Wer auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld angewiesen ist, kann in der Regel nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Die Bearbeitungsdauer, die das Jobcenter zur Bewilligung des Antrags braucht, kann die Bedürftigkeit dabei verschärfen. Ist die Wartezeit untragbar, besteht die Möglichkeit, einen Bürgergeld-Vorschuss zu beantragen.
Das Wichtigste zum Bürgergeld-Vorschuss
Beim Bürgergeld-Vorschuss kann die Höhe nicht pauschal beziffert werden. Die Festsetzung liegt im Ermessen der Jobcenter. Welche Faktoren dabei aber eine Rolle spielen, erfahren Sie hier.
Sofern die Wartezeit für die Bewilligung von Bürgergeld für Hilfebedürftige die finanziellen Nöte verschärft, kann Anspruch auf einen Vorschuss bestehen. Bestimmte Voraussetzungen müssen dabei jedoch erfüllt sein.
Jobcenter sind angehalten, kurzfristig über einen Vorschuss zu entscheiden. Die Auszahlung muss spätestens mit Ablauf des Monats erfolgen, in dem der Antrag gestellt wurde. Genauere Infos zu den Fristen erhalten Sie hier.
Inhalt
Anspruch auf Bürgergeld-Vorschuss: Das sind die Voraussetzungen
Ob es einen Bürgergeld-Vorschuss überhaupt gibt oder nicht – darüber scheiden sich mitunter die Geister. Zumindest die Medien verneinen oft einen Anspruch, wobei es sich hier um gefährliches Halbwissen handelt.
Möglicherweise liegt die Ursache darin, dass sich die gesetzliche Regelung zu einer Vorauszahlung nicht im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) findet – das enthält alle Regelungen rund ums Bürgergeld. Der Vorschuss auf Sozialleistungen ist im SGB I (Erstes Buch Sozialgesetzbuch) geregelt. Die Auslegung gestaltet sich recht eindeutig.
Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.
§ 42 Abs. 1 SGB I
Bedeutet im Klartext: Wer grundsätzlich Anspruch auf Sozialleistungen hat, hat auch Anspruch auf einen Bürgergeld-Vorschuss, sofern sich die Bearbeitung des Antrages über eine längere Zeit hinzieht. Das ist jedoch nicht die einzige Voraussetzung.
Einen Vorschuss vom Jobcenter fürs Bürgergeld gibt es nur, wenn außerdem:
- im Vorfeld ein Antrag auf Bürgergeld gestellt wurde,
- dem Antrag leicht zu entnehmen ist, dass grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld besteht und
- ein entsprechender Antrag auf einen Bürgergeld-Vorschuss gestellt wurde.
Die Bearbeitungsdauer eines Bürgergeld-Bescheides durch das Jobcenter hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen ist die Vollständigkeit eines Antrags entscheidend – der eigentliche Bearbeitungszeitraum beginnt dabei erst zu laufen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen. Zum anderen kann sich die Bearbeitung infolge einer hohen Auslastung der Behörde hinziehen.
Bürgergeld-Vorschuss beantragen: Das ist wichtig
Befinden Sie sich in einer akuten finanziellen Notsituation, kann eine Vorauszahlung Linderung verschaffen. Um diese aber zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Bürgergeld-Vorschuss stellen. Ein formloses Anschreiben reicht dabei völlig aus. Jedoch sollten Sie Ihre Situation beschreiben und so die Dringlichkeit verdeutlichen.
Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, stellen wir Ihnen einen Bürgergeld-Vorschuss-Antrag als Muster und zum Ausfüllen als Download bereit.
Bürgergeld-Vorschuss Antrag als PDF-Vordruck
Einen Bürgergeld-Vorschuss online zu beantragen, ist möglich, sofern das Jobcenter entsprechend darauf ausgelegt ist. Ein Tipp bei Erstantrag: Beantragen Sie mit dem Bürgergeld einen Vorschuss gleich mit. Denn gerade bei Neuanträgen können sich die Bearbeitungszeiten aufgrund umfangreicherer Prüfungen hinziehen.
Jobcenter haben bei Bürgergeld-Anträgen per Gesetz bis zu sechs Monate für die Bearbeitung Zeit. Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, braucht hingegen in aller Regel schnell Geld. Ein Bürgergeld-Vorschuss ist da oft die einzige Lösung.
Bearbeitungsdauer durch das Jobcenter
Bei einem Bürgergeld-Vorschuss muss es schnell gehen. Deshalb sind Jobcenter angehalten, zügig zu entscheiden. In der Regel bedeutet das, dass die Auszahlung zum Ende des Monats erfolgen soll, in dem der Antrag gestellt wurde. Einen Bürgergeld-Vorschuss sofort zu erhalten, ist zwar kaum möglich – einige Tage bis zu einem Monat Bearbeitungszeit braucht es für die Bewilligung. Zu längeren Wartezeiten sollte es jedoch nicht kommen.
In akuten Notsituationen geht die Auszahlung deutlich schneller. Je genauer Hilfebedürftige ihre prekäre Situation im Antrag schildern, desto besser.
Höhe und Anrechnung einer Vorauszahlung: Individuelle Bewertung
Wie hoch ein Bürgergeld-Vorschuss ausfällt, lässt sich nicht pauschal beziffern. Die Festsetzung liegt im Ermessen des Jobcenters. Das wägt ab, in welcher persönlichen und wirtschaftlichen Situation sich ein Antragsteller befindet und wie groß die Not bereits ist.
Der Gesetzgeber sieht allerdings einen Vorschuss in Höhe von maximal 100 Euro vor (§ 42 Abs. 2 SGB II). Nicht alle Jobcenter übernehmen diese Regelung jedoch. Weil es eine Ermessensleistung ist, müssen sie das auch nicht.
Wichtig: In der Regel liegt eine Vorauszahlung deutlich unter der zu erwartenden Regelleistung. Zeigt sich die Behörde mit einem Bürgergeld-Vorschuss jedoch einmal großzügig und übertrifft damit den anschließenden Regelsatz, kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Rückforderung. Die ergibt sich aus der Differenz zwischen der endgültigen Leistung und dem im Voraus gezahlten Mehrbetrag.
Anrechnung nach Festsetzung: Bürgergeld-Vorschuss wird abgezogen
Nach Bewilligung von Bürgergeld-Leistungen kommt es in aller Regel zur Anrechnung eines Vorschusses. Dabei wird die jeweilige Höhe der Vorauszahlung von den festgesetzten Regelleistungen abgezogen – ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Übergangshilfe.
Um das einmal zu verdeutlichen:
Wurde ein Antrag auf Bürgergeld im April gestellt, hat ein Antragsteller ab demselben Monat Anspruch auf die Leistungen. Werden die bspw. erst im Juli bewilligt, werden die Leistungen rückwirkend ausgezahlt. Wurde nun zur Überbrückung im Mai ein Bürgergeld-Vorschuss beantragt und bewilligt, erhält der Antragsteller für den April die vollen Leistungen. Für Mai, Juni und Juli wird jedoch die Vorauszahlung abgezogen.
Kommt es zu keiner Anrechnung nach einer endgültigen Festsetzung, kann diese durch das Jobcenter zwar nicht nachträglich erfolgen. Allerdings wird es voraussichtlich zu einer Rückforderung kommen.
Bürgergeld-Vorschuss abgelehnt: Ihre Möglichkeiten
Da eine Vorauszahlung eine Ermessensleistung ist – Jobcenter können selbst entscheiden, ob sie gewährt wird oder nicht – kann es durchaus zu einer Ablehnung kommen. Dass die Dringlichkeit verkannt wird, kommt vor. Dagegen können sich Betroffene jedoch wehren, mit einem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid. Ein Bürgergeld-Vorschuss ist nach wie vor möglich.