Bürgergeld und Rentenversicherung: Das müssen Sie wissen

Das Wichtigste zu Bürgergeld und Rentenversicherung

Ist man mit Bürgergeld rentenversichert?

Sie sind, während Sie Bürgergeld-Leistungen beziehen und nebenbei arbeiten, pflichtversichert bei der Rentenversicherung, sofern Sie im Vorjahr rentenversicherungspflichtig waren.

Was zahlt das Jobcenter an die Rentenversicherung?

Das Jobcenter zahlt während Ihres Bezugs von Bürgergeld keine Rentenbeiträge in die Rentenversicherung. Der Bezug von Bürgergeld hat also keinen (positiven) Einfluss auf die Höhe ihrer Rente.

Welche Altersvorsorge bei Bürgergeld-Bezug?

In den allermeisten Fällen sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Eine Ausnahme bilden versicherungspflichtige Selbstständige, Schüler und Schülerinnen oder Personen, die Krankengeld beziehen.

Grundsätzliches zu Bürgergeld und Rentenversicherung

Wie wirkt sich der Bezug von Bürgergeld auf die Rentenversicherung aus?
Wie wirkt sich der Bezug von Bürgergeld auf die Rentenversicherung aus?

In der Zeit, in der Sie vom Jobcenter Bürgergeld beziehen, sind Sie bei der Rentenversicherung pflichtversichert, sofern Sie es im Jahr vor dem Bezug waren. Dies ist bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in der Regel der Fall. Bei Ihrem Bürgergeld-Antrag können Sie angeben, ob Sie die Versicherungspflicht im Bezugszeitraum wünschen.

Wer selbstständig arbeitet und in Geldnot oder Arbeitslosigkeit gerät, kann für die Zeit des Bezugs von Bürgergeld seine Rentenversicherungspflicht anpassen lassen. So können Sie beispielsweise bei der KSK ein gemindertes Einkommen angeben und Ihre Beiträge senken. 

Auch bei Erhalt von Bürgergeld bei privater Rentenversicherung muss die Versicherung nicht gleich gekündigt werden. Melden Sie sich bei Ihrem Versicherer, um zu klären, ob ggf. ein zeitweises Aussetzen oder eine Nachzahlung der Beiträge möglich sind. 

Bürgergeld und Rentenversicherungsbeiträge

Die Zeit Ihres Bezugs von Bürgergeld wird bei Rentenversicherung als Anrechnungszeit gewertet. Als Anrechnungszeiten werden Zeiten bezeichnet, in der Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Gründe hierfür können neben Bürgergeldbezug auch Studium, Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub sein.

Das  bedeutet, dass im Zeitraum Ihres Bezuges von Bürgergeld keine Beiträge in Ihre Rentenversicherung fließen – auch das Jobcenter übernimmt diese Beiträge nicht für Sie. Sie bekommen für diese Zeit keine Punkte gutgeschrieben.

Die Zeit wird der Gesamtleistung angerechnet 

Für Empfänger von Bürgergeld werden keine Rentenbeiträge bezahlt.
Für Empfänger von Bürgergeld werden keine Rentenbeiträge bezahlt.

Dennoch berücksichtigt die Rentenversicherung bei Bürgergeld-Empfängern bezüglich der Berechnung Ihrer Rente die Anrechnungszeiten und Sie können diese für die Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit geltend machen. Eine Wartezeit von 35 Jahren gilt als Voraussetzung bei der Rentenversicherung für einen Anspruch auf Altersrente bei langjährig versicherten.

Damit können Sie, obwohl im Zeitraum des Bezugs von Bürgergeld nichts in die Versicherung eingezahlt wurde, die entstehenden Beitragsverluste durch die Gesamtleistungsbewertung ausgleichen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Renteneintritt Rücksprache hierzu mit ein Rentenberater oder einer Rentenberaterin zu halten.

Als versicherungspflichtig bei der Rentenversicherung gilt, wer monatlich über einem Einkommen von 520 Euro liegt. Liegt Ihr Verdienst dauerhaft über dieser Grenze, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber in die Rentenversicherung ein. Aktuell liegt der Prozentsatz bei 18,6 %, wovon die Hälfte der Arbeitgeber übernimmt. 

Wird Bürgergeld bis zur Rente gezahlt?

Sie können Bürgergeld bis zum regulären Renteneintrittsalter beziehen, welches aktuell bei 67 Jahren liegt. Das gilt für alle Personen, die nach 1964 geboren wurden. Sind alle Voraussetzungen für den Renteneintritt erfüllt, besteht sogar die Pflicht, in Rente zu gehen, auch wenn Sie aktuell Bürgergeld beziehen. Diese Voraussetzungen sind:

  • das für Ihren Jahrgang maßgebliche Alter
  • eine Wartezeit bzw. Versicherungszeit bei der Rentenversicherung von mindestens 5 Jahren (Regelaltersrente)

Kann man als Rentner oder Rentnerin Bürgergeld beziehen?

Nein – wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um Ihre Rente zu beziehen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld. Sollte Ihre Rente zu gering ausfallen, können Sie einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter stellen, um Ihre Rente aufzustocken.

Gute Chancen haben Sie auf die Unterstützung, wenn Ihr Gesamteinkommen unter 924 Euro liegt. Der Regelsatz liegt für Alleinstehende bei 563 und für gemeinsam lebende Personen bei 506 Euro.

Kann man mit Erwerbsminderungsrente Bürgergeld beziehen?

Beiträge zur Rentenversicherung zahlen Bürgergeld-Empfänger, welche aufstockende Leistungen erhalten.
Beiträge zur Rentenversicherung zahlen Bürgergeld-Empfänger, welche aufstockende Leistungen erhalten.

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) hat, wer z. B. krankheitsbedingt nicht mehr voll arbeitsfähig ist. In der Regel prüft die Rentenversicherung, wie viel Arbeit Ihnen zugemutet werden kann. Ein Anspruch besteht meist, wenn Bedürftige keine drei Stunden am Tag ihrer Tätigkeit nachgehen können.

Sind laut Rentenversicherung die Voraussetzungen erfüllt, gilt auch hier: Sie haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Jedoch können Sie auch in diesem Fall eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen.

Achtung: Um Anspruch auf Grundsicherung zu haben, dürfen Sie kein hohes Vermögen haben. Sparanlagen, Aktien, etc. können den Anspruch mindern.

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Über den Autor

Tobias
Tobias

Mit seiner langjährigen Expertise in der Erstellung von fachspezifischen Texten, die auf fundiertem Wissen und umfassenden Recherchen basieren, liefert Tobias den Lesern stets echten Mehrwert. Er ist nun auch ein unterstützendes Mitglied der Redaktion von arbeitslosenselbsthilfe.org.

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