FAQ: Hartz 2
Hartz 2 war eine der Phase, welche die Hartz-Reform durchlief. Ziel der Änderungen war es unter anderem, die hohe Arbeitslosigkeit zu senken.
Mit Hartz 2 wurden unter anderem die sogenannten Ich-AGs eingeführt. Außerdem wurde die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte auf 400 Euro monatlich angehoben. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Auf Hartz 2 folgte Hartz 3. Im Rahmen dieser Reform wurde die vorherige Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit umgebaut.
Hartz II – und das nachfolgende Konzept Hartz III – wurden am 1. Januar 2005 durch Hartz IV, auch bekannt unter Arbeitslosengeld II, ersetzt. Dadurch hat sich Vieles geändert, vor allem die Begrifflichkeiten: so wurde aus dem früheren „Hilfebedürftigen“ der „Leistungsberechtigte“ und aus den „Regelleistungen“ kreierte man den Begriff „Regelbedarf“. Zudem gab es etliche inhaltliche Änderungen.
Aber was genau ist Hartz 2 eigentlich? Wann wurde es eingeführt und inwiefern hat es Auswirkungen auf die heutige Regelung des Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)? Dies und Weiteres können Sie im nachfolgenden Ratgeber lesen.
Was beinhaltet Hartz 2 als Vorläufer von ALG II?
Auf dem Weg zur finalen Ausarbeitung von Hartz IV – also Arbeitslosengeld II – wurde am 23. Dezember 2002 zunächst das Hartz-2-Gesetz eingeführt. Aber was ist Hartz 2 genau? Zu den wichtigsten Punkten des Konzepts gehören die Einführung von Jobcentern als Ersatz für bestehende Sozialämter. Das Jobcenter ist für alle erwerbsfähigen Hartz-4-Empfänger die erste Anlaufstelle.
Auch die Unterstützung von Selbstständigen fällt unter die Neuerung durch Hartz 2. Denn: Sie sollen so gefördert werden, dass eine bislang oft bestehende Schwarzarbeit minimiert wird. Zusätzlich wurde die Höhe für das Einkommen beim Minijob von 325 auf 400 Euro angehoben und weitere Maßnahmen im Bereich der sozialversicherungsfreien Beschäftigung beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II getroffen.
Der während des Bestands von Hartz 2 gültige Satz für Sozialleistungen wurde dann zum Jahr 2005 durch die Hartz-4-Regelsätze abgelöst.
Die Ablösung von Hartz 2
Ein Jahr später, also am 23. Dezember 2003 wurden sowohl die neue Hartz-3- als auch die Hartz-4-Reform umgesetzt. Durch die Hartz-4-Gesetze wurde der entscheidende Schritt zum Arbeitslosengeld II getan, indem die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe zusammengeführt wurden.
Neben einem für bestimmte Personengruppen allgemeingültigen Regelsatz gab es dadurch viele weitere Neuerungen, die seit dem Inkrafttreten 2005 immer noch aktuell sind. Als Weiterentwicklung des Hartz-2-Konzepts, das die Einführung der Jobcenter beinhaltete, kam es bei der Einführung von Hartz IV – also Arbeitslosengeld II – zur gemeinsamen Verwaltung der Leistungen von ALG II und der Sozialhilfe bei der Bundesagentur für Arbeit.
Somit wurde es Bezugsberechtigten, besonders innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, erleichtert, sich im Dschungel der Zuständigkeiten hinsichtlich Sozialhilfe und Arbeitslosengeld zurechtzufinden.