Bürgergeld-Leistungen 2024: Das steht Ihnen zu

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde Hartz 4 abgeschafft. Hilfebedürftige Arbeitslose können seither Bürgergeld-Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Welche Leistungen die neue Grundsicherung für Arbeitslose konkret umfasst, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste zu den Bürgergeld-Leistungen

Welche Leistungen erhalten Bürgergeld-Empfänger?

Zu den Bürgergeld-Leistungen gehört ein fester monatlicher Regelsatz. Zudem übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft, sofern diese angemessen sind. Im Kooperationsplan können weitere Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt festgehalten werden.

Wie viel bekommt man bei Bürgergeld-Bezug?

Alleinstehende Bürgergeld-Beziehende erhalten einen monatlichen Regelsatz von 563 Euro. Wie hoch die Regelsätze in den weiteren Bedarfsstufen sind, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Gibt es neben dem Bürgergeld Zusatzleistungen?

Bürgergeld-Empfänger können neben dem Regelsatz und der Übernahme der Kosten der Unterkunft auch einen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben. Zudem kann das Jobcenter Darlehen genehmigen. Das ist etwa möglich, wenn der Leistungsempfänger umzieht und die Mietkaution nicht alleine stemmen kann.

Können beim Bürgergeld alle Leistungen gekürzt werden?

Ja. Anders als bei den Hartz-4-Leistungen, ist beim Bürgergeld keine 100-Prozent-Sanktion mehr möglich. Der Regelsatz kann maximal bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Die Übernahme der Kosten der Unterkunft bleibt davon unberührt.

Bürgergeld: Welche Leistungen erbringt das Jobcenter?

Bei Bezug von Bürgergeld: Welche Leistungen kann das Jobcenter gewähren?
Bei Bezug von Bürgergeld: Welche Leistungen kann das Jobcenter gewähren?

Das Bürgergeld wurde als eine der größten Sozialreformen in der deutschen Geschichte angekündigt. Tatsächlich haben sich einige Leistungen im Gegensatz zu Hartz 4 geändert bzw. wurden neue Leistungen für Arbeitslose eingeführt.

Der Kern der Grundsicherung für Arbeitslose ist allerdings derselbe geblieben: Empfänger erhalten einen monatlichen Regelsatz, um die Ausgaben für Bedarfe des täglichen Lebens zu decken. Wie hoch die Regelsätze ausfallen, ist von den Lebensumständen des Leistungsbeziehenden abhängig.

Leben Sie zum Beispiel in einer Bedarfsgemeinschaft, steht Ihnen ein monatlicher Regelsatz von 506 Euro zu. Alleinstehende haben Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen in Höhe eines Regelsatzes von 563 Euro monatlich. Die Regelsätze für die übrigen Bedarfsgruppen können Sie unserer Tabelle entnehmen:

Bedarfs­stufe Bürger­geld-EmpfängerRegel­satz 2023
(in €)
Regel­satz 2024/2025
(in €)
1Alleinstehende, Alleinerziehende502563
2Volljährige Partner451506
3Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern402451
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen402451
4Jugendliche (14-17 Jahre)420471
5Kinder (6-13 Jahre)348390
6Kinder (0-5 Jahre)318357

Neben dem Regelsatz gehört auch die Übernahme für die Kosten der Unterkunft zu den Bürgergeld-Leistungen. Diese werden im ersten Jahr des Leistungsbezugs vollständig vom Jobcenter übernommen. Ist diese Karenzzeit abgelaufen und der Betroffene hat noch keine Arbeit gefunden, so wird die Miete nur noch vollständig durch das Jobcenter übernommen, wenn diese angemessen ist.

Bezüglich der Angemessenheit gelten deutschlandweit unterschiedliche Vorgaben. Das hat damit zu tun, dass die Richtwerte für jede Stadt und Gemeinde einzeln anhand des örtlichen Mietspiegels ermittelt werden. Auch Heizkosten werden übernommen, Stromkosten müssen Bürgergeld-Beziehende aus dem Regelsatz finanzieren.

Wichtig: Die in der Tabelle genannten Regelsätze gelten nur, wenn der Bürgergeld-Beziehende kein Einkommen hat. Einkünfte, welche über die Freibeträge hinausgehen, werden auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet.

Wann haben Empfänger von Bürgergeld Anspruch auf zusätzliche Leistungen?

Zusatzleistungen für Bürgergeld-Empfänger gibt es in der Schwangerschaft.
Zusatzleistungen für Bürgergeld-Empfänger gibt es in der Schwangerschaft.

Neben den eben genannten Bürgergeld-Leistungen gibt es noch eine Menge Zusatzleistungen, die vom Jobcenter gewährt werden können. Diese wollen wir Ihnen nachfolgend auflisten:

  • Mehrbedarf: Ein Mehrbedarf kann zusätzlich zum Regelsatz gewährt werden. Leistungsempfänger können Mehrbedarfe beispielsweise erhalten, wenn Sie schwanger, alleinerziehend oder aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind.
  • Weiterbildungsgeld: Nehmen Sie an einer Weiterbildung teil, erhalten Sie ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
  • Weiterbildungsprämie: Für erfolgreiche Zwischen – oder Abschlussprüfungen kann das Jobcenter eine Weiterbildungsprämie zahlen.
  • Bürgergeldbonus: Wer an einer Maßnahme, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig ist, teilnimmt, erhält einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro.

Gut zu wissen: Eine weitere Zusatzleistung für Bürgergeld-Empfänger kann ein Darlehen sein. Dieses können Leistungsberechtigte zum Beispiel beantragen, wenn sie einen genehmigten Umzug vollziehen und die Mietkaution der neuen Bleibe nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Ein Darlehen muss umgehend zurückgezahlt werden. Zu diesem Zweck behält das Jobcenter bis zur Tilgung der Schulden zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz des Bürgergeld-Beziehenden ein.

Weitere Ratgeber zum Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen

Ist beim Bürgergeld eine Leistungsminderung möglich?

Ein Anstoß dafür, die Hartz-4-Leistungen komplett zu überarbeiten, war auch ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, welches Sanktionen für Leistungsempfänger als teilweise verfassungswidrig erklärt hatte.

Im Zuge dessen hat sich lange Zeit das Gerücht gehalten, dass es beim Bürgergeld keinerlei Sanktionen geben soll. Das ist nicht der Fall. Pflichtverletzungen können noch immer Leistungskürzungen nach sich ziehen.

§ 31a Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) sieht folgende Sanktionierungsmöglichkeiten vor:

  • 1. Pflichtverletzung: Regelsatzkürzung um zehn Prozent für einen Monat.
  • 2. Pflichtverletzung: Regelsatzkürzung um zwanzig Prozent für zwei Monate.
  • 3. und weitere Pflichtverletzungen: Regelsatzkürzung um dreißig Prozent für drei Monate.
  • Meldeversäumnis (Pflichttermin unentschuldigt nicht wahrgenommen): Regelsatzkürzung um zehn Prozent für einen Monat.

Aus dem Archiv: Regelungen rund um Leistungen bei Hartz 4

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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