Der Regelsatz für Bürgergeld-Empfänger errechnet sich nach den täglichen Bedarfen und lässt häufig wenig Raum für Ansparungen. So ist es für Leistungsempfänger nicht selten kaum möglich, eine größere Anschaffung zu tätigen. In einigen Fällen kann allerdings ein Darlehen vom Jobcenter Abhilfe schaffen. Wann Bürgergeld-Empfänger ein Darlehen erhalten können und wie die Rückzahlung abläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Das Wichtigste zum Darlehen beim Jobcenter
Ja. Besteht ein sogenannter unabweisbarer Bedarf, den Sie durch die bestehenden Bürgergeld-Leistungen nicht decken können, haben Sie in aller Regel einen Anspruch darauf, vom Jobcenter ein Darlehen auf Antrag zu erhalten.
Haben Sie ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, so müssen Sie dieses umgehend zurückzahlen. Zu diesem Zweck werden Ihnen fünf Prozent vom monatlichen Regelsatz „abgezogen“ bzw. weniger ausgezahlt, bis die Schulden getilgt sind.
Nein. Bürgergeld stellt die Grundsicherung für Arbeitslose dar. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Lediglich zu viel bzw. zu Unrecht bezogene Leistungen können die Aufforderung einer Rückzahlung nach sich ziehen.
Inhalt
Erhalten Empfänger von Bürgergeld ein Darlehen?
Neben der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung erhalten Empfänger von Bürgergeld einen monatlichen Regelsatz. Dieser soll die täglichen Bedarfe decken und das Existenzminimum gewährleisten.
Befinden sich Leistungsempfänger in besonderen Umständen, zum Beispiel in der Schwangerschaft oder als alleinerziehender Elternteil, so haben diese zusätzlich Anspruch auf den sogenannten Mehrbedarf, der monatlich fortlaufend gezahlt wird.
Doch wie sieht es aus, wenn ein plötzlicher, unabweisbarer Bedarf auftritt? Dann ist es in der Regel möglich, einen Antrag auf ein Darlehen beim Jobcenter einzureichen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 24 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II):
Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.
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Wofür kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren?
Doch wann genau ist ein solcher unabweisbarer Bedarf, für welchen Sie ein Darlehen beim Jobcenter beantragen können, gegeben? Grundsätzlich handelt es sich dabei um Einzelfallentscheidungen. Wir listen Ihnen allerdings nachfolgend einige Fälle auf, in denen Sie gute Chancen habe, einen entsprechenden zinslosen „Kredit“ vom Jobcenter zu erhalten:
- Mietkaution bei Umzug: Hat das Jobcenter einen Umzug in eine neue Wohnung genehmigt und Sie können die Kosten für die Mietkaution der neuen Bleibe nicht aufbringen, so haben Sie einen Anspruch auf ein Darlehen, um diese Kosten zu decken.
- Diebstahl, Brand oder Verlust: Wurden Ihnen Gegenstände die Sie im Alltag benötigen geklaut, sie haben diese verloren, oder sie wurden durch einen Brand zerstört und Sie müssen diese ersetzen, kann auch das einen unabweisbaren Bedarf darstellen.
- Notwendige Reparaturen: Geht zum Beispiel der Herd kaputt und die Reparaturkosten für diesen sind hoch, so kann auch dies einen Antrag auf ein Darlehen vom Jobcenter begründen.
- Sonstige notwendige Anschaffung, die Sie nicht finanzieren können (Entscheidungen werden hierbei immer im Einzelfall getroffen).
Gut zu wissen: Für ein Darlehen vom Jobcenter kann der Antrag auch formlos sein. Wichtig ist dabei vor allem, dass Sie belegen können, dass tatsächlich ein unabweisbarer Bedarf besteht. Dies ist beispielsweise durch eine Diebstahlanzeige oder einen Kostenvoranschlag bei einer Reparatur möglich.
Wann und wie Sie das Darlehen vom Jobcenter zurückzahlen müssen
Da es sich um ein Darlehen für den Bürgergeld-Empfänger handelt, muss dieser den genauen Betrag an das Jobcenter zurückzahlen. Allerdings werden dabei anders als Krediten von Banken oder Privatpersonen keine Zinsen erhoben.
§ 42a Absatz 2 SGB II besagt, dass der Darlehensnehmer den Betrag umgehend zurückzahlen muss. Zu diesen Zweck werden monatlich fünf Prozent des maßgebenden Regelsatzes vom Jobcenter automatisch einbehalten, bis die Schulden getilgt sind.
Wichtig: Endet der Bürgergeld-Bezug bevor das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde, so wird der offene Betrag sofort fällig. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse vom Darlehensnehmer kann allerdings ggf. auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Antrag auf ein Darlehen vom Jobcenter: Muster
Nachfolgend stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster für den Antrag auf ein Darlehen vom Jobcenter zur Verfügung. Bedenken Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt.
Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!
Vielen Dank für den Artikel.
Mail mit Darlehensanforderung geht heute raus.
Ich hoffe Zahnarztkosten sind unabweisbarer Bedarf – es würde mich wundern wenn nicht.
pdf dient als Mailvorlage (habe fast nur noch digitale Kommunikation mit dem Jobcenter)
Freundliche Grüße