Hartz 4: Bekommen Sie Weihnachtsgeld?

Wichtig: Zum ersten Januar 2023 wurde Hartz 4 durch das Bürgergeld abgelöst. Ob nun ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, lesen Sie in unserer News: „Bekommen Bürgergeld-Empfänger Weihnachtsgeld vom Jobcenter?.

FAQ: Weihnachtsgeld bei Hartz-4-Bezug

Erhalten Hartz-4-Empfänger Weihnachtsgeld vom Jobcenter?

Nein, Hartz-4-Empfänger bekommen kein Weihnachtsgeld vom Jobcenter.

Wird Weihnachtsgeld auf Hartz-4-Leistungen angerechnet?

Erhalten Aufstocker Weihnachtsgeld, wird die Summe als Einkommen gewertet und auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Was ist zu beachten, wenn Aufstocker Weihnachtsgeld erhalten?

Ist das Weihnachtsgeld so hoch, dass der Betroffene im betreffenden Monat keinen Anspruch mehr auf Hartz-4-Leistungen hätte, dann wird die Summe auf sechs Monate aufgeteilt und dann monatlich zum Teil angerechnet. Ein erklärendes Beispiel finden Sie hier.

Gibt es einen Anspruch auf einen Weihnachtsbonus?

Als Hartz-4-Empfänger Weihnachtsgeld zu bekommen, ist quasi unmöglich.
Als Hartz-4-Empfänger Weihnachtsgeld zu bekommen, ist quasi unmöglich.

In vielen Firmen und Unternehmen ist es üblich, dass Angestellte im November eine zusätzliche Auszahlung zu ihrem Gehalt bekommen. Diese Zusatzleistung wird auch mit dem Begriff „Weihnachtsgeld“ betitelt und dient ursprünglich dazu, die Arbeitnehmer bei der Vorbereitung des Weihnachtsfestes zu unterstützen.

Nicht jeder Arbeitnehmer hat jedoch Anspruch auf ein solches Gehalt. Wird ein Weihnachtsgeld vom Chef ausgezahlt, so ist dies entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung niedergeschrieben. Da Weihnachten besonders in großen Familien mit vielen Kindern oft den finanziellen Rahmen sprengen kann, fragen sich auch viele Hartz-4-Empfänger, ob auch beim Bezug von ALG 2 Weihnachtsgeld vom Jobcenter ausgezahlt werden kann.

Andersherum sind Aufstocker beispielsweise unsicher, ob das von ihrem Arbeitgeber ausgezahlte Weihnachtsgeld auf den Hartz-4-Satz angerechnet wird. Welche Möglichkeiten Sie haben und wie mit Hartz 4 vom Weihnachtsgeld die Anrechnung erfolgt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Wer hat eigentlich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber „Wann bekommt man Weihnachtsgeld?“

Weihnachtsgeld bei Hartz 4: Wird es ausgezahlt?

Weihnachtsgeld für Hartz-4-Empfänger könnte beispielsweise dazu dienen, einen Weihnachtsbaum zu kaufen.
Weihnachtsgeld für Hartz-4-Empfänger könnte beispielsweise dazu dienen, einen Weihnachtsbaum zu kaufen.

Zunächst einmal sollte mit folgendem Mythos aufgeräumt werden: Weihnachtsgeld, das für Hartz-4-Empfänger ausgezahlt wird, gibt es nicht. Das Gerücht, dass ein Weihnachtsgeld vom Jobcenter auch für Empfänger von ALG 2 geleistet werden kann, hält sich zwar wacker, ist allerdings eben nur genau das: ein Gerücht.

Trotzdem bemühen sich seit Jahren unter anderem Politiker der Partei „Die Linken“ darum, dass ein Weihnachtsgeld für Hartz-4-Empfänger eingeführt wird.

Denn nur so sei es möglich, dass besonders Kinder von Hilfebedürftigen nicht darunter leiden müssen, dass die Eltern kein ausreichendes Budget für Weihnachtsgeschenke, ein Weihnachtsessen, einen Weihnachtsbaum oder ähnliche Dinge zur Verfügung haben.

Auch ein Verwandtenbesuch könne sich kaum geleistet werden, wenn diese nicht im unmittelbaren Umkreis wohnen. Bis ins Jahr 2022 sind jedoch noch keine tatsächlichen Bestrebungen zur Einführung vom Hartz-4-Weihnachtsgeld bekannt. Ein Antrag auf Weihnachtsgeld beim Jobcenter läuft demnach ins Leere.

Hartz-4-Aufstocker: Wird Weihnachtsgeld auf den ALG-2-Anspruch angerechnet?

Ohne Weihnachtsgeld bei Hartz 4 könnten sogar Weihnachtsmarktbesuche geringer werden.
Ohne Weihnachtsgeld bei Hartz 4 könnten sogar Weihnachtsmarktbesuche geringer werden.

Vor einem anderen Problem stehen Hartz-4-Empfänger, die aufstockende Leistungen erhalten, weil das Gehalt, das Sie aus Ihrem Job schöpfen, nicht zur Sicherung des Existenzminimums ausreicht. Wird hier ein Weihnachtsgeld vom Chef ausgezahlt, stellt sich oft die Frage, inwiefern dies als Zusatzleistung zu betrachten ist oder ob es wie das normale Gehalt auf den Hartz-4-Anspruch angerechnet wird.

Grundsätzlich gilt: Auch das Weihnachtsgeld, das für alle Arbeitnehmer, auch diejenigen, die Hartz-4-Empfänger sind, normalerweise eine Zusatzleistung darstellen soll, wirkt sich als Einkommen mindernd auf den ALG-2-Anspruch aus. Maßgeblich ist dafür der Paragraf 11 Absatz 3 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2). Demnach gilt:

Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. […] Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

Fällt der aufstockende Hartz-4-Bezieher dadurch aus dem Leistungsbezug heraus, kann das Weihnachtsgeld zu gleichen Teilen auf insgesamt sechs Monate aufgesplittet werden.

Ein Beispiel soll verdeutlichen, wie sich eine Zahlung vom Weihnachtsgeld für ALG-2-Empfänger auf den Anspruch auswirken kann.

Sören verdient mit einer Erwerbstätigkeit im Einzelhandel etwa 800 Euro brutto im Monat. Er erhält aufstockend Hartz 4, um seinen Lebensunterhalt sichern zu können. Im November erhält Sören von seinem Arbeitgeber – wie alle anderen Kollegen auch – Weihnachtsgeld in Höhe von 300 Euro. Da Sören alleinstehend ist, würde er durch den Bezug des Weihnachtsgeldes für den Monat November keinen Anspruch mehr auf Hartz 4 haben. Um dies zu vermeiden ist es laut § 11b des SGB 2 möglich, das Weihnachtsgeld über 300 Euro auf sechs Monate aufzuteilen. Demnach erhält Sören im darauffolgenden halben Jahr quasi nur monatlich 50 Euro mehr, als er ohne das Weihnachtsgeld bekommen würde. Der Hartz-4-Anspruch bleibt bestehen, allerdings werden die zusätzlichen 50 Euro ebenfalls mit in die Berechnung des Einkommens aufgrund des Freibetrags aufgenommen.

Das bedeutet im Klartext: Erhalten Aufstocker im November ein zusätzliches Weihnachtsgeld zu ihrem Lohn, so wird dieses ebenfalls als Einkommen berücksichtigt und mit den entsprechend geltenden Freibeträgen verrechnet.

Argumente für und gegen das Weihnachtsgeld

Mit ALG 2 Weihnachtsgeld zu erhalten, um Geschenke zu kaufen, ist zur Zeit nicht möglich.
Mit ALG 2 Weihnachtsgeld zu erhalten, um Geschenke zu kaufen, ist zur Zeit nicht möglich.

Das am häufigsten genannte Argument gegen die Einführung eines Weihnachtsgeldes für Hartz-4-Empfänger ist, dass die wenigsten Arbeitnehmer, die regelmäßig einer Arbeit nachgehen, dieses ebenfalls erhalten.

Ausgleichende Gerechtigkeit würde voraussetzen, dass jeder Arbeitnehmer – ob Hartz-4-Empfänger oder nicht – einen generellen Anspruch auf die Auszahlung von zusätzlichem Geld zu Weihnachten hätte.

Ein Argument für das Weihnachtsgeld für Hartz-4-Empfänger wiederum ist, dass diese durch die geringe Höhe der Regelsätze bereits grundsätzlich am Existenzminimum kratzen. Das ist besonders dann der Fall, wenn außerplanmäßige Anschaffungen anstehen, weil beispielsweise der Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputtgeht, Kinder neue Kleidung benötigen oder ein gemeinsamer Urlaub mit der ganzen Familie geplant werden soll.

Hartz-4-Empfängern ein Weihnachtsgeld auszuzahlen, kann insofern hilfreich sein, als dass Kinder hilfebedürftiger Eltern nicht unter fehlenden Weihnachtsgeschenken leiden müssen, die anderen Kindern ohne größere Probleme ermöglicht werden können. Zusätzlich können Verwandtenbesuche, wenn diese nicht im gleiche Ort oder Bundesland leben, teuer werden.

Hartz-4-Empfänger dies aus dem Regelsatz zahlen zu lassen, kann zu finanziellen Engpässen führen. Gleiches gilt für den Wunsch vieler Hilfebedürftigen, sich an Weihnachten mal ein gutes Essen zu gönnen oder auch mit der Familie essen zu gehen. Beide Varianten erfordern finanzielle Mittel, die einem Hartz-4-Empfänger durch Weihnachtsgeld ermöglicht werden können.

Ob und wann Hartz 4 und das Weihnachtsgeld in Einklang gebracht werden können, steht noch in den Sternen. Viele Sozialverbände und Parteien setzen sich jedoch schon heute dafür ein, dass ein Weihnachtsgeld für Hartz-4-Empfänger eingeführt wird und es Aufstockern nicht wie normales Gehalt als Einkommen angerechnet wird. Inwiefern diese Forderungen Erfolg haben können, wird die Zeit zeigen.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

16 Gedanken zu „Hartz 4: Bekommen Sie Weihnachtsgeld?

  1. Marie

    Es wird jeglicher Anreiz genommen das man es schaffen könnte irgendwann mal da rauszukommen. Das zieht einen richtig runter vor allem wenn man Kinder hat. Hat man nur einen Teilzeitjob und dazu noch mit Mindestlohn und geht das ganze Jahr ohne Krankheitszage zur Arbeit und kann dann nicht mal das bisschen Weihnachtsgeld behalten. Was ist das für eine menschenverachtende System. Da kann ich es auch völlig nachvollziehen daß Leute dann lieber garnicht arbeiten gehen.

  2. Daniela

    Hallo.

    Ich bin nun seit eineinhalb Jahren Aufstockerin und bekomme dieses Jahr zum 2 mal Weihnachtsgeld gezahlt.
    Es ist richtig, dass es auf 6 Monate angerechnet wird und mir dies jeden Monat von den Leistungen einbehalten wird. Aber ist es denn nicht möglich, dass anzurechnende Weihnachtsgeld direkt an das Jobcenter zurückzuzuahlen, damit man nicht jeden Monat auf seine eigentlichen Leistungen verzichten muss?
    Sprich ich nicht jeden Monat selbst von dem Weihnachtsgeld die monatliche Differenz zu den Leistungen sparen muss.
    Denn ich habe dieses Jahr vor den Bruttobetrag des Weihnachtsgeldes direkt an das Jobcenter zu überweisen um mir die monatliche Kürzung der Leistung zu sparen.

  3. B

    Hallo,
    Unsere Situation ist fatal, wir wissen nicht mehr wie es weitergehen soll.
    Vielleicht kann uns jemand helfen…
    Meine Freundin und ich leben mit 2 Kindern 2 / 4 Jahre in einer Mietwohnung.
    Ich Arbeite in Vollzeit und meine Freundin ist in mutterschutz.
    Beide Kinder sind im Kindergarten, ( Der Platz wurde uns mit entweder jetzt oder gar nicht aufgezwungen ).
    Mein Grundgehalt ist Brutto 2500 Euro. Zusätzlich bekomme ich unregelmäßig Provision in Höhe von 300 / 500 Brutto je nach meinem Umsatz. Bei Krankheit oder Urlaub erreiche ich diese nicht.
    Weihnachtsgeld Urlaubsgeld werden auch Prozentual ausbezahlt. Überstunden auch.
    Weitere Einatmen sind noch Kindergeld.
    Im April und Mai 2018 bekamen wir noch Elterngeld. Und auch Kinderzuschlag 2 x 170 Euro + 40 € Wohngeld.
    Ab Juni 2018 endete das Elterngeld und uns wurde der Kinderzuschlag, / Wohngeld gestrichen.
    Mit der Begründung das trotz kinderzuschlag unser bedarf nicht gedeckt sei und wurden an den Jobcenter für aufstockendes Hartz4 verwiesen.ALG2
    Wir erhielten dann den Vorläufigen Bewilligung Bescheid für monatlich 117 € für 6 Monate.Warum auch immer da es wesentlich weniger war als mit Kinderzuschlag und Wohngeld.
    Überwiesen wurde jedoch vom Jobcenter 2 x 199 € 1x 82 € und 3 x 117 € für diesen Zeitraum.
    Nun kam das Problem, ich habe von diesen 6 Monaten 2 Monate Durch Provision überstunden weihnachtsgeld mehr verdient und es wurde alles komplett auf 6 Monate addiert und geteilt,
    Es kamen nun für meine Freundin und mich je ein eigener Rückforderung Bescheid. Für Sie 700 € Für mich 460 €.
    Zusätzlich eine Rückberechnung des Kindergarten Beitrags mit 4950,33 € forderung.
    Ein vorsprechen bei der Familien Kasse aufgrund des abgewiesenen Kinderzuschlag, der uns ja jetzt im Nachhinein
    dann doch zugestanden hätte, wurde sofort als Rechtskräftig und nicht mehr rückwirkend anfechtbar abgeschmettert.
    Eine angebotene Ratenzahlung ist uns nicht möglich, da ich noch monatl. Altlasten von 370 € abzahlen muss.
    Das eh schon hart genug ist, da wir uns ja im Hartz4 Gehaltsbereich befinden.
    Hat jemand eine ILösung für unser Problem?.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo B.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir möchten Ihnen deshalb empfehlen, den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen und damit die Hilfe eines Anwalts für Sozialrecht in Anspruch zu nehmen. Möglicherweise erhalten Sie auch in einer Sozialberatungsstelle genaue Antworten und Vorschläge für Ihre Situation.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Ralf

    Wenn ich mir als Aufstocker Weiße Ware, Kühlschrank, Herd etc. kaufe, wird das Weihnachtsgeld dann dennoch angerechnet? Irgendwie interessant, dass man z.B im Rahmen der sozialen Teilhabe mehr als 35 Stunden arbeiten kann, es nicht mal einen festen Arbeitsplan gibt, Stunden willkürlich wegfallen könne, die man dann Sonntags ohne Wochenendzuschlag nacharbeiten muss, es keine begleitende Aktivitäten gibt, es keinerlei Wertschätzung gibt, man wenigstens einen regulären Arbeitsplatz wegnimmt, wenn nicht wie bei mir sogar gefordert wird, dass man die Arbeit von zwei Angestellten übernimmt und am Ende muss man dennoch Aufstocken und kann nicht einmal erwarten, dass der Lohn pünktlich gezahlt wird, wenn man wie ich bei einem kirchlichen Träger arbeitet. Darüber hinaus gibt es regelrechte Absprachen innerhalb des Betriebs unter Vorgesetzten und regulären Arbeitnehmern und mit dem Jobcenter, jeden Fehler der vom Arbeitgeber, regulären Angestellten oder dem Jobcenter gemacht wird auf den soziale Teilhabe Arbeitnehmer abzuwälzen. Und das beste daran ist, manche Menschen wie ich, sind auf diese moderne Sklavenarbeit angewiesen, z.B. da man medizinische Leistungen zahlen muss, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden oder auch nur um kulturell mithalten zu können, Gitarrensaiten sind nicht gratis und gute wissenschaftliche Bücher gibt es in der Stadtbücherei nicht. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist nicht einmal möglich, wenn man arbeitet oder um mal die Polemik von Spießern zu übernehmen, „hart“ arbeitet. Merke, je öfter Karla und Karl [von der Redaktion entfernt] von „harter“ Arbeit reden, um so weniger arbeiten sie und er, wenn sie oder er überhaupt mal die Finger vom Smartphone während der Arbeit lassen.

  5. B.S.

    Die Bedürftigen sollten einfach weiterhin zur Tafel gehen. Insbesondere die bedürftigen Mütter sollten ihre Kinder zur Kinder Tafel schicken. Die bedürftigen Kinder haben da ihr Essen. Selbstverständlich ein totaler Verfassungsvertrag, aber ich glaube, dass die anderen einfach etwas davon haben. Das scheint so ein Charles Dickens Lebensideal zu sein, während draussen die Kinder hungrig und ärmlich zusehen müssen, wie ihre Klassenkameraden beschenkt werden, sitzt man selber im Warmen und braucht noch nicht mal mehr den Fernseher einschalten, um diese Geschichte nachzuempfinden. Am besten hätte man mal Leute gewählt, die langfristig denken. Selbstverständlich handelt es sich um Leute, die im ALG2 Bezug sind.

  6. Eve

    Aloha und guten Abend?!
    Ich (31) lebe mit meinem Sohn (7) in einem Haushalt und ich bekomme für uns beide ALG2 aufstockend, seit 3 Monaten…vorher komplett ALG2. Ich arbeite jetzt seit 3 Monaten als Teilzeit-Angestellte bei einem großen Non-Food Händler im Verkauf. Als Teilzeitkraft bekomme ich 9.25€ Brutto die Stunde und arbeite mind. 87 Stunden bis max. 130 std im Monat (meine durchschnittliche Arbeitszeit muss mind. 20 STD die Woche betragen)…rechnet euch selbst aus was mein Lohn ist. Dazu bekomm ich 470€ ALG2, Kindergeld mit 194€ und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt 205€..Wenn man alles zusammen rechnet ist das nicht wenig Geld, aber wenn man alle monatlichen Kosten wie Miete usw. anrechnet, dann auch nicht mehr viel was da übrig bleibt. Normalerweise wollte ich, sobald ich Arbeiten gehe gar nicht mehr vom Staat abhängig sein…was wiederum probleme mit sich bringt. Wohngeld wurde mir zwar genehmigt aber knapp 230€ das sind 240€ weniger als das vom Jobcenter…aber dafür dürfte ich (sobald ich 1 Jahr bei … beschäftigt bin), Weihnachts und Urlaubgeld behalten, wie auch meine Überstunden die mir alle 4 Monate ausgezahlt werden und sie würden nicht angerechnet werden. Zumindestens lese ich im Internet überall das Oben genannte Gelder alle angerechnet werden. 🙁 Ich spiele mit dem Gedanken, nach der übernahme in einen unbefristeten Vertrag, auf Wohngeld zu wechseln, es ist zwar weniger was ich bekäme, aber dann hab ich das ganze Procedre mit dem JC nicht.
    Aber vielleicht kann mir jemand sagen (da ich ja noch 2 x befristete verträge bekommen kann) ob es wirklich so ist das all die Gelder angerechnet werden? und in wie fern ich mir das ausrechnen darf/kann (falls man das kann)?

  7. Müller

    Weihnachtsgeld zahlt das JC nicht. Es gibt in einigen Bundesländern und deren JC die Möglichkeit, Spielzeuggutscheine oder einen sogenannten Schoko-Gutschein zu erhalten. Oftmals an Bedingungen geknüpft, was das Alter der Kinder betrifft. Es gibt weiterhin zu Weihnachten
    in einigen Bundesländern Aktionen der Kommunen, wo Sie kostenlos ein Geschenk für Ihre Kinder holen können,
    fragen Sie Ihre JC nach deren Möglichkeiten.
    Das gezahlte Weihnachtsgeld von „Aufstockern“ wird prozentual als Einkommen in dem Monat der Auszahlung
    auf die Alg II Leistungen angerechnet. Grundsätzlich gilt: die ersten 100 Euro des Verdienstes sind anrechnungsfrei,
    auf die folgenden 900 Euro werden 20 Prozent als anrechnungsfrei dem Bezieher gelassen, ab 1001 Euro dann 10 Prozent-bis zu einer gewissen Grenze.

  8. Nausch

    Auch 2018 Weihnachts bei mir. Schon Mal Anrechnen

    Seit Jahren ist das so. Frustrierend
    Sorry politische Lager dafür eure Lohnerhöhung geht’s schnell.
    Aber und mit Kinder was guten Zutun seit ihr Feige

  9. Heike

    Hallo
    ich habe 1500 € Brutto Weihnachtsgeld bekommen . Bin Aufstocker bei ALG II mit meinen zwei Kinder und Partner.
    Wie berechnet man das Geld bei sechs Monat an ? Auch mit Freibetrag oder wie ?
    Urlaubsgeld von 300 € Brutto wird das auch auf sechs Monate angerechnet ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Heike,

      wie im Ratgeber erwähnt, werden Einnahmen, die den Bedarf in einem Monat übersteigen, auf sechs Monate verteilt anteilig angerechnet. Wie sich dies im Einzelfall berechnet, sagt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. lutz

    weihnachtsgeld wurde früher gezahlt vom amt nämlich 125 dm pro person es zwar nicht viel aber ich konnte meinen kindern damals was zu weihnachten kaufen ( war allein erziehender vater von 4 kindern )es wurde dann eingestellt
    warscheinlich wieder mal die diäten erhöht denn dafür ist gfeld da

  11. Michael B

    Michael B.
    Meine Waschmaschine ist kaputt gegangen, die ich vor 13 jahren von meiner Mutter geschenkt bekommen habe. Bei mir hat es keinen Waschsalon in der nähe, der nächste ist ca. 5km entfernt. Eine neue oder gebrauchte steht mir nicht zu. Mein Sofa habe ich vor 13 Jahren vom Müll geholt, damals habe ich als Zeitarbeiter gearbeitet. Ersatz Sofa steht mir nicht zu. Das Sofa war als ich es geholt habe schon schrott, alle meine Möbel habe ich vom Müll d.h. geschenkt genommen was andere absolut runtergerockt haben. Weil ich als Zeitarbeiter einen mickrigen Lohn hatte und mir nix leisten konnte. Ich wurde in der schule Tagtäglich gemobbt, geschlagen und fertiggemacht war lernschwach. Heute bin ich von Ängsten geplagt schwer Depressiv, Psychisch krank etc. im Moment nicht Arbeitsfähig. Mir steht nichts zu da ich ja schon 25 Jahre alten kaputten Möbelschrott habe. Ich bin 34 Jahre alt habe über 10 Jahre Vollzeit gearbeitet als Lagerarbeiter, auf meinem Sofa kann man nicht mehr sitzen, weil die schrauben einem die gebrauchten billig Hosen kaputt machen. Ich bin schwer enttäuscht von unserem Staat.

  12. Manuel K.

    Ich arbeite gesundheitsbedingt nur in einem 400 Euro Job. Zusätzlich bekomme ich Hartz 4.
    In meinem Job bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
    Das Weihnachtsgeld (240 €) bekomme ich immer Ende November ausgezahlt.
    2017 hat mir das Amt „vorsorglich“ Anfang November gar kein Geld überwiesen und sogar knapp 60 € weniger an Miete gezahlt…allerdings ohne mich vorher darüber zu informieren.
    Das war ein richtig übler Monat.

  13. Michael S.

    Dieser Fall ist mal wieder ein tolles Beispiel wie der Staat die „Kleinen“ kurz hält. Sonst gilt das Zuflussprinzip, aber nicht hier. Der Staat kann sparen, also macht er das gnadenlos. Sozialstaat, das war einmal. Die Chance auf kleinstes Vermögen wird im Keim erstickt und somit ein weiterer Schritt in Richtung Klassengesellschaft zementiert. Bei einer Anrechnung im Zuflussmonat entfiele für einen Monat der Leistungsanspruch, somit hätte man wenigstens etwas angespart. Im Folgemonat würde alles wieder wie gehabt laufen. Eine soziale Ungerechtigkeit besonderer Güte.

  14. JayPie

    Hallo, ich mache eine Umschulung zur Altenpflegerin. Diese Umschulung ist mir nahegelegt worden vom Job Center da er sehr gute Job aussichen Verspricht. Ich muss sagen mir gefällt der Beruf sehr gut und ich habe großen Spaß an der Arbeit.
    Jedes Jahr bekomme ich vom Abeitgeber Weihnachtsgeld. 150 euro Weihnachtsgeld für jedes jahr was ich dort arbeite. ich bin nun 3 Jahre dort.
    Nun waren es 450 euro Weihnachtsgeld, was mir leider nun auch wieder abgezogen wird.
    Ich finde das Hartz 4 Empfer die nicht arbeiten, kein Geld vom Amt bekommen sollten, die die Kinder haben, sollten eher einen zuschuss von der Kindergeld stelle bekommen.
    Aber ich finde das die Leute die Arbeiten und so wenig verdienen das sie Unterstützung vom Job Center bekommen, nicht auch noch Weihnachtsgeld abgezogen bekommen sollen.
    Genau so ist es mit zuschüssen für Nachtarbeit und Wochenendarbeiten.
    Es wurde dafür gearbeitet und man sollte schauen das gerade Pflegeberufe lukrativer werden.

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