Angemessene Mieten in deutschen Großstädten (exemplarische Auswahl zur Orientierung):
Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürgergeld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie alle Informationen zur angemessenen Wohnung bei Bürgergeld-Bezug.
FAQ: Kosten für die Wohnung
Die Angemessenheitsgrenzen variieren je nach Wohnort. Hier finden Sie die Richtwerte für eine Wohnung in Berlin.
Auch die Heizkosten werden als Teil der Kosten der Unterkunft übernommen, sofern diese angemessen sind.
Hat das Jobcenter einem Umzug zugestimmt, können Sie ein Darlehen für die Mietkaution beantragen.
Inhalt
- FAQ: Kosten für die Wohnung
- Hartz-IV-Wohnungskosten: Was gilt als „angemessen“?
- Mit Hartz IV eine Wohnung mieten: Die Kosten hängen von der Anzahl der Personen ab
- Hartz-IV-Wohnung: Kosten für die Mietkaution
- Wohnungskosten bei Hartz IV: Heizkostenübernahme
- Hartz-IV-Wohnung: Höhere Kosten können in Härtefällen übernommen werden
- Mit Hartz IV die Wohnung unterhalten: Die Kosten müssen nicht immer gesenkt werden
- Wie viel darf eine Wohnung für Hartz-IV-Empfänger unter 25 kosten?
- Kostenübernahme für die Wohnung vom Jobcenter: Wird ein Umzug finanziert?
- Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin
- Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg
- Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in München
- Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Bremen
- Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart
- Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Düsseldorf
- Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dortmund
- Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Essen
- Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Leipzig
- Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dresden
Hartz-IV-Wohnungskosten: Was gilt als „angemessen“?
Das Recht auf Grundsicherung hat jeder Bürger in Deutschland. Bei Erwerbslosigkeit können Sozialleistungen bezogen werden. Diese werden in Form von Arbeitslosengeld I oder II (ALG I bzw. II) ausbezahlt. Neben dem Regelsatz besteht auch ein Anspruch auf die Übernahme der Mietkosten. Doch wie viel darf die Wohnung kosten bei Hartz-IV-Bezug?
Über das Jobcenter kann eine Kostenübernahme der Wohnung für Hilfebedürftige erwirkt werden. Allerdings kann dabei nicht einfach beliebig eine Wohnmöglichkeit ausgesucht werden. Anhand bestimmter Kriterien, beispielsweise dem örtlichen Mietspiegel, wird entschieden, welche Preise als angemessen gelten und somit übernommen werden können.
So kann es also vorkommen, dass in München ein höherer Mietpreis bewilligt wird als in Brandenburg. Doch wie verhält es sich mit den Heizkosten oder der Mietkaution? Welche Möglichkeiten haben Leistungsbeziehende? Unser Ratgeber beantwortet diese Fragen und erklärt alle wichtigen Punkte rund um das Thema Hartz-IV-Bezug, Wohnung und anfallende Kosten.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist rechtlich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) verankert. So definiert § 22 Absatz 1 SGB II:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. […]
Diese Definition bietet natürlich einigen Raum zur Interpretation. Dabei stellt sich die Frage: „Was darf eine Wohnung kosten bei Hartz-IV-Bezug?“. Die Beschreibung „angemessen“ reicht nicht aus, um diese Fragestellung hinreichend zu beantworten.
Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass nur die „tatsächlichen Aufwendungen“ übernommen werden. Das bedeutet, dass Bruttokaltmiete, Betriebs- und Heizkosten durch das Jobcenter gedeckt werden. Sind weitere mietvertragliche Leistungen, beispielsweise Schönheitsreparaturen vereinbart, können auch diese übernommen werden.
Um nun zu klären, wie viel bei einem Hartz-IV-Bezug die Wohnung kosten darf, gibt es sogenannte Richt- und Grenzwerte, die je nach Wohngebiet variieren können und sich am örtlichen Mietspiegel orientieren.
Mit Hartz IV eine Wohnung mieten: Die Kosten hängen von der Anzahl der Personen ab
Um die Angemessenheit zu beurteilen ist weiterhin zu beachten, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Ist letzteres der Fall, steht der Wohngemeinschaft natürlich mehr Wohnraum und somit auch eine höhere Bruttokaltmiete zu.
In der deutschen Hauptstadt Berlin erfolgt die Berechnung auf der Grundlage eines abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises, welcher sich am Mietspiegel des Jahres 2015 orientiert. Dabei wird folgende angemessene Wohnungsgröße definiert:
- Eine Person: 50 m²
- Zwei Personen: 60 m²
- Drei Personen: 75 m²
- Vier Personen: 85 m²
- Fünf Personen: 97 m²
- Für jede weitere Person: zusätzlich 12 m²
Daraus ergibt sich für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten mit Hartz IV, dass die Wohnung für die Kaltmiete Kosten in Höhe von 364,50 Euro im Monat verursachen darf. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit drei Personen wären es 518,25 Euro.
Hartz-IV-Wohnung: Kosten für die Mietkaution
Viele Betroffene haben Angst, wenn Sie mit Hartz 4 eine Wohnung beziehen, dass Kosten, die für die Mietkaution anfallen, nicht gezahlt werden können. Da oft nicht die finanziellen Rücklagen vorhanden sind, um diese Zahlung zu leisten, kann beim Jobcenter ein entsprechender Antrag auf ein Darlehen für die Mietkautionskosten gestellt werden.
Dieses wird maximal bis zu einer Höhe von drei Monatskaltmieten bewilligt. Da Sie die Mietkaution beim Auszug vom Vermieter zurückerhalten, kann diese nur als Darlehen ausgezahlt werden. Dieses muss in monatlichen Raten abgestottert werden.
Zu diesem Zweck kann das Jobcenter zehn Prozent vom Regelsatz pro Monat einbehalten. Wichtig: Wenn Sie noch vor dem Auszug aus der angemieteten Wohnung eigene Einkünfte zu verzeichnen haben und nicht mehr als hilfebedürftig gelten, müssen Sie den noch nicht getilgten Betrag des Darlehens zurückzahlen.
Wohnungskosten bei Hartz IV: Heizkostenübernahme
Ein wichtiger Punkt, wenn von einem Hartz-4-Beziehenden die Kosten für die Wohnung übernommen werden, sind die anfallenden Beträge für die Heizung. Das Heizen ist gerade im Winter essentiell, kann hier die Raumtemperatur doch deutlich absinken.
In § 22 SGB II ist definiert, dass sowohl die Kosten für die Unterkunft als auch für die dazugehörige Heizung übernommen werden. Auch Hilfebedürftige müssen also im Winter nicht frieren. Wichtig ist auch hier, dass die Kosten angemessen sind.
Deren Höhe ist ebenfalls festgelegt und richtet sich nach dem Energieträger, welcher zum Heizen des Wohnraums genutzt wird. Die wohl am häufigsten verwendete Methode in Wohnkomplexen ist das Erdgas.
Folgende monatliche Beträge gelten in Berlin in Bezug auf die Heizkosten für ALG-2-Beziehende, wenn Sie als Energieträger Erdgas nutzen, als angemessen (die Werte beziehen sich auf eine Gebäudefläche von 501-1.000 m²):
- Eine Person: 72 Euro
- Zwei Personen: 86,40 Euro
- Drei Personen: 108,00 Euro
- Vier Personen: 122,40 Euro
- Fünf Personen: 139,68 Euro
- Für jede weitere Person: zusätzlich 17,28 Euro
Liegt eine andere Gebäudefläche zugrunde können sich die Ansprüche entsprechend erhöhen oder sinken. Gleiches gilt, wenn ein anderer Energieträger genutzt wird.
Hartz-IV-Wohnung: Höhere Kosten können in Härtefällen übernommen werden
Nicht für jeden Hartz-IV-Empfänger muss die Wohnung den Kosten laut Richtwert entsprechen. Es gibt sogenannte Härtefälle, bei denen die Grenzwerte überschritten werden können. Dies gilt insbesondere:
- für Schwangere,
- für Alleinerziehende,
- für über 60-Jährige,
- für Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte erzielen werden,
- bei längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre) oder
- wenn sonst wesentliche soziale Bezüge gefährdet sind (z. B. Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten).
In den beschriebenen Fällen kann der Richtwert für die Bruttokaltmiete um maximal zehn Prozent überschritten werden.
Mit Hartz IV die Wohnung unterhalten: Die Kosten müssen nicht immer gesenkt werden
Wird bei einem Antragsteller ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II festgestellt, so muss auch die Miete den Richtwerten entsprechen. Wurde also vor der Hilfebedürftigkeit eine kostenintensivere Wohnstätte gemietet, so muss die monatliche Belastung gesenkt werden, damit diese vom Jobcenter getragen wird.
Grundsätzlich wird in diesem Fall das sogenannte Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wird dem Leistungsempfänger ein Zeitraum von sechs Monaten gewährt, in dem die Mietkosten den Vorgaben entsprechend gesenkt werden sollen.
Dazu ist allerdings nicht immer ein Umzug vonnöten: Durch eine Untervermietung einzelner Räume können die monatlichen Belastungen auch entsprechend den vorgegebenen Werten gesenkt werden. Auch eine Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen ist denkbar.
Wie viel darf eine Wohnung für Hartz-IV-Empfänger unter 25 kosten?
Ein Sonderfall stellt sich dar, wenn Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus der Wohnung der Eltern ausziehen wollen. Ein Umzug mit anschließender Mietkostenübernahme durch das Jobcenter ist nur mit dessen Zustimmung zulässig.
Diese wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Von einem solchen ist auszugehen, wenn:
- aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist,
- ein sonstiger schwerwiegender Grund (z. B. Maßnahme für betreutes Wohnen) vorliegt.
Bei unter 25-Jährigen stehen nämlich zuerst einmal die Eltern in der Pflicht, den Sprössling zu versorgen. Sind diese selbst auf Sozialleistungen angewiesen, so kann das Kind im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft als Mitglied angesehen werden.
Es ist also essentiell, dass Sie nicht auf eigene Faust einen Mietvertrag unterzeichnen, ohne das Jobcenter darüber zu informieren. Liegt die Genehmigung nämlich nicht vor, werden auch bei Hartz-4-Bezug die Wohnung und deren Kosten nicht übernommen.
Kostenübernahme für die Wohnung vom Jobcenter: Wird ein Umzug finanziert?
Wird ein Wohnungswechsel durch das Jobcenter veranlasst, so besteht die Möglichkeit, dass Leistungsberechtigte die Umzugskosten erstattet bekommen. Diese werden allerdings nur übernommen, wenn vorab eine Zusicherung ausgesprochen wurde.
Doch in welcher Höhe werden die Umzugskosten übernommen? Grundsätzlich muss der Umzug in Selbsthilfe durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nur die notwendigen Umzugskosten für ein Mietfahrzeug (dazu sind drei Kostenvoranschläge vorzulegen) und die Umzugskartons übernommen werden.
Weiterhin wird dem Umziehenden eine Pauschale für die Verköstigung mithelfender Bekannter zugesprochen. Diese beträgt maximal eine Höhe von 20 Euro pro Person.
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 426,00 |
2 | 65 | 515,45 |
3 | 80 | 634,40 |
4 | 90 | 713,70 |
5 | 102 | 857,82 |
je weitere Person | 12 | 100,92 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg
Haushaltsgröße | Neue Angemessenheitsgrenzen in Euro |
---|---|
1 Person | 543,00 |
2 Personen | 659,40 |
3 Personen | 780,00 |
4 Personen | 938,15 |
5 Personen | 1.272,60 |
6 Personen | 1.443,60 |
Jede weitere Person | 180,45 |
Stand 01.2024 |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in München
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße (m²) | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 781 |
2 | 65 | 1.005 |
3 | 75 | 1.184 |
4 | 90 | 1.444 |
5 | 105 | 1.784 |
6 | 120 | 2,014 |
Stand 12.2023 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Bremen
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße (m²) | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 528 |
2 | 60 | 550 |
3 | 75 | 672 |
4 | 85 | 758 |
5 | 95 | 939 |
Je weitere Person | 10 | 97 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße (m²) | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 45 | 525 |
2 | 60 | 618 |
3 | 75 | 726 |
4 | 90 | 861 |
5 | 105 | 1.009 |
6 | 120 | 1.191 |
je weitere Person | 15 | 149 |
Stand November 2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Düsseldorf
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 528 |
2 | 65 | 610 |
3 | 80 | 750 |
4 | 95 | 969 |
5 | 110 | 1.273 |
je weitere Person | 15 | 174 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dortmund
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|
1 | 510 |
2 | 630 |
3 | 760 |
4 | 920 |
5 | 1.070 |
6 | 1.240 |
Stand 01.2023 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Essen
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|
1 | 435,00 |
2 | 547,95 |
3 | 680,00 |
4 | 819,85 |
5 | 971,30 |
6 | 1.066,80 |
7 | 1.155,70 |
8 | 1.226,40 |
9 | 1.264,50 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Leipzig
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 45 | 345,79 |
2 | 60 | 450,00 |
3 | 75 | 586,63 |
4 | 85 | 671,44 |
5 | 95 | 753,54 |
je weitere Person | 10 | 79,33 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dresden
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro bis 31.12.2022 | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro ab 01.01.2023 |
---|---|---|
1 | 337,74 | 349,98 |
2 | 423,10 | 448,44 |
3 | 498,84 | 528,59 |
4 | 617,37 | 657,44 |
5 | 788,61 | 846,44 |
für jede weitere Person | 83,00 | 89,10 |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Ich bin verheiratet und habe keine kinder.
Ich wurde von Th Bingen im Sommersemester 2019 für ein Studium zugelassen und möchte nach Bingen umziehen.
Ich werde ab 01.04.2019 eine Finanzierung von BAföG erhalten. Aber meine Frau wird von Jobcenter Bingen Arbeitslos Geld erhalten.
Ich habe eine Wohnung in Bingen gefunden.
Das problem diese Wohnung Bruttokaltmiete 535 Euro und Jobcenter sagt für 2 Personen max 520 Bruttokaltmiete.
kann ich diese Wohnung mieten. Und ich bezahle mehr als meine Frau ?
Hallo obay,
normalerweise gibt es die Möglichkeit, die Differenz selbst zu bezahlen. Klären Sie dies mit dem Jobcenter ab.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo wir sind ein 5 köpfige Familie Wir beziehen Hartz 4 und wollen gerne den mietspiegel für 5 Personen in sendenhorst wissen vielen dank
Hallo,
Ich beziehe seit einigen Monaten ALG2 und wohne noch im Elternhaus. Ich bin 26 und will in meine eigenen 4 Wände ziehen. Ich habe eine Wohnung gefunden, die 72cm2 groß ist und 800€ warm kostet. Diese würde ich als WG mit einem Freund beziehen. Bezahlt mir das Jobcenter demnach die 400€ Miete?
Vielen Dank
Hallo, mein name ist Antonietta, bin 16 Jahre alt (geb. 02.04.2002) und schwanger. Ich wohne zurzeit bei meine Eltern, zusammen mit meinem 19-jährigen Partner.
Mein Vater arbeitet nicht und bekommt Arbeitslosengeld, meine Mutter arbeitet auf Teilzeit.. Sie haben keine gute Beziehung zueinander und um ehrlich zu sein, kann ich das gar nicht mehr aushalten und brauche meine Ruhe. Deshalb suchen ich und meinem Freund eine Wohnung für uns beiden und den Kind. Es ist aber immer schwerer geworsen, da er in November gekündigt worden ist. Er hat einen Antrag zur ALGII gestellt, arbeitet jetzt auf Minijob, 450€ Basis. Die Wohnung wo wir jetzt zur 4. sind, ist zu klein für uns selbst schon, also könnte ich nicht dort mit meinem Kind wohnen. Die Frage ist jetzt, ist es möglich, dass ich und meinem Partner alleine ausziehen und würde den JobCenter die Mietkosten übernehmen? Wie groß sollte die Wohnung denn sein?
Ich bitte um eine Rückmeldung, denn es ist für uns sehr dringend.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüße
Antonietta
Hallo ich beziehe Hartz4 habe 2 Kinder der Kleine ist 3 der große ist 6 bin aleineerziehen wohne in Göttingen ich habe eine Wohnung gefunden 83 gross Kaltmiete 450 620 warm wird das bezahlt von Jobcenter danke.
Hallo.
Mein Name ist Markus und ich beziehe Hartz4.
Seit 3 Jahren lebe ich in einem 26qm kleinem Zimmer in Minden für dass die Mietkosten mit Nebenkosten in einer Höhe von 325€ pro Monat übernommen werden. Allerdings sind zu den Kosten auch Kosten für eine Möblierung von 50€ im Monat zu zahlen die mir vom Regelsatz abgezogen werden. Die Frage die ich mir stelle ist, ob nicht auch die Möblierung übernommen werden müsste? Aber auch die Frage ob und wie lange diese Möblierung zu zahlen ist?
Der Zustand der Möbel ist, bei einer Betrachtung die nicht ein mal genau sein muss, keinen Euro mehr wert, da die Möbel zum Teil sehr schwere Mängel aufweisen, wie dass die eingebaute Spüle mit Unterschrank von mir beklebt werden musste, da die Arbeitsplatte auf dieser Spüle mit sehr starken Flecken, durch die andauernde Feuchtigkeit, die sich bei einer Spüle nicht vermeiden lässt, übersät ist. Ein Kleiderschrank, aus den fünfziger Jahren, der auch ebenso riecht, wurde von mir abgebaut und durch einen Neuen, meinem Eigenen ersetzt. Eine Matratze die so durchgelegen ist das ich Rückenschmerzen habe. Ein Sessel, der so gesehen meine Wohnzimmercouch wäre, der von mir immer wieder mit Schrauben versehen wird damit er nicht wieder zusammen bricht. Diese Möbel sind eine Sache für die Städtische Entsorgung sprich Sperrmüll und diesen Müll bin ich nicht mehr bereit weiterhin auch nur mit einem Euro zu bezahlen. Was kann ich machen, sind meine Möglichkeiten keine Möblierung mehr bezahlen zu müssen. Umziehen ist in Minden aufgrund der Wohnungslage sehr schwer umzusetzten ?
Hallo liebes Team!
Ich bin ALG II Empfänger und möchte eine kleine Wohnung (16 Quadratmeter) in Königs Wusterhausen mieten. Die Kaltmiete würde weniger betragen als für eine Wohnung mit 50 Qudratmetern x dem erlaubten Quadratmeterpreis für 50 Quadratmeter Wohnungen.
Jedoch meinte das Jobcenter jetzt, dass nur die tatsächliche Größe bezahlt werden x einem
Quadratmeterpreis, der für Wohungen unter 20 Quadratmeter niedriger angesetzt wird als für Wohnungen mit 50 Quadratmeter. Es sollte doch egal sein, wie gross die Wohnung ist, solange ich unter dem Betrag komme, den alle anderen mit einer 50 Quadratmeter Wohnung bezahlt bekommen? Und wie sieht es zudem mit den Heizkosten aus? Vermutlich sind sie höher als für 16 Quadratmeter veranschlagt, aber sicherlich unter dem Betrag für 50 Quadratmeter zum Wohnen? Wird bei den Verwaltungskosten auch unterschieden zwischen 16 und 50 qm Wohnungen?
Ich bin 27 Jahre alt und würde alleine wohnen. Mir würde vom Wohnraum her diese Wohnung völlig genügen, wichtig ist mir nur die Lage der Wohnung.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo Andreas,
angemessene Miethöhen werden in der Regel von der Kommune festgelegt. Wenn Ihre Kommune die Mietgrenzen nach Größe der Wohnung entsprechend staffelt, dann ist das Jobcenter hier in der Regel im Recht.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Andreas,
das Jobcenter sollte sich in der Regel auch nach dem örtlichen Mietspiegel richten. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt, ob ein Widerspruch gegen den Entscheidung des Jobcenters sinnvoll wäre.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich habe der Heizungsanlage am 26.03.2018 bei Jobcenter abgegeben . Und bis heute Jobcenter bezahlt nicht,ich bekomme eine Zahlungserinnerung erhalten Zweimal. Und Jobcenter bis heute nicht antworten. Ich weiß nicht was soll ich machen
Hallo Marwah,
es kann sich unter Umständen lohnen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Diesen können Sie mit einem Beratungshilfeschein finanzieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Mir wurde ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen schon genehmigt. Nach so langer suche ,habe ich jetzt eine Wohnung gefunden, die etwas über den Satz liegt. In Hannover. Gibt es eine Möglichkeit, das ich die Wohnung trotzdem beziehen kann. Die Wohnung ist nur 33qm , aber 60 Euro zuviel.
Hallo Filiz,
setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und suchen Sie nach einer Lösung. Eventuell können Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
Ich beziehe Hartz-4 und habe eine Wohnung nähe München gefunden (Landshut), dort habe ich viel bessere Chancen einen Job zu finden als in der Kleinstadt wo ich momentan wohne und meine 3 Kinder wollen dort ihr Abitur machen. Die Wohnung ist sehr zentral, es gibt viele Jobangebote und Schulen in der Nähe. In dem Stadteil wo ich hinziehen möchte, kosten die Wohnungen für 3 Zim. min. 800€ kalt und 4 Zim. Wohnungen werden unter 1000€ kalt nicht angeboten. Durch Bekannte könnte ich sicher eine 4- Zi. Wohnung für nur 920€ kalt bekommen, wenn die mir Jobcenter genehmigen würde. Aber angeblich können sie für ein 4-Personen-Haushalt nur 620€ übernhemen?? Für den Preis kann ich mir vielleicht, mit viel Glück, eine 2-Zim. Wohnung leisten. Meine Frage ist, stimmt das wirklich? Oder werde ich verarscht? Das ist einfach nicht umsetzbar für eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern.
Hallo Nona,
das Jobcenter muss sich auch am örtlichen Mietspiegel orientieren. Dieser ist in jeder Stadt anders. Erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, ob diese Wohnung als angemessen gelten kann.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe eine Frage.
Meine Verlobte hat sich von mir getrennt und wir haben zwei Kinder zusammen.
Ich ziehe jetzt aus unserer gemeinsamen Wohnung aus und wollte fragen ob jemand weiß wie viel qm2 mir zustehen würden. Meine zwei Kinder würden jedes Wochenende bei mir schlafen (eins ist 3 Jahre und das andere 8 Monate alt).
Ich hab gehört das ich eine einraum Wohnung beziehen müsste.
Ich würde auch höhere Kosten teils decken können, da ich arbeiten gehe. Jedoch reicht das Geld nicht aus um alles abzudecken.
Vielen Dank
Hallo Chris,
das können wir pauschal nicht beantworten. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
ich bin verwirrt, was die Mietkostenübernahme angeht. Sie schreiben auf Ihrer Seite, die Bruttokaltmiete für 3 Personen in Düsseldorf betrüge 652€, das Jobcenter als auch die Stadt geben auf ihren jeweiligen Webseiten als maximale WARMmiete ebenfalls 652€ an (zzgl. Heizkosten). Was stimmt denn nun? Oder beinhaltet die Bruttokaltmiete auf Ihrer Seite ebenfalls die Nebenkosten (ohne Heizkosten)? Für Ihre Antwort danke ich vorab.
Mit freundlichem Gruß
Hallo Daniela,
die Bruttokaltmiete beinhaltet die Nebenkosten.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
Ich wohne seit 2010 in einer 1 Zimmer Wohnung die ist 47qm2 meine ist in Dezember 2016 geboren und wir Wohnungen immer noch hier. Ich wäre heute beim Job Center gewesen da ich eine Wohnungs angebot bekommen hab für eine 2 Zimmer 59qm2 ist warm 598€ meine Sachbearbeiterin hat mir die Wohnung abgelehnt mit der Begründung
Das mir eigentlich eine 35qm2 Wohnung zu steht und das für mich und meine Tochter die Wohnung 47qm2 Perfect wäre. Höre ich zum erstemal
Meine Tochter schläft bei mir auf dem Bett ich habe selbst keine
Privatsphäre da alles in ein Raum ist meine Tochter hat kein schlaf rhythmus da ich noch Fernsehen gucke oder Besuch hab sie nicht schlafen kann. Ich wollte dem nächst auch ne Ausbildung Anfang und bin super enttäuscht da in Hamburg es so schwer ist eine Wohnung zu bekommen. Meine Frage ist darf sie mich einfach so ablehnen meine Tochter hat noch nicht mal eine spielecke da die Wohnung zu klein ist für und beide in ein Raum
Hallo Cathrine,
entspricht die Wohnung nicht dem, was als angemessen gilt, kann ein Umzug abgelehnt werden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallohabe da mal ne frage habe vor kurzen mein haus verkauft an meiner mutter da ich schulden an sie hatte und ihr das haus für die summe verkauft , jetzt darf ich bei ihr wohnen mit frua und kinder sie verlangt miete bekomme ich von der arge keine miet kosten oder muss ich mir eine andere wohnung suchen 8 den ich habe kein geld plus von verkauf sonder nur das was ich ihr geschuldet habe .
was soll ich tun .
ich danke in voraus
mfg
Hallo johnas,
leider können wir solche Einzelfälle nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag ich wohne in München zusammen mit meiner Freundin. Wir hätten evtl eine Möglichkeit auf eine passende Wohnung. Alles passt bis auf die Miete,die knapp 400 Euro zu hoch ist(in München fast Gar nicht anders möglich). Wir beide arbeiten als Verkäufer in einem Second Hand laden und ich möchte meine Umschulung hier beginnen. Meine Frage ist jetzt, ist es möglich den Rest selber zu bezahlen oder enthält sich das Amt dann komplett. Zu erwähnen ist villeicht noch das wir seid Jahren bereits in einer Pension vom Amt Leben. Vielen Dank für eure Zeit.
LG Amit
Hallo Amit,
unserer Kenntnis nach ist einer Selbstübernahme der Kostendifferenz möglich.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich beziehe aufstockende Leistung SGBII (Erfurt – Thüringen) und wurde/werde aus meiner jetzigen Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Nun bin ich auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Kann ich ohne Zustimmung des Amtes in eine Wohnung ziehen die mehr kostet als „angemessen“ ist und die Differenz selbst zahlen? Übernimmt das Amt dann wenigstens die angemessenen Kosten für Miete und Heizung?
Vielen Dank!
Philipp
Hallo Philipp,
dazu ist das Amt in der Regel nicht verpflichtet. Sprechen Sie um sicher zu gehen alle Wohnungen mit dem Amt ab.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Ich hätte da eine ganz simple Frage. Wie sieht es eigentlich aus bei einer Bearbeitungsgebühr? Ein Immobilienmakler bietet in meiner Stadt viele Wohnunge an. Wenn es zu einem Mietvertragsabschluss kommt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € verlangt. Wird das Amt es auch übernehmen? Ansonsten finde ich sowas dann doch ziemlich happig.
Hallo Joey,
es besteht die Möglichkeit, dass die Gebühr übernommen wird. Dies wird im Einzelfall entschieden. Sie sollten sich daher an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Und zwar ich bin 17 Jahre alt heiße Justin und wohne bei meiner Freundin und ihre Eltern weil ich Zuhause Rausgeworfen wurde bei meiner Mutter da ich die Schule abgebrochen habe und meine Frage wäre ob ich Arbeitslosengeld 2 beziehen könnte da ich bei meinem Vater auch nicht wohnen kann da er kein Platz hat und selber Untermieter ist.
Hallo Justin,
in aller Regel besteht für unter 25-Jährige kein Anspruch, da die Eltern für das Kind aufkommen müssen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
mein Name ist Bilal , ich wohne in einer 3.WG und bin Hartz 4 Empfänger. Mein Mit Bewohner soll wegen unbezahlte Miete gekündigt werden.
Wir finden gerade kein Nachmieter für ihn. Kann ich sein Zimmer nehmen?, bis ich ein Mieter finden.
Ich werde dann für die beiden Zimmer 235€ Kaltmiete, 39€ Betriebskosten und 78 € Heizkosten bezahlen.
Also insgesamt bezahle ich 353€ in Monat
Hallo Bilal,
dies muss vom zuständigen Jobcenter genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich daher an Ihren Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Morgen
Mein Freund und ich möchten gerne in eine 65 qm große Wohnung ziehen jedoch ist diese ca. 75 € über dem Regelsatz der uns zusteht. Wir waren natürlich beim Jobcenter und haben dies abgeklärt jetzt sagte der Sachbearbeiter das die Wohnung zu teuer ist und wir deshalb die Kaution und die Nebenkosten nicht übernommen werden. Aber am Ende sagte er dann da wir ihm sagten das wir die 75 € aus eigener Tasche zahlen dass es ja sozusagen nur 75 € sind die wir selbst zahlen müssen. Meine Frage bekommen wir jetzt die Wohnung soweit bezahlt wie unser Regelsatz ist oder bekommen wir nur die Grundkaltmiete bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela L.
Hallo Daniela,
wenn Sie die schriftliche Zusicherung für den Umzug erhalten haben, so wird die angemessene Miete gezahlt. Den Differenzbetrag müssen Sie aus eigener Tasche begleichen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich möchte mit meinem Partner gemeinsam nach Hamburg ziehen. Er st Angestellter und ich,aufgrund einer Behinderung (jedoch ohne Unterstützung seitens Rententräger o.ä.) ALG 2 Empfänger. Die neue Wohnung kostet dann 1200€ Warmmiete für 72 qm. Würde hierbei,wegen besserer Perspektiven zu meinem jetztigen Wohnort, im tiefsten Thüringen, ein Umzug genehmigt werden u.a. auch Umzugskostenübernahme sowie weiterhin Bewilligung von ALG 2? Das Einkommen meines Partners liegt bei ca 2700€ Brutto.
Vielen Dank vorab.
Hallo Jens,
die Kosten für die Wohnung sind sehr hoch. Ob das Jobcenter diese bewilligt, hängt vom Einzelfall ab. Inwiefern Sie umziehen dürfen, sollten Sie mit dem Jobcenter vor Ort und Ihrem jetzigen Jobcenter absprechen. Tun Sie dies nicht, droht eine Sanktion.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich möchte mit meinem Partner in eine neue Wohnung Zusammen ziehen, da wir ein Kind erwarten. Müssen wir uns dann nach den ganzen Richtlinien richten, wie Miete,Größe etc. Da nur ich Harz 4 beziehe und Er voll Arbeiten geht?
Vielen Danke im Voraus..
Hallo Vanessa,
grundsätzlich übernimmt das Jobcenter nur einen Teil der Miete, sofern Ihr Freund Sie nicht finanziell unterstützen kann. Dementsprechend können die Kosten auch höher sein. Den restlichen Teil der Miete muss dann Ihr Freund übernehmen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
hallo,
wir sind eine vier persönliche Familie (2 Kinder). wir müssen uns eine Wohnung in ganze Hessen finden und Jobcenter bezahlt die Miete. aber leide ich weis es nicht genau , dass wie hoch die Kaltmiete, Heizkosten und wie viele Quadratmeter in der Stadt Wiesbaden sein darf.
Können Sie uns vielleicht helfen ?
Hallo Mansoureh,
diese Auskunft erhalten Sie bei der Stadt oder dem zuständigen Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo möchte nach Köln ziehen und beziehe hart4 wie viel würde mir an miete zustehen
Hallo Gisela,
den ortsüblichen Mietspiegel erhalten Sie bei der Stadt Köln. Wie hoch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sein dürfen und welche Größe Ihre Wohnung haben darf, erfahren Sie beim zuständigen Jobcenter der Stadt Köln.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
Ich wohne derzeit mit meiner 9 jährigen Tochter in einer 65m2 großen 3 Zimmer Wohnung.
Nun bin ich mit meinem 2. Kind schwanger.
Eigentlich wäre die Wohnung von der Fläche her groß genug für 3 Personen aber das Schlafzimmer ist sehr klein. (Ca. 8 m2) der Raum ist mit meinem Bett und einem kleinen Schrank komplett voll und ich würde definitiv kein Babybett mehr dort unterbringen können. Das Kinderzimmer ist zwar größer aber da meine Tochter 9 Jahre alt ist und ADHS hat ist es nicht möglich das Baby bei ihr unterzubringen.
Würde das Jobcenter den Umzug in eine andere Wohnung genehmigen, denn eigentlich ist sie ja groß genug?
Und wenn ja, wie sieht es mit den Umzugskosten, wie z.b. Umzugswagen aus?
LG. D. S.
Hallo Dominique,
das ist vom Einzelfall abhängig. Sie sollten sich unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter zusammensetzen und Ihre Situation mit ihm besprechen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org