Das Wichtigste zum Thema „bei Hartz 4 das Gehalt anrechnen“ kurz und knapp zusammengefasst
Ja, denn das Gehalt zählt zum Einkommen, welches auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet wird.
Das Jobcenter gewährte Berufstätigen einen Freibetrag von 100 Euro. Außerdem waren 20 % bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100 und 1000 Euro und 10 % ab 1000 Euro anrechnungsfrei. Mit der Einführung des Bürgergeldes im Januar 2023 wurden die Freibeträge angehoben. Hier erfahren Sie mehr zum Zuverdienst beim Bezug von Bürgergeld.
Melden Sie eine Änderung Ihres Gehaltes oder Einkommens nicht beim Jobcenter, drohen Sanktionen, welche sich auf den Regelsatz bei Hartz-4-Bezug auswirken.
Inhalt
Worin besteht der Unterschied zwischen Einkommen und Gehalt?
Beziehen Sie Leistungen nach SGB II, rechnet das Jobcenter sämtliche Einkünfte auf den Hartz-4-Regelsatz an. Dementsprechend gelten sowohl Kindergeld als auch Unterhaltsleistungen und Lohnnachzahlungen als anzurechnendes Einkommen. Außerdem darf das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug das Gehalt anrechnen.
Im Zusammenhang mit der Berechnung von Hartz 4 spielt der Unterschied zwischen Einkommen und Gehalt keine große Rolle. Das Jobcenter sieht jegliche zufließenden Leistungen als Einkommen an. Zum Einkommen zählen dabei folgende Einnahmen:
- Lohnnachzahlungen
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Arbeitslosengeld oder Krankengeld
- Steuererstattungen
- Unterhaltsleistungen
- Kindergeld
- Kapitel- und Zinserträge
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Eigenheimzulage
- Lottogewinne
- Einnahmen aus Arbeit (Gehalt)
Das Jobcenter darf dementsprechend bei Hartz-4-Bezug das Gehalt anrechnen. Je nachdem, wie hoch die Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit sind, findet eine Anrechnung vom Gehalt auf Hartz 4 statt.
Es gibt aber auch bestimmte Einkünfte, die bei der Hartz-4-Gehaltsanrechnung keine Rolle spielen. Dazu zählen u. a. Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Blindengeld, Pflegegeld für den erzieherischen Einsatz beim 1. und 2. Pflegekind vollständig und beim dritten Pflegekind zu 25 % sowie besondere Zuwendungen wie beispielsweise Soforthilfen bei Katastrophen, Ehrenabgaben aus öffentlichen Mitteln usw.
Grundsätzlich müssen Sie alle Fragen bezüglich des Einkommens und Vermögens wahrheitsgemäß beantworten. Das Jobcenter überprüft die Angaben regelmäßig. Dementsprechend sollten Sie auch Änderungen melden, die Ihr Gehalt betreffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug das Gehalt ordnungsgemäß anrechnen kann.
Verschweigen Sie Ihr Einkommen oder Vermögen und bei einem vierteljährlichen Datenabgleich erfährt das Jobcenter davon, stellt dies je nach Schwere eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar. In diesem Fall droht eine Strafanzeige. Außerdem drohen Sanktionen, die sich auf den Hartz-4-Regelsatz auswirken.
Wie findet eine Gehaltsanrechnung bei Hartz-4-Bezug statt?
Gehalt aus einer Erwerbstätigkeit oder sonstiges Einkommen wirkt sich auf den Regelsatz aus. Das Jobcenter kann bei Hartz-4-Bezug das Gehalt anrechnen. Dennoch gibt es aber einen bestimmten Freibetrag, welcher nicht auf Ihr Gehalt angerechnet werden darf. Der Freibetrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen.
Grundsätzlich sind vom Gehalt 100 Euro anrechnungsfrei. Zusätzlich stehen Ihnen weitere 20 % bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100 und 1000 Euro anrechnungsfrei zur Verfügung. Liegt Ihr Gehalt über 1000 Euro bis hin zur Verdienstobergrenze, werden 10 % des Betrags, der 1000 Euro übersteigt, nicht angerechnet.
Interessant: Bei Leistungsberechtigten ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei 1200 Euro. Für Leistungsberechtigte mit mindestens einem Kind gilt eine Verdienstobergrenze von 1500 Euro.
Kann der Novemberlohn auf den Dezember mit angerechnet werden? Und man erhält 0.00€ bom jobcenter?