Gibt es bei Bezug von Bürgergeld eine Härtefallregelung?

FAQ: Härtefallregelung beim Bürgergeld

Wann liegt bei einem Bürger-Bezug ein Härtefall vor?

Ein Härtefall wird gewährt, wenn ein unabweisbarer, nicht nur einmaliger Bedarf besteht, der nicht vom Bürgergeld-Regelsatz oder einer anderen Sozialleistung abgedeckt wird. Es handelt sich dann um einen Mehrbedarf.

Was kann als Zusatzleistung bei einem Härtefall gelten?

Das können beispielsweise Pflegeartikel aufgrund einer chronischen Krankheit des Bürgergeld-Empfängers sein.

Kann ein Härtefall auch für Personen unter 25 Jahre gelten?

Auch Personen, die unter 25 Jahre alt sind, können einen solchen Bedarf anmelden. Insbesondere beim Auszug aus dem Elternhaus muss in der Regel ein Härtefall vorliegen, um die Genehmigung des Jobcenters zu bekommen. So können beispielsweise dann die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

Wann kann die Härtefallregelung greifen?

Wann liegt ein Härtefall vor?
Wann liegt ein Härtefall vor?

Was ist ein Härtefall bei Bürgergeld-Bezug?

Bei Hartz 4 greift die Härtefallregelung bspw. oftmals bei Neurodermitis.
Bei Bürgergeld greift die Härtefallregelung bspw. oftmals bei Neurodermitis.

Die Bürgergeld-Härtefallregelung greift, wenn der Regelsatz, den Empfänger vom Jobcenter bekommen, allein nicht ausreicht, um deren Bedarf zu decken.

Demnach müssen auch besondere, nicht nur einmalige, laufende und unabweisbare Bedarfe, die durch eine atypische Lebenslage entstehen, von Bürgergeld gedeckt sein. In bestimmten Fällen muss das Jobcenter also die Leistung bewilligen.

Die Bürgergeld-Härtefallregelung fußt dabei auf § 21 Abs. 6 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II):

(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.

Bürgergeld-Härtefälle stellen also eine Form des Mehrbedarfs dar. So können beispielsweise werdende Mütter und Alleinerziehende von höheren Leistungssätzen profitieren. Auch eine kostenaufwändige Ernährung kann einen Mehrbedarf aufgrund der Bürgergeld-Härtefallregelung begründen.

Ihr Härtefallantrag wurde nicht genehmigt? Dann können Sie Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Lassen Sie sich dazu idealerweise durch einen Anwalt für Sozialrecht beraten.

Weitere Ratgeber zur Härtefallregelung:

Bürgergeld-Härtefall: Beispiele laut Katalog

Ein Härtefall bei Hartz 4 kann bspw. bei Rollstuhlfahrern bestehen, die eine Haushaltshilfe benötigen.
Ein Härtefall bei Bürgergeld kann bspw. bei Rollstuhlfahrern bestehen, die eine Haushaltshilfe benötigen.

Orientierung erhalten Jobcenter und Leistungsträger beim Bürgergeld-Härtefall durch einen Katalog, in dem Fallbeispiele aufgeführt sind, die verdeutlichen sollen, welche Bedarfe bewilligungsfähig sind und welche nicht.

So ist bei Bürgergeld die Härtefallregelung beispielsweise anwendbar bei

  • Hygiene- und Pflegeartikeln, die aufgrund einer Krankheit wie Neurodermitis regelmäßig benötigt werden.
  • Haushalts- und Putzhilfen, zum Beispiel für Rollstuhlfahrer.
  • Fahrt- und Übernachtungskosten für Eltern, die ihre Kinder nach Scheidung oder Trennung regelmäßig besuchen.
  • Nachhilfestunden für Kinder, sofern ein bestimmter Anlass wie eine längere Krankheit zu dem Bedarf geführt hat und absehbar ist, dass die Stunden nicht länger als sechs Monate benötigt werden.

An anderer Stelle greift die Bürgergeld-Härtefallregelung dagegen nicht:

  • Schulmaterialien, -fahrkarten und -verpflegung
  • Kleidung in Übergrößen
  • Kleidung für Kinder in der Wachstumsphase
  • Nachhilfestunden ohne die oben genannten Bedingungen

Bürgergeld-Bezug bei unter 25-Jährigen: Härtefallregelung beim Auszug

Ein Hartz-4-Härtefall kann auch bei jungen Leuten den Auszug begründen.
Ein Bürgergeld-Härtefall kann auch bei jungen Leuten den Auszug begründen.

In der Regel ist es Personen, die Arbeitslosengeld 2 beziehen, aber noch unter 25 Jahre alt sind, nicht gestattet, aus der elterlichen Wohnung bzw. dem Elternhaus auszuziehen, denn ihnen ist es grundsätzlich zumutbar, weiterhin im elterlichen Haushalt zu verbleiben. Erfolgt dennoch ein Auszug, kann das weitreichende Sanktionen zur Folge haben.

Ausnahmen werden gemacht, wenn während des Bürgergeld-Bezuges die Härtefallregelung greift. Dazu müssen jedoch ein oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen:

  1. Schwerwiegende soziale Gründe, durch die das Zusammenleben mit den Eltern unmöglich wird
  2. Bessere Eingliederungsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt
  3. Andere, ähnlich schwerwiegende Gründe

Unter solchen Bedingungen trägt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung auch bei Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind. Ein Auszug sollte jedoch immer mit dem Sachbearbeiter des Jobcenters abgestimmt werden! Die Zustimmung der Behörde vor Abschluss des Mietvertrages ist obligatorisch!

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Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari

Nach erfolgreich abgeschlossenem Jura-Studium an der Universität Bremen, einem Referendariat am OLG Oldenburg und einer zweijährigen Tätigkeit als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde wurde Mohamed El-Zataari 2022 als Rechtsanwalt zugelassen. Besondere Expertise besitzt er im Sozialrecht.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Gibt es bei Bezug von Bürgergeld eine Härtefallregelung?

  1. derVonGeradeEben

    an den Betreiber

    bitte entfernen Sie den Namen,
    sie hätten vorwarnen („Anzeigename“) müssen, dass der Name im Post in aller Öffentlichkeit landet. bin scheinbar der erste der poste, kam nicht auf die Idee

    sie können mir einen beliebigen anonymen namen vergeben.
    falls nicht anders möglich löschen Sie den Post allesamt

    Antworten
  2. Edmund B.

    Ich habe eine 5000€ Küche, lebe in 60qm. Krankheitsbedingt arbeitlos geworden, beziehe Krankengeld.

    Jobcenter schrieb Februar 2024 Kostensenkungsaufforderung. 45qm seien angemessen und 381,60 Grundmiete.
    Jobcenter zahlt mir monatlich (520€-381,60€) zu wenig, seit Dezember ist der Mietspiegel ca. 410€.

    Bezahlbare Wohnungen mit Einbauküche gibt es in Mannheim nicht, Nur 25qm Gehege-Wohnungen mit Pantry Küche.
    So könnte ich nicht leben. und so ein Verlust wäre doch eine Zumutung, oder?

    Was kann ich machen? Wer/wo/was kann mir helfen? Meine Jobcenter-Bearbeiterin äußerte, sie habe vor dauerhaft weniger zu bezahlen als ich brauche (den Höchstsatz der Grundmiete nicht wieviel sie wirklich kostet).

    Antworten

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