Das Wichtigste zu möglichen Anträgen in der Schwangerschaft in Kürze
Ja. In der Schwangerschaft erhalten Sie beispielsweise einen Mehrbedarf von 17 Prozent zusätzlich zum Regelsatz.
Zur Beantragung vom Mehrbedarf beim Jobcenter, können Sie unser kostenloses Muster verwenden.
Ja. Welche Anschaffungen durch die Sonderleistungen zur Erstausstattung abgedeckt werden sollen, erfahren Sie hier.
Inhalt
- Das Wichtigste zu möglichen Anträgen in der Schwangerschaft in Kürze
- Welche Ansprüche können Sie bei Schwangerschaft erheben?
- Anspruch bei einer Schwangerschaft: Was können Sie wann beantragen?
- Mehrbedarf für Schwangere: der Antrag
- Antrag auf Mehrbedarf bei einer Schwangerschaft: ein Muster
- Hartz 4: Bei einer Schwangerschaft wird eine Erstausstattung auf Antrag gewährt
- Schwangerschaftsbekleidung beantragen: Auch beim zweiten Kind?
- Schwanger und die Wohnung zu klein? Beantragen Sie einen Umzug!
- Muss immer zwingend ein Antrag gestellt werden?
Welche Ansprüche können Sie bei Schwangerschaft erheben?
Eine Schwangerschaft kann so manche Menschen vor finanzielle Probleme stellen. Besonders Hartz-4-Empfängern schießen in solchen Situationen viele Fragen durch den Kopf: Wie soll ich den Nachwuchs mit der überschaubaren Zahlung vom Jobcenter ernähren können? Habe ich eventuell Anspruch auf eine größere Wohnung, wenn der neue Erdenbürger bald ebenfalls ein eigenes Kinderzimmer benötigt?
Viele Schwangere wissen gar nicht, dass ihnen bereits während der Schwangerschaft ein Mehrbedarf zusteht, mit dem diese die zusätzlichen Kosten für eventuell nötige spezielle Lebensmittel, Kleidung, Spielzeug oder Ähnliches bestreiten können. Auch ein Antrag auf eine Erstausstattung bei einer Schwangerschaft beim Jobcenter kann gestellt werden. Aber welche Anträge bei einer Schwangerschaft durch Hartz-4-Empfänger können eingereicht werden? Lesen Sie im folgenden Ratgeber mehr zum Thema.
Anspruch bei einer Schwangerschaft: Was können Sie wann beantragen?
Zunächst einmal soll geklärt werden, welche Anträge Sie genau stellen können, wenn Sie schwanger sind und Hartz 4 erhalten. Folgende Mehrleistungen sind auf Antrag möglich:
- Antrag auf einen Mehrbedarf bei Schwangerschaft
- Antrag auf eine Erstausstattung mit Babykleidung und –möbeln
- Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung bei erstmaliger Schwangerschaft
Grundsätzlich gilt, dass Sie alle Anträge auf die genannten Leistungen bereits während der Schwangerschaft stellen können. Bei Erhalt von Hartz 4 und einer Schwangerschaft ist der Antrag auch relativ formlos möglich.
Wichtig ist lediglich, dass Sie Ihr Anliegen präzise vortragen. Wollen Sie eine Erstausstattung beantragen, ist es zudem gängig, eine Liste der benötigten Gegenstände und Kleidungsstücke beizulegen.
Auf Grundlage dieser kann das Jobcenter dann errechnen, welche Leistungen Ihnen insgesamt zustehen. Auch wenn Sie keine Sozialleistung erhalten, Ihr Geld aber nicht für die Ausstattung der Kinder ausreicht, haben Sie Anspruch auf eine Erstausstattung.
Mehrbedarf für Schwangere: der Antrag
Das Recht auf einen Mehrbedarf während einer Schwangerschaft, der zusätzlich zum Regelbedarf gewährt wird, ist in § 21 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) geregelt. Demnach haben schwangere Empfänger von Arbeitslosengeld 2 ab der 13. Woche Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des für Sie maßgebenden Regelbedarfs.
Das bedeutet: Ist die Schwangere alleinstehend und erhält den Regelbedarf der Stufe 1 – also zurzeit 446 Euro – so wird ein zusätzlicher Mehrbedarf in Höhe von 69,53 Euro pro Monat gewährt. Den für diesen Schwangerschaftsmehrbedarf nötigen Antrag müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter einreichen.
Sind Sie bereits dann schwanger, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf die Gewährung von Arbeitslosengeld 2 stellen, so können Sie einfach ein Häkchen beim Feld „Ich bin schwanger“ zur Prüfung eines Mehrbedarfs machen.
Zusätzlich müssen Sie dann einen Nachweis vorlegen, aus dem ersichtlich wird, wann der errechnete Geburtstermin stattfindet. In der Regel ist dies durch eine Kopie des Mutterpasses nachzuweisen. Eine Auszahlung des Mehrbedarfs erfolgt so automatisch, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Wollen Sie den Antrag auf einen Mehrbedarf für eine Schwangerschaft bei Hartz 4 während des laufenden Bezugs stellen, so reicht hierzu die Meldung Ihrer Schwangerschaft beim Jobcenter aus. Ihr Sachbearbeiter wird dann normalerweise eine Kopie des Mutterpasses anfertigen und alles für Ihren Antrag auf einen Mehrbedarf für Schwangere in die Wege leiten.
Beachten Sie: Sie können den Antrag auf einen Schwangerschaftsmehrbedarf auch formlos beim Jobcenter einreichen. Das folgende Muster kann Ihnen bei der Beantragung helfen.
Antrag auf Mehrbedarf bei einer Schwangerschaft: ein Muster
Es ist nicht nötig, beim Empfang von Hartz 4 und einer Schwangerschaft einen vorgefertigten Antrag auf den Mehrbedarf auszufüllen. Lediglich ein formloses Schriftstück sowie die Kopie Ihres Mutterpasses sollten Sie beim Jobcenter einreichen. Ein Muster dieses Antrags kann wie folgt aussehen:
Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt
Empfänger:
Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
Nummer der Bedarfsgemeinschaft: …
Datum: TT.MM.JJJJ
Betreff: Antrag auf Mehrbedarf bei einer Schwangerschaft nach § 21 SGB 2
Hiermit beantrage ich einen Mehrbedarf aufgrund meiner Schwangerschaft nach Absatz 2 § 21 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2).
Dem Antrag lege ich eine Kopie des Mutterpasses bei, aus dem das Datum der festgestellten Schwangerschaft sowie die Schwangerschaftswoche hervorgehen.
Ich bitte Sie, mir den Eingang meines Antrags schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift Manuela Musterfrau
Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!
Hartz 4: Bei einer Schwangerschaft wird eine Erstausstattung auf Antrag gewährt
Neben dem Mehrbedarf, der ihnen bei einer Schwangerschaft zusteht, können Schwangere bei der Geburt ihres ersten Kindes ebenfalls eine Erstausstattung beantragen. Dies gilt sowohl für die Kleidung für das Neugeborene sowie auch für die der Mutter, wenn diese das erste Mal in anderen Umständen ist.
Wichtig dabei und grundlegender Unterschied zum Mehrbedarf ist, dass diese Erstausstattung nur einmalig und nicht monatlich wiederkehrend gewährt wird. Der Antrag auf eine einmalige Beihilfe bei einer Schwangerschaft wird ebenfalls formlos beim Jobcenter gestellt.
Grundlegend ist die gesetzliche Verankerung in Absatz 3 § 24 des SGB 2. Wichtig beim Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung vom Jobcenter ist, dass Ihnen nur Pauschalbeträge gewährt werden, die Ihnen teilweise nicht nur in Geld- sondern auch in Sachleistungen erstattet werden können. Folgende Dinge können in die Beurteilung Ihrer Situation durch das Jobcenter beim Antrag für die Schwangerschaftsbekleidung und für die Babyausstattung miteinfließen:
- Kinderwagen
- Schwangerschaftskleidung (für die Mutter)
- Babykleidung und –ausstattung
- Kinderbett (inkl. Matratze und Bettwäsche)
- Kinderkleiderschrank
- Wickeltisch und Windeleimer
- Wichtiges zur Pflege des Kindes
Sie können Ihrem für die Erstattung der Schwangerschaftsbekleidung wichtigen Antrag eine Liste beilegen, auf der die benötigten Utensilien vermerkt sind. So kann sich das Jobcenter ein Bild davon machen, was Ihnen fehlt und wie viel Geld dafür zur Verfügung gestellt werden muss. Fragen Sie sich beim Bezug von Hartz 4, wenn Sie schwanger sind, was Sie genau beantragen können, so sollten Sie diesbezüglich lieber zu viele Angaben machen als zu wenig.
Neue Sachen von den Pauschalbeträgen des Jobcenters zu kaufen, ist normalerweise nicht möglich. Das Jobcenter geht in der Regel davon aus, dass Sie beispielsweise einen Kinderwagen, ein Kinderbett oder eine Wickelkommode sowie diverse Babykleidung auch gebraucht – also aus zweiter Hand – erwerben können.
Schwangerschaftsbekleidung beantragen: Auch beim zweiten Kind?
Viele werdende Mütter fragen sich bei der Geburt eines Kindes, das nicht ihr erstes ist, ob auch hier erneut eine Erstausstattung vom Jobcenter verlangt werden kann.
Grundsätzlich gilt beim Antrag auf neue Schwangerschaftsbekleidung für Hartz-4-Empfänger, dass diese nur einmalig – und zwar bei der Geburt des ersten Kindes – vom Jobcenter geleistet wird.
Sind Sie zum zweiten Mal schwanger, geht das Jobcenter in der Regel davon aus, dass die Kleidung Ihres ersten Kindes auch dem zweiten noch zur Verfügung stehen und genutzt werden kann. Ist die Zeitspanne zwischen der Geburt Ihrer Sprösslinge nicht allzu groß, kann es allerdings Ausnahmen geben. Dies ist dann der Fall, wenn Ihre Kinder beispielsweise zeitgleich ein Babybett benötigen und Sie dieses nicht beiden zur Verfügung stellen können.
Hilfebedürftige haben ebenfalls die Möglichkeit, sich an andere Organisationen zu wenden, die ihre Hilfe anbieten. Diverse Stiftungen wie die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ können finanzielle Hilfen gewähren, wenn Sie sich an die Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe wenden, die solche Mittel zusichern. Über eine Informationsstelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie beispielsweise herausfinden, welche Stellen in Ihrer Nähe zuständig sind.
Schwanger und die Wohnung zu klein? Beantragen Sie einen Umzug!
Mit dem neuen Nachwuchs kann schnell auch ein Platzmangel in der alten Wohnung entstehen. Was bisher für Sie und eventuell Ihren Partner oder andere Personen in der Bedarfs- oder Wohngemeinschaft ausreichend war, ist plötzlich mit der Erweiterung Ihrer Familie nicht mehr zumutbar. Selbstverständlich haben Sie dann die Möglichkeit, sich nach einer neuen, größeren Wohnung umzusehen.
Wichtig ist: Die neue Wohnung sollte sich innerhalb der regional gültigen Mietobergrenzen einpendeln und Ihnen bezüglich Größe und Mietpreis vom Jobcenter genehmigt werden, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Ist Ihr Umzug nicht zwingend notwendig, so müssen Sie die Kosten für Ihren Umzug jedoch selbst tragen.
Sie sollten allerdings beachten, dass das Jobcenter eine größere Wohnung mit einem eigenen Zimmer für Ihren Säugling nicht immer genehmigt. Denn: In den ersten Lebensjahren benötigt Ihr Baby in der Regel nicht zwingend ein eigenes Reich, sondern kann – wenn das Schlafzimmer der Eltern groß genug ist – auch dort untergebracht werden.
Ist Ihr Kind bereits älter, so wird es im Hinblick auf die Wohnungssuche jedoch als vollwertiges Mitglied der Wohn- bzw. Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dann sind zusätzliche 15 qm für das Kind in der Wohnung normalerweise vom Jobcenter zu bewilligen – wie bei jedem anderen weiteren Wohnmitglied auch.
Muss immer zwingend ein Antrag gestellt werden?
Für jede der genannten Zusatzleistungen bei einer Schwangerschaft muss ein vorheriger Antrag gestellt bzw. muss der betroffene Hartz-4-Empfänger beim Jobcenter vorstellig werden.
Eine automatische Gewährung von Mehrbedarf und Erstausstattung erfolgt nicht. Lediglich auf Antrag kann die vom Regelbedarf abweichende Leistung erbracht werden. Oft ist hierzu jedoch kein Formantrag nötig. Fragen Sie sich als Empfänger von Hartz 4, wenn Sie schwanger sind, was Sie beantragen können, sollten Sie sich einfach an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Dieser kann mit Kenntnis über Ihre Schwangerschaft alle notwendigen Schritte zur Gewährung von Zusatzleistungen in die Wege leiten.
Hallo ich heiße aneta ich habe eine frage , jetzt hab ich hilfe von jobcenter und meine frage ist wie sag ich in jobcenter bin ich schwanger das jobcenter kann mir nicht mehr helfen , ich habe angst das sind ich ohne geld .
Hallo Anetta,
sollte kein Anspruch mehr auf Hartz 4 bestehen, können unter Umständen trotzdem Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Suchen Sie eine Sozialberatungsstelle auf. Diese kann Sie über verschiedene Leistungen von verschiedenen Leistungsträgern informieren. Auch gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Caritas) können helfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich habe eine wichtige Frage .ich habe Anfang Oktober weiterbewilligungsantrag gestellt .die age weis das ich schwanger bin und es wurde nichts bearbeitet und stand ohne Geld da am 5.10 da war sagte mir man ganz frech sie haben gewährten bis mein baby da ist um nicht zweimal die Berechnung zu machen weil sie hätten zu wenig Leute .ist das rechtens .
MFG Fach
Hallo Fach,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können Ihnen deshalb nur raten, einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser lässt sich mit einem Beratungshilfeschein finanzieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
ich bin schwanger mit mein 2 kind.
mein Kind wird im März 4 und das 2 Kind soll im Juni kommen.
ich habe keinerlei Baby Sachen mehr, und auch nichts mehr an Ausstattung. kein Babybett, kein kinderwagen, kein wickeltisch etc.
und in meine alte umstandskleidung passe ich nicht mehr rein.
steht ausstattung zu ?
Hallo Nina,
in manchen Fällen bewilligt das Jobcenter erneut Babyerstausstattung. Z. B. Wenn die Geburt des letzten Kindes schon länger zurücklegt und Sie nachweisen können, dass die Babysachen des ersten Kindes nicht mehr vorhanden sind. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin 23 Jahre und in der 18 SSW. Ich wohne mit meinem Freund zusammen bei seinen Großeltern in einem kleinem Zimmer.
Habe ich Anspruch auf eine eigene 3 Zi-WHG ?
Hallo Laura,
im Einzelfall können wir leider nicht beurteilen, ob und welche Leistungsansprüche bestehen. Erkundigen Sie sich beim Jobcenter oder einer Sozialberatungsstelle.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin 24 jahre 34.ssw bin verheiratet doch mein mann lebt in der türkei und ich bei meinen eltern. Habe am 20.08. Alg2 beantragt doch bekomme nur jobs zugeschickt noch keine antwort von erstaustattung noch leistung etc. Habe neulich brief bekommen wo steht rentenversicherung wurde vom 20.08.-06.09 gemeldet… wie lâuft es nun weiter wann würde ich geld bekommen we viel würde ich bekommen?
Hallo Ecrin,
das können wir leider nicht beurteilen. Das Jobcenter bearbeitet den Antrag und errechnet den Regelbedarf basierend auf Ihrem Vermögen/Einkommen. Andere Leistungen (z. B. Erstausstattung) müssen gesondert beim zuständigen Sachbearbeiter beantragt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich bin schwanger 24ssW und ich habe schon ein Swangerschafts (Kleidung für Schwangere )Antrag beantragen. Kann ich jetzt einen Antrag auf Babyausstattung (Kinderwagen,babybett und Kleidung für Kinder) stellen ? Ich bekomme alg 2.
Mit Freundlichen Grüßen
Hallo Aly,
ja, können Sie.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich habe auch eine Frage und zwar ich bin jetzt schwanger geworden… und bin aber verheiratet ich beziehe noch Unterstützung von der arge mein Mann ist also allein verdiener habe ich einen Anspruch auf Unterstützung von der arge? LG
Hallo Becker,
die hängt davon ab, wie hoch das Einkommen von Ihrem Mann ist.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich (18) bin zum ersten Mal schwanger, befinde mich derzeit aber noch in der Ausbildung. Diese wird nach dem Mutterschutz für ein Jahr unterbrochen. Jetzt habe ich folgende Fragen: kann ich für diese Zeit einen Antrag auf Hartz 4 stellen, da ich ja selbst dann kein Einkommen mehr habe ?
Zu dem kommt, dass ich aufgrund meiner Ausbildung in einem kleinen Dorf wohne (kein Führerschein vorhanden), in einer 1 Raum Wohnung zur Untermiete und ich dementsprechend auch vorhabe umzuziehen. Diese kann ich mir aber aufgrund meines sehr geringen Einkommens nicht leisten (BAB fällt ja nun auch weg).
Hallo Naty,
bei Unterbrechung der Ausbildung ist es in der Regel möglich, Hartz 4 zu beantragen. Dann können Ihnen unter Umständen auch Hilfeleistungen bei nötigen Umzügen gestellt werden. Machen Sie deshalb einen Termin beim Jobcenter.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich bim im dritten monat schwanger und wohne seit kurzem mit meinem freund zusammen. Standesamtlich sind wir noch nicht verheiratet, zurzeit nur religiös, aber bald. Sein asyl verfahren ist noch im laufenden. Seit dem er (seit 4/5 monaten) vollzeitig arbeitet. Muss er das sozialgeld zurückzahlen monatlich. Und dazu kommen noch Wohnungsmiete. Und die renovierung bzw auskommen für möbel ect. Was kann ich tun. Das geld reicht knapp. Auf was habe ich anspruch.
Lg danke im vorraus
Hallo Rabia,
wir können leider in Einzelfällen nicht beurteilen, welche Leistungsansprüche bestehen. Erwerbsfähige und hilfebedürftige Leistungsberechtigte erhalten Hartz 4. Alternativ kann Sozialhilfe (z. B. Wohngeld) beantragt werden. Erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter, Sozialamt oder einer Sozialberatungsstelle.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich bin zum zweiten mal schwanger 1 kind ist 11 monate … kann ich nochmal einen antrag auf babyausstattung machen zwecks bett und evt kleidung (falls es das andere geschlecht wird ) und wie sieht es mit einem geschwisterkinderwagen aus ? (da mein kleiner ja noch nicht so gut laufen kann vorallem nicht so lange strecken zu den behoerden und dann wieder zurueck) und etwas geld fuer die ersten hygiene artikel ?Schwangerschaftskleidung ist nur ein kleiner teil vorhanden wichtigste ist das bett matraze decke kissen bezuege und geschwisterwagen andere ist zweitrangig..
Hallo Anna,
in der Regel geht das Jobcenter davon aus, dass die Sachen vom ersten Kind wiederverwendet werden. Es kann Ausnahmen geben (z. B. wenn beide Kinder noch einen Kinderwagen benötigen) oder Sie nachweislich die meisten Babysachen nicht mehr besitzen/verkauft/weggegeben haben. Sollten Sie keine Unterstützung vom Jobcenter erhalten, können Sie sich an die Diakonie oder andere Wohlfahrtsverbände wenden (z. B. Caritas).
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich bin mit dem 3. Kind (ungeplant) schwanger, mein Freund arbeitet Vollzeit und wir sind aufstocker. Kind 2 wird zum Zeitpunkt der Geburt 4 Jahre und 2 Monate alt sein. Leider sind weder umstandskleidung noch babyausstattung vorhanden. Bekommt man als aufstocker auch Leistungen wie mehrbedarf und Ausstattung? Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo Marlou,
da es sich um Ihr drittes Kind handelt, kann es sein, dass Ihnen keine Erstausstattung mehr genehmigt wird, da die Ausstattung vorhanden sein müsste. Sie können aber die entsprechenden Anträge dennoch stellen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich bin schwanger und habe nur eine winzig kleine Wohnung. Ich habe einen Antrag zum Umzug gestellt , welcher mir bewilligt wurde. Ich möchte nun in eine 50€ teurere Wohnung ziehen und das Jobcenter wehrt sich. Auch ein Umzug soll mir nicht bezahlt werden. Schwanger sei man nicht krank und könnte sehr wohl seine Sachen tragen
Ist das alles so rechtens?
Hallo Sandra,
da der Umzug kein Zwangsumzug war, sondern freiwillig zustande kam, ist das in der Regel so rechtens. Bei Zweifeln ob eventueller Ausnahmeregelungen wenden Sie sich an einen Anwalt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes team,
Ich bin 28 jahre und wohnen mit meinem mann und unseren zwei kindern 3 jahre und 2 jahre bei meiner mutter im haus. Nun kommt in ca 14 monate das 3 ungeplante kind und wir habrn überhupt nichts an ausstattung da wir nach dem zweiten kind alles her gegeben hatten. Meine kleine schläft in einem reisebett und mein großer bei uns im ehebett. Wir haben bei meiner mutter ein zimmer für uns zur verfügung da ja noch die geschwister meines mannes zu hause wohnen. Könnt ihr mit sagen was mir alles zusteht und was ich genau beantragen kann? Wir wollen meinem großen nun gern ein zimmer machen leider weis ich nicht was uns alles zusteht und was ich genau beantragen muss. Liebe grüße
Hallo Julchen,
erst einmal Glückwunsch zum Neuzugang. Da Sie nun bald ein Familienmitglied mehr sind, vergrößert sich erstmal der für Sie angemessene Wohnraum um 15m². Darüber hinaus erhalten Sie in der Regel 240€ zusätzlich als Kinderzuschlag.
Da im Normalfall davon ausgegangen wird, dass Sie die Erstausstattung der vorherigen Kinder noch besitzen, wird womöglich keine erneute Erstausstattung gewährt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin das 2te mal schwanger. Meine erste Tochter ist 3 Jahre alt. Es war eine ungeplante Schwangerschaft, daher habe ich keinerlei Umstandssachen noch Babysachen zur Verfügung. Kann ich Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung beantragen und auch bewilligt bekommen wenn ich es so in den Antrag mit reinschreibe?
Hallo Anja,
ja, dies ist möglich, sofern von der ersten Schwangerschaft nichts mehr übrig ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich bin 18 Jahre alt und das erste mal schwanger. Wohne zur Zeit mit meinen Eltern in einer zwei Zimmer Wohnung habe bis vor 2 1/2 Monaten noch ein FSJ gemacht das wurde aber durch einen Aufhebungsvertrag ihrerseits gekündigt wegen der Schwangerschaft. Bin aktuell in der 16ssw mein Antrag auf AGB2 läuft grade erst. Ab wann kann ich einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen ? Da der Platz hier eindeutig zu klein ist. Bekomme ich Hilfe bei der suchen nach einer Wohnung wenn ich selber keine finden kann? .
Danke im voraus:)
Hallo Kim,
den Antrag können Sie jetzt schon stellen. Hilfe können Sie vom zuständigen Sachbearbeiter erhalten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Team,
Ich bin zum zweiten Mal schwanger in der 8 Woche, habe ich recht auf Mehrbedarf ? & umstandsbekleidung ? & Erstausstattung zu. ??
Hallo Alaa,
ja, Sie können einen Antrag auf Mehrbedarf für Schwangere sowie eine Erstausstattung beantragen. Die Erstausstattung wird in der Regel bewilligt, wenn keine Umstandskleidung vom ersten Kind mehr vorhanden ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo!
Ich bin gerade 17 Jahre alt und in der 22. Ssw in einem Monat werde ich 18. Momentan wohne ich bei meinen Eltern, arbeitslos bin ich leider auch, da ich Ende Dezember gekündigt habe weil es mir schon zu schwer gefallen ist.
Stehen mir überhaupt irgendwelche Geldleistungen zu, denn ich war weniger als 12 Monate arbeitstätig.
Hallo Claudia,
grundsätzlich steht Ihnen dennoch Hartz 4 zu, sofern Ihre Eltern Sie finanziell nicht unterstützen können. Zusammen mit dem Kind bilden Sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft und erhalten den vollen Regelsatz.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Team,
ich bin 29 und das dritte Mal schwanger, die letzte Schwangerschaft liegt 8 Jahre zurück. Demnach war diese eher nicht geplant, dennoch jetzt gewollt. Ich habe gerade im August 2017 eine Umschulungsmaßnahme von der Arge begonnen, die ich machen wollte. Ich bin jetzt in der 12 ssw und war noch nicht beim Amt um dies dort mitzuteilen. Ich frage mich natürlich ob die Arge nun diese Maßnahme aufgrund der Schwangerschaft beenden wird? Ob die die Zahlungen die bis dahin geleistet wurden zurück Zahlen muss? Und da meine anderen beiden in die OGS gehen die immer ein Jahr in Anspruch genommen werden muss bevor man es beenden kann, wer die kosten dann bezahlt wenn die Maßnahme endet?
Vielen Dank
Hallo Stefanie,
diesbezüglich sollten Sie sich an das Jobcenter wenden. Wenn Sie allerdings aufgrund der Schwangerschaft nicht an der Maßnahme teilnehmen können, fallen in der Regel keine Kosten oder Sanktionen durch den Abbruch der Maßnahme an.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich bin zum ersten Mal schwanger und bekomme seit einem Monat ALG2. Aktuell bin ich in der 28. SSW und das macht sich ganz schön bemerkbar. Schwangerenmehrbedarf bekomme ich bereits. Meine Frage wäre, ob ich zusätzlich einen Antrag auf Umstandsmode stellen kann, da meine Winterjacke ganz schön eng wird oder ob ich das vom Mehrbedarf zahlen soll? Das Geld habe ich nämlich bereits für Medikamente ausgegeben.
Hallo Faizah,
für Umstandsbekleidung steht Ihnen eine Erstausstattung zu.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team!
Ich war vor wenigen Monaten noch in einer Ausbildung. Würde dort dann in der Probezeit gekündigt. Nun bin ich Schwanger. Ich musste von BAB zu SGB2 wechseln. Leider dauert das jetzt schon eine Ewigkeit bis der Antrag da durch ist. Zumal ich nebenbei noch für 200€ im Monat jobben gehe. Ich bin heute in der 13. Schwangerschaftswoche. Steht mir ein Mehrbedarf zu? Mein Freund und Ich ziehen im März diesen Jahres (2 Monate) in eine gemeinsame Wohnung, leider nur 2 Zimmer. Sein Ausbildungsgehalt von 950€ Netto wird mir logischerweise berrechnet. Steht mir dennoch ein Mehrbedarf zu? Und wie hoch wäre der? Die Miete liegt bei 445€ warm… Muss er die Hälfte davon zahlen auch wenn das Kind dann auf der Welt ist? Ich bin leicht verwirrt. Das ist momentan echt viel was auf einem zu kommt! Und die Anträge erst!! Arrgh
Liebe Grüße aus Göttingen
Hallo Esra,
Sie können einen Mehrbedarf für Schwangere beantragen. Dieser beträgt 17 % des maßgeblichen Regelbedarfs. Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Dementsprechend wird die Miete für zwei bzw. bald drei Personen berücksichtigt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin 21 und Schwanger. Ich wohne noch mit meiner Mutter zusammen, würde aber durch die Schwangerschaft mit meinem Freund zusammen ziehen (wir beide gehen noch zur Schule/Ausbildung und verdienen KEIN Geld). Ich wollte fragen wie der Antrag heißt für die erste Wohnung und was ich wann alles beantragen kann?
Lg Grüße.
Hallo ich bin zu erste mal schwanger. ich bin noch nicht verheiratet. kann ich ein antrag für Kinderwagen, kinderbet und Schwangerschaftbekleidung stellen??
Hallo Nikoleta,
einen Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung sowie für die Erstausstattung für das Baby inkl. Möbel etc. kann beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin zu zweite mal schwanger. Ein erster ist jetzt 3 Jahr alt. Habe ich Anspruch auf Schwangerschafts Bekleidung.
Hallo Annette,
sofern von der ersten Schwangerschaft keine Kleidung mehr vorhanden ist oder diese nicht mehr passt, zahlt das Jobcenter in der Regel eine Erstausstattung für Schwangere.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Meine freundin ist das 2 mal im 5 monat schwabger haben es jetz erst erfahren haben schon ein jungen jetz wird es ein mädchen die bedarfsgemeintschaft ist bei meiner freubdin mit ihrer mama da ist kein platz sie hat kein eigenes zimmer wir wohen zurzeit in einer 1 zimmer wohnung.. was kann ich noch machen wir wissen nicht weiter
Hallo Filippo,
Sie haben die Möglichkeit, sich eine größere Wohnung zu suchen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit Ihrer Freundin und den Kindern zu bilden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich bin schwanger und wohne bei meiner Mutter kann ich denn ein Antrag stellen für meine eigene Bedarfsgemeinschaft ich werde in 2 Monate 19
Hallo Vanessa,
Sie können grundsätzlich immer einen Antrag beim Jobcenter stellen. Bei einer Schwangerschaft steht Ihnen in der Regel allerdings eine eigene Wohnung sowie Hartz 4 zu.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin seit 3 Jahren Aufstocker, bekomme mein zweites Kind. Habe vom ersten Kind alles verkauft außer das was er selber benötigt. Habe beim ersten Kind keine Erstausstattung beantragt, wenn ich diese jetzt beantragen würde bekomme ich das beim 2. Kind wohl genehmigt ?
Wann muss ich gesetzlich meine Schwangerschaft beim Jobcenter melden ? Nach dem 3. Monat ?
Hallo. Ich war vor ein paar Monaten beim jobcenter und wollte harz 4 beantragen. Dies steht mit aber nicht zu weil mein Partner über 1.600 Netto verdient. Jetzt bin ich schwanger und wollte fragen ob sich an der Situation was ändert oder ob mein partner trotzdem für alles allein aufkommen muss ? Lg