag aus und stellt einen Rückerstattungs-Antrag bei der FK. Wenn die FK dann fertig geprüft hat und es zur Auszahlung kommt, wird der vom jc ausgelegte Betrag an den jc rückerstattet und die zukünftigen Leistungern erhältst du von der FK. So sollte es theroretisch sein, – praktisch werden hier viele Fehler gemacht.
    Vom jobcenter kannst du einen Überprüfungsantrag stellen, mit dem Hinweis, dass das angerechnete Kindergeld tatsächlich nicht zugeflossen ist. Bei der FK erhältst du nur die letzten 6 Monate ab Antragstelltung. Wenn Deine Anträge ungültig waren, gab es vielleicht von irgendeiner Seite einen Hinweis oder eine Aufforderung zur Mitwirkung… dazu kenne ich zu wenig Details. Mich wundert nur, dass du erst nach 14 Monaten merkst, dass kein KG bei Dir bezahlt wird:( 192 Euro merkt man ja doch, wenn sie fehlen. Alles Gute

  12. Dawid

    Hallo, bei mir wurde vom Juni 2017 (Als ich angefangen habe ALG2 zu beziehen) bis zum August 2018 das Kindergeld angerechnet (Info: Ich bin das Kind), obwohl ich überhaupt kein Kindergeld bezogen habe. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Familienkasse mir das Kindergeld nicht rückwirkend zahlt, weil die ganzen Anträge die ich gestellt habe ungültig waren (Adresse der Mutter konnte über Monate hinweg nicht gefunden werden). Kann ich jetzt für die vergangenen 14 Monate die Nachzahlung vom Jobcenter verlangen? Immerhin wurde mir für diesen Zeitraum wie gesagt Kindergeld angerechnet, obwohl ich keins erhalten habe.

  13. Florian

    Hi, ich hab jetzt im August eine Ausbildung angefangen und hab davor auch bei einem anderen Unternehmen ein eqj (einstiegsqualifizierungsjahr) absolviert und davor auch schon andere Sachen zur Ausbildungssuche gemacht. Sprich ich war die ganze Zeit Ausbildungssuchend. Ich habe in diesen Monaten bzw über 1 Jahr kein Kindergeld bekommen da ich nicht wusste das mir das zusteht. Meine Frage jetzt: kann ich das rückwirkend beantragen? Wenn ja, wird das Jobcenter mir das anrechnen und das Geld einsacken oder sonstiges? Wenn nicht, kann ich wenigstens für jetzt Kindergeld beantragen ohne das dass Jobcenter mir das anrechnet?
    Zu mir: bin 22 Jahre und lebe alleine mit meiner Frau und Kind.

  14. Alexa

    Hallo zusammen.
    Ich hätte da eine Frage.
    Mein Freund ist Schüler und hat jetzt eine Kindergeld Nachzahlung erhalten.
    Jetzt rechnet ihm das Jobcenter die Nachzahlung für die nächsten 6 Monate an.(zusätzlich zum normalen Kindergeld )
    Ich bin etwas verwirrt weil ich gelesen habe das die das eigentlich nicht dürfen. Stimmt das?

    MfG Alexa

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alexa,

      hier sollten Sie einen Anwalt einschalten, da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen, denn der Fall ist nicht klar. In der Regel müssen laufende Einkommen wie Kindergeld in dem Monat angerechnet werden, in dem sie anfallen. Einmalige Zahlungen wie Rückzahlungen hingegen können auf sechs Monate angerechnet werden, wenn ansonsten der Anspruch auf Hartz 4 aussetzen würde.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. dan

    hey 🙂
    unser kind lebt zu 50% bei jeweils einem der elternteile.
    die mutter ist bezieherin von hartz 4. der vater ist selbsständig.
    die mutter hat jetzt hartz4 für das kind beantragt und der ich das kindergeld.
    da es sich um ein geteiltes sorgerecht handelt und jeder gleichviel zeit mit dem kind verbring und daher auch
    jeder zusätzliche kosten hat, ist diese aufteilung doch eigentlich logisch. funktioniert das so oder habe ich etwas nicht bedacht? danke und grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dan,

      es ist durchaus möglich das so aufzuteilen. Im Einzelfall spielt es aber eine Rolle, wie viele Stunden/Tage das Kind bei jedem Elternteil verbringt, wo es seinen Hauptwohnsitz hat und ob Unterhalt gezahlt wird. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir die individuelle Lage leider nicht abschätzen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Karin

    Frage: Meine Tochter 24 Jahr alt und alleinerziehende Mama von einem 2 jährigen Sohn bekommt Hartz4. Sie wohnt mit ihrem Sohn in einer eigenen Wohnung. Sie fängt im August eine Lehre an und wir könnten für sie wieder Kindergeld beantragen. Muss sie das der Job-Börse dann melden?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karin,

      da Kindergeld auf Leistungen vom Jobcenter angerechnet wird, sollte es dem Jobcenter mitgeteilt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Steffi

    Hallo, ich bin 20 Jahre alt und bin seid 2 Jahren vom ärztlichen Dienst krank geschrieben . Habe ich trotzdem ein Anrecht auf Kindergeld ? Ich bekomme meinen normalen Regelsatz ( meine 416 € ) wird das Kindergeld damit verrechnet ? Und wie viel Geld hab ich dann insgesamt noch? Lebe allein in einer eigenen Wohnung

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Steffi,

      Kindergeld sollten Sie weiterhin erhalten. Dieses wird vollständig auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Anja

    Hallo , meine Tochter 19 wohnt bei ihrem Freund arbeitet auf 450,-€ Basis.
    Ich werde aufgestockt da ich noch einen 4 j alten Sohn habe. Seit 2 Monaten berechnet mir das Amt das Kindergeld von meiner Tochter an obwohl ich ihr dies je nach dem Bar oder per Überweisung gebe. Eine Mitteilung das sie es monatl erhält liegt bereits vor! Aber das Amt rechnet mir das Kindergeld immer noch an?!
    Mittlerweile komm ich an den Punkt wo ich nicht mehr weiß wie ich zur Arbeit kommen soll!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anja,

      laut der „Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“ § 1 Abs. 1 Satz 8 ist „Kindergeld für Kinder des Hilfebedürftigen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende Kind weitergeleitet wird“ nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, der hilft Ihnen auch bei einem eventuellen Widerspruch gegen den Bescheid.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Anja

    Schönen guten Abend!

    Ich habe einen ALG II Antrag gestellt und habe folgende Fragen:
    Ich lebe gemeinsam mit meinen 3 Kindern (Pflegekinder), die ich allein großziehe.
    Meine Älteste ist Volljährig und studiert mittlerweile und bekommt ein Stipendium. Allerdings beziehe ich für sie Kindergeld. Meine beiden Jüngeren gehen noch zur Schule.
    Wir bilden ja laut Gesetz keine Bedarfs sondern eine HAUSHALTSGEMEINSCHAFT.

    Seit meine Große volljährig geworden ist, stehen wir nicht mehr offiziell in einem Pflegeverhältnis, aber natürlich wohnt sie weiterhin als meine Tochter bei mir (wie Millionen andere Kinder auch als Studentin noch bei ihrer Mama).

    Die ARGE hat mir bei meinem Erstantrag das komplette Kindergeld als Einkommen angerechnet; dabei gilt doch folgende Grundlage:
    „Bei der Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen kürzt dieses den Regelsatz/ Sozialgeld der Kinder (§ 11 Abs. 1 SGB II). Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind mit den anspruchsberechtigten Eltern in einer BEDARFSGEMEINSCHAFT lebt.“. Das Einkommen meiner Großen Tochter (Kindergeld) darf doch nicht als mein Einkommen angerechnet werden, oder???

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anja,

      unserer Kenntnis nach müsste in einem solchen Fall eine Bedarfsgemeinschaft, keine Haushaltsgemeinschaft vorliegen. Die Volljährigkeit ändert in der Regel zunächst nichts daran, solange das Kind unter 25 ist. Einzelfälle wie diesen können wir allerdings nur schwer beurteilen. Beachten Sie auch, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Ceren

    Guten Tag.
    Ich habe eine Kindergeld Nachzahlung erhalten und da durch nun eine 6 monatige Sperre erhalten ist dies rechtens?.
    Mgf Völker

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ceren,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Gabriel

    Hallo,ich bin der Gabriel, bin ein Harz 4 Empfänger und meine Eltern(die Berufstätig sind) haben Kindergeld beantragt und bekommen dies und behalten es für sich selbst.
    Meine Frage ist,soll ich von meinem Geld was abgeben obwohl ich nichts davon bekomme?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gabriel,

      sofern Sie das Kindergeld nicht erhalten und dies auch nachweisen können, darf Ihnen das Jobcenter dieses nicht anrechnen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Yvonne

        Leider ist mir das auch passiert. Obwohl ich nachweisen kann,das ich darauf öfter schriftlich hingewiesen habe,kein Kindergeld zu bekommen,wurden uns trotzdem 20 Monate das Kindergeld angerechnet und somit gekürzt.
        Die 20 Monate wurden bei der Nachzahlung auf 10 Monate von der ARGE gekürzt..und das Kindergeld auf 164 Euro,statt der 194 Euro Kindergeld. Ich hätte 20 Monate 194 Euro -204 Euro bekommen müssen.. statt 10 Mal 164 Euro..
        Darf die Arge das einfach so kürzen?
        Vielen Dank für Ihre Antwort

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Yvonne,

          weil wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir nicht einschätzen, ob das so zulässig ist. Erkundigen Sie sich am besten bei einem Anwalt oder einer Sozialberatungsstelle.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Lisa

    Guten Abend,

    ich bin schwanger und arbeitslos. Ich habe aber noch kein Harz 4 beantragt. Sollte ich erst Kindergeld beantragen und dann Harz 4 oder macht das am Ende kein Unterschied an der Gesamtsumme?

    Vielen Dank!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      Das Kindergeld wird auf Ihre Hartz-4-Bezüge angerechnet. Wenn Sie aber eine Arbeit finden, wäre es natürlich praktisch, das Kindergeld schon beantragt zu haben. Denn dann wird es nicht mehr angerechnet.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Cornelia Z.

    Ich war gerade auf der Seite */kindergeldanspruch…
    Die sagen aber aktuell, „Dies ist ein Irrglauben: das Kindergeld ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die den Eltern durch die Kinder entstehen. Insofern können im Regelfall also auch nur die Eltern diese Steuerentlastung beanspruchen und einen entsprechenden Antrag stellen.“ – Können Sie mir dies erklären ???
    Kann mein Sohn, wenn er eine Ausbildung macht selbst das Kindergeld mit einer Abtrittserklärung nach dem ESTG § 74 erhalten oder eben nicht ??? Auch Wikipedia sagt dazu was anderes als Sie … ???

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Cornelia,

      dies ist möglich, sofern Ihr Sohn nicht mehr bei Ihnen zu Hause wohnt. Sofern dieser aber weiterhin bei Ihnen im Haushalt lebt, kann Ihnen das Kindergeld angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Carlo

    Hallo, ich lebe zur Hälfte des Monats bei meiner Mutter (HartzIV-Empfängerin) und zur Hälfte bei meinem Vater (selbständig). Ich bin nicht mehr in ihrer Bedarfsgemeinschaft, da ich nach dem Abitur durch meine Jobs meine Lebensexistenz selber sichere und ich mich aus dem Bedarf abgemeldet habe.

    Ich bin inzwischen 19 Jahre alt und möchte im Herbst eine Ausbildung beginnen. Ich werde weiterhin zur Hälfte bei meiner Mutter und zur Hälfte des Monats bei meinem Vater leben.
    Darf mein Vater für mich Kindergeld beantragen? Oder muss es meine Mutter beantragen?
    Wird ihr dann das Kindergeld wieder vom Regelsatz abgezogen?
    Kann mein Vater das Kindergeld dann beantragen, wenn ich 2/3 bei ihm wohne und nur 1/3 der Zeit bei meiner Mutter?
    Bitte helfen Sie mir dies zu klären.
    Vielen Dank!!!
    Carlo

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Carlo,

      Sie können selbst das Kindergeld beantragen. Wenden Sie sich an die zuständige Kindergeldstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Edit

    Hallo, früher habe ich mit meinen Eltern Hartz4 Unterstützung bekommen. Zurzeit arbeitet mein Vater, ich mache eine Ausbildung, meine Mutter hat gearbeitet aber jetzt sie ist arbeitlos. Meine Eltern haben rückwirkend den Kindergeldantrag beansprucht. Wegen Hartz4 müssen wir für Jobcenter Geld zurückgeben, wenn wir Kindergeld bekommen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Edit,

      sofern Sie rückwirkend Kindergeld für Monate erhalten, in welchen Sie auch ALG 2 bezogen haben, kann sich daraus eine Nachzahlung ergeben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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