Das Wichtigste zum Kindergeld im Ausland in Kürze
Es ist grundsätzlich möglich, Kindergeld für ein im Ausland lebendes Kind zu beantragen. Dies gilt aber zunächst nur für EU-Staaten und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Alles zu den Voraussetzungen für Kindergeld bei einem im Ausland lebenden Kind erfahren Sie hier.
Maßgebend ist, wo der Antragsteller seinen Wohn- oder Arbeitsort hat. In grenzüberschreitenden Fällen können Sie den Antrag auf deutsches Kindergeld auch im Ausland stellen. Die Familienkasse prüft, welcher Staat das Kindergeld am Ende ausbezahlt.
Inhalt
Wer kann deutsches Kindergeld im Ausland beziehen?
Besteht ein Anspruch auf Kindergeld für im Ausland lebende Kinder oder Eltern? Ja, vor allem innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) kann ein Kindergeldanspruch im Ausland bestehen. Dieser besteht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Auf welche Leistungen eine Familie Anspruch hat, lesen Sie hier.
Ausländer, die in Deutschland leben und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch auf Kindergeld, auch wenn das Kind im Ausland lebt. Der Kindergeldanspruch ist allerdings vom europäischen Recht und zwischenstaatlichen Abkommen abhängig.
Sie können deutsches Kindergeld im EU-Ausland oder außerhalb beziehen, wenn …
- Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind oder so behandelt werden oder
- nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, dafür aber einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (in diesem Fall ist das Kindergeld eine Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz).
Weil nicht nur das deutsche Recht greift, kann es sein, dass kein Anspruch auf Kindergeld für einen Ausländer besteht, dessen Kind im Ausland lebt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er bereits im Ausland kindbezogene Leistungen erhält.
Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche
Wer bekommt Kindergeld? Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können einen Antrag stellen, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind oder so behandelt werden. Das liegt daran, dass das Kindergeld auch als Steuererleichterung geleistet wird. Das trifft z. B. auf Beamte zu, denen eine Tätigkeit außerhalb Deutschlands zugewiesen wurde.
Wer nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, jedoch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz beanspruchen. Ein Beispiel hierfür sind deutsche Staatsangehörige, die im Ausland als Missionare oder Entwicklungshelfer tätig sind.
Auslandskindergeld in grenzüberschreitenden Fällen
Kindergeld für Ausländer, deren Kind im EU-Ausland lebt, oder einem Land, das dem EWR oder einem zwischenstaatlichen Abkommen angehört, kann unter Umständen Kindergeld direkt im Ausland beziehen.
In der Regel wird das Kindergeld in Deutschland – wenn der Wohnsitz im Ausland vom dortigen Träger liegt – ausbezahlt. Ausschlaggebend ist entweder der Arbeits- oder Wohnort des Antragstellers. Es kann jedoch sein, dass in beiden Staaten die Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall liegt eine sogenannte Anspruchskonkurrenz vor.
Diese lässt sich durch eine festgelegte Rangfolgeregelung lösen. Besteht in mehreren Mitgliedstaaten ein Kindergeldanspruch, ist vorrangig der Staat zuständig, in dem ein Elternteil eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt.
Liegt keine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit vor, gelten die Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Antragsteller eine Rente bezieht (dazu zählen auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente).
Gehen beide Elternteile einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit im Ausland nach, ist der Wohnsitz des Kindes ausschlaggebend.
Ist das Kindergeld im Ausland niedriger, zahlt der deutsche Träger in solchen grenzüberschreitenden Fällen den Differenzbetrag.
Bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind im Ausland lebt?
Diese Frage wird häufig von Eltern gestellt, dessen kindergeldberechtigtes Kind im Ausland zu Schule geht oder dort studiert. So besteht beispielsweise weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind im Ausland ein freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr ableistet.
Kindergeld für ein im Ausland lebendes Kind gibt es für Kinder, die …
- nicht älter sind als 25 Jahre,
- am Erasmus+ Programm teilnehmen (das Kind wird nur für 12 Monate berücksichtigt),
- einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten oder
- im EU- oder EWR-Ausland studieren (auf ein Jahr begrenzt, Wohnsitz in Deutschland muss beibehalten werden).
Außerhalb der EU oder des EWR sowie zwischenstaatlichen Abkommen kann auch ein Anspruch auf Kindergeld im Ausland bestehen. Entscheidend ist hier die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Gerade bei einem mehrjährigen Erststudium sollten die ausbildungsfreien Zeiten am Wohnort in Deutschland verbracht werden.