Das Wichtigste zum Vermögen bei Hartz 4 zusammengefasst:
Es besteht nur dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, wenn kein Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, mit dem sich der Lebensunterhalt bestreiten ließe.
Zum Vermögen gehören gemäß § 12 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) alle verwertbaren Vermögensgegenstände – hierzu zählen unter anderem Bargeld, Sparguthaben und Haus- oder Wohnungseigentum.
Ja. Wie beim Einkommen, gelten auch für das Vermögen Freibeträge. Welche dies konkret sind. können Sie hier nachlesen.
Inhalt
Wie viel Vermögen dürfen Sie bei Hartz-4-Bezug behalten?
Laut § 7 Abs. 1 SGB II haben Personen nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, wenn sie hilfebedürftig sind. Ist ihr Einkommen zu hoch, gibt es vom Jobcenter kein ALG 2. Auch wenn sie über ein gewisses Vermögen verfügen, müssen sie dies zunächst aufbrauchen, bevor sie Leistungen erhalten. Doch welche Werte zählen bei Hartz 4 zum Vermögen und welche Freibeträge sind zu beachten?
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Was zählt beim Bezug von ALG 2 zum Vermögen?
Laut § 12 Abs. 1 SGB II sind vom Jobcenter alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen, wenn der Anspruch auf Hartz-4-Leistungen geprüft wird. Der folgenden Liste können Sie entnehmen, welche Werte unter anderem bei Hartz 4 zum Vermögen gezählt werden:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Gegenstände (z.B. Schmuck)
- Haus- und Grundeigentum sowie Eigentumswohnungen
- Sparbriefe
- Bausparguthaben
Wann gilt bei Hartz 4 das Vermögen aber überhaupt als verwertbar? Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn das Vermögen direkt dafür verwendet werden kann, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Außerdem liegt eine Verwertbarkeit beim Vermögen vor, wenn es durch Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Beleihung genutzt werden kann. Besitzen Sie also etwa ein Stück Land, müssen Sie es verpachten und dann von diesem Einkommen leben.
Was zählt bei Hartz 4 nicht als Vermögen?
Nicht zum Vermögen zählen gemäß § 12 Abs. 3 SGB II unter anderem die folgenden Werte. Diese dürfen ALG-2-Empfänger also behalten:
- angemessenes Kraftfahrzeug (Wert von maximal 7.500 Euro)
- angemessener Hausrat
- Vermögensgegenstände, die für die Altersvorsorge bestimmt sind
- Eigentumswohnung oder Haus, wenn dies vom Hartz-4-Empfänger bewohnt und es als angemessen bewertet wird
Welcher Vermögensfreibetrag wird bei Hartz 4 angesetzt?
Beim Bezug von Hartz 4 muss jedoch nicht das komplette Vermögen aufgebraucht werden. Vielmehr gibt es beim ALG 2 einen Vermögensfreibetrag.
Der Grundfreibetrag liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr, das Minimum beträgt 3.100 Euro. Je nach Alter des Hartz-4-Empfängers kann der Freibetrag maximal 9.750 Euro, 9.900 Euro oder 10.050 Euro betragen.
Zusätzlich gibt es eine Schongrenze für das Altersvorsorgevermögen außerhalb der Riester-Rente. Diese liegt bei 750 Euro pro Lebensjahr, jedoch für eine leistungsberechtigte Person und ihren Partner bei maximal 48.750 Euro. Des Weiteren gibt es für Hartz-4-Empfänger beim Vermögen einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro für notwendige Anschaffungen.
Eine feste Vermögensgrenze für Einzelpersonen oder eine Bedarfsgemeinschaft besteht bei Hartz 4 dementsprechend nicht. Es kommt für das Jobcenter immer auf den jeweiligen Einzelfall an, ob und wie viel Vermögen verwertet werden muss.
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