Das Wichtigste zur Frage, wer bei Hartz-4-Bezug den Kindergarten bezahlen muss in Kürze
Kindergartenkosten werden für Hartz-4-Empfänger ganz oder teilweise übernommen.
Bezüglich der Übernahme der Kosten für den Kindergarten wenden sich Hartz-4-Empfänger an das Jugendamt, nicht das Jobcenter. Letzteres trägt nur Leistungen, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stammen.
Die Erhebung einer Kostenbeteiligung am Kindergarten durch die Eltern ist Ländersache. Allerdings soll diese bundesweit schrittweise abgeschafft werden. Mehr dazu hier.
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Bei Hartz 4: Kosten für den Kindergarten nur teilweise bezahlen
Müssen Hartz-4-Empfänger den Kindergarten wirklich selbst bezahlen? Jedes Bundesland entscheidet selbst über die elterliche Kostenbeteiligung am Kindergarten. Erfahren Sie hier, wer bei Hartz-4-Bezug den Kindergarten bezahlen muss.
Mit Hartz 4 die ganze Familie zu finanzieren, ist eine Herausforderung. Wenn Sie vom Hartz 4 noch den Kindergarten bezahlen müssen, wird es besonders schwierig, denn je nach Region kann das enorm teuer werden.
Das Jobcenter ist für alle Angelegenheiten rund ums Hartz 4 zuständig. Kinderbetreuung gehört auch dazu. Allerdings wird es hier etwas kompliziert, denn das Jobcenter übernimmt nur bestimmte Kosten, nicht aber die Kosten für den Kindergartenbesuch.
Das heißt aber nicht, dass Hartz-4-Empfänger den Kindergarten selbst bezahlen müssen. Vielmehr stehen Ihnen Mittel von anderen Stellen zu. So wird der Antrag auf Übernahme der Kindergartenkosten beim Jugendamt gestellt, nicht beim Jobcenter.
Nicht das Jobcenter, sondern das Jugendamt muss bei Hartz 4 den Kindergarten bezahlen
In dem Paket für Bildung und Teilhabe sind Kindergarten und Erstausstattung nicht enthalten. Das heißt aber nicht, dass Sie Ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken können. Sie müssen allerdings mit einem größeren Bürokratieaufwand rechnen, denn bei Hartz 4 muss den Kindergarten das Jugendamt bezahlen, nicht das Jobcenter.
Andere Kosten wie Mittagessen in der Kita, Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten oder Fahrtkosten werden hingegen vom Jobcenter getragen. Diese fallen unter das Bildungs- und Teilhabepaket. Es enthält folgende (teilweise begrenzte) Leistungen:
- Mittagessen in Kita, Kindertagespflege, Schule oder Hort
- Persönlicher Schulbedarf
- Lernförderung
- Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
- Fahrtkosten zur Schule
Gibt es bei Hartz 4 einen Kindergartenzuschuss?
Was die Kostenbeteiligung an der Kindergartengebühr angeht, so müssen Hartz-4-Empfänger den Kindergarten nicht selbst bezahlen, allerdings können weitere Kosten anfallen. Einen Kindergartenzuschuss an sich gibt es bei Hartz 4 nicht. Essensgeld im Kindergarten wird auf Antrag allerdings schon übernommen.
Kindergartenzuschuss gibt es deshalb vom Jobcenter nur in Form vom Bildungs- und Teilhabepaket. Sie können für Ihr Kind einen Antrag auf Essensgeld im Kindergarten stellen. Bei Hartz 4 bekommt der Kindergarten Essensgeld in Höhe von 20 Euro monatlich. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag. Die Eltern tragen einen Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit.
Was sagt das Landesrecht zur Frage „Wer muss bei Hartz 4 den Kindergarten bezahlen?“
Die Frage, ob Sie bei Hartz-4-Bezug den Kindergarten selbst bezahlen müssen, ist deshalb so schwer zu beantworten, weil sich Landesrecht und Bundesrecht in dieser Angelegenheit kompliziert überlappen.
Im deutschen Rechtssystem liegt die Gesetzgebungskompetenz in der Regel beim Bund, allerdings haben die einzelnen Bundesländer in manchen Bereichen auch Eigenkompetenz. Das bedeutet, dass Sie die Gesetze vom Bund zwar umsetzen, aber gewisse Freiheiten in der Gestaltung haben.
In dem konkreten Fall der Kindergartenkosten können die Bundesländer die Elternbeiträge für die Kita sozial staffeln. So empfiehlt es das Sozialrecht. Allerdings sind Sie frei in der Gestaltung dieser Staffelung, das bedeutet, dass sich unter anderem die Einkommensgrenzen der verschiedenen Länder stark unterscheiden.
Sicher ist, dass Personen, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG) beziehen, bei der Staffelung der Elternbeiträge in jedem Bundesland berücksichtigt werden müssen. Wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten, müssen Sie den Kiga gar nicht oder nur teilweise selbst bezahlen:
- Arbeitslosengeld 1
- Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4)
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Demnach müssen Hartz-4-Empfänger den Kindergarten nicht selbst bezahlen. In der Regel ist das Jobcenter für sämtliche Angelegenheiten rund ums Hartz 4 zuständig. Die Kita-Kosten werden allerdings nicht vom Jobcenter, sondern vom Jugendamt übernommen.
wenn ich bei der Kita noch zwei Rechnungen offen habe kann das auch noch die Koba übernehmen oder muss ich das alles dann selber bezahlen wenn nein wie viele Monate kann man Rückläufen noch bezahlt bekommen
verstehe ich nicht ganz, ich beziehe Bürgergeld habe für meinen 5j. Sohn den Antrag für das essensgeld gestellt und auch genehmigt bekommen. Auf Anfrage beim Jugendamt wegen den Kitagebühren, wurden diese abgelehnt weil ich nicht arbeite gehe nur wenn ich vorweisen kann das ich eine Beschäftigung nachgehe werden die 64€ Gebühren übernommen 🤔 ist das so rechtens?