Das Wichtigste zu den KdU in Chemnitz in Kürze
Unserer Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Brutto-Kaltmiete ausfallen darf, wenn Sie in Chemnitz leben und das Jobcenter für die Kosten der Unterkunft aufkommt.
Ja. Auch die Heizkosten werden vom Jobcenter übernommen, sofern diese angemessen sind. Für eine Bedarfsgemeinschaft mit zwei Personen gelten beispielsweise 81,60 Euro als angemessene Heizkosten.
Um festzulegen, wie hoch die KdU in Chemnitz ausfallen dürfen, wird der örtliche Mietspiegel als Grundlage verwendet. Zudem fließt in die Bewertung ein, wie viele Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben.
Inhalt
Wie hoch dürfen die KdU in Chemnitz ausfallen?
Im November 2022 lag die Zahl der Arbeitslosen in Chemnitz bei 9.211 Personen. Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, hat es schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das Jobcenter übernimmt die Bürgergeld-Miete nämlich nur, wenn diese angemessen ist. Doch wie hoch dürfen die KdU in Chemnitz konkret ausfallen? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
In den letzten Jahren hat sich der Wohnungsmarkt in Deutschland so entwickelt, das vielerorts die Mieten angehoben werden und es an bezahlbarem Wohnraum mangelt. Ein Grund dafür ist auch, dass der soziale Wohnungsbau stagniert.
Damit sich Menschen, die Bürgergeld beziehen, eine Wohnung leisten können, werden die KdU in Chemnitz und anderen deutschen Städten vom Jobcenter übernommen. Gemäß § 22 SGB II Absatz 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) gibt es eine Bedingung, die erfüllt sein muss, damit die Miete übernommen wird:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. […]
Wichtig: Welche KdU in Chemnitz angemessen sind, wird anhand von zwei Faktoren ermittelt: der Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie dem örtlichen Mietspiegel. Durch letzteren kann es deutschlandweit zu großen Unterschieden bezüglich der angemessenen Miete bei Bürgergeld-Bezug kommen.
Angemessene Bürgergeld-Miete in Chemnitz (Tabelle)
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die KdU in Chemnitz für die einzelnen Bedarfsgemeinschaften in aller Regel ausfallen dürfen (Stand Mai 2023):
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|
1 | 313,44 |
2 | 375,60 |
3 | 459,00 |
4 | 531,25 |
5 | 582,35 |
je weitere Person | 61,30 |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Übernimmt das Jobcenter auch die Heizkosten?
Nicht nur die Mieten, auch die Heizkosten sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Auch diese werden im Rahmen der KdU in Chemnitz durch das Jobcenter übernommen. Wie bei den Wohnungskosten, gilt hierbei ebenfalls das Gebot der Angemessenheit.
Das Jobcenter in Chemnitz definiert die nachfolgenden monatlichen Aufwendungen für die Heizung (einschließlich zentraler Warmwassererzeugung) als angemessen (Stand Mai 2022):
- 1 Person: 69,12 Euro
- 2 Personen: 81,60 Euro
- 3 Personen: 96,75 Euro
- 4 Personen: 116,45 Euro
- 5 Personen: 129,20 Euro
- jede weitere Person: 13,60 Euro
Wichtig: Überschreiten Sie die Angemessenheitsgrenze für die KdU in Chemnitz, müssen Sie die Differenz aus dem Bürgergeld-Regelsatz ausgleichen. Liegt allerdings ein Härtefall vor, können die Richtwerte im Einzelfall um bis zu zehn Prozent angehoben werden.
die Richtwerte von September sind falsch, da die Stadt Chemnitz im Mai diesen Jahres schon neue Werte erlassen hat welche im Mai 2024 erneut geprüft werden.
Danke
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