Kurze Zusammenfassung zum Guthaben bei einer Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug
Bei der Betriebskostenabrechnung darf das Jobcenter ein Guthaben anrechnen, wenn es die Kosten für Unterkunft und Heizung komplett übernimmt.
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Kiel galt vorübergehend, dass eine Betriebskostenrückerstattung bei Hartz-4-Bezug dem Leistungsberechtigten zustand, wenn dieser eine Mietzuzahlung leistete. Was das BSG dazu genau entschied, erfahren Sie hier.
Das Bundessozialgericht revidierte dieses Urteil. Seither gilt: Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird bei Hartz-4-Bezug angerechnet. Die Leistungen können also gekürzt werden.
Inhalt
Betriebskostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug: Wann müssen Sie das Guthaben abgeben?
Hartz-4-Empfänger haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine angemessene Unterkunft sowie Heizkosten. Rückzahlungen und Guthaben wie eine Betriebskostenerstattung bei Hartz-4-Bezug werden in der Regel vom Jobcenter auf den Regelsatz angerechnet. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.
Ein elendiges Streitthema bei Hartz-4-Bezug ist vor allem die Unterkunft. Regelmäßig ziehen Hartz-4-Empfänger vor Gericht, weil die Kosten für die Unterkunft oder Heizung nicht vom Jobcenter übernommen werden und ein gewisser Betrag vom Regelsatz gezahlt werden muss.
Das gleiche gilt für das Guthaben bei einer Betriebskostenabrechnung, wenn Sie Hartz 4 beziehen. Meistens rechnet das Jobcenter eine Betriebskostenrückerstattung bei Hartz-4-Bezug an. Aber wann werden zu viel gezahlte Betriebskosten als Guthaben angerechnet?
In § 22 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) II lautet es wie folgt:
Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Das bedeutet im Klartext, dass alle Rückzahlungen auf den Regelbedarf für Unterkunft und Heizung angerechnet werden, wenn diese zu den anerkannten Aufwendungen gehören. Dies trifft beispielsweise nicht auf Strom zu. Diesen müssen Hartz-4-Empfänger vom ALG-2-Regelsatz bezahlen.
Wann darf bei zu viel gezahlten Betriebskosten bei Hartz-4-Bezug das Guthaben behalten werden?
Steht Ihnen ein Guthaben laut Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug zu, wird dies in der Regel angerechnet. Das war allerdings nicht immer so, wie ein Urteil aus Kiel zeigt, welches entschied, dass das Betriebskostenguthaben bei Hartz-4-Bezug nicht vom Jobcenter angerechnet werden dürfe, wenn der Betroffene einen Teil der Mietkosten vom Regelsatz begleichen mussten.
Geklagt hatte eine Anspruchsberechtigte, die ein Guthaben laut Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug für September 2009 erhalten sollte. Der Leistungsträger billigte ihr eine Mietzuzahlung von 327 Euro bei einer tatsächlichen Miete von 405 Euro zu. Die Bezieherin von Hartz 4 bekam ein Betriebskostenguthaben von 297,40 Euro.
Daraufhin minderte der Vermieter die Mietkosten für November 2009 um diese Höhe. Das Jobcenter kürzte anschließend die Kosten der Unterkunft um den zugeflossenen Betrag und begründete dies mit § 22 Abs. 3 SGB II (siehe oben). Nach erfolglosem Widerspruch legte sie Klage ein.
Das Sozialgericht Kiel entschied in einem Urteil vom 2. Dezember 2010 [Az. S 38 AS 588/10 ER], dass das Betriebskostenguthaben vom Jobcenter nicht angerechnet werden darf, wenn das Guthaben nicht durch die Leistungen des Jobcenters für die Unterkunft z. B. in einer Bedarfsgemeinschaft entstanden sind, sondern auf Zuzahlungen der Betroffenen beruht.
Dazu galt laut Sozialgericht Kiel folgende Faustformel:
monatliche Mietzuzahlung x 12 Monate