Guthaben laut Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug: Dürfen Sie das Geld behalten?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Kurze Zusammenfassung zum Guthaben bei einer Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug

Wann darf ein Guthaben aus den Betriebskosten angerechnet werden?

Bei der Betriebskostenabrechnung darf das Jobcenter ein Guthaben anrechnen, wenn es die Kosten für Unterkunft und Heizung komplett übernimmt.

Welche Bestimmungen gibt es bei einer Zuzahlung zur Miete?

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Kiel galt vorübergehend, dass eine Betriebskostenrückerstattung bei Hartz-4-Bezug dem Leistungsberechtigten zustand, wenn dieser eine Mietzuzahlung leistete. Was das BSG dazu genau entschied, erfahren Sie hier.

Welche Regelungen gelten bei einem Guthaben?

Das Bundessozialgericht revidierte dieses Urteil. Seither gilt: Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird bei Hartz-4-Bezug angerechnet. Die Leistungen können also gekürzt werden.

Betriebskostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug: Wann müssen Sie das Guthaben abgeben?

Müssen Sie nach einer Betriebskostenrückzahlung das Guthaben zurückzahlen?
Müssen Sie nach einer Betriebskostenrückzahlung das Guthaben zurückzahlen?

Hartz-4-Empfänger haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine angemessene Unterkunft sowie Heizkosten. Rückzahlungen und Guthaben wie eine Betriebskostenerstattung bei Hartz-4-Bezug werden in der Regel vom Jobcenter auf den Regelsatz angerechnet. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.

Darf das Jobcenter ein Guthaben der Betriebskosten anrechnen?
Darf das Jobcenter ein Guthaben der Betriebskosten anrechnen?

Ein elendiges Streitthema bei Hartz-4-Bezug ist vor allem die Unterkunft. Regelmäßig ziehen Hartz-4-Empfänger vor Gericht, weil die Kosten für die Unterkunft oder Heizung nicht vom Jobcenter übernommen werden und ein gewisser Betrag vom Regelsatz gezahlt werden muss.

Das gleiche gilt für das Guthaben bei einer Betriebskostenabrechnung, wenn Sie Hartz 4 beziehen. Meistens rechnet das Jobcenter eine Betriebskostenrückerstattung bei Hartz-4-Bezug an. Aber wann werden zu viel gezahlte Betriebskosten als Guthaben angerechnet?

In § 22 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) II lautet es wie folgt:

Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Das bedeutet im Klartext, dass alle Rückzahlungen auf den Regelbedarf für Unterkunft und Heizung angerechnet werden, wenn diese zu den anerkannten Aufwendungen gehören. Dies trifft beispielsweise nicht auf Strom zu. Diesen müssen Hartz-4-Empfänger vom ALG-2-Regelsatz bezahlen.

Wann darf bei zu viel gezahlten Betriebskosten bei Hartz-4-Bezug das Guthaben behalten werden?

Steht Ihnen ein Guthaben laut Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug zu, wird dies in der Regel angerechnet. Das war allerdings nicht immer so, wie ein Urteil aus Kiel zeigt, welches entschied, dass das Betriebskostenguthaben bei Hartz-4-Bezug nicht vom Jobcenter angerechnet werden dürfe, wenn der Betroffene einen Teil der Mietkosten vom Regelsatz begleichen mussten.

Dies ist vor allem der Fall, wenn das Jobcenter Ihre Miete bzw. die Wohnungsgröße als nicht angemessen erachtet und Ihnen nur einen Teil der Mietkosten bezahlt. In diesem Fall darf das Jobcenter die Mietkostenzuzahlung auch nicht kürzen.
Hartz 4: Eine Betriebskostenrückzahlung kann vom Jobcenter angerechnet werden.
Hartz 4: Eine Betriebskostenrückzahlung kann vom Jobcenter angerechnet werden.

Geklagt hatte eine Anspruchsberechtigte, die ein Guthaben laut Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug für September 2009 erhalten sollte. Der Leistungsträger billigte ihr eine Mietzuzahlung von 327 Euro bei einer tatsächlichen Miete von 405 Euro zu. Die Bezieherin von Hartz 4 bekam ein Betriebskostenguthaben von 297,40 Euro.

Daraufhin minderte der Vermieter die Mietkosten für November 2009 um diese Höhe. Das Jobcenter kürzte anschließend die Kosten der Unterkunft um den zugeflossenen Betrag und begründete dies mit § 22 Abs. 3 SGB II (siehe oben). Nach erfolglosem Widerspruch legte sie Klage ein.

Das Sozialgericht Kiel entschied in einem Urteil vom 2. Dezember 2010 [Az. S 38 AS 588/10 ER], dass das Betriebskostenguthaben vom Jobcenter nicht angerechnet werden darf, wenn das Guthaben nicht durch die Leistungen des Jobcenters für die Unterkunft z. B. in einer Bedarfsgemeinschaft entstanden sind, sondern auf Zuzahlungen der Betroffenen beruht.

Dazu galt laut Sozialgericht Kiel folgende Faustformel:

monatliche Mietzuzahlung x 12 Monate

Allerdings revidierte das Bundessozialgericht (BSG) dieses Urteil [Az. B 4 AS 139/11 R] am 22. März 2012. Demnach wird nicht unterschieden, woher die Rückzahlung stammt. Also kann das Betriebskostenguthaben bei Hartz-4-Bezug angerechnet werden. Das gilt außerdem für Rückzahlungen, die aus einem Zeitraum stammen, in dem der Betroffene noch keine Leistungen erhielt.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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