Auszahlungstermine fürs Bürgergeld 2024
Auszahlungstermin für den Monat … | Datum | Wochentag |
---|---|---|
Januar | 31.12.2024 | Dienstag |
Februar | 31.01.2025 | Freitag |
März | 28.02.2025 | Freitag |
April | 31.03.2025 | Montag |
Mai | 30.04.2025 | Mittwoch |
Juni | 30.05.2025 | Freitag |
Juli | 30.06.2025 | Montag |
August | 31.07.2025 | Donnerstag |
September | 29.08.2025 | Freitag |
Oktober | 30.09.2025 | Dienstag |
November | 31.10.2025 | Freitag |
Dezember | 28.11.2025 | Freitag |
FAQ: Das Wichtigste zur Bürgergeld-Auszahlung
Das Jobcenter überweist das Bürgergeld in der Regel so rechtzeitig, dass Sie spätestens am ersten Werktag des neuen Monats über das Geld auf Ihrem Konto verfügen können. Dennoch können die Auszahlungtage je nach Jobcenter variieren. Eine Tabelle mit allen voraussichtlichen Überweisungsterminen finden Sie hier.
Ab 2024 werden die Regelsätze erhöht und an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Der Regelsatz für eine alleinstehende Person steigt demnach von 502 auf 563 Euro. Auch alle anderen Regelsätze steigen. Eine Tabelle dazu finden Sie an dieser Stelle.
Eine lange Bearbeitungsdauer kann Betroffene in finanzielle Bedrängnis bringen. Um die Zeit zu überbrücken, ist es unter Umständen möglich, einen Vorschuss zu erhalten. Dazu lesen Sie mehr hier.
Inhalt
Bürgergeld: Wann die erste Auszahlung kommt
Für bedürftige Bürger ist von Interesse, wann genau die Bürgergeld-Auszahlung vom Jobcenter veranlasst wird. Daher finden Sie in diesem Ratgeber zum Bürgergeld alle relevanten Auszahlungstermine und erfahren darüber hinaus, was zu tun ist, wenn die Bearbeitung des Antrags zu lange dauert.
Das Bürgergeld ist beantragt – wann kommt die Auszahlung? Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen. Dabei beginnt diese Bearbeitungszeit wohlgemerkt erst ab dem Zeitpunkt, an dem beim Jobcenter alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Erst, wenn der korrekt gestellte Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen gesichtet und die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllt sind, kann das Jobcenter den Anspruch bestätigen. Es sendet Ihnen einen Bewilligungsbescheid zu, der die Ihnen zustehende Bürgergeld-Höhe festlegt. Daraufhin veranlasst das Jobcenter die erste Auszahlung.
Verspätete Bürgergeld-Auszahlung: Vorschuss beantragen
Der erstmalige Auszahltermin von Bürgergeld variiert leicht von Jobcenter zu Jobcenter. In der Regel wird dieses zum ersten des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Das Jobcenter zahlt rückwirkend die Leistungen bis zu dem Zeitpunkt aus, an dem Ihr Antrag vollständig vorlag. So entsteht de facto zwar kein finanzieller Nachteil durch eine verspätete Bürgergeld-Auszahlung, dennoch kann eine längere Wartezeit Betroffene schnell in finanzielle Bedrängnis bringen.
Deshalb ist nach § 42 SGB I die Beantragung eines Vorschusses möglich. Dieser wird laut Gesetz spätestens nach Ablauf des Kalendermonats nach Eingang des Antrags ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Jobcenter nach erster Durchsicht Ihrer Unterlagen einen Anspruch erkennen kann, die Bearbeitung aber aller Voraussicht nach länger dauern wird. Für den Vorschuss müssen Sie einen eigenen formlosen und schriftlichen Antrag stellen. Er wird anschließend mit der nachträglichen Bürgergeld-Auszahlung verrechnet. Die Höhe liegt im Ermessen des Jobcenters und ist in der Regel geringer als der zu erwartende Regelbetrag.
Termine für die Auszahlungen vom Bürgergeld
Die Bürgergeld-Auszahlungen erfolgen immer im Voraus für den darauffolgenden Monat. Das Geld muss immer zum 1. eines jeden Monats vollständig zur Verfügung stehen. Es gibt für das Bürgergeld keinen festen Zahlungstermin, er variiert jeden Monat je nach Jobcenter, etwaigen Feiertagen oder Wochenenden am Monatsende. In der Regel erfolgt die Bürgergeld-Auszahlung jedoch am letzten Werktag des Monats.
Sollte der 1. Tag des neuen Monats ein Feiertag sein oder auf ein Wochenende fallen, überweisen die Jobcenter die Leistung in der Regel so, dass sie bereits am letzten Werktag des Vormonats auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld werden rückwirkend gezahlt
Anders als der Bürgergeld-Regelsatz und die Kosten für die Unterkunft werden zusätzliche Leistungen nicht vorschüssig, sondern nachschüssig ausgezahlt. Damit sind der Bürgergeld-Bonus und das Weiterbildungsgeld gemeint. Der Bonus soll einen Anreiz für die Teilnahme an einer mindestens 8-wöchigen Fort- oder Weiterbildung setzen und beträgt 75 Euro im Monat.
Empfänger von Bürgergeld erhalten eine Auszahlung Höhe von 150 Euro monatlich, wenn sie an einer Weiterbildung oder Umschulung teilnehmen oder eine Berufsausbildung nachholen. Auch dieses sog. Weiterbildungsgeld wird rückwirkend gezahlt, weil der Anspruch darauf nur besteht, wenn Betroffene im jeweiligen Monat auch tatsächlich teilgenommen haben.
Bürgergeld-Auszahlung auch ohne Konto?
Natürlich können Sie die Leistung auch erhalten, wenn Sie über kein Konto verfügen. Das geht etwa mit einem vom Jobcenter ausgestellten Barscheck. Die Einlösung des Schecks bei der Postbank oder der Deutschen Bank ist aber mit Kosten und Gebühren verbunden. Eine andere Möglichkeit ist die Bürgergeldauszahlung auf ein Konto einer Person Ihres Vertrauens, das Sie beim Jobcenter angeben können. Bargeld zahlt das Jobcenter hingegen nicht aus.
In der Regel darf keine Bank Sie ablehnen, wenn Sie noch kein Bankkonto haben und ein Basiskonto eröffnen möchten. Das gilt auch für Obdachlose, Geduldete und Asylsuchende.
Bürgergeld-Erhöhung ab 2024: So viel wird ausgezahlt
Zum Jahr 2024 erfolgt die Bürgergeld-Auszahlung in Höhe der neuen Regelsätze. Diese Bürgergeld-Erhöhung kommt dank einer gesetzlichen Fortschreibung der Regelbedarfe zustande und orientiert sich an den gestiegenen Lebenshaltungskosten. Wie viel mehr Geld Sie ab kommenden Jahr erhalten, entnehmen Sie der untenstehenden Tabelle.
Bedarfsstufe Bürgergeld-Empfänger | Regelsatz 2023 (in €) | Regelsatz 2024/2025 (in €) | |
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1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 502 | 563 |
2 | Volljährige Partner | 451 | 506 |
3 | Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 402 | 451 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 402 | 451 | |
4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 420 | 471 |
5 | Kinder (6-13 Jahre) | 348 | 390 |
6 | Kinder (0-5 Jahre) | 318 | 357 |
Erhöhtes Bürgergeld: Wann wird es ausgezahlt? Die Erhöhung betrifft die Regelsätze ab 2024. Um die höheren Regelsätze zu erhalten, müssen Sie übrigens keinen eigenen Antrag stellen. Diese werden automatisch angepasst.