Der Hotel-Job: Arbeiten trotz Hartz 4

Ein guter Nebenverdienst

Wer in Deutschland Bürgergeld bezieht und dieses gern aufstocken möchte, hat die Möglichkeit, auf Minijob-Basis etwas dazu zu verdienen. Dafür sind Jobs in Hotels eine sehr beliebte Wahl – auch für solche, die nach einer Vollzeitstelle suchen.

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Hotels brauchen in vielen Bereichen Aushilfen
Hotels brauchen in vielen Bereichen Aushilfen

Ein Job im Hotel – viele Möglichkeiten

Hotels sind vielseitige Betriebe und bieten für Arbeitslose und Arbeitssuchende gute Chancen für einen Nebenverdienst. Dies beginnt bei Hausmeister-Tätigkeiten, wozu Gebäude- und Gartenpflege, aber auch das Verräumen und Kontrollieren eingekaufter Waren zählen kann. Auch Zimmerservice und allgemeine Reinigungsarbeiten bieten sich im Hotel als Job an.

Wer bereits Erfahrungen in der Gastronomie vorweisen kann und schnell zu Fuß unterwegs ist, hat im Service die Gelegenheit, als Essens- oder Getränkerunner zu arbeiten – oft mit der Chance auf anteiliges Trinkgeld. Ähnliches gilt für die Thekenarbeit, auch hier werden neben Gelernten oft Bewerber auf Aushilfsbasis gesucht. Zudem werden in jedem Restaurant Küchenhilfen und Spüler gebraucht, die dem Koch unter die Arme greifen können.

Ein Hotel bietet interessante Jobs für Arbeitssuchende
Ein Hotel bietet interessante Jobs für Arbeitssuchende

Viele dieser Tätigkeiten können von Seiten des Arbeitnehmers zeitlich flexibel gestaltet werden, nicht selten ist bei einem Hotel ein solcher Job die Grundlage für eine Ausbildung und spätere Karriere in dem Betrieb. Doch auch wenn es nicht bei der Gastronomie bleibt, hinterlässt die Referenz eines Hoteljobs bei dem späteren Chef einen guten Eindruck.

Minijob – worauf muss geachtet werden?

Bezieht eine Person Bürgrgeld und möchte gleichzeitig geringfügig beschäftigt arbeiten, wird dies mit den jeweiligen Leistungen des Bürgergeldes verrechnet. Monatlich besteht dabei ein Freibetrag von 100 Euro. Bei einem solchen Minijob sollten mindestens 15 Stunden und höchstens 30 Stunden in der Woche gearbeitet werden, zudem darf der definierte Höchstbetrag von 520 Euro pro Monat nicht überschritten werden. Auch wenn Sie als arbeitssuchend gemeldet sind, haben Sie bei einem solchen 520-Euro-Job Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Ein Hoteljob muss, wie jeder Minijob, beim Jobcenter gemeldet und das entsprechende Einkommen dargelegt werden. Sonst handelt es sich um Schwarzarbeit, die vom Jobcenter mit Kürzungen und Rückzahlung der Leistung sanktioniert wird.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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