Wichtige Fragen zum Antrag auf Bürgergeld zusammengefasst
Bürgergeld erhält, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt und einen Antrag stellt. Die Voraussetzungen sind Erwerbsfähigkeit, Bedürftigkeit, ein Mindestalter von 15 Jahren und ein deutscher Wohnsitz. Hier finden Sie mehr dazu.
Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommt kein Bürgergeld. Dazu zählen etwa Rentner, nicht anerkannte Asylbewerber und ausländische Saisonarbeiter. Lesen Sie mehr dazu hier.
Nein, wer bereits Hartz-IV-Leistungen bezieht, musste keinen neuen Antrag stellen. Die Bezüge stellten sich ab Januar 2023 automatisch um. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhalt
Weitere Ratgeber zum Antrag auf Bürgergeld
Was ist das neue Bürgergeld?
Sie wollen das neue Bürgergeld beantragen: Ab wann geht’s los? Ab dem 1. Januar 2023 ist das neue Bürgergeld an den Start gegangen. Mit dem Bürgergeld wurde nicht nur eine neue Sozialleistung eingeführt, sondern auch das Versprechen von mehr gegenseitigem Respekt und Vertrauen. Und nicht zuletzt mehr Geld.
Nach langen Verhandlungen und vielen Diskussionen gab es Ende November 2022 grünes Licht. Die neue Sozialleistung ersetzt das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Dieses ist in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand heftiger Kritik gewesen, zu stigmatisierend, zu perspektivlos sei es. Umso mehr legen Millionen Betroffene nun die Hoffnung auf das neue Bürgergeld, das mit vielen Versprechungen an den Start geht.
Betroffene, die Bürgergeld beantragen, sollen in Zukunft mehr Respekt erfahren. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht gar von “einer neuen Vertrauenskultur”. Das Bürgergeld soll den Weg in eine langfristige Beschäftigung ebnen und betroffenen Menschen ermöglichen, sich voll und ganz auf die Suche nach Arbeit zu konzentrieren. Es soll dabei unterstützen, den Lebensunterhalt möglichst bald wieder aus eigenem Einkommen bestreiten zu können. Während die Hartz-IV-Regelungen noch Betroffene dazu drängten, kurzfristige Aushilfsjobs anzunehmen, wird dieser Vermittlungsvorrang nun abgeschafft.
Die Neuerungen zusammengefasst: Weiterbildung und Qualifikation lautet die neue Devise. Das wird zusätzlich mit einem Weiterbildungsgeld belohnt. Die Bundesregierung hat die Grenze für das Schonvermögen angehoben und eine einjährige Karenzzeit eingeführt, in der das Vermögen nicht angetastet werden muss. Das Grundbedürfnis “Wohnen” soll besser geschützt werden. Und nicht zuletzt steigen die Regelbedarfe, wie Sie unserer Tabelle unten entnehmen können.
Wer kann Bürgergeld beantragen?
Bürgergeld bekommt, wer einige Voraussetzungen erfüllt. Von einem bedingungslosen Grundeinkommen ist also nicht die Rede, auch wenn der Name etwas anderes suggerieren kann. Daher muss man das Bürgergeld selbst beantragen, es wird nicht automatisch ausgezahlt. Das Bürgergeld soll lediglich das Existenzminimum für Bedürftige sichern.
Im Grunde gibt es vier Voraussetzungen: Bedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit, einen deutschen Wohnsitz und ein Mindestalter von 15 Jahren. Es ist keine Voraussetzung, arbeitslos zu sein.
Wichtig ist, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, also bedürftig ist.
Erwerbsfähig zu sein bedeutet, körperlich und geistig fähig zu sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Eine Erwerbsunfähigkeit stellt die gesetzliche Rentenversicherung fest. Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf Grundsicherung oder eine Erwerbsminderungsrente. Rentner haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, sie können bei zu geringer Rente die Grundsicherung beantragen.
Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Deutschland sein – aus dem Ausland können keine Leistungen bezogen werden. Bürgergeld beantragen kann, wer diese Voraussetzungen erfüllt.
Ebenso berechtigt sind unter vorgenannten Voraussetzungen europäische Staatsbürger, die eine Arbeitserlaubnis in Deutschland besitzen. Auch Flüchtlinge können Bürgergeld erhalten, sofern sie anerkannt sind. Asylsuchende oder Geduldete haben kein Anrecht auf Bürgergeld, wie zuvor schon nicht auf Hartz IV. Erst durch die Anerkennung des Asylantrags erhalten Betroffene eine Arbeitserlaubnis. Dadurch ist die Erwerbsfähigkeit hergestellt, eine der Grundvoraussetzungen für das Bürgergeld.
Wie beantrage ich Bürgergeld?
Wenn Sie bereits Hartz IV beziehen, brauchen Sie keinen gesonderten Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Die Leistungen passen sich einfach ab dem 1. Januar 2023 automatisch an. Auch Maßnahmen etwa zur Weiterbildung laufen wie gewohnt weiter.
Wo Sie Bürgergeld beantragen, ist abhängig von Ihrem Wohnort. Wenn Sie online Ihre PLZ eingeben, wird das für Sie zuständige Jobcenter in Ihrer Nähe angezeigt. Bürgergeld beantragen geht auch online. Auf der Webseite der arbeitsagentur.de gibt es eine Funktion zur digitalen Beantragung des Bürgergeldes. Sie legen ein Benutzerkonto an, geben Ihre Postleitzahl ein und schon werden Sie online Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.
Gut zu wissen: Sie können Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen, wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung haben. Auch der Kauf von anderen Brennstoffen wie beispielsweise Heizöl und Pellets kann Ihren Anspruch begründen. In diesem Fall nutzen Sie dieselbe Online-Funktion für den Bürgergeld-Antrag.
Weitere Ratgeber zu Möglichkeiten der Beantragung von Bürgergeld
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch die Regelsätze fürs Bürgergeld aktuell sind:
Bedarfsstufe Bürgergeld-Empfänger | Regelsatz 2023 (in €) | Regelsatz 2024/2025 (in €) | |
---|---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 502 | 563 |
2 | Volljährige Partner | 451 | 506 |
3 | Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 402 | 451 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 402 | 451 | |
4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 420 | 471 |
5 | Kinder (6-13 Jahre) | 348 | 390 |
6 | Kinder (0-5 Jahre) | 318 | 357 |
Wenn ein gering qualifizierter Leistungsbezieher an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt, zahlt das Jobcenter zusätzliche 150 Euro Weiterbildungsgeld monatlich.
Das Jobcenter erkennt die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe an, allerdings müssen die Heizkosten angemessen bleiben. Die Wohnkosten sind auch weiterhin von Sanktionen verschont. Innerhalb der neuen einjährigen Karenzzeit prüft das Jobcenter die Angemessenheit der Wohnung in Größe und Miete nicht. Wer Bürgergeld beantragen muss, soll sich sorgenfrei auf die Suche nach Arbeit konzentrieren können.
Auch selbst genutztes Wohneigentum wie eine Immobilie oder ein Grundstück sollen künftig besser geschützt sein. Als angemessene Grenze für Hausgrundstücke wurden 140 Quadratmeter festgelegt, für Eigentumswohnungen 130 Quadratmeter. Bei mehr als vier Personen erhöht sich bei jedem weiteren Bewohner die Grenze um 20 Quadratmeter.
Betroffene, die Bürgergeld beantragen, sollten wissen, dass der Wert eines Fahrzeugs die 7.500-Euro-Grenze nicht überschreiten darf. Allerdings wird der Wert in Zukunft nicht mehr mit aufwändigen Verfahren ermittelt, sondern geschätzt, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die Grenze für das Schonvermögen ist deutlich angehoben worden. Für den Antragsteller gilt eine Grenze von 40.000 Euro, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft 15.000 Euro. Dabei ist es möglich, nicht genutzte Freibeträge zu übertragen. Besitzt ein minderjähriges Kind weniger als 15.000 Euro, kann der Restbetrag auf das der Eltern addiert werden.
Wie ermittelt das Jobcenter Ihr Vermögen?
Innerhalb der einjährigen Karenzzeit wird unerhebliches Vermögen nicht geprüft. Unerheblich sind Beträge unterhalb der oben genannten Grenzen zum Schonvermögen. Doch woher weiß das Jobcenter, ob Ihr Vermögen erheblich ist? Laut des neuen Gesetzes soll der Verwaltungsaufwand verringert werden. Daher wird das Vermögen nur noch vermutet, wenn der Antragsteller auf dem Antrag angibt, dass es angemessen ist.