Damit ein Antrag auf Bürgergeld-Leistungen Erfolg haben kann, muss der Antragsteller einige Voraussetzungen erfüllen. Übersteigt das Einkommen zum Beispiel die Freibeträge, so erhält der Betroffene einen Ablehnungsbescheid. Allerdings ist ein Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid möglich. Welche Fristen dabei gelten und ob eine Begründung des Widerspruchs notwendig ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste zum Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid
Wird Ihr Antrag auf Bürgergeld-Leistungen abgelehnt, so haben Sie die Möglichkeit binnen eines Monats, einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Jobcenters einzulegen.
Wie lange es dauert, bis ein Widerspruch durch das Jobcenter bearbeitet wird, hängt von dessen Auslastung und dem Personalstand ab. In der Regel sollten Sie allerdings nach drei bis fünf Wochen eine Antwort erhalten. Sollten Sie vom Jobcenter auch nach drei Monaten keine Antwort erhalten haben, so können Sie eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht erheben.
Ja. Nicht nur der Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid ist möglich. Wurden Ihnen beispielsweise Sanktionen auferlegt und Sie halten diese für nicht gerechtfertigt, ist auch in einem solchen Fall der Widerspruch möglich. Allerdings sollten Sie bedenken, dass dieser keine aufschiebende Wirkung hat.
Nachdem Sie gegen einen Bescheid vom Jobcenter Widerspruch eingeleitet haben, wird ein Widerspruchsverfahren eingeleitet. Dieses endet entweder mit einem Abhilfebescheid oder Sie haben, wenn der Widerspruch abgewiesen wird, die Möglichkeit, eine Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben.
Inhalt
Widerspruch gegen eine Ablehnung vom Bürgergeld einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anspruch auf die Sozialleistung haben, so können Sie beim zuständigen Jobcenter Bürgergeld beantragen. Dieser wird dann zwar sorgfältig geprüft, dennoch kann es bei der Überprüfung zu Fehlern kommen.
Über den Antrag entscheiden die Jobcenter per Verwaltungsakt, welcher dem Antragsteller per Post zugestellt wird. Wird Ihnen ein Ablehnungsbescheid zugestellt, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid zu erheben, wenn Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt auf seiner Webseite zum Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid folgendes:
Ist ein Antragsteller mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann er dagegen Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Bescheid erlassen hat. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid informiert darüber. […]
In dem Schreiben können Sie darlegen, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind (eine Begründung ist allerdings keine Pflicht). Im ersten Schritt erfolgt eine Prüfung durch die Widerspruchsbehörde, ob Sie selbigen fristgerecht eingelegt haben.
Ist das der Fall, wird der Bürgergeld-Bescheid erneut geprüft. Hat der Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid Erfolg, erhalten Sie den sogenannten Abhilfebescheid.
Gut zu wissen: Hat der Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid im ersten Schritt keinen Erfolg, haben Sie die Möglichkeit, Klage vor einem Sozialgericht einzulegen.
Bei Bezug von Bürgergeld Widerspruch gegen Sanktionen einlegen
Doch nicht nur gegen einen Bürgergeld-Bescheid können (potenzielle) Leistungsempfänger einen Widerspruch einlegen. Auch im laufenden Leistungsbezug kann es dazu kommen, dass die Jobcenter Verwaltungsakte erlassen.
Nicht selten kann es sich dabei um Sanktionen gegen Leistungsempfänger handeln. Diese sind zum Beispiel bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen möglich. Empfinden Sie die Sanktionen als nicht gerechtfertigt, so können Sie binnen einen Monats Widerspruch einlegen.
Bedenken Sie, dass dieser allerdings keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die Sanktionen zunächst einmal in Kraft treten. Sollte Ihr Widerspruch Erfolg haben, bekomme Sie die entsprechende Summe vom Jobcenter erstattet.
Weitere Infos rund um den Antrag auf Bürgergeld finden Sie in den folgenden Ratgebern:
- Was genau beinhaltet der Bürgergeld-Bescheid?
- Kooperationsplan beim Bürgergeld
- Wie bekommen Sie Bürgergeld vom Jobcenter?
- Was bedeutet die Karenzzeit beim Bürgergeld?
- Drohen Sanktionen beim Bürgergeld?
- Welche Voraussetzungen gibt's beim Bürgergeld?
- Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid einlegen
- Wie lange gibt es das Bürgergeld?
Widerspruch beim Jobcenter einlegen: Muster
Unser Muster verschafft Ihnen einen Überblick, wie ein Widerspruch gegen einen Bescheid vom Jobcenter aussehen kann:
Vor-und Zuname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Stadt
Ihr Jobcenter mit Bezirk
Straße und Hausnummer des Jobcenters
Postleitzahl und Stadt
Widerspruch gegen den Bescheid wegen [Grund angeben]
[Aktennummer]
[Kennzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich einen Widerspruch gegen den Bescheid mit der Nummer [Nummer einfügen] ein.
Dies begründet sich wie folgt:
[Begründung hinzufügen]
[Datum und Unterschrift]
Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem beim Jobcenter:
Ich erhalte seit 2020 durchgehend bis heute Bürgergeld. 2020 bis 2021 wegen Corona. Ich war selbständig und durfte nicht arbeiten.
Irgendwann meinte das Jobcenter, daß ich die Leistungen von Mai 2021 bis Oktober 2021 unberechtigt erhalten habe. Es waren immer die gleichen Voraussetzungen. Sämtliche angeforderten Unterlagen habe ich eingereicht. Leider erhielt ich aber nie eine Antwort und dachte, die Sache sei erledigt.
Seit August behält das Jobcenter 10% Bürgergeld ein für den Zeitraum 05/2021 bis 10/2021.
Angeblich wurde mir ein entsprechender Bescheid zugeschickt. Der ist nie bei mir angekommen.
Was kann ich tun?
Im November 2021 hatte ich eine große Krebs-OP und bin seitdem arbeitsunfähig.
Über eine hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Uwe J.