Das Wichtigste zum Kindergeld und zur Einkommensgrenze in Kürze
Nein, die Bemessungsgrenze für das Kindergeld existiert seit 2012 nicht mehr.
Ja, volljährige Kinder haben weiterhin einen Kindergeldanspruch, sofern sie einen anerkannten Ausbildungsstatus aufweisen.
Bis 2012 lag die Gehaltsgrenze beim Kindergeld bei 8.004 Euro jährlich pro Kind.
Inhalt
So hoch darf die Einkommensgrenze für Kindergeld sein
Damit das steuerliche Existenzminimum des Kindes sichergestellt werden kann, zahlt der Staat Eltern das Kindergeld. Dieses dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder. Der Anspruch besteht bereits vom Geburtsmonat an und kann durch einen schriftlichen Antrag von der Familienkasse ausgezahlt werden.
Für minderjährige Kinder besteht der Anspruch auf Kindergeld ohne jegliche Bedingung. Volljährige Kinder müssen allerdings einige Bedingungen erfüllen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Dazu zählte bis 2012 beim Kindergeld auch die Einkommensgrenze von 8.004 Euro.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über das Kindergeld und die Einkommensgrenze für volljährige Kinder wissen müssen. Welche Einkünfte wurden beim Kindergeld in die Verdienstgrenze einbezogen?
2012 wurde die Hinzuverdienstgrenze für das Kindergeld abgeschafft. Zuvor lag diese bei 8.004 Euro jährlich. Bereits bei einem Euro über dieser Summe fiel der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder in der Ausbildung weg.
Beim Kindergeld zählten zur Einkommensgrenze alle steuerpflichtigen Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes. Volljährigen in der Ausbildung wurde dabei die Ausbildungsvergütung angerechnet. Studenten, die BAföG erhielten, mussten ebenfalls darauf achten, dass sie dabei nicht die Verdienstgrenze für das Kindergeld erreichen.
Auch ein Zuverdienst durch Nebenjobs wurde beim Kindergeld auf die Einkommensgrenze angerechnet. Im Rahmen der Kindergeldgrenze zählten zum Einkommen alle Überschüsse, Gewinne und Verluste, die von der Steuer abgeführt werden müssen. Beiträge für vermögenswirksame Leistungen konnten dabei übrigens nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Sofern beim Kindergeld die Gehaltsgrenze überschritten wurde, entfiel der Anspruch auf die staatliche Leistung gänzlich. Das Kindergeld, welches für das laufende Jahr bereits ausgezahlt wurde, musste dementsprechend komplett zurückgezahlt werden.
Wann erhalten volljährige Kinder Kindergeld?
Eltern minderjähriger Kinder erhalten ohne jegliche Bedingung Kindergeld von der Familienkasse. Mindestens 192 Euro werden pro Kind jeden Monat an die Eltern ausgezahlt. Volljährige Kinder hingegen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, damit der Anspruch auf Kindergeld weiterhin bestehen bleibt.
Bis 2012 wurde beim Kindergeld die Einkommensgrenze berücksichtigt, um zu entscheiden, ob das volljährige Kind einen Anspruch auf Kindergeld hat oder nicht. Inwiefern der Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres besteht, wird heutzutage nicht mehr über das Einkommen sondern über den Ausbildungsstatus entschieden.
Die Familienkasse erkennt folgende Schulformen zur Ausbildung oder zum Studium an:
- Allgemeinbildende Schule
- Fachoberschule
- Berufskolleg bzw. Berufsfachschule
- Berufsakademie
- Hochschule bzw. Universität
- Fachhochschule
- Betriebliche Ausbildung
Sollte es aus Krankheitsgründen oder wegen einer Mutterschaft zu Unterbrechungen kommen, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Einkommensgrenze bleibt dabei seit 2012 unberücksichtigt. Kinderbetreuungszeiten wie beispielsweise die Elternzeit sind allerdings nicht aus Unterbrechung zu bewerten. Dementsprechend entfällt hier der Kindergeldanspruch.
Haben arbeitslose Kinder einen Anspruch auf Kindergeld?
Es gibt unterschiedliche Gründe für eine Arbeitslosigkeit im jungen Alter. Einer davon ist beispielsweise die erfolglose Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz. Wichtig ist dabei, dass sich das Kind ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hat. Dies sollten volljährige Kinder durch Bewerbungen belegen können.
Sofern sich das Kind in einer Berufsberatung des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit befindet, zählt dies als ausreichender Beleg für eine erfolglose Bemühung. Kinder, die als arbeitssuchend beim Jobcenter registriert sind, erhalten bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld ohne Einkommensgrenze.
Dieser Anspruch besteht auch, wenn das Kind mit einem Minijob auf 520-Euro-Basis etwas hinzuverdient. Leistet das Kind seinen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen vergleichbaren Dienst ab, wird das Kindergeld ebenfalls ohne Einkommensgrenze bis zum 21. Lebensjahr gewährt.
Wann Kindergeld als Einkommen zählt
Unter bestimmten Umständen kann das Kindergeld auch ohne Einkommensgrenze als Einkommen der Eltern betrachtet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Kind ein Vermögen besitzt. So hat es das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil vom 15.10.2015 [Az. L 6 AS 1100/15] entschieden.
In dem besagten Fall bezogen die Eltern des Kindes Grundsicherungsleistungen. Da eines ihrer Kinder allerdings Vermögen besaß, hatte es keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Dementsprechend betrachtete das Jobcenter das Kindergeld als Einkommen der Eltern, wodurch sich ihr Anspruch auf Hartz 4 minderte.
Aber nicht nur bei einem Vermögen des Kindes sondern auch unter anderen Bedingungen, wirkt sich das Kindergeld bedarfsmindernd auf Hartz 4 aus. Dies ist der Fall, wenn das Kind mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und seinen Bedarf nicht aus sonstigen Mitteln, z. B. Unterhalt, decken kann. In diesem Fall wird das Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Wann endet der Kindergeldanspruch ohne Einkommensgrenze?
Beim Kindergeld ist auch ohne Einkommensgrenze irgendwann Schluss. Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet der Anspruch auf Kindergeld. Auch nach dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, zahlt der Staat kein Kindergeld mehr. Über das 25. Lebensjahr hinaus wird Kindergeld nur ohne Einkommensgrenze gezahlt, wenn das Kind behindert ist.