Bürgergeld trotz Einkommen: Wie viel darf ich dazuverdienen?

Das Wichtigste zum Bürgergeld und eigenem Einkommen

Ist Bürgergeld einkommensabhängig?

Ob Sie Bürgergeld erhalten, ist von einigen Voraussetzungen abhängig. Dazu gehört eine Hilfebedürftigkeit. Diese liegt vor, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken. Wenn Sie ausreichend verdienen, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Wie viel wird von meinem Einkommen beim Bürgergeld angerechnet?

Die Anrechnung Ihres Einkommens ist nach Höhe in Freibeträgen gestaffelt. Das ist der Anteil, der bei der Berechnung des Bürgergeldes nicht berücksichtigt wird. Grundsätzlich gilt immer ein Freibetrag von 100 Euro. Bei Einnahmen aus einem Minijob haben Sie einen Freibetrag von 20 %. Alle weiteren Freibeträge können Sie unserer Tabelle an dieser Stelle entnehmen.

Wie viel Bürgergeld bekomme ich?

Bei der Antragstellung werden Ihr individueller Bedarf berechnet und eventuelle Mehrbedarfe geprüft. Daher gibt es auf diese Frage keine pauschale Antwort. Die Bürgergeld-Höhe richtet sich u.A. nach der Situation der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen und nach der Höhe Ihres Einkommens. Für eine erste Einschätzung nutzen Sie gern unseren Rechner hier.

Trotz Einkommen sind viele auf Bürgergeld angewiesen

Sie können als Aufstocker Ihr Einkommen mit Bürgergeld ergänzen.
Sie können als Aufstocker Ihr Einkommen mit Bürgergeld ergänzen.

Es gibt vier wichtige Voraussetzungen für Bürgergeld, die einen Anspruch begründen. Eine Arbeitslosigkeit ist keine davon. Denn nicht immer ist der Grund für den Bezug von Bürgergeld fehlendes Einkommen. Im Gegenteil, laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung musste 2021 jeder fünfte Beschäftigte sein Einkommen mit Bürgergeld (damals Hartz IV) oder sonstigen Sozialleistungen aufstocken.

Fast jeder siebte Beschäftigte war 2022 in Deutschland im Niedriglohnsektor beschäftigt. Das geht aus einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes hervor. Das bedeutet, dass der Stundenlohn der Betroffenen bei unter 12,50 Euro liegt. Aber auch ein Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit kann ein Grund für ein zu geringes Einkommen sein. Von einem zu geringen Verdienst sind mehrheitlich junge Frauen betroffen, die im Dienstleistungssektor arbeiten.

Weitere Ratgeber zum Einkommen bei Bürgergeld-Bezug:

Bürgergeld: Bis zu welchem Einkommen möglich?

Beziehen Sie Bürgergeld, wird Ihr Einkommen angerechnet.
Beziehen Sie Bürgergeld, wird Ihr Einkommen angerechnet.

Ab welchem Einkommen bekommt man Bürgergeld? Einen Anspruch auf Bürgergeld können jene haben, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt ausreichend zu decken. So entsteht gemäß § 9 des SGB II eine Hilfebedürftigkeit. 

Ob Sie Ihr Einkommen mit Bürgergeld ergänzen können, ist abhängig vom individuellen Bedarf, der errechnet wird, wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Eine Einkommensgrenze, die genau definiert ist, gibt es nicht, da individuelle Faktoren eine Rolle spielen.

Wie hoch darf das Einkommen sein, um Bürgergeld zu bekommen? Bei bis zu 1200 Euro monatlich für Alleinstehende, bis 1500 Euro für Alleinerziehende sind 10 % anrechnungsfrei. Verdienen Sie mehr, besteht unter Umständen kein Anspruch auf Bürgergeld, da Ihr Einkommen zu hoch ist. Es können jedoch mitunter Mehrbedarfe geltend gemacht werden, die die Höhe Ihres Bedarfs anheben.

Wie hoch ist beim Bürgergeld-Bezug die Anrechnung von Einkommen?

Beziehen Sie Bürgergeld, ist die Einkommensanrechnung gestaffelt. Je mehr Sie verdienen, desto kleiner ist der Bürgergeld-Freibetrag. Beim Bürgergeld-Bezug mit Einkommen ist das der Anteil Ihres Einkommens, der für die Berechnung Ihres Bürgergeldes nicht berücksichtigt wird.

Bei Bezug von Bürgergeld zählt das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Sie erhalten höchstwahrscheinlich kein Bürgergeld, wenn das Einkommen vom Partner/Ehepartner hoch genug ist, um den gesamten Bedarf zu decken. Selbst wenn Sie den Antrag nur für sich stellen, ist für die Bürgergeld-Berechnung das Einkommen des Partners von Interesse. Auch hier gelten die Freibeträge.

Beziehen Sie Bürgergeld, bleibt vom Einkommen grundsätzlich ein Freibetrag in Höhe von 100 Euro erhalten.

EinkommensgrenzenBürgergeld-Freibetrag
Bis 100 Euro100 %
über 100 bis 520 Euro20 %
über 520 bis 1.000 Euro30 %
über 1.000 bis 1.200 Euro (bis 1.500 Euro bei minderjährigem Kind in Bedarfsgemeinschaft)10 %

Für den Bezug von Bürgergeld ist das Einkommen der Eltern, aber auch der Kinder relevant. Leben diese mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und gehen einer Beschäftigung nach, gelten auch für sie die Freibeträge bei der Bürgergeld-Berechnung. Das Einkommen, das bei einem Job während der Schulferien erwirtschaftet wird, ist aber unbegrenzt anrechnungsfrei.

Bürgergeld-Rechner: Wie viel gibt es?

Wollen Sie Bürgergeld bei eigenem Einkommen beziehen? Dieser Rechner zeigt Ihnen unverbindlich eine erste Einschätzung über die erwartbare Bürgergeld-Höhe:

© by brutto-netto-rechner.info

Was zählt als anrechenbares Einkommen beim Bürgergeld-Bezug?

Für den Bezug von Bürgergeld ist Einkommen das, was Ihnen in Form von Geld zufließt.
Für den Bezug von Bürgergeld ist Einkommen das, was Ihnen in Form von Geld zufließt.

Beim Erhalt von Bürgergeld wird einmaliges Einkommen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, ebenfalls angerechnet. Es wird auf das gesamte Jahr umgelegt und somit in kleineren Teilbeträgen angerechnet.

Für die Berechnung von Bürgergeld zählt eine Erbschaft nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. Während der einjährigen Karenzzeit ab der erstmaligen Antragstellung gilt für das Vermögen ein Freibetrag von 40.000 Euro für den Antragsteller und 15.000 Euro je weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Grundsätzlich zählt für die Bürgergeld-Berechnung alles als Einkommen, das Ihnen in Form von Geld zufließt. Dazu gehören

  • Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit
  • Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Kindergeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhalt, Renten
  • BAföG, Ausbildungsgeld
  • Kapital- und Zinserträge
  • Abfindungen, Steuerrückzahlungen

Welches Einkommen wird beim Bürgergeld nicht angerechnet? Erhalten Sie eine Grundrente, Blindengeld oder Pflegegeld bei einer Vollzeitpflege, zählt dies für das Bürgergeld nicht als Einkommen und wird daher nicht angerechnet.

Wie wirkt sich ein schwankendes Einkommen auf das Bürgergeld aus? In diesem Fall bewilligt das Jobcenter einen vorläufigen Bedarf. Am Ende des Bewilligungszeitraums wird ihr durchschnittliches Einkommen berechnet und geprüft, ob eventuell zu viel Bürgergeld gezahlt wurde, sodass mitunter Rückzahlungen fällig werden.

Aus dem Archiv: Einkommen bei Hartz 4

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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