Das Wichtigste zu Medikamenten bei Bürgergeld-Bezug in Kürze
Wenn ein Bürgergeld-Empfänger laufend Medikamente benötigt, deren Kosten die Krankenkasse nicht übernimmt, kann ggf. ein Sonderbedarf oder Härtefall geltend gemacht werden.
Normalerweise müssen alle Kassenpatienten (auch Bürgergeld-Empfänger) für Medikamente eine Zuzahlung leisten. Nur ab einer bestimmten Belastungsgrenze (ein bis zwei Prozent der Bruttoeinnahmen) kann eine Befreiung von der Zuzahlung beantragt werden.
Die Belastungsgrenze für die Befreiung von Zuzahlungen ist bei Bürgergeld-Empfängern vom Regelsatz des Haushaltsvorstandes einer Bedarfsgemeinschaft abhängig.
Inhalt
Medikamente können teuer sein: Erhalten Sie unterstützende Leistungen?
Personen mit Behinderung oder finanziell aufwendigen Erkrankungen müssen sich trotz Bezug von Bürgergeld Medikamente leisten können. Neben dem Regelsatz kann deshalb je nach individueller Situation zusätzlich zu den Leistungen vom Jobcenter ein Sonder- oder Mehrbedarf geltend gemacht werden. Aber was ist mit den Zuzahlungen für bestimmte Medikamente?
Normalerweise ist für die Kostenübernahme von Medikamenten – auch bei Bürgergeld-Bezug – die Krankenkasse zuständig. Nicht immer haben Betroffene einen Anspruch auf die volle Kostenübernahme, weshalb Bürgergeld-Empfänger die Medikamente theoretisch ganz oder teilweise selbst bezahlen müssen. Wann sich Betroffene von den Zuzahlungen befreien lassen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wie können Bürgergeld-Empfänger Medikamente finanzieren?
Grundsätzlich müssen Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, beim Kauf von Medikamenten eine Zuzahlung leisten. In der Regel liegt der Eigenanteil bei zehn Prozent oder fünf Euro, höchstens zehn Euro. Dabei darf der Eigenanteil die Höhe des tatsächlichen Medikamentenpreises nicht übersteigen.
Was ist, wenn Bürgergeld-Empfänger kein Geld für Medikamente haben? Es gibt zwei Möglichkeiten. Betroffene können entweder …
- einen Härtefall, das heißt, einen einmaligen, unabweisbaren Bedarf beim Jobcenter geltend machen oder
- die Befreiung der Medikamentenzuzahlung bei der Krankenkasse beantragen.
Das Jobcenter zahlt Bürgergeld-Empfängern nur Medikamente, die auch wirklich benötigt werden und eine besondere finanzielle Belastung darstellen, z. B. bei chronischen Erkrankungen. Orthopädische Schuhe, Zahnersatz oder eine Brille müssen beispielsweise weiterhin selbst gezahlt werden.
Bei Bürgergeld-Bezug sind Medikamente nicht das einzige gesundheitsbezogene Geldproblem. Bestimmte Erkrankungen erfordern eine besondere Ernährung oder Diät. Dafür kann ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beim Jobcenter beantragt werden.
Wegen Bezug von Bürgergeld von der Medikamentenzuzahlung befreit
Bürgergeld-Empfänger müssen Medikamente genauso wie andere Versicherte nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze selbst bezahlen. In einem Kalenderjahr sollten nicht mehr als zwei Prozent vom Einkommen (Brutto) für Medikamentenzuzahlungen geleistet werden.
Bei schwerwiegenden Krankheiten, Dauerbehandlung oder chronischer Erkrankung gilt eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen (sogenannte: Chronikerregelung). Was ist also mit Zuzahlungen, die Bürgergeld-Empfänger für Medikamente leisten müssten, obwohl sie es nicht können?
Hier gilt: Wer Sozialleistungen bezieht, bei dem wird die Belastungsgrenze auf Grundlage des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ermittelt. Freibeträge können dabei aber nicht geltend gemacht werden.
Wichtig ist, dass Bürgergeld-Empfänger, wenn Medikamente gekauft wurden, immer die Belege (z. B. Quittungen der Apotheke) aufbewahren, denn die Krankenkasse informiert nicht automatisch darüber, wann die Belastungsgrenze erreicht ist. Die Ausgaben sollten Betroffene deshalb selbst im Auge behalten.
Eine Zuzahlungsbefreiung im Voraus ist nur dann möglich, wenn aufgrund der Erkrankung bereits zu Beginn des Kalenderjahres absehbar ist, dass die Belastungsgrenze erreicht werden wird.
Vielen Dank für diesen Artikel zu Medikamenten bei Arbeitslosengeld. Gut zu wissen, dass die Belastungsgrenze immer unterschiedlich hoch ist. Ich brauche gerade wegen Krankheit viele Medikamente von der Versandapotheke und werde dazu meine Sachbearbeiterin im Amt mal befragen.
Gut zu wissen, dass es bei Hartz-4 diese Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Bezahlung von Medikamenten gibt. Mir hat man auch in der Apotheke empfohlen, mich wegen einer Zuzahlungsbefreiung zu erkundigen. Aktuell warte ich auf die Prüfung von meiner Krankenkassen.
Wie kann das aber dann sein, dass wir für unseren Sohn 15 und 6 Jahre immer für Medikamente
zuzahlen müssen. Auch bei Erkältung ,oder zb. Vorsorgeuntersuchungen usw.
Was können wir dagegen tun ?