Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 mit Hypothek“ in Kürze
Eine Immobilie gilt grundsätzlich als Vermögen und ist damit in vielen Fällen verwertbar. Ist die Immobilie angemessen, darf der Hartz-4-Empfänger diese jedoch behalten, wenn er sie selbst bewohnt.
Das Jobcenter trägt unter anderem die Nebenkosten fürs Eigenheim, Instandhaltungskosten, Zinsen sowie Grundsteuer.
Laut einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Darmstadt kann das Jobcenter zusätzlich für Hartz-4-Empfänger die Hypothek bezahlen – jedoch nur in bestimmten Fällen. Mehr dazu hier.
Inhalt
Was passiert mit einer Hypothek bei Hartz-4-Bezug?
Personen, die ein Eigenheim besitzen, müssen nicht in jedem Fall fürchten, dass sie dieses verkaufen müssen, wenn sie auf Hartz-4-Leistungen angewiesen sind. Doch was geschieht bei Häusern oder Eigentumswohnungen, die noch nicht abbezahlt wurden? Wird für Hartz-4-Empfänger die Hypothek vom Jobcenter übernommen?
Haus oder Wohnung bei Arbeitslosengeld-2-Bezug behalten?
Bevor wir uns mit dem Thema „Hartz 4 und Hypothek“ auseinandersetzen können, müssen wir zunächst darauf eingehen, was mit Immobilien beim Bezug von ALG 2 geschieht. Entgegen der landläufigen Meinung müssen Hartz-4-Empfänger nicht in jedem Fall ihre Immobilie verkaufen. Laut § 12 Abs. 3 Nr. 4 des Zweiten Sozialgesetzbuches dürfen Sie Haus oder Wohnung behalten, insofern es selbst genutzt wird und eine angemessene Größe hat.
Im städtischen Bereich gilt ein Grundstück von 500 Quadratmetern als angemessen, auf dem Land dürfen es maximal 800 Quadratmeter sein. Das Jobcenter übernimmt unter anderem Heiz- und Nebenkosten, Grundsteuer sowie Zinsen für einen Kredit. Für Empfänger von Hartz 4 wird eine Hypothek jedoch in vielen Fällen nicht abbezahlt, da Tilgungsraten hier ausgeschlossen sind.
Was ist eine Hypothek eigentlich?
Bei einer Hypothek handelt es sich um ein sogenanntes Grundpfandrecht. Sie spielt unter anderem bei der Finanzierung von Immobilien eine Rolle. Mithilfe der Hypothek wird ein Darlehen besichert. Das Haus oder die Wohnung dient dabei als Sicherheit. Die Bank erhält dabei das Besitzrecht an der Immobilie. Zahlt der Schuldner seinen Kredit nicht ab, kann die Bank das Haus oder die Wohnung dann verkaufen.
Wichtiges Urteil für Hartz-4-Empfänger: Hypothek kann vom Jobcenter bezahlt werden
Wie wir bereits erwähnt haben, wird eine Hypothek für arbeitslos gewordene Menschen also meist nicht übernommen. Laut einem wichtigen Urteil des LSG Darmstadt (Az.: L 6 AS 422/12) gibt es hier jedoch auch Ausnahmen.
Ein Diplomingenieur hatte im Jahr 1984 ein Haus gekauft. Nachdem er arbeitslos wurde, erhielt er zeitweise Hartz-4-Leistungen. In dieser Zeit erhielt er vom Jobcenter lediglich ein Darlehen, um damit die Hypothek abzuzahlen. Er klagte gegen dieses Vorgehen.
Das LSG Darmstadt gab ihm Recht. Das Jobcenter müsse dem Empfänger von Hartz 4 für die Hypothek und ihre Abzahlung einen Zuschuss gewähren. Die Begründung: Der Betroffene habe das Haus schon weit vor seinen Leistungsbezug gekauft und die Finanzierung sei schon weitgehend abgeschlossen gewesen. Des Weiteren lägen die aufzubringenden Kosten unter den als angemessen angesehen Mietkosten, die anderen Hartz-4-Empfängern gewährt werden.